Hab mal ne Frage, kann mir jemand sagen wer oder was ein Zipfelklatscher ist. Ist dringend
Wer oder was ist ein Zipfelklatscher??
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- vhaemmerli
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Wer oder was ist ein Zipfelklatscher??
Abend zusammen
Hab mal ne Frage, kann mir jemand sagen wer oder was ein Zipfelklatscher ist. Ist dringend
Danke für eure antworten.
Hab mal ne Frage, kann mir jemand sagen wer oder was ein Zipfelklatscher ist. Ist dringend
Saison 06/07: 32 Skitage
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MrGaunt
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Schau mal hier bei Leo.
Leo Diskussion hat geschrieben:Tja, das ist so eine Art maskulines Konversationsvademekum, kann also im Kontext des in süddeutschland unter Männern geführten Gesprächs als Anrede für so ziemlich alles und jeden verwendet werden; z.B.: Haudegen, Draufgänger, Idiot, Freund, Kumpel, alterfreundundzwetschkenröster..
...Also Zipfelklatscher ist eigentlich schon ein schimpfwort.Im zusammenahng mit kumpel kenn ich das eigentlich nicht, außer man nennt sich so zum Spaß. Es kommt halt auf den Tonfall an.
- vhaemmerli
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Du oalla Zipflkloatscher geh hoam mit deina Knipse!
Soanst hetz i die Leitwölfe oauf di!
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- vhaemmerli
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hehe
neee nicht ganz habe es einfach mal wissen wollen
Aber heute war mal wieder was in den Flumserbergen, fotographierte die TAlstation der neuen Gondel und plötzlich kommt ein Mitarbeiter und fragt warum ich die Bahn fotographiere, wollte sogar das ich die Bilder lösche
Habs dann aber nicht gemacht
Saison 06/07: 32 Skitage
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Re: hehe
Seit wann kann wer mir das Fotografieren einer Seilbahnstation verbietenvhaemmerli hat geschrieben:nAber heute war mal wieder was in den Flumserbergen, fotographierte die TAlstation der neuen Gondel und plötzlich kommt ein Mitarbeiter und fragt warum ich die Bahn fotographiere, wollte sogar das ich die Bilder löscheHabs dann aber nicht gemacht
Bitte um Erklärung, auch wenn es OT ist!
MFG Dachstein
Skitage 2012/13: 62 Stubaier Gletscher 11.10.12 Kurzbesuch, Hintertuxer Gletscher - 8.11.12 - Nach getaner Arbeit..., KSH 15.11.12 - Überm Nebelmeer, Obertauern (S) / 26.11.2012 / (Noch) klein, aber fein, Loferer Alm 8.12.12 - 8er Schwarzeck, Flachauwinkl - Kleinarl 9.12.12 - eine unbekannte Seite...,Schiwelt 13.12.12 - ein kalter Skinachmittag, Verbindungsbahn Alpbachtal 14.12.12,Dachstein West - 24.12.12 Antiweihnachtsstressski, Zinken, 31.12.12 --Jahresendski--, Heutal, 9.1.13 - Spaß im Schnee in der Näh', Rauris 9.1.13, Gemischte Gefühle, Gaißau Hintersee - 16.1.13 *Nebelflucht* Zauchensee 23.1.13, Reitherkogel 24.1.13 - Nachtschi überm Inntal, SFL - Ersatz Stubaier Gletscher 25.1.13, Fanningberg 2.3.13, Silvretta - Arena 24. / 25. 4. 13 - Ischg(ei)l, Sölden 5.5.13 - und die wollen wirklich zusperren?!
- vhaemmerli
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Re: hehe
Also ich war als erster meiner Kollegengruppe durch die Ticketkasse gegangen und musste dann beim Einstieg warten, also hab ich mir gedacht, nimmst mal die Kamera hervor um hier die neue Bahn zu fotographieren, zuerst kam die Frage, Arbeitest du bei denne? Ich bei wen? Garaventa? der andere Ja. Nein ich erklärte ihm das ich einen Bericht über das Skiegebiet fürs Internet machen will. Und dann kam er damit das er wollte dass ich die Bilder löschen soll. Da bin ich einfach in die Gondel gehüpft und ich war wegDachstein hat geschrieben:Seit wann kann wer mir das Fotografieren einer Seilbahnstation verbietenvhaemmerli hat geschrieben:nAber heute war mal wieder was in den Flumserbergen, fotographierte die TAlstation der neuen Gondel und plötzlich kommt ein Mitarbeiter und fragt warum ich die Bahn fotographiere, wollte sogar das ich die Bilder löscheHabs dann aber nicht gemacht
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- Ram-Brand
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Wenn Du Gebäude fotografierst und es sind Menschen davor weil die nunmal da stehen lang laufen etc., dann brauchst Du nicht jeden einzelnen Fragen der nachher auf dem Foto ist ob Du es verwenden darfst, da es ja eindeutig um das Gebäude geht.
Und soweit ich weiß darf man Gebäude zu denen jeder Zutritt hat auch ohne Genemigung knipsen.
Wir sind ja hier nicht im Pentagon oder Hochsicherheitstrakt.
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Zipfeklatscha
Genau, früher durfte man in der DDR keine Bahnhofsgebäude etc. fotogfafiern-- da kam dann die Stasi... aba sowas gibts nimma ( zum Glück ) staatliche Seilbahnsicherheitsdienste hat ma abgschafft
Fabi,alpiner Schifreak
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...
Was anderes ist es, wenn man gemachte Bilder im Internet veröffentlichen will... da muss man vorher fragen, theoretisch meines Wissens nach sogar den Busfahrer, auch wenn er nicht "Mittelpunkt" des Fotos ist ...
