Quelle: VNLiftbetriebe müssen zahlen
Feldkirch - Aus einem jahrelangen Rechtsstreit ist ein 33-jähriger Höchster nun als Sieger herausgegangen. Ein Höchster blieb an Stahlseil hängen und verklagte den Liftbetriebe Alberschwende.
Der kaufmännische Angestellte war im Besitz einer Saisonkarte und genoss an jenem Jännerabend im Schigebiet Alberschwende die Zeit auf der ausgeleuchteten Piste. Wegen eines nicht markierten Stahlseiles endete die letzte Fahrt für den jungen Mann mit einer schweren Verletzung.
Am Ende der Laufzeit fuhr der Mann Richtung Parkplatz. Dabei geriet der Snowboarder von der Piste und stürzte. Der Mann hatte im schlecht ausgeleuchteten Bereich ein Stahlseil übersehen, das zur Abstützung eines Leitungsmastes schräg nach unten gespannt war. Die Folge: Unterschenkelbruch. Bis Mitte des Jahres war der Verunfallte auf Krücken angewiesen, nach sportlicher Anstrengung schmerzte das Bein noch lange Zeit. Ein langer Prozess um die Frage der Schuld begann. Die Versicherung der Liftbetreiber stellte sich solange quer, bis das Höchstgericht den Verantwortlichen nun keine andere Wahl ließ als zu bezahlen.
Selber schuld
"Der Unfall passierte etwa 15 Meter außerhalb der ausgeleuchteten, präparierten Piste", so die zahlungsunwilligen Liftbetreiber. "Der Boarder hatte die Piste bewusst verlassen um im Tiefschnee fahren zu können", führten die Beklagten aus. Der Unfall sei somit selbst verschuldet. Dem widersprach der Kläger. Aufgrund des starken Schneefalls an jenem Abend war die Sicht äußerst schlecht. "Wir wollten nur auf direkterem Wege zum Parkplatz. Außerdem gab es keinerlei Markierungen woraus ich hätte ableiten können, dass ich bereits über den Pistenrand hinausgefahren war", verteidigt sich der Kläger. Er will von den Liftbetreibern 17.000 Euro.
Das Oberlandesgericht Innsbruck entschied als letzte Instanz, dass den Snowboarder keine Schuld trifft. "Mein Mandant konnte ja gar nicht erkennen, dass er sich abseits der Piste befand", sieht sich Anwalt Arnulf Summer bestätigt. "Der Pistenhalter muss damit rechnen, dass durch das Schifahren Pisten verbreitert werden können und deshalb Gefahrenstellen absichern. Somit mussten die Liftbetreiber für den Schaden und künftige Beeinträchtigungen finanziell aufkommen.
Liftbetriebe Alberschwende verloren jahrelangen Rechtsstreit
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Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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