Schneemangel: Schadenersatz bei Schneesicherheits-Garantie

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snowflat
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Schneemangel: Schadenersatz bei Schneesicherheits-Garantie

Beitrag von snowflat »

Schneemangel: Schadenersatz bei Schneesicherheits-Garantie

Können Winterurlauber bei Schneemangel im Skiort ihr Geld zurückverlangen? Antwort auf diese und weitere Haftungsfragen beim pauschalen Skiurlaub kennt Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra.

Von Fabian von Poser

Immer mehr Wintersportler buchen ihre Skiferien über einen Reiseveranstalter. Doch nicht immer läuft alles wie gewünscht. Wir sprachen mit Rechtsanwalt Kay P. Rodegra, Reiserechtsexperte aus Würzburg, über die Risiken beim Skiurlaub aus dem Katalog.

WELT.de: Habe ich bei einer Pauschalreise ein Recht auf Schadenersatz, wenn ich wegen Schneemangels nicht zum Skifahren komme?

Kay P. Rodegra: Schneemangel und schlechtes Wetter fallen in die private Risikosphäre des Urlaubers. Ein Recht auf Schadenersatz besteht nicht. Der Kunde hat auch nicht die Möglichkeit, die Reise wegen eines Reisemangels oder wegen höherer Gewalt zu kündigen oder kostenfrei von ihr zurückzutreten. Anders ist das, wenn der Reiseveranstalter die Schneesicherheit im Katalog ausdrücklich zusichert. Sind dann die Pisten grün, ist ein Reisemangel gegeben. In einem solchen Fall kann der Kunde den Reisepreis mindern, oder, handelt es sich um eine reine Wintersportreise, den Reisevertrag sogar kündigen und Schadenersatz verlangen.

WELT.de: Wer haftet, wenn das Skigebiet wegen Lawinenabgang oder schlechter Witterung nicht erreichbar ist?

Rodegra: In einem solchen Fall können beide Vertragsparteien, also der Kunde wie auch der Reiseveranstalter, die Pauschalreise wegen höherer Gewalt kündigen. Der Kunde erhält seinen Reisepreis zurück, der Reiseveranstalter kann vom Reisekunden eine Entschädigung für die möglicherweise bereits erbrachten Leistungen verlangen, also zum Beispiel für die Bahnfahrt oder den schon durchgeführten Flug.

WELT.de: Wer zahlt, wenn ich wegen schlechter Witterung länger als geplant am Skiort bleiben muss?

Rodegra: Verzögert sich die Heimreise aus dem Skigebiet, etwa weil der Skiort eingeschneit ist oder eine Lawine die Straße aus dem Tal heraus versperrt, fällt dieses in den Risikobereich des Reisekunden. Anfallende Mehrkosten für Hotel und Verpflegung muss der Urlauber selbst tragen.

WELT.de: Wer haftet bei einem Skiunfall auf der Piste?

Rodegra: Die Verletzungsgefahr auf der Piste fällt unter das allgemeine Lebensrisiko. Der Reiseveranstalter kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden. Ersatzansprüche können aber zum Beispiel gegenüber dem Liftbetreiber oder auch einem Unfallgegner geltend gemacht werden, soweit ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ist dagegen ein Skikurs oder eine Skitour Bestandteil des Reisevertrages, haftet der Reiseveranstalter für ein Fehlverhalten des Skilehrers oder Bergführers, wenn sich der Reisekunde dadurch verletzt.

WELT.de: Welche Versicherungen würden Sie für Wintersportler empfehlen?

Rodegra: Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist gerade bei teureren Urlaubsreisen sinnvoll. Für den Wintersporturlaub empfehlen sich zusätzlich eine private Unfallversicherung sowie eine Rückführungskostenversicherung für Unfallverletzungen im Ausland. Ganz wichtig ist eine private Haftpflichtversicherung. Diese sichert den Skifahrer ab, wenn er versehentlich einen anderen Wintersportler auf der Piste umfährt und verletzt.
Quelle: welt.de
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!

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