Die Notrufnummer der Bergrettung ist 140, wenn mans genau nimmt. 144 ist die Rettung, aber du kannst auch die 112 Euro-Notruf wählen. In Vorarlberg kannst du aber auch noch 122 (Feuerwehr) oder 133 (Polizei) wählen, weil bei allen 5 Nummern kommst du an die selbe Stelle!mic hat geschrieben:Die Notrufnummern der Bergrettung in Österreich ist die 144 und in meinen Handy gespeichert.
Zwischenfall bei der Schwarzen-Schneid-Bahn 2 in Sölden
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Unfassbar schlimm, dass dieses Topic auf diese tragische Art und Weise nochmals aktuell wird! 
Wenn ich mir die Bilder von damals ansehe, denke ich mir, dass das damals ein wahnsinniges Glück war, dass da nicht auch mehr passiert ist.
Sölden geht es übrigens wie Cavalese, die meines Wissens auch 2 Unglücke hatten
Wenn ich mir die Bilder von damals ansehe, denke ich mir, dass das damals ein wahnsinniges Glück war, dass da nicht auch mehr passiert ist.
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Dies ist die Schwarze-Schneid Bahn 2 die im Jahr 2004 einen Zwischenfall hatte.
Diesmal war aber die Schwarze Schneid-Bahn 1 betroffen. Bitte im richtigen Beitrag darüber diskutieren.
Diesmal war aber die Schwarze Schneid-Bahn 1 betroffen. Bitte im richtigen Beitrag darüber diskutieren.
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Sektion1 oder 2 ist doch völlig egal.Ram-Brand hat geschrieben:Dies ist die Schwarze-Schneid Bahn 2 die im Jahr 2004 einen Zwischenfall hatte.
Diesmal war aber die Schwarze Schneid-Bahn 1 betroffen. Bitte im richtigen Beitrag darüber diskutieren.
Fakt ist, dass es sich um die Anlage "Schwarze Schneid" handelt, welche auch als eine Bahn betrieben werden kann und das in aller Regel auch wird.
Und da kamen nun Menschen ums Leben, nachdem vor nicht mal einem Jahr auch schon was war...
Wollte damit lediglich die Tragik zum Ausdruck bringen, die mit dieser Bahn verbunden ist!
Aber Du bist der Chef - also diskutieren wir wunschgemäß woanderst weiter. Kein Problem!
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Nein ist nicht egal.
Bei Cavalese war die selbe Bahn 2mal betroffen. In Sölden 2 unterschiedliche Bahnen die nur gekoppelt sind (Durchfahrbetrieb)
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Emilius3557
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Mir auch unverständlich. 99,9% der Leute wird diese Unterscheidung nicht nachvollziehen können und eher die beiden Unfälle auseinanderhalten können (Dezember - niemand zu schaden gekommen; September - 9 Tote).
In der Presse ist ja zumeist auch vom Rettenbachferner Gletscher zu lesen, oder der Rettenbach- wird gleich als Tiefenbachferner bezeichnet.
In der Presse ist ja zumeist auch vom Rettenbachferner Gletscher zu lesen, oder der Rettenbach- wird gleich als Tiefenbachferner bezeichnet.
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Jay
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orf.at berichtet
Söldener Gondelunglück wird verhandelt
Nach dem ersten Gondelunglück von Sölden im November 2004 muss sich am Montag der stellvertretende Betriebsleiter der Bergbahnen vor Gericht verantworten. Er ist der fahrlässigen Gemeingefährdung angeklagt.
Knapp an einer Katastrophe vorbei
Sölden schrammte im November 2004 knapp an einer Katastrophe vorbei. Nach einer Windböe hatte sich das Steuerungskabel der Gondelbahn verhakt, worauf sich die mit mehr als hundert Skifahrern besetzte Bahn ausschaltete.
Notbetrieb
Der stellvertretende Betriebsleiter schaltete auf Notbetrieb und ließ die Bahn wieder anfahren. Daraufhin riss das Steuerungskabel. Eine Gondelkabine stürzte in die Tiefe. Nur weil sie leer war, gab es bei dem Unglück keine fatalen Folgen, sagt die Staatsanwaltschaft.
