tagesschau.deUrteil im Fall Cavagnoud
Schuldspruch gegen Trainer und Starter
Drei Monate Gefängnis auf Bewährung und eine Geldstrafe von jeweils 5.000 Euro lautet das Urteil für den Trainer Xavier Fournier und den Starter David Fine. Das Berufungsgericht in Annecy (Frankreich) sprach die beiden im Prozess um den Unfalltod der früheren Ski-Weltmeisterin Regine Cavagnoud der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
Regine Cavagnoud; Rechte: AFP
Regine Cavagnoud
Das Gericht wies den beiden Angeklagten damit zumindest eine Teilschuld an dem tragischen Unfall zu, blieb aber unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf Bewährungsstrafen von vier bis sechs Monaten und eine Geldstrafe von je 10.000 Euro plädiert hatte.
Cavagnoud hatte sich am 29. Oktober 2001 auf einer Trainingspiste am Pitztaler Gletscher bei einem Zusammenstoß mit dem deutschen Trainer Markus Anwander schwerste Kopfverletzungen zugezogen, denen sie zwei Tage später im Krankenhaus erlag. Anwander erlitt ebenfalls schwerste Verletzungen, lag drei Wochen im Koma, ist mittlerweile aber wieder wohlauf.
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Quelle: APADeutscher Trainer erhält im Fall Cavagnoud Recht
Im zivilrechtlichen Verfahren des "Falles Cavagnoud" hat der deutsche Trainer Markus Anwander vom Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter Instanz Recht bekommen.
Die französischen Trainer Xavier Fournier und David Fine sowie der französische Skiverband wurden verurteilt, dem deutschen Trainer den erlittenen Schaden zu 100 Prozent zu ersetzen, teilte der Innsbrucker Anwalt Anwanders, Günther Riess, am Dienstag der APA mit.
Das Landesgericht Innsbruck als Erstgericht hatte zunächst noch ein Mitverschulden des deutschen Trainers im Ausmaß von 50 Prozent angenommen. Diese Ansicht korrigierte nun das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, indem es der Berufung Anwanders voll inhaltlich stattgegeben habe. Das Berufungsgericht teilte die Auffassung, dass Anwander keinerlei Mitverschulden treffe.
Er habe damals auf Grund der mit den französischen Trainern getroffenen Vereinbarungen davon ausgehen können, dass das Training zwecks Durchrutschen des Kurses unterbrochen war. Dass die französischen Trainer entgegen dieser Vereinbarung Cavagnoud einen weiteren, ursprünglich nicht vorgesehenen Trainingslauf genehmigt hätten, sei dem deutschen Team, das mit der Europacupmannschaft gemeinsam mit der französischen Nationalmannschaft trainierte, nicht mitgeteilt worden.
Eine Revision an den Obersten Gerichtshof wurde nicht zugelassen. Das Urteil sei daher vollstreckbar. Die Franzosen hätten dem deutschen Trainer in Summe (Schadenersatz und Kosten) einen Betrag von 112.000 Euro zu ersetzen.
Dieses Urteil liege auf einer Linie mit dem Strafurteil, das das französische Tribunal de Grande Instance d'Annecy im Mai dieses Jahres gefällt hatte: Im dortigen Verfahren wurden die beiden französischen Trainer rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu bedingten Haftstrafen und Geldstrafen verurteilt, ebenso wie zu Schadenersatzzahlungen an die nahen Angehörigen der tödlich verunglückten Regine Cavagnoud.
Cavagnoud war am 29. Oktober 2001 auf der von Rennfahrern des deutschen und französischen Teams gemeinsam benützten Strecke im Tiroler Pitztal gestartet, obwohl sich Anwander noch zur Präparierung auf der Piste befunden hatte. Die Super-G-Weltmeisterin starb kurz darauf an den Folgen des Zusammenstoßes mit dem deutschen Trainer in der Innsbrucker Klinik.
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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