Gesperrte Pisten

... hat im weitesten Sinne noch mit dem Inhalt des Forums zu tun und gehört hier rein!
Forumsregeln
Bitte beachte unsere Forum Netiquette
Benutzeravatar
toxy123
Großer Müggelberg (115m)
Beiträge: 429
Registriert: 29.08.2007 - 19:22
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Bochum
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Gesperrte Pisten

Beitrag von toxy123 »

Da ich per Such funktion kein vergleichbares Topic gefunden habe, eröffne ich nun dieses:
Viele von euch schreiben in den Berichten immer wieder, das sie in gesperrte Pisten reinfahren. Nun wollte ich nur wissen ob das überhaupt erlaubt ist bzw. es eine gesetzliche Regelung dafür gibt. Klar ist das man bei Larwinengefahr schon zur eigenen Sicherheit besser nicht reinfahren sollte, deswegen gehts mir umso mehr um die Pisten die wegen Schneemangel gesperrt sind. Also was sagt ihr? Erlaubt oder nicht erlaubt??

Benutzeravatar
hebi
Administrator
Beiträge: 1434
Registriert: 10.04.2005 - 18:57
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Straubing
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von hebi »

Grundsätzlich gilt: Wenn die Liftbetreiber eine Piste sperren, hat das in der Regel einen Grund. Wer dann dennoch reinfährt, ist man wenn was passiert selber schuld und kann die Liftbetreiber nicht dafür haftbar machen (z.B. wenn man sich auf einer Piste, die wegen Schneeknappheit gesperrt ist, an einer aperen Stelle hinlegt und sich dabei verletzt kann man nicht wegen ungenügender Gefahrensicherung die Liftbetreiber verklagen). Ganz im Gegenteil: Wenn man eine Sperre, die durch das Gesperrt Schild (gelbes Schild mit gelb/schwarz karierten Streifen an den Seiten, rotem Kreis mit weisser Füllung und dem Text "gesperrt") gekennzeichnet ist nicht beachtet, kann man, wenn man Schäden verursacht, zur Verantwortung gezogen werden.

Also: Wer nicht genau weiss, was ihn beim Befahren einer gesperrten Piste erwartet und sich der Gefahren, denen er sich aussetzt, nicht bewusst ist, sollte es tunlichst vermeiden, einen gesperrten Hang zu befahren.
*sing* mia san vom Bayerwald - mia samma überoid - mia san da Wahnsinn mia san in *sing*
Seilbahnfreund
Nebelhorn (2224m)
Beiträge: 2298
Registriert: 20.07.2002 - 03:15
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Leingarten
Hat sich bedankt: 70 Mal
Danksagung erhalten: 166 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von Seilbahnfreund »

Gesperrte Pisten darf eigentlich nur unser "Starli" fahren, alle anderen nehmen besser die Seilbahn :lol: :wink:

Bin übrigens der gleichen Meinung wie hebi.

Gruß Thomas
Benutzeravatar
snowflat
Moderator
Beiträge: 16001
Registriert: 12.10.2005 - 22:27
Skitage 25/26: 3
Ski: ja
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 249 Mal
Danksagung erhalten: 3443 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von snowflat »

Man muss auch bedenken, dass i.d.R. auf gesperrten Pisten keine Pistenkontrollen stattfinden und wenn Du auf einer solchen verunfallst und nicht mehr von alleine ins Tal kommst und auf die Hilfe anderer angewiesen bist, dürfte dies schwer werden.
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
Benutzeravatar
starli
Ski to the Max
Beiträge: 19824
Registriert: 16.04.2002 - 19:39
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Nicht mehr im Forum
Hat sich bedankt: 931 Mal
Danksagung erhalten: 2806 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von starli »

Ich denke, der Haftungsausschluss ist das Hauptkriterium. Wie halt bei den Sperr-Schildern auf diversen italienischen Bergstraßen :-)

Außerdem halt ichs so: Wenn da keine Piste wäre, gäbe es kein Sperrschild, und dann könnte ich mit Tourenski genauso fahren .. oder hat schon mal jemand ein Schild gesehen "Dieser Hang ist für Tourenskifahrer gesperrt" ?

Und: Nein, ich bin nicht der einzige, der aus Schneemangel gesperrte Pisten fährt - das machen sehr viele .... (und oft gibts dort halt die besten Schneeverhältnisse ;) ) .. und es ist auch viel ungefährlicher als z.B. eine Sessel- oder Gondelbahnlifttrasse runterzufahren ..
Benutzeravatar
oli
Zuckerhütl (3507m)
Beiträge: 3768
Registriert: 14.11.2002 - 08:54
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: 32XXX
Hat sich bedankt: 238 Mal
Danksagung erhalten: 200 Mal

Beitrag von oli »

Ja, das ist schon ein heißes Eisen, was hier nun diskutiert wird. Aber ich finde, es hat im Alpinforum durchaus seine Berechtigung.