Fahrlässige Gemeingefährdung
Die über hundert Passagiere mussten bei strengen Minusgraden stundenlang warten, wurden dann aber durchwegs unverletzt geborgen.
Der stellvertretende Betriebsleiter hätte die Gondelbahn nie mehr starten dürfen, bevor die Ursache des Stillstands geklärt gewesen wäre bzw. solange das Seil über der Gondel verhakt war.
Im Falle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Gemeingefährdung drohen dem leitenden Liftangestellten bis zu drei Jahre Haft.
- snowflat
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Der Angestellte wurde verurteilt:
Quellen: tirol.com
Hier noch mal Bilder von tirol.com.Sölden-Unglück 2004: Angestellter verurteilt
Nach einem Seilbahnzwischenfall im November 2004 in Sölden ist am Montag der stv. Betriebsleiter zu einem Jahr verurteilt worden.
115 Passagiere waren stundenlang in den Gondeln gefangen.
Bild: Böhm
Wegen fahrlässiger Gemeingefährdung ist der stv. Betriebsleiter der Söldener Bergbahnen am Landesgericht Innsbruck zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Richterin Ingrid Brandstätter wandelte das Urteil wegen seiner bisherigen Unbescholtenheit in sechs Monate bedingt sowie einer unbedingten Geldstrafe von 10.800 Euro um.
In der Urteilsbegründung hieß es, dass sich der Beschuldigte am 14. November 2004 nicht selbst vor ein Ort ein Bild von der Situation gemacht habe, sondern duch seine telefonische Anweisungen die Gesundheit und das Leben von Passagieren riskiert hat.
Der 44-jährige Ötztaler legte Berufung gegen das Urteil ein.
Quellen: tirol.com
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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ORF.at - ein wenig ausführlicher:
Mhm, wenn ich den Artikel so lese... dann kann der im Gegensatz zum GBK-Betriebsleiter was dafüröldener Gondelunglück vor Gericht
Mit einem Schuldspruch hat am Montag der Prozess rund um den Gondelabsturz von Sölden im November 2004 geendet. Der stellvertretende Betriebsleiter der Gletscherbahn wurde wegen fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Berufung angemeldet
Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro.
Die Geldstrafe muss er bezahlen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Der stellvertretende Betriebsleiter meldete Berufung an.
Keine Verletzten
Damals gab es zwar keine Verletzten, weil jene Gondel, die in die Tiefe stürzte, leer war. Über hundert Fahrgäste mussten aber stundenlang ausharren und auf die Bergung warten - viele von ihnen in Angst und Panik.
"Alles richtig gemacht"
"Nicht schuldig" bekannte sich gleich zu Beginn der Verhandlung der stellvertretende Betriebsleiter. Wenig später folgte noch ein bemerkenswerter Satz: "Im nachhinein gesehen bin ich immer noch der Meinung, dass ich alles richtig gemacht habe."
Störmeldungen
Dann folgte eine technische Diskussion, bei der es darum ging, dass an der Computeranlage Störmeldungen aufleuchteten. Der Computer wurde daraufhin heruntergefahren, wie sonst auch schon oft, weil beim Neustart die Störmeldungen dann immer weg waren.
"Interner Fehler"
Alle hätten an einen internen Fehler gedacht, an eine Störung im Computer. Niemand sei auf die Idee gekommen, dass etwas mit dem Seil passiert wäre - nach dem Motto "das war noch nie, das darf nicht sein und deshalb ist es auch nicht".
Daher sei niemand hinausgegangen und habe das Seil kontrolliert. Mit dem Fernglas habe man nichts Auffälliges gesehen. Dann wurde der Notbetrieb gestartet, über hundert Leute hingen noch fest.
Knöpfe nicht richtig gedrückt
Der Notbetrieb startete, es gingen aber die Sicherheitsbremsen nicht auf. Also wurden die computergesteuerten Sicherheitskreise ausgeschaltet und nun händisch eingeschaltet. Doch ging wieder nichts.
Der Verantwortliche meinte, er habe aus Nervosität die Knöpfe nicht richtig gedrückt, also ließ er die Gondeln zurückfahren und wieder vor.
