Lastannahme für Personen im Seilbahnbau, kleinere Kabine
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- Christoph Lütz
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Lastannahme für Personen im Seilbahnbau, kleinere Kabine
In letzter Zeit wird bei Revisionen und Umbauten das Fassungsvermögen von Pendelbahnkabinen neu definiert. Meist steht das im Zusammenhang mit der Beschaffung von neuen Kabinen.
Die meisten großen Pendelbahnen, die sich heute noch im Betrieb befinden, wurden in den 60er und 70er Jahren gebaut. Zu dieser Zeit wurde das durchschnittliche Gewicht je Person in der Schweiz und in Deutschland mit 75 kg je Person angenommen. Seit ca. Anfang/Mitte der 80er-Jahre wurde diese Lastannahme für Neubauten auf 80 kg angehoben. Während z. B. eine 100er-PB früher eine Nutzlast von 7500 kg hatte, so sind es heute 8000 kg zuzüglich Wagenbegleiter.
Bei großeren Revisionen und Umbauten wurde inzwischen bei vielen Pendelbahnen die neue Lastannahme von 80 kg zugrunde gelegt, nachdem bereits vorher meist nicht voll gefahren wurde, weil Lastmeßeinrichtungen vorhanden waren. Die Fellhornbahn fährt, obwohl offiziell für 100+1 zugelassen, nur mit 80 Skifahrern bzw. 90 Personen im Sommer.
Bei Umbauten wird das Fassungvermögen in der Schweiz seit einigen Jahren neu definiert. Dadurch werden viele Pendelbahnen "kleiner":
- Säntisbahn 85 statt 100 Personen (auch wegen Kabinenheizung)
- Schilthornbahn Sekt. Mürren-Birg 75 statt 80 Personen
- Bettmeralpbahn 115 statt 125 Personen
- Felskinnbahn 90 statt 100 Personen
- Hoch Ybrig jetzt offenbar 110 statt 125 Personen
Es gibt aber auch andere Beispiele. Die Chäserunggbahn in Unterwasser hat neue Tragseile bekommen. Im Rahmen der Seillinienberechnung konnte offenbar der Nachweis für eine Nutzlast von 6400 anstatt 6000 kg erbracht werden, so dass weiterhin 80 Personen befördert werden können. Das Problem ist nicht eine Überlastung von Bauteilen und Seilen sondern die Lastwegkurve der beladenen Kabine, die zu stark durchhängt und den Boden oder Baumwipfel berührt.
Ein weiteres Problem ist sicher die Kabinenfläche. Wurden in der Vergangenheit ca. 0,2 m2 je Person angesetzt, geht der Trend nun aus Komfortgründen in Richtung 0,25 m2 je Person. Das bedeutet, das eine 100er-Kabine mit 80 Fahrgästen besetzt wird (Rüfikopfbahn II) oder eine 150er mit 125 Personen (Corvatschbahn I).
In Italien werden die Kabinen dagegen bei Umbauten größer. Durch die Beschaffung größerer Kabinen mit rechteckigem statt achteckigem Grundriss und Erhöhung des Tragseilspanngewichts werden mehr Personen befördert. Allerdings weiterhin mit einer Lastannahme von 72 kg je Person.
Beispiele:
- Helmbahn Sexten und PB Canazei - Belvedere 80 statt 75 Personen
- Campitello - Col Rodella 125 statt 120 Personen
Die meisten großen Pendelbahnen, die sich heute noch im Betrieb befinden, wurden in den 60er und 70er Jahren gebaut. Zu dieser Zeit wurde das durchschnittliche Gewicht je Person in der Schweiz und in Deutschland mit 75 kg je Person angenommen. Seit ca. Anfang/Mitte der 80er-Jahre wurde diese Lastannahme für Neubauten auf 80 kg angehoben. Während z. B. eine 100er-PB früher eine Nutzlast von 7500 kg hatte, so sind es heute 8000 kg zuzüglich Wagenbegleiter.
Bei großeren Revisionen und Umbauten wurde inzwischen bei vielen Pendelbahnen die neue Lastannahme von 80 kg zugrunde gelegt, nachdem bereits vorher meist nicht voll gefahren wurde, weil Lastmeßeinrichtungen vorhanden waren. Die Fellhornbahn fährt, obwohl offiziell für 100+1 zugelassen, nur mit 80 Skifahrern bzw. 90 Personen im Sommer.
Bei Umbauten wird das Fassungvermögen in der Schweiz seit einigen Jahren neu definiert. Dadurch werden viele Pendelbahnen "kleiner":
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- Hoch Ybrig jetzt offenbar 110 statt 125 Personen
Es gibt aber auch andere Beispiele. Die Chäserunggbahn in Unterwasser hat neue Tragseile bekommen. Im Rahmen der Seillinienberechnung konnte offenbar der Nachweis für eine Nutzlast von 6400 anstatt 6000 kg erbracht werden, so dass weiterhin 80 Personen befördert werden können. Das Problem ist nicht eine Überlastung von Bauteilen und Seilen sondern die Lastwegkurve der beladenen Kabine, die zu stark durchhängt und den Boden oder Baumwipfel berührt.
Ein weiteres Problem ist sicher die Kabinenfläche. Wurden in der Vergangenheit ca. 0,2 m2 je Person angesetzt, geht der Trend nun aus Komfortgründen in Richtung 0,25 m2 je Person. Das bedeutet, das eine 100er-Kabine mit 80 Fahrgästen besetzt wird (Rüfikopfbahn II) oder eine 150er mit 125 Personen (Corvatschbahn I).