Ich oute mich an dieser Stelle mal und halte es ähnlich wie Starli.
- ich akzeptiere den Haftungsausschluss, den die Bergbahnbeteiber mit einer Pistensperre erreichen wollen.
- ich würde niemals eine gesperrte Piste fahren, wenn ich für mich oder für andere, fahrlässig einen Personen oder Sachschaden riskieren würde
- Erscheint mir das Risiko allerdings überschaubar, würde ich auch einen gesperrten Pistenbereich fahren

Beispiele:
- ich würde niemals im Herbst (völlig unabhängig von der Schneelage) am Gletscher abseits fahren.
- ich würde niemals bei höherer Lawinenwarnstufe in gesperrte Bereiche einfahren.
- dagegen würde ich schon mal (so wie Starli) eine Talabfahrt fahren, die wg. Schneemangel gesperrt wurde und ein Abschnallen an aperen Stellen, oder auch die eine oder andere Macke im Belag in Kauf nehmen
Planungen 2023/2024
Dez: SFL____________Dez: BKK
Jan: Wilder Kaiser_____Feb: Saalbach
März: Skitour _________März: 3 Vallees
Mai: Stubai
↓ Mehr anzeigen... ↓
Benutzeravatar
Seilbahnjunkie
Cho Oyu (8201m)
Beiträge: 8444
Registriert: 11.07.2004 - 12:45
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Innsbruck
Hat sich bedankt: 840 Mal
Danksagung erhalten: 902 Mal

Beitrag von Seilbahnjunkie »

Ich stimme dir zu. Aber wenn ich eine gesperrte Talabfahrt fahre, dann muss sich das lohnen. Hab ich letztes Jahr am Feldberg gemacht, weil's die einzige Möglichkeit war die neue KSB auszuprobieren. :)
Benutzeravatar
CV
Gaislachkogl (3058m)
Beiträge: 3117
Registriert: 19.01.2005 - 00:19
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Canazei / Karlsruhe
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 566 Mal

Beitrag von CV »

ich halt's wie ihr, nur:
starli hat geschrieben:.. oder hat schon mal jemand ein Schild gesehen "Dieser Hang ist für Tourenskifahrer gesperrt" ?
JA!!! Z.B. an der Gerlitzen... wenn ich mich richtig entsinne, wurde sogar eine Strafgebühr angedroht.
Endless days of summer, longer nights of gloom, Waiting for the morning light
Scenes of unimportance, photos in a frame, Things that go to make up a life

As we relive our lives in what we tell you; Let us relive our lives in what we tell you
↓ Mehr anzeigen... ↓
Benutzeravatar
BigE
Brocken (1142m)
Beiträge: 1207
Registriert: 20.09.2006 - 00:43
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Grüsch
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 3 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von BigE »

genau, es gibt mehrere sorten gesperrter pisten. die einen kann man bedenkenlos befahren, andere nciht. brain.exe hilft, zu entscheiden ob man kann oder nciht.
Saison 07/08: 92. Saison 08/09: 53. Saison 09/10: 70. Saison 10/11: 66. Saison 11/12: 68. Saison 12/13: 77. Saison 13/14: 69
Saison 14/15: Gotschna/Parsenn 38, Madrisa 9, Rinerhorn 3, Jakobshorn 4, Schatzalp 1, Grüsch Danusa 1, Brambrüesch 3, Lenzerheide/Arosa 1, Flims/Laax 1, Brigels/Waltensburg 1, Tschappina 1, Diavolezza 4, Corviglia 1, Samnaun/Ischgl 2, Livigno 1, Skitour 2 - Total: 73
skiing all day keeps the doctor away!
↓ Mehr anzeigen... ↓

Benutzeravatar
Powderjunky
Wurmberg (971m)
Beiträge: 972
Registriert: 17.10.2006 - 14:15
Skitage 25/26: 0
Ski: nein
Snowboard: ja
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 3 Mal

Beitrag von Powderjunky »

Aber im "weißen Rausch" unterdrückt man schon mal brain.exe...
Benutzeravatar
BigE
Brocken (1142m)
Beiträge: 1207
Registriert: 20.09.2006 - 00:43
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Grüsch
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 3 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von BigE »

jo, auch in brain.exe gibts soft errors, malwarezeilen und fehlentscheidungen. aber naja wenns nachher geile screenshots gibt :wink:

und à propos rausch: bitte nie besoffen fahren, danke.
Saison 07/08: 92. Saison 08/09: 53. Saison 09/10: 70. Saison 10/11: 66. Saison 11/12: 68. Saison 12/13: 77. Saison 13/14: 69
Saison 14/15: Gotschna/Parsenn 38, Madrisa 9, Rinerhorn 3, Jakobshorn 4, Schatzalp 1, Grüsch Danusa 1, Brambrüesch 3, Lenzerheide/Arosa 1, Flims/Laax 1, Brigels/Waltensburg 1, Tschappina 1, Diavolezza 4, Corviglia 1, Samnaun/Ischgl 2, Livigno 1, Skitour 2 - Total: 73
skiing all day keeps the doctor away!
↓ Mehr anzeigen... ↓
Balou
Großer Müggelberg (115m)
Beiträge: 336
Registriert: 28.12.2006 - 09:00
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Nördlich von Hanau
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Balou »