Danach funktionierte es, doch eine Gondel krachte herunter, weil sich das Telekommunikationskabel um das Seil gewickelt hatte - was noch nie passiert war, und niemand dachte, dass es je passieren könnte und war deshalb auch nicht kontrolliert worden; jedenfalls bis zum 14. November 2004.
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Söldener Skigebiet beschäftigt Gerichte
Sölder Skigebiet beschäftigt Gerichte
Wie der Blitz suchten tragische Unglücke das Sölder Skigebiet heim. Die Folgen werden Gerichte allerdings noch jahrelang beschäftigen.
Zwei Mal hatte man in Sölden schon riesiges Glück: Obwohl 2004 eine Gondel zu Tal fiel, wurde niemand getötet, da die Kabine leer war und sich niemand am Aufprallort befand.
Der Gondelabsturz endete gestern mit einer einjährigen Haftstrafe für den Verantwortlichen. Er berief sofort gegen das Urteil. Rückendeckung bekommt der stellvertretende Betriebsleiter dabei von Bergbahnen-Chef Jakob Falkner: "Das Urteil stößt bei uns auf Unverständnis und ist nach Meinung unserer Anwälte nicht richtig", äußert sich der Ötztaler Paradeunternehmer nach dem Urteil gegenüber der TT. Und belässt seinen Mitarbeiter in seinem Verantwortungsbereich.
Im Dezember 2005 verschüttete eine Lawine zwar drei Urlauber auf der gesicherten Piste, dennoch konnten die Verschütteten schnell geborgen werden und überstanden die Naturgewalt fast unversehrt.
Vorerhebungen wurden deshalb kürzlich gegen vier Mitglieder der Hochgurgler Lawinenkommission eingeleitet. Zwar kamen die Lawinenopfer mit leichten Blessuren davon, aber die Staatsanwaltschaft hegt trotzdem den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Gemeingefährdung gegen sie. Schließlich sollte man sich auf gesicherten Pisten lawinensicher bewegen können.
Im Fall des Hubschrauberunglücks vom letzten September dauern die Voruntersuchungen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an:
Obwohl ein Gutachten schon vor Monaten einen technischen Defekt am Transportauslöser des Hubschraubers bescheinigte, wurde es dem Untersuchungsrichter noch immer nicht zugestellt. Und zur zulässigen Flugroute wurden gerade Einvernahmen durchgeführt. Zivilprozesse werden über die Ansprüche der Opfer entscheiden.
http://www.tirol.com/chronik/oberland/29276/index.do
30.01.2006 20:56
Jakob Falkner als Paradeunternehmer hinzustellen ist genauso daneben wie Markus Jäger (den Todespiloten) zu Menschen des Jahres 2005 einzuladen (Vera).
Das Verhalten des Betriebsleiters im November 2004 ist genauso rücksichtlos wie das Vorgehen im September 2005. Ohne Rücksicht auf (zahlende) Gäste werden dort Menschenleben aufs Spiel gesetzt. Wird dann jemand getötet oder verletzt war keiner Schuld.
Wie der Blitz suchten tragische Unglücke das Sölder Skigebiet heim. Die Folgen werden Gerichte allerdings noch jahrelang beschäftigen.
Zwei Mal hatte man in Sölden schon riesiges Glück: Obwohl 2004 eine Gondel zu Tal fiel, wurde niemand getötet, da die Kabine leer war und sich niemand am Aufprallort befand.
Der Gondelabsturz endete gestern mit einer einjährigen Haftstrafe für den Verantwortlichen. Er berief sofort gegen das Urteil. Rückendeckung bekommt der stellvertretende Betriebsleiter dabei von Bergbahnen-Chef Jakob Falkner: "Das Urteil stößt bei uns auf Unverständnis und ist nach Meinung unserer Anwälte nicht richtig", äußert sich der Ötztaler Paradeunternehmer nach dem Urteil gegenüber der TT. Und belässt seinen Mitarbeiter in seinem Verantwortungsbereich.
Im Dezember 2005 verschüttete eine Lawine zwar drei Urlauber auf der gesicherten Piste, dennoch konnten die Verschütteten schnell geborgen werden und überstanden die Naturgewalt fast unversehrt.
