Erste Klage gegen Liftbetreiber

Medienberichte rund um den Wintersport: Aktuelle TV-Tipps, Presseartikel, Unfallmeldungen und Diskussionen zu Nachrichten aus der Alpinwelt.
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Jay
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Erste Klage gegen Liftbetreiber

Beitrag von Jay »

der Standard berichtet:
Erste Klage gegen Liftbetreiber
Immer mehr verhinderte Skiurlauber wollen Entschädigung für braune Flecken statt weißer Pisten
Wien/Klagenfurt/Bregenz - "Es bleibt allgemein winterlich mit wiederholtem Schneefall in ganz Österreich." Diese Wettervorhersage der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) wird in Wintersportorten ähnlich gefeiert wie die erste Mondlandung 1969 im Nasa-Kontrollzentrum in Houston. Der Winter ist gelandet, gerade noch rechtzeitig vor den Semesterferien. Für viele kommt der Schnee aber zu spät, weil der Urlaub bereits verbraucht ist. Immer mehr wollen ihr Geld zurück, wenn es braune Flecken statt weißer Piste gibt.


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Der Wiener Rechtsanwalt Hannes Füreder vertritt eine Skifahrerin, die das Geld für eine Wochen-Skiliftkarte zivilrechtlich eingeklagt hat. Es geht um 550 Euro, die die Frau für sich und zwei Kinder in einem Vorarlberger Skigebiet hingeblättert hatte. Auf den Bretteln sind die Gäste aber wegen der schlechten Pistenverhältnisse nur selten gestanden. Geld zurück gab es nicht, fürs Wetter könne man ja nichts, so die sinngemäße Begründung des Liftbetreibers.

"Die Liftgesellschaft trifft die Pflicht, ihre Kunden über die Verhältnisse im Skigebiet aufzuklären", erklärt Anwalt Füreder. Beim Kauf einer Liftkarte komme ein Beförderungsvertrag zustande, dem Nebenpflichten immanent seien. Und dazu gehöre eben auch die Info, ob eine Piste befahrbar sei oder nicht. Unterlasse der Liftbetreiber die gebotene Aufklärung, habe er es zu verantworten, wenn der Kunde einem Irrtum über den Zustand der Piste unterliege. "Hätte der Kunde die Liftkarte nicht gekauft, wenn er informiert worden wäre, kann er sein Geld zurückfordern", argumentiert Füreder.

Eigenverantwortung Empfehlungen oder gar Regeln, wie die Branche die schwierigen Bedingungen des heurigen Winters gegenüber den Kunden kommunizieren soll, gebe es nicht, erklärt Ingo Karl, Obmann der Fachgruppe Seilbahnen in der Wirtschaftskammer. Zugleich verweist Karl auf übliche Standards und erläutert diese anhand seines eigenen Skigebiets in St. Johann in Tirol. Dazu gehören Infotafeln im Kassenbereich, die anzeigen, welche Pisten offen oder für Durchschnittsfahrer gesperrt sind. Sobald Pistenteile gesperrt seien, würden Preise gesenkt, betont Karl. Er verweist auch darauf, dass in vielen Talstationen über Webcams Wetter- und Schneedaten angezeigt würden und Infos oft schon zuhause per Internet greifbar seien. "Wenn viele Leute bei einer Kasse anstehen, kann es schon vorkommen, dass der Kunde nicht auch noch mündlich über Einschränkungen informiert wird", meint Karl ohne auf den konkreten Klagsfall einzugehen. Er appelliert generell an die Eigenverantwortung der Kunden.

Einfacher ist es jedenfalls für Kunden, die ihren Skiurlaub über Reiseveranstalter gebucht haben. Fällt die Wedelwoche ins Wasser, kann Ersatz für die entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht werden. Bei weggeschmolzener Schneegarantie kann auch kostenlos storniert werden.

Der Wintereinbruch war vor allem in Südösterreich unerwartet heftig. In Kärnten wurden unter der Last des nassen Schnees Bäume geknickt, es gab unpassierbare Straßen mit kilometerlangen Staus sowie massive Stromausfälle. Im oberen Gailtal fielen Dienstag 60 Zentimeter Neuschnee. (Hannes Schlosser, Michael Simoner, DER STANDARD Printausgabe, 24.01.2007)

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TPD
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Beitrag von TPD »

Bin auf den Ausgang dieses Urteils gespannt
Ich hoffe dass zugunsten der Bergbahnen entschieden wird. Denn sonst sage ich: " Oh weh, jetzt fangen auch hier amerikanische Verhältnisse an. :evil: ".