Eigentlich gehe ich immer davon aus, dass es einen Grund hat, dass die Pisten gesperrt sind, und akzeptiere das (wenn auch manchmal zähneknirschend). Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass Pistenraupenfahrer begeistert sind, wenn ihnen am gesperrten Hang bei der Arbeit ein Skifahrer begegnet...
Außerdem würde ich "niemals nicht" in eine gesperrte Piste fahren, wenn unsere "Zwerge" dabei sind - auch wenn die Kinder schon groß sind muss man ihnen Fehlverhalten nicht vormachen. (Ich bin im letzten Jahr sowieso schon in Erklärungsnotstände gekommen, als mehrere Skilehrer ihre Skikurse abgeliefert hatten und an der Pistensperre vorbei in die geschlossene Talabfahrt gebrezelt sind... :twisted: )
Benutzeravatar
Seilbahnjunkie
Cho Oyu (8201m)
Beiträge: 8444
Registriert: 11.07.2004 - 12:45
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Innsbruck
Hat sich bedankt: 840 Mal
Danksagung erhalten: 902 Mal

Beitrag von Seilbahnjunkie »

Das machen die oft. Bin in Kappl auch schon nem Schilehrer hinterher die Rodelbahn runter.
Benutzeravatar
hebi
Administrator
Beiträge: 1434
Registriert: 10.04.2005 - 18:57
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Straubing
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von hebi »

Das machen die oft. Wenn man viel in einem Gebiet fährt (und das ist bei Skileheren in der Regel der Fall), dann wissen die in der Regel auch, wieso eine Piste gesperrt ist und ob man sie dennoch befahren kann oder nicht.

Dass das natürlich gerade vor Kindern ein schlechtes Vorbild ist, ist eine andere Sache...
*sing* mia san vom Bayerwald - mia samma überoid - mia san da Wahnsinn mia san in *sing*
Benutzeravatar
Chasseral
Moderator a.D.
Beiträge: 5061
Registriert: 08.11.2003 - 23:40
Skitage 25/26: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 54 Mal

Beitrag von Chasseral »

Das Befahren gesperrter Pisten und von Wildschutzzonen ist verboten, also bei Ahndung Ordnungswidrigkeit aufwärts. Abseits im Gelände ist auf eigene Verantwortung.
Winter 2012/13: 22 Skitage
6x Andorra, 1x Spanien, 12x Deutschland, 3x Österreich
schneesucher
Feldberg (1493m)
Beiträge: 1596
Registriert: 09.10.2006 - 17:15
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 225 Mal
Danksagung erhalten: 87 Mal

Beitrag von schneesucher »

@Chasseral:
Woher nimmst Du diese Information?! Ein Verbot zum Betreten bzw. befahren kann in der Regel nur der Grundeigentümer aussprechen Skigebietsbetreiber und Grundeigentümer sind aber häufig verschieden!
Es ist bei Berggebieten zweifelhaft, ob es überhaupt so einfach ist, das Betreten zu verbieten. Die einzigen Gebiete, die man nicht betreten darf, sind meiner Meinung nach militärische Sperrgebiete, andere kennt man nicht.
Mögliche Sanktionen bei Betreten gesperrter Pisten sehe ich allein im Liftpassentzug oder im Haftungsausschluss...ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Gibts hier keine Juristen?!
Benutzeravatar
Chasseral
Moderator a.D.
Beiträge: 5061
Registriert: 08.11.2003 - 23:40
Skitage 25/26: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 54 Mal

Beitrag von Chasseral »

Ich habe einen Text gefunden, den der Fachbereich Recht der Uni Potsdam verfasst hat. Hier heisst es:
Gesperrte Pisten
• Bei einer Sperrung ist es verboten, die
Strecke zu benutzen, weil man dadurch
andere gefährdet.
• Wer eine gesperrte Piste befährt,
handelt grob fahrlässig.
• Wer eine gesperrte Piste befährt, kann
straf- und zivilrechtlich belangt werden.
Müsste damit geklärt sein, oder?