Vorerhebungen wurden deshalb kürzlich gegen vier Mitglieder der Hochgurgler Lawinenkommission eingeleitet. Zwar kamen die Lawinenopfer mit leichten Blessuren davon, aber die Staatsanwaltschaft hegt trotzdem den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Gemeingefährdung gegen sie. Schließlich sollte man sich auf gesicherten Pisten lawinensicher bewegen können.
Im Fall des Hubschrauberunglücks vom letzten September dauern die Voruntersuchungen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an:
Obwohl ein Gutachten schon vor Monaten einen technischen Defekt am Transportauslöser des Hubschraubers bescheinigte, wurde es dem Untersuchungsrichter noch immer nicht zugestellt. Und zur zulässigen Flugroute wurden gerade Einvernahmen durchgeführt. Zivilprozesse werden über die Ansprüche der Opfer entscheiden.
http://www.tirol.com/chronik/oberland/29276/index.do
30.01.2006 20:56
Jakob Falkner als Paradeunternehmer hinzustellen ist genauso daneben wie Markus Jäger (den Todespiloten) zu Menschen des Jahres 2005 einzuladen (Vera).
Das Verhalten des Betriebsleiters im November 2004 ist genauso rücksichtlos wie das Vorgehen im September 2005. Ohne Rücksicht auf (zahlende) Gäste werden dort Menschenleben aufs Spiel gesetzt. Wird dann jemand getötet oder verletzt war keiner Schuld.
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Dazu sag ich jetzt mal nix...Dann folgte eine technische Diskussion, bei der es darum ging, dass an der Computeranlage Störmeldungen aufleuchteten. Der Computer wurde daraufhin heruntergefahren, wie sonst auch schon oft, weil beim Neustart die Störmeldungen dann immer weg waren.
Dove vai senza sci?
Wege entstehen, indem man sie geht.
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War jetzt zwei Jahre nichts zu hören, nun gibt es wieder Neues dazu:
Quelle: ORFSölden: Freispruch nach Gondelabsturz
Die Strafverhandlung für den stellvertretenden Betriebsleiter der Schwarzen Schneid-Bahn endete heute mit einem Freispruch. Der Mann war nach dem Absturz einer leeren Gondel im November 2004 wegen fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt.
Zeitverzögerung bei der Bergung
Der Einzelrichter sprach den 47-Jährigen frei: Aber nicht weil er alles richtig gemacht habe, der Vorfall selbst war ja für ihn unvorhersehbar und unvermeidbar gewesen. Der Betriebsleiterstellvertreter habe aber eine Zeitverzögerung bei der Bergung der Fahrgäste von 17 Minuten zu verantworten. Bei einer Bergedauer von rund acht Stunden sei das für einen Schuldspruch aber nicht ausreichend.
Er habe zwar nicht richtig reagiert, weil er, als die Fehlermeldung am Computer erschien, sich nicht an Ort und Stelle den Fehler angesehen habe, sondern von einem EDV-Fehler ausging.
Durch sein Verhalten sei allerdings keine Verschlechterung der Bergesituation eingetreten, so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schuldspruch in erster Instanz
Der Angeklagte war im Jänner 2006 in erster Instanz vom Innsbrucker Landesgericht schuldig gesprochen worden und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf und gab den Fall zurück zum Landesgericht. Ein ergänzendes Gutachten des Sachverständigen sollte eingeholt werden und dann neu über die Schuld des stellvertretenden Betriebsleiters entschieden werden.
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
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Wieso? Das ist der erste Satz den man den Anwender fragt wenn er anruft.Downhill hat geschrieben:Dazu sag ich jetzt mal nix...Dann folgte eine technische Diskussion, bei der es darum ging, dass an der Computeranlage Störmeldungen aufleuchteten. Der Computer wurde daraufhin heruntergefahren, wie sonst auch schon oft, weil beim Neustart die Störmeldungen dann immer weg waren.
Und in 90% aller Fälle die Lösung.
Und in dem Fall geh ich mal davon aus, dass Sinngemäß eine Meldung erschien die in etwa "Kommunikationsfehler zur Gegenstation" lautete.
Würdest du in dem Fall wirklich zuerst die Möglichkeit, die bis dahin als sehr sehr unwahrscheinlich galt überprüfen?
