Quelle: ORFZivilprozess: Aus für grenzüberschreitenden Skiunterricht
Ein kurioser Fall endete am Mittwoch vor einem Zivilgericht in Feldkirch mit einem Vergleich. Ein deutscher Skischulbetreiber hatte seinen Betrieb auf österreichisches Gebiet ausgedehnt, die Anzeige der österreichischen Konkurrenz folgte prompt.
Kinderland reichte bis nach Österreich
Der Mann aus Deutschland betreibt eine Skischule im deutschen Scheidegg. Angefangen haben die Probleme, als das Kinderland, ein Übungsgebiet, dazu gebaut wurde. Das erstreckt sich nämlich zum Teil auf österreichisches Staatsgebiet.
Skischule Egg-Schetteregg erstattete Anzeige
Der Leiter der Skischule Egg-Schetteregg wurde über die grenzüberschreitenden Aktivitäten informiert und erstattete Anzeige. "Im Grunde eine lächerliche Sache", sagt Erich Melmer vom Vorarlberger Skischulverband, aber an die klaren gesetzlichen Bestimmungen müssten sich alle halten.
Keine Voraussetzungen für Skischulbetrieb
Bei der Verhandlung sei klar geworden, dass der Deutsche über keinerlei Voraussetzungen für das Betreiben einer Skischule verfüge, so Melmer. Jetzt muss er sich zumindest von österreichischem Gebiet zurückziehen. Was in Deutschland geschieht, ist Sache des dortigen Verbandes.
Zivilprozess: Aus für grenzüberschreitenden Skiunterricht
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Zivilprozess: Aus für grenzüberschreitenden Skiunterricht
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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Die Stelle meinte ichKeine Voraussetzungen für Skischulbetrieb
Bei der Verhandlung sei klar geworden, dass der Deutsche über keinerlei Voraussetzungen für das Betreiben einer Skischule verfüge, so Melmer. Jetzt muss er sich zumindest von österreichischem Gebiet zurückziehen. Was in Deutschland geschieht, ist Sache des dortigen Verbandes.