In Italien werden die Kabinen dagegen bei Umbauten größer. Durch die Beschaffung größerer Kabinen mit rechteckigem statt achteckigem Grundriss und Erhöhung des Tragseilspanngewichts werden mehr Personen befördert. Allerdings weiterhin mit einer Lastannahme von 72 kg je Person.
Beispiele:
- Helmbahn Sexten und PB Canazei - Belvedere 80 statt 75 Personen
- Campitello - Col Rodella 125 statt 120 Personen
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Lagorce
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CH Pendelbahnverordnung (743.121.3):
7 Besondere Bauvorschriften für die Fahrzeuge
701 Allgemeines
701.9 Bei stehender Beförderung der Reisenden ist die Bodenfläche der Fahrzeuge so zu bemessen, dass einer Person mindestens 0,18 m² und höchstens 0,2 m², bei Lastmessung höchstens 0,22 m² zur Verfügung stehen.
Da scheint der Handlungsspielraum ziemlich eingeschränkt.
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701.9 Bei stehender Beförderung der Reisenden ist die Bodenfläche der Fahrzeuge so zu bemessen, dass einer Person mindestens 0,18 m² und höchstens 0,2 m², bei Lastmessung höchstens 0,22 m² zur Verfügung stehen.
Da scheint der Handlungsspielraum ziemlich eingeschränkt.
- k2k
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Das gilt für die Zulassung, oder? Denn wozu sonst die Höchstgrenzen, ich darf ja auch mit einer halb vollen Kabine fahren oder nicht?
"Seilbahnen sind komplexe technische Systeme. Sie sind Werke innovativen vielschichtigen Schaffens und bilden ein spannungsvolles Zusammenspiel technischer und wirtschaftlicher, politischer, sozio-kultureller und landschaftlicher Faktoren." (Schweizerisches Bundesamt für Kultur)
- Christoph Lütz
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Die Höchstgrenze für die Fläche ist wichtig, damit nicht versehentlich gewichtsmäßig wesentlich (mehr als 110 Prozent) überladen werden kann.
Wenn die Kabine aus Komfortgründen größer ist (z. B. Corvatsch und Rüfikopf), dann muss durch geeignete Maßnahmen ein Überladen an Personen ausgeschlossen sein. Keine Ahnung, welche Auflagen in diesem Fall dem Betreiber gemacht werden. Dies kann durch eine Lastmeßeinrichtung geschehen, die eine überladene Abfahrt mit mehr als 110 Prozent Nutzlast verhindert. Das ist auch wichtig beim Transport von Unterbodenlasten. Sonst fährt man mit vollem Wassertank und voller Kabine ab. Ist schon vorgekommen.
Wenn die Kabine aus Komfortgründen größer ist (z. B. Corvatsch und Rüfikopf), dann muss durch geeignete Maßnahmen ein Überladen an Personen ausgeschlossen sein. Keine Ahnung, welche Auflagen in diesem Fall dem Betreiber gemacht werden. Dies kann durch eine Lastmeßeinrichtung geschehen, die eine überladene Abfahrt mit mehr als 110 Prozent Nutzlast verhindert. Das ist auch wichtig beim Transport von Unterbodenlasten. Sonst fährt man mit vollem Wassertank und voller Kabine ab. Ist schon vorgekommen.
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Das ist allerdings logisch und nachvollziehbar, danke für die Klärung.
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Wenn man jetzt die beiden Grenzen (obere/untere) nimmt, kommt man schnell zu folgender Berechnung, mit der die "Komfortanlagen" Rüfibahn II und Corvatsch I vermutlich bemessen worden sind:
0,22/0,18 x 80 = ca. 100 Personen
0,22/0,18 x 125 = ca. 150 Personen
Also vermutlich doch etwas geschummelt für Werbezwecke. Die normalen Pendelbahnen bieten dagegen 0,20 m2 je Person. Hier zum Beispiel die 150er-PB auf den Mont Fort in Verbier:
Außenmaße der Kabinen: 4,20 x 8,80 m
Innenmaße der Kabinen: 4,00 + 7,94 m = ca. 32 m2
Das entspricht dann ca. 0,20 m2 je Person
Im öffentlichen Verkehr werden im allgemeinen 0,25 m2 je Person angesetzt, um Kapazitäten und Platzangebot festzulegen. Die Lastannahmen für statische Berechnungen erfolgen aber auch dort mit 0,2 m2 je Person, um auf der sicheren Seite zu liegen.
0,22/0,18 x 80 = ca. 100 Personen
0,22/0,18 x 125 = ca. 150 Personen
Also vermutlich doch etwas geschummelt für Werbezwecke. Die normalen Pendelbahnen bieten dagegen 0,20 m2 je Person. Hier zum Beispiel die 150er-PB auf den Mont Fort in Verbier:
Außenmaße der Kabinen: 4,20 x 8,80 m
Innenmaße der Kabinen: 4,00 + 7,94 m = ca. 32 m2
Das entspricht dann ca. 0,20 m2 je Person
Im öffentlichen Verkehr werden im allgemeinen 0,25 m2 je Person angesetzt, um Kapazitäten und Platzangebot festzulegen. Die Lastannahmen für statische Berechnungen erfolgen aber auch dort mit 0,2 m2 je Person, um auf der sicheren Seite zu liegen.