Seilbahnen und Philatelie - Rechtslage

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Dresdner
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Seilbahnen und Philatelie - Rechtslage

Beitrag von Dresdner »

Ich hatte ursprünglich vor, auf meiner HP einen Unterpunkt "Seilbahnen und Philatelie" einzurichten. Dargestellt werden sollten Ersttagsbriefe und Briefmarken zu Seilbahnen. Da ich mich im Vorfeld über die rechtlichen Bedingungen informiert habe, hier das - leider negative - Ergebnis. Interessant für alle, die eventuell ähnliche Pläne hatten.
Deutschland:
amtliche Postwertzeichen:
Die Deutsche Post sagt folgendes dazu:
Danke für Ihre Anfrage. Gerne teilen wir Ihnen folgendes mit: Abbildungen von Briefmarken in Büchern, Zeitschriften etc sind möglich. Die Marken müssen allerdings entweder in einer Vergrößerung (>125%) oder einer Verkleinerung (<90%) gegenüber dem in der Darstellung unveränderten Original abgebildet werden. Beim Abdruck eines schrägen schwarzen Balkens als Entwurfskennzeichen über eine Ecke des Postwertzeichens kann dieses auch in Originalgröße abgebildet werden. Reproduktionsfähige Vorlagen können von BMF zugesandt werden. In Fällen, in denen es mehr um das Motiv als die komplette Briefmarke geht, liegen die Rechte beim Grafiker.
Quelle: Diskussionsforum in der Wikipedia
private Briefdienste:
Zustimmung des Grafikers, der die Marke entworfen hat, ist einzuholen.
Österreich:
Mitteilung der Zentrale der Österreichischen Bundespost vom März 2006:
Die Darstellung von Briefmarken ist grundsätzlich zustimmungspflichtig, unabhängig davon, ob die Marken entwertet sind oder nicht. Die Zustimmung ist beim Grafiker bzw. dessen Erben oder Rechtsnachfolgern einzuholen.
Schweiz und Italien habe ich nun nicht mehr recherchiert - also besser die Finger von der Sache lassen.
Pendolino
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Ram-Brand
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Beitrag von Ram-Brand »

Für Deutschland sehe ich da weniger bedenken als Du.

Wann geht es den um das Motiv und wann über die Briefmarke?


Und Finger muß man nicht davon lassen. Nur muß man sich von jedem Grafiker die Genemigung vorher holen.
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Dresdner
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Beitrag von Dresdner »

Mehr um die Marke geht es, wenn du beispielsweise bei e-bay ein Exemplar versteigerst. Mehr um das Motiv geht es, wenn du auf deiner HP Briefmarken zum Thema Seilbahn vorstellst.
Das mit dem Befragen des Grafikers ist ja ok, aber den musst du erstmal finden und wenn er tot ist, seine Erben aufspüren. Im Fall der österreichischen Briefmarke zum Seilbahnkongress liegen die Rechte beispielsweise bei einem Verein.
Ich sage ja auch nicht, dass du in jedem Fall Ärger bekommst, wenn du die Marken präsentierst, aber in einer rechtlichen Grauzone bewegst du dich allemal.
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trincerone
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Beitrag von trincerone »

Nein, du machst dich theoretisch strafbar und schadensersatzpflichtig. Aber in dem Fall wirst du wohl kaum einen Staatsanwalt finden, der Lust hat wegen sowas Klage zu erheben und die Klageschrift die bezüglich des Schadens schlüssig ist, will ich auch gerne mal sehen. Also das ist glaub ich die letzte widerrechtliche Verwertung bei der ich mir Sorgen machen würde. Da ist (theoretisch) das posten von Pistenplänen und Photos aus Büchern hier viel gefährlicher. Aber auch da würds mich wundern, wenns wen interessiert.
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Dresdner
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Beitrag von Dresdner »

Ich kann dir nur zustimmen, trincerone.
Aber leider gibt es hier im Forum ein sehr prominentes Mitglied, welche alle meine Aktivitäten protokolliert und ein weiteres sehr bekanntes Mitglied, welches alle meine Veröffentlichungen auf Copyrighttreue und Wahrheitsgehalt analysiert. Da kommen dann nicht etwa Hinweise heraus wie man die Sachen besser machen kann, sondern haltlose Bemerkungen, dass ich Fotoklau betreiben würde und ab und zu erhalte ich dann auch mal eine mail mit dem Inhalt, welcher Unsinn eigentlich in seilbahngeschichte.de steht und das diese Internetpräsenz eigentlich nur Müll beinhaltet.
Um nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen verzichte ich halt auf die Rubrik "Seilbahnen und Philatelie", eigentlich schade, denn neben den Marken habe ich eine Sammlung mit österreichischen Ersttagsbriefen zur Thematik Seilbahnen zusammengetragen, darunter wunderschöne Stücke u.a. zur Eröffnung der Pitztaler Gletscherbahn und der neuen TZB. Was soll man machen, wenn mein Zensor bestimmt die Erben der Grafiker der Ersttagsbriefe kennt?
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Beitrag von Pistenbully-Fan »

Vielleicht kannst du ja einen Passwort geschützten Bereich machen.
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Ram-Brand
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Beitrag von Ram-Brand »

^^ Naja nützt nicht viel.

Irgendwie kommen Leute dann an das Passwort, die einem an das Bein Pinkeln wollen.
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Dresdner
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Beitrag von Dresdner »

Vielleicht kannst du ja einen Passwort geschützten Bereich machen.
Ist gut gemeint, aber veröffentlicht ist halt veröffentlicht, egal ob paßwortgeschützt oder nicht.
Im Prinzip ist es traurig, dieses Thema im Forum in dieser Art ansprechen zu müssen, aber die Realität sieht leider so aus.
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Beitrag von trincerone »

Also ehrlich gesagt seh ich das mit dem ans Bein pinkeln noch nicht so... wenn die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt - und das wird sie nicht - dann bleibt nur noch der Weg der Privatklage. Die steht aber nur dem Geschädigtem, nicht einem Dritten offen. Also da wird glaub ich nicht viel passieren.

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Dresdner
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Beitrag von Dresdner »

Ich will die Sache nicht zu sehr aufbauschen, aber ich habe sogar per pn hier aus dem Forum Strafandrohungen bekommen.
- - - - - - - -
Lange Rede, kurzer Sinn. Ich werde die Sache nicht ins Netz stellen, weder im Forum, noch auf der HP.
Wer Interesse an den Postbelegen hat, meldet sich bei mir. Ich schicke dann den Interessenten die Scans (ca. 20 Belegscans, ca. 9 einzelne Briefmarkenscans) zur persönlichen Information an die private e-mail-Adresse. Damit dürfte ich weder die Urheberechte der Briefmarken-, Ersttagsbrief- und / oder Sonderstempeldesigner verletzen.
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Beitrag von Seilbahnjunkie »

Klembst du dann eine deiner Marken auf die Sendung? :lol:
Nein, mal erhlich, ich würde Strafandrohungen per PN nicht ernst nehmen. Da wollen sich einige User wichtig machen und sind vielleicht neidisch auf deine Seite, deine Sammlung, dein Wissen oder sonst irgendwas.
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trincerone
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Beitrag von trincerone »

Strafe androhen kann nur das Gesetz. Privatpersonen können Strafanträge stellen, wenn sie dazu berechtigt sind, wasim Falle des Urheberstrafrechts geschädigt sein vorraussetzt. Dies nur zur Info (für alle die hier lesen), wenn du sie nicht online stellen willst, ok, das ist deine Sache. Legaler ist es jedenfalls.
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