iebenjähriger stürzte aus Sessellift
Er wollte "Bügel richtig schließen"
KLAFFER/Hochficht. Dreieinhalb Meter stürzte der siebenjährige Lukas Augeneder aus Schlüßlberg am Dienstag am Hochficht in Klaffer aus einem Sessellift auf die Skipiste. Er wurde schwer verletzt.
"Lukas hat erzählt, der Sicherheitsbügel sei nicht richtig zu gewesen. Weil er aufsprang, wollte er ihn wieder schließen und dabei ist er abgestürzt", sagt seine Mutter Monika Augeneder den OÖN.
Trotz seiner schweren Verletzung war Lukas nicht gleich ins nächste Spital nach Rohrbach gebracht worden. "Er wollte nicht ohne seine Mama ins Krankenhaus. Eine Frau hat ihn zunächst in einer Skihütte betreut. Als er gegen 17.30 Uhr vom Skikurs heimgekommen ist, bin ich mit ihm gleich ins Grieskirchner Spital gefahren. Da ist er dann zusammengebrochen." Die Ärzte stellten einen Schlüsselbeinbruch fest. "Er muss jetzt einen Gurt tragen und hat etwas gegen die Schmerzen bekommen", sagt seine Großmutter Brigitte Augeneder. "Die erste Nacht war trotzdem ganz arg", so die Mutter.
Der Siebenjährige hatte an einem Skitag der Naturfreunde Grieskirchen teilgenommen. Er war mit seinem Betreuer, dem 18-jährigen staatlich geprüften Skilehrwart Florian P., und vier weiteren Schülern im Alter von sechs bis neun Jahren unterwegs. Lukas Augeneder nahm mit zwei Schülern in einem Vierersessel der Hochfichtbahn Platz. "Laut Liftangestellten war der Sicherheitsbügel zu, als die Buben wegfuhren", sagt ein Gendarm. Doch schon bei der ersten Stütze nach etwa 26 Metern Fahrt passierte es. Lukas Augeneder fiel aus dem Sessel und stürzte auf die Piste - vor den Augen des Betreuers, der gerade im nächsten Liftsessel Platz nehmen wollte.
"He, aus!", schrie ein Liftwart. Sein Kollege betätigte den Stoppknopf. Ruckartig hielt der Lift an. Skilehrwart Florian P. und das Liftpersonal eilten sofort dem Verunglückten zu Hilfe.
Ob Lukas Augeneder ohne Begleitung eines Erwachsenen mit der Vierersesselbahn hätte fahren dürfen, war gestern laut Gendarmerie noch nicht eindeutig klar. "Kinder ab 120 Zentimeter Körpergröße dürfen alleine fahren. Zur Kontrolle gibt es sogar eine Markierung beim Liftzugang. Und genau diese Größe hat der Schüler. Ob es zudem auch ein Alterslimit gibt, müssen wir erst erheben", sagte ein Beamter.
Unklar war gestern daher auch noch, ob der Skilehrwart mit einer Anzeige beim Bezirksgericht Rohrbach rechnen muss. Die Ermittlungen sind noch im Gange.
vom 24.02.2005
Siebenjähriger stürzte aus Sessellift
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Siebenjähriger stürzte aus Sessellift
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Re: Siebenjähriger stürzte aus Sessellift
Wieso denn das? Weil der Betreuer nicht im gleichen Sessel sass? Dann soll mir mal eine erklären, wie dann eine Kindergruppe hochfahren soll. Pro Kind ein Begleiter, damit auch bei einer DSB oder einem SL kein Kind alleine oder nur Kinder drauf sind? Oder mit hochfahren, oben stehen lassen, runter fahren und die nächsten mitnehmen? Mal im Ernst, das wäre doch hirnrissig!Unklar war gestern daher auch noch, ob der Skilehrwart mit einer Anzeige beim Bezirksgericht Rohrbach rechnen muss. Die Ermittlungen sind noch im Gange.
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Soviel ich weiss, gibt es tasächlich ein Gesetz, dass das Mindestalter vorschreibt. Aber ich denke dies gilt nur für grosse Bahnen (Sessellifte, Gondelbahnen, etc)
Wie soll sonst ein Kind mit einem Tellerlift fahren ?
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Re: Siebenjähriger stürzte aus Sessellift
Habe ich schon öfters erlebt.GMD hat geschrieben:Wieso denn das? Weil der Betreuer nicht im gleichen Sessel sass? Dann soll mir mal eine erklären, wie dann eine Kindergruppe hochfahren soll. Pro Kind ein Begleiter, damit auch bei einer DSB oder einem SL kein Kind alleine oder nur Kinder drauf sind? Oder mit hochfahren, oben stehen lassen, runter fahren und die nächsten mitnehmen? Mal im Ernst, das wäre doch hirnrissig!Unklar war gestern daher auch noch, ob der Skilehrwart mit einer Anzeige beim Bezirksgericht Rohrbach rechnen muss. Die Ermittlungen sind noch im Gange.
Der Gruppenleiter ersucht Erwachsene, die nicht zu viert auf dem Sessel fahren, Kinder mitzunehmen, damit auf jedem Sessel mindestens ein Erwachsener sitzt.
Gut, die hauptberuflichen Schilehrer kennen auswendig die Beförderungsbedingungen von allen Liften in ihren Gebiet.
Aber wenn man jemanden sieht, der den Liftwart nach den Beförderungsbedingungen fragt, und dann jedes Kind extra abmisst, dann wird man sich auf den Kopf greifen.
Generell ist in erster Linie nicht ein Mindestalter, sondern eine Mindestgröße vorgeschrieben. Und die war ja dem Bericht nach erreicht. Ich weiß jetzt nicht, wo die Schwierigkeiten sind, die Bedingungen zu ermitteln, das mit der Mindestgröße haben sie ja gefunden.