Deutschland:
amtliche Postwertzeichen:
Quelle: Diskussionsforum in der WikipediaDie Deutsche Post sagt folgendes dazu:
Danke für Ihre Anfrage. Gerne teilen wir Ihnen folgendes mit: Abbildungen von Briefmarken in Büchern, Zeitschriften etc sind möglich. Die Marken müssen allerdings entweder in einer Vergrößerung (>125%) oder einer Verkleinerung (<90%) gegenüber dem in der Darstellung unveränderten Original abgebildet werden. Beim Abdruck eines schrägen schwarzen Balkens als Entwurfskennzeichen über eine Ecke des Postwertzeichens kann dieses auch in Originalgröße abgebildet werden. Reproduktionsfähige Vorlagen können von BMF zugesandt werden. In Fällen, in denen es mehr um das Motiv als die komplette Briefmarke geht, liegen die Rechte beim Grafiker.
private Briefdienste:
Zustimmung des Grafikers, der die Marke entworfen hat, ist einzuholen.
Österreich:
Mitteilung der Zentrale der Österreichischen Bundespost vom März 2006:
Die Darstellung von Briefmarken ist grundsätzlich zustimmungspflichtig, unabhängig davon, ob die Marken entwertet sind oder nicht. Die Zustimmung ist beim Grafiker bzw. dessen Erben oder Rechtsnachfolgern einzuholen.
Schweiz und Italien habe ich nun nicht mehr recherchiert - also besser die Finger von der Sache lassen.
Pendolino