Eine Rückerstattung wäre sicher gerechtfertigt wenn man beweisen kann dass die schlechten Verhältnisse mutwillig verschwiegen worden sind.
Aber dank Fernseher, Zeitungen und Internet sollte wohl jeder wissen dass die Verhältnisse zur Zeit prekär sind.
Und wenn man nicht das Riskio eingehen will einen Wochnpass zu kaufen, kann man ja auch Tageskarten lösen. Abgesehen davon Wochenkarten sind ja im Normalfall günstiger. Und entweder spart man Geld, hat aber ein grösseres Risiko oder man geht auf Nummer sicher und bezahlt mehr.
Das ist doch überall so im Leben, oder nicht ?

Und wenn die Bahnen noch Schadenersatz bezahlen müssen, fehlt dann halt im nächsten Jahr das Geld für die (Beschneiungs)anlagen. Und schon bald haben mir massenhaft LSAP-Gebiete.
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Beitrag von Wiede »

Stimme Dir, TPD, voll und ganz zu!
Skisaison 2018/2019: *** leider nur 4 Tage ***
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Beitrag von Carvergirl »

Die Leute müssen sich doch wohl vorher selber informieren, ob Schnee liegt...AUßerdem kann man bei vielen Pisten schon abschätzen, in wie weit man SChnee zu erwarten hat. Wenn im Tal alles grün ist, wird 200m weiter oben, zumindest bei dem milden Wetter der vergangenen TAge, nicht alles weiß sein... :?
Bis Weihnachten nur selten online.
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thun
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Beitrag von thun »

Interessante Sache. Es scheint also auch in Skiurlaub -ist ja eigentlich nicht anders zu erwarten- solche Leute zu geben, die sich über alles aufregen können und dann gleich vor Gericht springen.
Die Frage ist nur, ob das erfolgreich ist. Ich denke, wenn in den AGBs eine entsprechende Klausel drinsteht (und das tut sie wohl) hat die Klage wenig Chancen.

Ich frag mich halt, was manche Leute für Vorstellungen haben. Immerhin ist Skifahren ein Freiluftsport und als solcher natürlich auch vom Wetter abhängig. Wenn, dann müssen die Freu Holle vor Gericht zerren. :wink:


Fragt sich halt, wie viel die Kläger bei entsprechender Witterung gefahren wären. Ich tippe mal, von 11-15 Uhr, danach Aprés-Ski. :twisted:
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baeckerbursch
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Beitrag von baeckerbursch »

Also wenn auf einer Anzeigetafel steht: Alles offen

Und komme dann ins Skigebiet und es ist fast ales zu, dann möchte ich den Liftbetreiber auch gerne verklagen :oops: :wink: Und genau um dieses Beispiel geht es hier, um nichts anderes! Ich denke so einen Fall hatten wir doch vor kurzem hier, oder?


Mal ein Beispiel das mich geärgert hat:

Letztes Jahr, St. Mortiz, Ostern. Wir haben uns eine Wochenkarte am Ostersonntag gekauft, an der Corviglia. Normaler Nachsaisonpreis, der auch schon länger gegolten hat. Was uns aber keiner gesagt hat: Die Corviglia hat ab Montag zugemacht.

Damit ist ca. die Hälfte aller Lifte in St. Moritz und Umgebung weggefallen. Ohne irgendeine Reduktion. Ein ganz sauberer Stil war das nicht!


Im übrigen: Wenn man schon Angst um das finanzielle Wohlergehen der Liftbetreiber hat dann schenke ich ihnen lieber so 10€ anstatt von ihnen über den Tisch gezogen zu werden. Manche hier haben schon eigenartige Argumentationsketten.
Zuletzt geändert von baeckerbursch am 25.01.2007 - 10:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von 720° »

Mir sind auch schon so paar Gebiete aufgefallen, die mit Leistungen werben, die überhaupt nicht angeboten werden. Auch kenne ich so ein spezielles Gebiet, die in Ihrem Schneebericht alles mögliche erzählen, nur nicht die Wahrheit. Ich persönlich würde die jetzt nicht verklagen, ich weiss ja was Sache ist, aber wenn ich mir vorstelle, ich wäre "Tourist" der sich auf seinen Wintersporturlaub freut und komme dann in ein Gebiet, wo die Theorie mit der Praxis nicht übereinstimmt.... na ja ich wäre zumindest wohl sehr angezickt.

