Tragischer Skiunfall
München/Tegernsee - Es war ein schwerer Sturz, den eine 35-jährige Münchnerin im Januar 2006 beim Skifahren am Spitzingsee (Kreis Miesbach) erlitt. Jetzt fordert die Frau vor dem Landgericht München II Schmerzensgeld und Schadensersatz von insgesamt 36 590 Euro von der Alpenbahn Spitzingsee. Das Argument: Der Liftbetreiber habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, die Piste sei nicht markiert gewesen. Eine Warnung vor dem Bachbett habe gefehlt.
Es war eine S-Kurve, die der Frau zum Verhängnis wurde. Auf einer Abfahrt vom Rosskopf in Richtung Valepp\-alpenlift wollte sie anderen Skifahrern ausweichen und landete in einem Bachbett. Bei dem Sturz verletzte sich die Frau so schwer, dass innere Organe beschädigt wurden und teils entfernt werden mussten.
„Es war einfach keine Gefahrenquelle erkennbar”, versicherte die Frau, die sowohl körperlich als auch psychisch noch immer an den Folgen des Unfalls leidet. Bei sich selbst sieht sie keine Schuld. Deshalb lehnte sie den Vergleich in Höhe von 7000 Euro, den der Liftbetrieb in der Verhandlung angeboten hat, ab. Obwohl das Gericht bereits schlechte Chancen auf Erfolg für die Frau angedeutet hat, will sie es auf eine Entscheidung ankommen lassen. Der Prozess dauert an.