Quelle: Bundesamt für UmweltKampf dem Klimawandel: Jedes Jahr 1,5 Prozent weniger Treibhausgase
Bern, 16.08.2007 - Der Klimawandel hat spürbare Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft. Dies belegen neue Studien des Bundes, in denen die finanziellen Folgen verschiedener Szenarien berechnet wurden. Bundesrat Moritz Leuenberger will deshalb die Klimapolitik weiterentwickeln und ab 2012 den Ausstoss klimawirksamer Gase jährlich um 1,5 Prozent senken. Er schlägt dazu eine Lenkungsabgabe mit Teilzweckbindung vor.
Die Klimaänderung hat nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen auf die Schweiz. Dies bestätigen zwei Studien im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU (siehe Faktenblatt 1). Die prognostizierten Änderungen - Gletscherschwund, veränderte Niederschlagsmengen, Ansteigen der Schneegrenze - werden am meisten den Wintertourismus und die Stromproduktion mittels Wasserkraft beeinflussen. Die klimabedingten Extremereignisse - Hochwasser, Rutschungen, Hitzewellen - treffen vor allem die menschliche Gesundheit sowie Bauten und Infrastrukturen.
Steigen die globalen Temperaturen, wie zurzeit prognostiziert, auf 3 Grad Celsius an, sind Wohlfahrtseinbussen von 1 Milliarde Franken (0,15 % des BIP 2050) zu erwarten, die in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts sehr schnell um ein Vielfaches ansteigen (0,48 % des BIP 2100). Ab diesem Temperaturniveau muss die Schweiz mit jedem Grad Erwärmung zusätzliche Wohlfahrtsverluste von rund 0,6 bis 1 Mia Franken pro Jahr hinnehmen. Werden die nötigen Anpassungsmassnahmen ergriffen, hat ein globaler Temperaturanstieg von weniger als 2 Grad Celsius relativ moderate direkte Folgekosten für die Schweiz. Die damit verbundenen Wohlfahrtsverluste belaufen sich im Jahr 2050 auf 500 Mio. Franken. Ein solches Temperaturszenario bedingt jedoch weltweit abgestimmte massive Emissionsreduktionen.
Indirekt haben die Auswirkungen des Klimawandels im Ausland auch Konsequenzen für die Schweizer Finanz- und Exportwirtschaft. Der klimabedingte Schaden für die Weltwirtschaft wird auch auf den Absatzmärkten von Schweizer Produkten zu Nachfrageeinbussen führen. Diese Auswirkungen dürften insgesamt bedeutender sein als die direkten Auswirkungen der Klimaänderung in der Schweiz.
Halbierung des Treibhausgas-Ausstosses bis 2050
Eine griffige und international abgestützte Klimapolitik kann einen deutlichen Temperaturanstieg in der zweiten Jahrhunderthälfte verhindern. In einem am 16. August 2007 veröffentlichten Bericht (siehe Faktenblatt 2) zeigt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) auf, wie die Schweiz ihre Klimapolitik nach Ablauf der ersten Kyoto-Verpflichtungsperiode ab 2012 weiterentwickeln kann.
Bundesrat Moritz Leuenberger schlägt vor, dass die Schweiz den inländischen Treibhausgas-Ausstoss jährlich um 1,5 % senken soll. Auf diesem Reduktionspfad lägen die Emissionen im Jahr 2020 um 21 % unter dem Wert von 1990. Dies entspricht den Zielen, die sich die EU gesetzt hat. Im Jahr 2050 hätte die Schweiz bei diesem Reduktionspfad ihre Emissionen gegenüber 1990 halbiert, wie dies auch die G8-Staaten anstreben. Das Engagement für einen aktiven Klimaschutz rechtfertigt sich auch im Interesse der zukünftigen Generationen. Denn wenn heute nicht gehandelt wird, treffen spätere Generationen die Folgen des Klimawandels umso härter.
Zwei Optionen
Zur Erreichung dieses Reduktionsziels stehen gemäss dem UVEK-Klimabericht zwei Optionen zur Diskussion.
1. Lenkungsabgabe mit Teilzweckbindung: Eine solche Abgabe soll Anreize schaffen, damit die Emissionen jährlich um 1,5 % sinken. Dafür wäre eine Klimaabgabe nötig, die sich in der maximalen Höhe des heutigen CO2-Gesetzes bewegt (200 Franken pro Tonne CO2). Der Grossteil dieser Abgabe soll an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückerstattet werden. 5 bis 10 Prozent der Einnahmen könnten zur Verstärkung der Lenkungswirkung zweckgebunden eingesetzt werden. In Frage kommen dafür Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (z.B. Hochwasserschutz, Murgänge, Bergstürze), Programme zur Gebäudesanierung, Klimamassnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit oder Förderung innovativer Technologien und die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs.
2. Technische Regulierungen und Finanzierungsabgabe: Die Emissionen im Inland werden primär reduziert über technische Regulierungen im Gebäudebereich, im Verkehr und im Bereich der Energieeffizienz sowie über Förderprogramme, die ebenfalls durch eine Abgabe finanziert werden. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Finanzierungsbedarf und dürfte deutlich tiefer liegen als bei einer Lenkungsabgabe.
Der Vorteil der ersten Option liegt in der Nutzung der Marktkräfte, die den Konsumenten eine grosse Flexibilität einräumt. Sollen dieselben Reduktionen mit technischen Regulierungen erzielt werden, ist eine drastische Verschärfung notwendig. Zusätzlich zu den inländischen Massnahmen könnte die Schweiz sämtliche noch verbleibenden inländischen Emissionen kompensieren und somit klimaneutral werden. Der Erwerb der notwendigen Emissionszertifikate aus dem Ausland würde bei heutigen Preisen und Emissionen rund 1 Milliarde Franken pro Jahr kosten. Die Klimaneutralität ist aber nur komplementär zu inländischen Massnahmen prüfenswert. Die Weiterentwicklung der Schweizer Klimapolitik wird voraussichtlich in diesem Jahr im Bundesrat diskutiert. UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger bevorzugt die erste Option und somit eine Ausweitung der bereits beschlossenen CO2-Abgabe auf andere klimawirksame Gase, allerdings mit Teilzweckbindung für die Finanzierung klimapolitisch wertvoller Projekte und Anpassungsmassnahmen. Die bevorzugte Klimaabgabe hätte einen Doppeleffekt: Einerseits sinkt über die Lenkungswirkung der Ausstoss an Treibhausgasen, andererseits steht Geld zur Verfügung für weitere Reduktionen im In- und Ausland sowie für Massnahmen gegen die negativen Auswirkungen der Klimaänderung. Diese Option schliesst technische Regulierungen nicht aus. Sie werden bereits heute angewandt und sollen sich auch in Zukunft fortschreiben. Dies ist in den Aktionsplänen des Bundesamtes für Energie zur Steigerung der Energieeffizienz und zum vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien vorgesehen.
Faktenblatt 1
Faktenblatt 2
Und wer es noch genauer will: http://www.news-service.admin.ch/NSBSub ... s/9291.pdf