Mich würde es interessieren, ob es eine Vorschrift gibt, dass Pendelbahnen eine Notgondel mit Antrieb besitzen müssen, um bei einem Betriebsstillstand Fahrgäste bergen zu können.
Wir am Feuerkogel haben so ein Teil, hab´s aber noch nie im Einsatz und auch noch nie bei einer Übung gesehen. Der Antrieb ist ein alter VW-Motor
Wäre toll, wenn jemand mehr über solche Systeme wüsste und evtl. auch Bilder dazu hätte!
Ich weiß nicht, ob es eine spezielle Vorschrift gibt, ich denke das hängt von der Trasse ab. Ich habe verschiedenes beobachtet. Teilweise nur Seilwinden, teilweise auch Rettungsgondeln. Abhängig vom Gelände.
Dateianhänge
Rettungsgondel in der Bergstation der Rothornbahn, Lenzerheide (Garaventa).
"Seilbahnen sind komplexe technische Systeme. Sie sind Werke innovativen vielschichtigen Schaffens und bilden ein spannungsvolles Zusammenspiel technischer und wirtschaftlicher, politischer, sozio-kultureller und landschaftlicher Faktoren." (Schweizerisches Bundesamt für Kultur)
PBs die einen Bodenabstand von über 100m haben, die über unwegsames oder im Winter lawinengefährliches Gelände führen müssen eine Bergebahn haben!
Es gibt dabei verschiedenste Varianten wie so eine Bergebahn ausgeführt werden kann. Es gibt solche wo das Bergefahrzeug einen eigenen Motor hat und als Selbstfahrer am Trag- oder Zugseil zur Gondel fährt. Das ist aber eher selten zu sehen. Sehr oft ist in der Bergstation eine Winde mit der das Bergefahrzeug zur Gondel abgelassen wird. Das Bergefahrzeug befindet sich dabei in der Bergstation und fährt bei Bedarf am Tragseil hinunter, wenn die Passagiere umgestiegen sind, zieht die Bergewinde das Bergefahrzeug wieder zur Bergstation, wo die Passagiere dann aussteigen können und dann ins Tal gebracht werden (zB mit Fahrzeugen oder mit einer anderen Seilbahn). Es gibt aber auch Berge wo es nicht so einfach möglich ist, Personen aus zwei vollbesetzten Gondeln ins Tal zu transportieren. Ein sehr bekanntes Beispiel dafür ist wohl die PB aufs kleine Matterhorn (http://www.alpinforum.com/forum/viewtopic.php?t=8998), dort befindet sich der Bergekorb in der Talstation und das Seil der Bergewinde ist in diesem Fall immer "ausgewickelt" (das ist auf diesem Bild gut zu erkennen: http://www.alpinforum.com/forum/download.php?id=5502) und ist in der Talstation befestigt , damit dann im Ernstfall der Bergekorb eingehängt werden kann und von unten zur Gondel herauffährt und mit den Passagieren, dann auch wieder hinunter zur Talstation fährt!
(Ich hoffe meine Erklärung war irgendwie verständlich!)
Ist zwar keine PB, aber sehr ähnlich. Für die 3S Bahn wurde ein ganz besonderes System entwickelt. Die Kabinen werden mit Hilfe von 4 Rettungswinden und den daran befestigten Fahrzeugen in die Stationen abgeschleppt.
Ram-Brand hat geschrieben:^^ Sowas gibt es schon beim Funitel - Gletscherbus III in Hintertux.
Kann nicht sein, das System schleppt die Gondeln nur ab. Sie werden dabei vom Zugseil gelöst und hängen aber immer noch an den Tragseilen. Da ein Funitel keine Tragseile hat sondern nur Förderseile kann man es auch nicht abschleppen.
Bist du dir sicher, dass das am Klein Matterhorn ein endlosgespleißtes Seil?
Klar würde es mit einer Seilwinde auch gehen!
@ram: ich glaube du meinst den GB II, der hat doch so ein "Fahrrad"! Der GB III hat ein anderes Bergefahrzeug (siehe dazu im technischen Bereich das Topic von mir)!
Die Idee mit dem Fahrrad ist aber auch nicht neu, wie oftmals gesagt wird, die ist schon uralt! Das neue ist nur das bei einer 3S und nicht bei PBs!
Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden, ich meine das System mit dem man die Gondeln in die Station schleppen kann und zwar mit 4 Windenrettungswagen. Das giebt es nur bei der 3S. Bei enem Funitel geht das nicht weil man die Klemmen lösen muss und dann würden die Kabinen runterfallen. Auserdem können die Funitelgondeln ja nicht auf den Förderseilen rollen.
@Ram: Wenn du immer noch meinst das ich Unrecht habe, dann lasse ich mich durch Fotos gerne vom Gegenteil überzeugen.
Zurück zu lanschis Frage, ob eine Bergebahn zwingend vorgeschrieben ist.
Sie ist nicht automatisch für jede Pendelbahn vorgeschrieben. In jedem Fall kommt es auf die Spezifik der Anlage an, z.B. ob zusätzlich zum Haupt- und Hilfsantrieb noch ein Notantrieb vorhanden ist, welche topographischen Verhältnisse vorliegen, ob ein Hilfsseil vorhanden ist, welches als Zugseilersatz dienen kann etc..
Bei vorhandener Bergebahn muß sie in festgelegten Abständen bewegt und auf ihre Funktionsfähigkeit getestet werden, außerdem sind in festgelegten Intervallen Bergeübungen vorgeschrieben. Diese Aktionen "hängt man jedoch nicht an die große Glocke", da sie, außer für uns Technikfans, eher abschreckend auf den "normalen Nutzer" wirken. Der Einsatz im Ernstfall erstreckt sich auch auf ganz wenige Fälle (Laufwerkentgleisung, Ausfall aller Antriebe, Bruch in den Getriebeendstufen bzw. den Zugseilumlenkrollen ...). Auf alle Fälle wird man versuchen, die Wagen "konventionell" in die Stationen zu fahren.
Pendolino
Zuletzt geändert von Dresdner am 27.02.2005 - 14:39, insgesamt 1-mal geändert.