Und selber informieren (Internet, Skigebietsseiten etc.) geht ja auch nicht immer. Die Angabe bei diesen ganzen Skigebietsportalen stimmen ja auch oftmals überhaupt nicht und die webcam vor Ort wird gerne mal dahin gedreht wo es am schönsten ausschaut!
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Beitrag von trincerone »

Interessant, über genau sowas hatten wir gerade neulich im offtopic geredet.

Also: ich bin ja bekanntlich ein großer Gegner amerikanischer Verhältnisse, insbesondere was Haftung angeht (um die es hier ja allerdings nicht geht). M.E. wird da eh schon viel zu viel zugestanden.

Hier gehts ja um die vertragliche Pflichterfüllung und da finde ich oben zitierte Argumentation nicht so ganz von der Hand zu weisen. Es geht übrigens - so wie es verstanden habe - nicht darum, dass falsch, sondern dass nicht informiert wurde. Wenn es in den AGB keine Schlechtwetterregelung gibt, ist das schon ein interessanter Fall sich zu fragen, inwieweit ein Schigebietsbetreiber über die herrschenden Verhältnisse aufklären muss. Weicht der Pistenzustand / Öffnung des Gebietes eklatant vom Normalzustand ab und weist ein Betreiber nicht darauf, würde ich darin schon ein Nebenpflichtverletzung sehen. Allerdings sehe ich auch die Mitwirkungspflicht des Kunden bei offensichtlich unterdurchschnittlichen Verhältnissen sich vor dem Kauf nach dem Zustand zu erkundigen. Insofern ist das bei der Lage in den letzten Monaten so eine Sache.

Wenn aber z.B. generell viel Schnee liegt, der Großteil des Gebietes aber wegen Lawinengefahr geschlossen ist oder der Schnee von den Pisten geblasen wurde und die schlechten Zustände sind für den normal informierten Schifahrer vor Kauf der Liftkarte nicht zu erkennen, dann würde ich schon sagen, dass eine vertragliche Pflicht des Betreibers besteht, auf wider Erwarten unterdurchschnittliche Verhältnisse an der Kasse hinzuweisen. Gibt es ja z.B. auch oft an Gletschern, wenn oben Sturm ist und nicht alles offen. Ist ja auch im Endeffekt im Interesse des Betreibers, wer will schon enttäuschte und genervte Kunden!
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Beitrag von TPD »

Also wenn auf einer Anzeigetafel steht: Alles offen

Und komme dann ins Skigebiet und es ist fast ales zu, dann möchte ich den Liftbetreiber auch gerne verklagen Embarassed Wink Und genau um dieses Beispiel geht es hier, um nichts anderes! Ich denke so einen Fall hatten wir doch vor kurzem hier, oder?
Wo steht in diesem Bericht dass das Skigebiet falsche Angaben gemacht hat. ?
Es steht dass keine Angaben gemacht worden sind.

Also wenn ich an der Talstation keine Infotafel über den Pistenzustand finde würde ich mich an der Kasse über den Pistenzustand erkundigen. Und falls das nette Fräulein sagt es sei alles offen und ich muss dann feststellen dass dies nicht stimmt, dann ist eine Klage sicher gerechtfertigt.
Aber "keine Angaben" ist auch ein Gummibegriff. Denn es gibt auch Spezialisten, die die grosse Pistenzustandstafel ignorieren und wohl erwarten dass sie an der Kasse mündlich informiert werden... Und da wäre eine Klage sicher nicht angebracht.
Und dann gilt noch zu beachten, wenn jemand mit einem zielbewussten Ton eine Wochenkarte bestellt, kann dies auch als eine Beleidigung aufgefasst werden wenn man ihn über den Pistenzustand aufklärt oder ihm empfiehlt eine Tageskarte zu lösen.
Hingegen wenn jemand zögernd an die Kasse kommt und sagt "Ähm ja ich bin eine Woche im Skigebiet und möchte nun wissen welches Abo ich lösen soll. " Da sieht die Sache wiederum ganz anders aus.
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Beitrag von skikoenig »

