www.orf.atSeilbahnkonzern weist Verantwortung zurück
Die Bundeswettbewerbsbehörde wirft fünf Unternehmen Geheimabsprachen vor. Darunter ist Doppelmayr Aufzüge aus Wolfurt. "Das Unternehmen hat außer dem Namen nichts mehr mit uns zu tun", heißt es vom Seilbahnhersteller Doppelmayr.
Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat gegen fünf Unternehmen in der Aufzugs- und Fahrtreppenindustrie (Kone, Otis, Schindler, Haushahn und Doppelmayr Aufzüge) die Verhängung von insgesamt 88 Millionen Euro Geldbußen beantragt.
Laut Behörde besteht der Verdacht, dass seit den 80er-Jahren bis zumindest 2004 geheime Absprachen über die Zuteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige vertrauliche Marktinformationen getroffen worden sind.
Für alle Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.
Seit 2003 im Besitz von Schindler
Die Firma Doppelmayr Aufzüge ist seit 2003 zu 100 Prozent im Besitz des Schweizer Aufzugskonzerns Schindler. Nach Angaben des Schindler-Konzerns hat Doppelmayer Aufzüge insgesamt 75 Mitarbeiter am Hauptsitz in Wolfurt und in einer Filiale in Innsbruck. In Wolfurt wird jedoch nicht mehr produziert.
"Keine eigentumsrechtliche Verflechtung"
Das Unternehmen Doppelmayr Aufzüge habe außer dem Namen nichts mehr mit Doppelmayr zu tun, sagte Ekkehard Assmann, Pressesprecher des Seilbahnherstellers Doppelmayr in Wolfurt.
Seit dem Verkauf an Schindler im Jahr 2003 gebe es keine eigentumsrechtliche Verflechtung mehr. Man sei nicht direkt betroffen und habe sich nichts vorzuwerfen. Zudem handle es sich um ein laufendes Verfahren.
Verkäufer bleibt in Haftung
Im Wettbewerbsgesetz steht allerdings, dass bei solchen Verfahren grundsätzlich gilt, dass der Verkäufer eines Unternehmens in Haftung bleibt, außer der Käufer hat per Vertrag explizit alle Risiken mit übernommen.
Ob sich nun die aktuellen Besitzer von Doppelmayr Aufzüge, die ehemaligen Besitzer oder ob sich beide verantworten müssen, ist Sache des Kartellgerichts. Eine Entscheidung soll noch heuer fallen.
Schindler: Keine Stellungnahmen
Auch beim Schweizer Schindler-Konzern will man sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Nur soviel: Man sei mit insgesamt knapp 44 Millionen Euro Strafe betroffen, 4,5 Millionen Euro davon für Doppelmayr Aufzüge.
Erstmals Kronzeugenregelung angewendet
Folgt das Kartellgericht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde, wäre dies die bisher höchste Kartellstrafe, die in Österreich je verhängt wurde.
Erstmals kommt dabei die Kronzeugenregelung zum Einsatz. Dem mutmaßlichen Aufzugskartell gehörte ein sechstes Unternehmen an, dem die Strafe erlassen wurde, weil es als Kronzeuge zur Aufdeckung beigetragen hat.
Seilbahnkonzern weist Verantwortung zurück
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Vorarlberg-online schreibt dazu:
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Zumindest wird DM darüber nachdenken müssen, ob man seinen "guten Namen" einem Unternehmen lassen sollte, aus dem man sich völlig zurückgezogen hat. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist halt immer noch besser ...Doppelmayr-Holding nicht im Visier der Wettbewerbshüter
Wolfurt - "Die Wolfurter Doppelmayr-Gruppe ist in keiner Weise von Vorwürfen der Bundeswettbewerbsbehörde in Wien über illegale Preisabsprachen betroffen". Behörde
"Die von den Wettbewerbshütern erhobenen Vorwürfe richten sich nämlich gegen die ,Doppelmayr Aufzüge AG, die schon seit 2003 voll im Eigentum des Schweizer Schindler- Konzerns steht. Sie hat lediglich ihren Firmen sitz in Wolfurt und hat mit der Wolfurter Doppelmayr-Gruppe nichts mehr zu tun", so der Leiter Marketing, Ekkehard Assmann, zu den „VN“. Damit drohen der Doppelmayr Holding (zu ihr gehören Seilbahngesellschaften, Lagertechnik Wolfurt, Schweizer Kabinenbauer CWA, Doppelmayr Transporttechnologie GmbH, Doppelmayr Cable Car usw.) auch keine Geldstrafen.
Beantragt wurden insgesamt 88 Mill. Euro Geldbußen. Laut der Wettbewerbsbehörde stehen neben der Doppelmayr Aufzüge AG noch die Firmen Otis, Schindler, Kone und Haushahn im Verdacht, seit den Achtzigerjahren bis mindestens 2004 Absprachen über Projektzuteilungen sowie Preise getroffen zu haben. Für die Firmen gilt die Unschuldsvermutung.
Dresdner
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