LINUX IS LIKE AN INDIAN TENT: NO GATES, NO WINDOWS AND AN APACHE INSIDE!
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Re: ...
das hier ist ja kein öffentliches sondern ein ganz privates ForumYESHAR hat geschrieben:Was anderes ist es, wenn man gemachte Bilder im Internet veröffentlichen will...
Feeling down when the winter has come
frozen feet and the snowflakes are falling
I don't like the town when the winter has come
dirty streets and it's cold outside
IRONIE!
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Soviel ich weiss muss man eine Einwilligung einholen, wenn sich weniger als x (kenne leider die Zahl nicht) Personen auf dem Bild befinden.Was anderes ist es, wenn man gemachte Bilder im Internet veröffentlichen will... da muss man vorher fragen, theoretisch meines Wissens nach sogar den Busfahrer, auch wenn er nicht "Mittelpunkt" des Fotos ist ... Rolling Eyes
Also wenn nur der Busfahrer auf dem Bild erkennbar ist, dann müsste man ihn tatsächlich fragen. Aber wenn es auch noch die wartenden Passagiere und sonstige Passanten auf dem Bild hat, wird man ziemlich rasch die Grenze x überschreiten.
Wenn es diese Klausel nicht gäbe, dann würden die meisten Zeitungen und Fernseherstationen täglich gegen dieses Gesetz verstossen.
Aber es erstaunt mich schon, dass der Angestellte etwas dagegen hatte, dass du eine moderne Bahn fotografierst. Wenn es jetzt ein Rosthaufen wäre, dann würde ich es noch eher verstehen.
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
- trincerone
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Bilder von Personen, die nicht im öffentlichen Interesse stehen, dürfen grundsätzlich nur mit deren Genehmigung veröffentlicht werden (siehe § 22 KunstUrG). Eine Zuwiederhandlungen begründet nicht nur Schadenserseatzansprüche, sondern auch Strafbarkeit (!) des Zuwiederhandelnden. Ausnahmen gelten, wie oben richtig dargestellt, für die in § 23 KunstUrG geregelten Fälle, z.B. wenn Personen nur Beiwerk auf einem eine Örtlichkeit zeigenden Bild sind. Verboten nach dem KunstUrG ist im übrigen nur das Veröffentlichen, nicht das Ablichten der Personen.
Fraglich ist also, wann Personen Beiwerk auf einem Bild sind. Dazu kann man im Netz jedemenge Nachlesen, grundsätzlich ist das, wenn Personen nicht detailliert zu erkennen sind und eindeutig die Seilbahn photographiert wurde, wohl eher unproblematisch.
Jetzt zum interessanten Teil: Fotografierverbot innerhalb einer Seilbahn. Grundsätzlich würde ich jetzt davon ausgehen, dass der Inhaber / Betreiber der Seilbahn, ein Hausrecht besutzt, was ihm erlaubt, das Fotografieren in den Stationen zu untersagen. Weiterhin vermute ich mal, dass dieses Hausrecht auch durch seine Mitarbeiter ausgeübrt werden darf und dass ein ein Fotografierverbot auch im konkreten Fall mündlich ausgeprochen werden darf. Ich habe das jetzt nicht recherchiert, aber vermute das mal sehr stark aus dem, was ich über Hausrecht und Photogrpahierverbote weiß.
Interessant wird es dann wieder, wie es bei Liftstationen aussieht, die kein Gebäude darstellen bzw. nicht in einem solchen integriert sind. Dort wird vermutlich zumindest dann ein Hausrecht bestehen, wenn das Grundstück, auf dem die Station steht, im Eigentum der Liftgesellschaft steht. In diesem Fall darf man wohl bei Fotographierverbot nur vom öffentlichen Gelände aus herüber fotografieren.
Der Vorwurf mit der Industriespionage wiederum erscheint mir reichlich albern, weil hier nur eine bekannte Anlage betrieben wird, nicht jedoch ein Fertigungsprozess stattfindet.
Fraglich ist also, wann Personen Beiwerk auf einem Bild sind. Dazu kann man im Netz jedemenge Nachlesen, grundsätzlich ist das, wenn Personen nicht detailliert zu erkennen sind und eindeutig die Seilbahn photographiert wurde, wohl eher unproblematisch.
Jetzt zum interessanten Teil: Fotografierverbot innerhalb einer Seilbahn. Grundsätzlich würde ich jetzt davon ausgehen, dass der Inhaber / Betreiber der Seilbahn, ein Hausrecht besutzt, was ihm erlaubt, das Fotografieren in den Stationen zu untersagen. Weiterhin vermute ich mal, dass dieses Hausrecht auch durch seine Mitarbeiter ausgeübrt werden darf und dass ein ein Fotografierverbot auch im konkreten Fall mündlich ausgeprochen werden darf. Ich habe das jetzt nicht recherchiert, aber vermute das mal sehr stark aus dem, was ich über Hausrecht und Photogrpahierverbote weiß.
Interessant wird es dann wieder, wie es bei Liftstationen aussieht, die kein Gebäude darstellen bzw. nicht in einem solchen integriert sind. Dort wird vermutlich zumindest dann ein Hausrecht bestehen, wenn das Grundstück, auf dem die Station steht, im Eigentum der Liftgesellschaft steht. In diesem Fall darf man wohl bei Fotographierverbot nur vom öffentlichen Gelände aus herüber fotografieren.
Der Vorwurf mit der Industriespionage wiederum erscheint mir reichlich albern, weil hier nur eine bekannte Anlage betrieben wird, nicht jedoch ein Fertigungsprozess stattfindet.