Ich fürchte, das wir in den nächsten Jahren Seitenweise Verträge unterzeichnen muss, bevor man einen Wochenskipass ausgehändigt bekommt! :P
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Pistenzustand: Klage gegen Skigebiet möglich

Beitrag von Stani »

kartenkauf 29.01.2007
Pistenzustand: Klage gegen Skigebiet möglich
Ein Wiener Anwalt überlegt eine Klage gegen ein Vorarlberger Skigebiet. Seine Mandantin sei von den Kartenverkäufern an der Talstation nicht ausreichend über die schlechten Pistenbedingungen informiert worden.

Skigebiet wird derzeit nicht genannt
Welches Skigebiet mit einer Klage rechnen muss, will der Anwalt der Wienerin nicht sagen.


550 Euro: Außergerichtliche Einigung
Der Anwalt strebe eine außergerichtliche Einigung an. Es geht um 550 Euro, die die Frau zurück möchte. Sie habe wegen der schlechten Pistenbedingungen nur selten Skifahren und mit ihren Kindern die Wochenkarte nicht ausnützen können.

Zum Beförderungsvertrag, der durch den Kauf einer Listkarte entstehe, gehöre auch die Information, ob eine Piste befahrbar sei oder nicht, so der Anwalt der Wienerin. Diese Information sei nicht eindeutig gewesen.


AK: Klage nicht so einfach
Rechtlich sei es nicht so einfach, das ausgebliebene Skivergnügen einzuklagen, so Karin Hinteregger, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer.

Mit dem Kauf der Karte kenne der Skifahrer die Bedingungen des jeweiligen Skigebietes an. Wenn man allerdings grob in die Irre geführt werde, könne man eine Preisminderung verlangen, so Hinteregger. Dass einem nur Wetter und Verhältnisse nicht gefallen haben, sei nicht ausreichend.

ORF

...habe das hier mal angehängt!
Gruß mic
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Beitrag von TPD »

In diesem Artikel tönt es ja schon ganz anders.

Es scheint so als hätte man da einen übereifrigen Anwalt und eine Mandatin, die im Endeffekt sehr teure Ferien hatte, da sie auch noch die Anwaltskosten bezahlen durfte...
Für den Anwalt hat sich die Klage natürlich gelohnt. ;)

Naja warten wir auf den nächsten Medienbericht.
Bin gespannt ob wirklich das Skigebiet falsch informierte oder ob es sich dabei um einen Gast handelt der alles besser weiss und die Realität nicht sehen will...
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Beitrag von mic »

Es scheint so als hätte man da einen übereifrigen Anwalt und eine Mandatin, die im Endeffekt sehr teure Ferien hatte, da sie auch noch die Anwaltskosten bezahlen durfte...
...zum Glück gibts Rechtschutzversicherungen. Ohne die ist man zumindest in D fast verloren! Trincerone wird es zwar anders sehen. :wink:
Für den Anwalt hat sich die Klage natürlich gelohnt
Das wird sich zeigen. Wenn er hinten runterfällt ist das sicher "keine so gute Presse".

Was einige immer gegen Anwälte haben. :o
An Anfang steht meist immer der Mandant der zum Anwalt geht!
Was soll er der Frau den sagen? Hau ab! Selber Schuld. Nein, er wird es versuchen genau wie der Bäcker die Brötchen verkauft. Der Anwalt verkauft das Recht seiner Mandanten oder versucht zumindest Recht zu bekommen natürlich für Geld. Oder arbeitet irgend jemand umsonst.
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Beitrag von TPD »

...zum Glück gibts Rechtschutzversicherungen.
Sofern die Versicherung bezahlt.