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Physik: Setzen, sechs
Sehr bedauerlich, dass Grundkenntnisse in der Physik durch Polemik ersetzt werden. Jeder, der mal vom 5-Meter-Turm gesprungen ist weiß, dass das alleine schon eine Sekunde Falldauer bedeutet.trincerone hat geschrieben:Was da für ein Scheiß geschrieben wird ist ja wirklich unglaublich!! ... Die fakten stimmen hinten und vorne nicht ... Die Gondel braucht aus der Höhe wohl keine 3 sek. bis sie unten ist - mit fast einer Sekunde Reaktionszeit springst Du da nirgendwo mehr hin
s = 1/2*a*t²
20m = 1/2*9,81m/s²*t²
t = 2 Sekunden
45m = 1/2*9,81m/s²*t²
t = 3 Sekunden
60m = 1/2*9,81m/s²*t²
t = 3,5 Sekunden
Aha ... Gefährdung ist also nicht strafbar, wenn nichts passiert. Zumindest in Österreich. Dass das Verhalten des BL-Stv. auch mehrere Tote hätte fordern können, ist da wohl unerheblich. Dann sind ja in Zukunft wohl auch alle gefährlichen Eingriffe in den Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr nicht strafbar, wenn es dadurch nur zu Verzögerungen von 17 Minuten plus 8 Stunden Bergungsdauer kommt? (Abgesehen davon, dass die Bergung viel schneller hätte vonstatten gehen können, wenn die Ursache durch Augenschein festgestellt und das Seil freigemacht worden wäre) Bei fehlender Verantwortung ist in Österreich Justitia offensichtlich völlig blind, vor allem wenn nur Touristen gefährdet werden.Sölden: Freispruch nach Gondelabsturz
Die Strafverhandlung für den stellvertretenden Betriebsleiter der Schwarzen Schneid-Bahn endete heute mit einem Freispruch. Der Mann war nach dem Absturz einer leeren Gondel im November 2004 wegen fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt.
Zeitverzögerung bei der Bergung
Der Einzelrichter sprach den 47-Jährigen frei: Aber nicht weil er alles richtig gemacht habe, der Vorfall selbst war ja für ihn unvorhersehbar und unvermeidbar gewesen. Der Betriebsleiterstellvertreter habe aber eine Zeitverzögerung bei der Bergung der Fahrgäste von 17 Minuten zu verantworten. Bei einer Bergedauer von rund acht Stunden sei das für einen Schuldspruch aber nicht ausreichend.
Er habe zwar nicht richtig reagiert, weil er, als die Fehlermeldung am Computer erschien, sich nicht an Ort und Stelle den Fehler angesehen habe, sondern von einem EDV-Fehler ausging.
Durch sein Verhalten sei allerdings keine Verschlechterung der Bergesituation eingetreten, so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schuldspruch in erster Instanz
Der Angeklagte war im Jänner 2006 in erster Instanz vom Innsbrucker Landesgericht schuldig gesprochen worden und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf und gab den Fall zurück zum Landesgericht. Ein ergänzendes Gutachten des Sachverständigen sollte eingeholt werden und dann neu über die Schuld des stellvertretenden Betriebsleiters entschieden werden.
Wie der Richter angesichts dieses Protokolls http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 33355.html auf nur 17 Minuten Verzögerung kommt (13.33 Stillstand, 14.20 Benachrichtigung der Pistenrettung), das wird wohl sein Geheimnis bleiben ...
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Re: Zwischenfall bei der Schwarzen-Schneid-Bahn 2 in Sölden
Kenne die Gesetze in Österreich nicht.Wie der Richter angesichts dieses Protokolls http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 33355.html auf nur 17 Minuten Verzögerung kommt (13.33 Stillstand, 14.20 Benachrichtigung der Pistenrettung), das wird wohl sein Geheimnis bleiben ...
Aber 14:20 - 17min = 14:03 und 14:03 - 30min = 13:33
Denke mal die 30 Minuten stehen dem BL zur Verfügung um den Fehler zu analysieren und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Unter diesem Aspekt sind die 17 Minuten nun wirklich kein Drama, da sich deswegen die Situation der stecken gebliebenen Passagiere nicht verschlechtert hat.
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