Was soll er der Frau den sagen?
Die Chancen sind sehr klein um den Prozess zu gewinnen und darum würde er vor einer Klage abraten.
Man kann dann immer noch einen Anwalt suchen, der den Fall vor Gericht zieht. Nach Bekanntgabe des Urteils weiss man dann welcher Anwalt besser war...
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Beitrag von snowflat »

TPD hat geschrieben:Die Chancen sind sehr klein um den Prozess zu gewinnen und darum würde er vor einer Klage abraten.
Und siehe da:
Kein Schnee: Doch keine Klage

Schwarzach - Eine Wienerin, die wegen angeblich schlechter Pistenverhältnisse eine Klage gegen ein Vorarlberger Skigebiet erwogen hat, wird nun doch nicht vor Gericht ziehen.
Sie habe sich nur fürchterlich über die Arroganz der Verantwortlichen geärgert, berichtete am Montagmittag ORF Radio Vorarlberg unter Bezugnahme auf den Anwalt der Wienerin. In Zukunft werde sie ihren Urlaub an einem anderen Ort verbringen.

Die Frau hatte sich darüber aufgeregt, dass sie mit ihren Kindern wegen des Pistenzustands nur selten Ski fahren und ihre Wochenkarte nicht ausnützen konnte. Seine Mandantin sei beim Kartenkauf in der Talstation nicht ausreichend über die Pistenverhältnisse informiert worden, hatte der Rechtsanwalt argumentiert. Konkret ging es um 550 Euro, die die Wienerin zurückhaben wollte.

Zu Mittag stellte die Frau über ihren Anwalt fest, dass ihr das Geld nicht so wichtig sei. Als Stammgast in dem Skigebiet, das der Anwalt nicht namentlich nannte, habe sie sich aber über die gezeigte Arroganz geärgert. Sie werde künftig nicht mehr in der Vorarlberger Skistation urlauben.
Quelle: VN
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Beitrag von TPD »

Entweder war es doch ein guter Anwalt oder die Rechtsschutzversicherung war nicht bereit die Prozesskosten zu übernehmen ;)

Naja in einem solchen Fall kann man es nicht verhindern wenn die Kunden davonlaufen und einen anderen Ort suchen.
Eventuell ist man ja sogar froh und lacht ins Pfäustchen weil im nächsten Jahr an einem anderen Gebiet wieder das selbe Theater ausbricht.
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Beitrag von trincerone »

zum Glück gibts Rechtschutzversicherungen. Ohne die ist man zumindest in D fast verloren! Trincerone wird es zwar anders sehen
Ist ein zweischneidiges Schwert. Da ich der Auffassung bin, dass jeder Mensch das gleiche faktische Recht haben sollte, seine rechtlichen Interessen durchzusetzen und in der Praxis der Prozesskosten eine ganz ernorme Rolle spielen, halte ich Rechtschutzversicherungen für sehr sinnvoll. Es kann nicht angehen, dass jemand (insbesondere ein Unternehmen) mit rechtswidrigen Praktiken durchkommnt, nur weil dem Verbraucher das Prozessrikiso zu hoch ist.

Auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass Rechtsschutzversicherungen ihren Beitrag zu der Klageflut leisten, die wir haben, weil viele Dinge eben plötzlich immer gleich vor Gericht geklärt werden. Nicht zuletzt im Bereich Nachbarschaftrecht. Zum Glück sind Versicherungen ja aus Prinzip nicht gerade zahlungswillig, so dass es heir einen Dämpfer gibt.

Ich bin aber durchaus deiner Meinung, dass man ohne Rechtsschutzversicherung ziemlich schnell blöd da steht. Ein Grund, wenn auch nicht der einzige, sind die Anwaltskosten.

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Beitrag von mic »

^^Feiertag! Wir sind 100% der gleichen Meinung!
Ohne Rechtschutzversicherung drängt dich jede normale Versicherung in die Ecke das Dir recht schnell der Spaß vergeht.
Übrigens hat meine sogar mal was bezahlt was außerhalb ihrer Leistungen lag. Ich sollte einen Kulanzantag stellen und die haben doch tatsächlich bezahlt! 8O
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Re: Erste Klage gegen Liftbetreiber

Beitrag von snowflat »

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Re: Erste Klage gegen Liftbetreiber

Beitrag von Klosterwappen »

An den Kassen am Stuhleck hingenbereits im Dezember, gestern und heute nicht zu übersehende Hinweise, dass Weißen11 bzw. Steinbachalm gesperrt sind.
Darf ich die Gelegenheit nutzen, allen Usern dieses Forums bereits jetzt ein gesegnetes Weihnachtsfest und Alles Gute für 2027 zu wünschen!

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