Und hier ein Zitat aus dem Anzeiger vom Saanenland:
Nicht erst seit der Einführung des kantonalen «Gesetz über Jagd und Wildtierschutz» (JWG) im Jahr 2002 ist das Befahren von Wildschutzzonen verboten.
Winter 2012/13: 22 Skitage
6x Andorra, 1x Spanien, 12x Deutschland, 3x Österreich

Benutzeravatar
Seilbahnjunkie
Cho Oyu (8201m)
Beiträge: 8444
Registriert: 11.07.2004 - 12:45
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Innsbruck
Hat sich bedankt: 840 Mal
Danksagung erhalten: 902 Mal

Beitrag von Seilbahnjunkie »

Auserdem dürfen die Betreiber sicher im Namen der Grundeigentümer Verbote aussprechen. Schließlich wurde ihnen ja die Nutzung übertragen.
Benutzeravatar
Chasseral
Moderator a.D.
Beiträge: 5061
Registriert: 08.11.2003 - 23:40
Skitage 25/26: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 54 Mal

Beitrag von Chasseral »

Noch eine Ergänzung zu Wildschutzzonen. Das Befahren von Wildschutzzonen wird zumindest Fallweise als Straftat geahndet und es ist mit Strafen im Bereich 4stelliger Euro-Beträge zu rechnen.


Bis hierhin habe ich jetzt lediglich die Fakten genannt.
(Bin übrigens erstaunt, dass die Fakten hier im Forum so wenig bekannt sind; immerhin ist dies auf vielen Schildern zu lesen)

Jetzt mal meine eigene Einschätzung zur Handhabung:
- Ich persönlich gehe davon aus, dass niemand Strafanzeige erstattet, wenn eine Piste befahren wird, die lediglich aufgrund Schneemangels gesperrt ist.
- Allerdings würde die Staatsanwaltschaft definitiv tätig, wenn es zu einer Verletzung einer anderen Person käme. In diesem Fall drohten also zivil- und strafrechtliche Konsequenzen - unabhängig vom Grund der Sperrung.
- Verletzt man sich auf einer gesperrten Piste selbst und es fallen Behandlungskosten an, dann kann man davon ausgehen, dass die eigene Krankenversicherung (zumindest die gesetzliche), die erbrachten Leistungen von einem selbst zurückfordert, da man (s. Uni Potsdam) grob fahrlässig gehandelt hat (auch unabhängig vom Grund der Sperrung).
- Strafrechtliche Konsequenzen drohen in diesem nur, wenn jemand Strafanzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft würde sicherlich nicht selbstständig tätig.
- Im Falle besonderer Gefährdungen beim Befahren gesperrter Pisten (also nicht nur Schneemagel) ist anzunehmen, dass die Bergbahngesellschaft oder Ordnungsorgane fallweise Strafanzeige stellen - auch wenn nichts passiert.

Ich habe gestern Abend etwas herumgegoogelt und bin auf Auszüge von Urteilen gestoßen, die dieses Bild (das mir auch logisch erscheint) stützen.


Zusammengefasst: Wer vorsichtig eine wegen Schneemangels gesperrte Piste befährt und sicher ist, dass er sich uznd andere nicht schädigt, geht IMHO kein großes Risiko ein. Im Fall vorübergehener Sperrungen darf man sich beim Befahren jedoch nicht wundern, wenn man sich eine Strafanzeige einhandelt; und in jedem Fall gilt: Wenn irgendetwas passiert, handelt man sich mit großer Wahrscheinlichkeit zivilrechtlichen und/oder strafrechtlichen und/oder versicherungstechnischen Ärger ein. Dies sollte man immer bedenken.
Winter 2012/13: 22 Skitage
6x Andorra, 1x Spanien, 12x Deutschland, 3x Österreich
Herbi
Massada (5m)
Beiträge: 74
Registriert: 02.07.2007 - 13:24
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Rehetobel
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Herbi »

Vor 2 Jahren bin ich einmal in der Gondel allein mit dem Gondelführer nach Flims Cassons hinauf gefahren.
Oben angekommen sagte er mir, dass die Abfahrt wegen Wind- und Bruchharst gesperrt sei und fragte mich höflich: "Wollen sie nicht lieber wieder mit mir herunterkommen." Als ich im erklärte, dass ich hier aufgewachsen sei, die Verhältnisse gut kenne und den Hang schon als 7-Jähriger fast täglich gefahren sei meinte er nur: "Jo den kast go"

Ich denke dies sagt einiges über gesperrte Pisten aus.

Gruss Herbi
Benutzeravatar
extremecarver
Mt. Blanc (4807m)
Beiträge: 4981
Registriert: 21.11.2005 - 10:23
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: ja
Ort: In den Alpen unterwegs
Hat sich bedankt: 238 Mal
Danksagung erhalten: 442 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von extremecarver »

Also es gibt viele weitere Gründe warum etwas gesperrt sein könnte, wo der Betreiber recht happig werden könnte. Skipassentzug hab ich schon mehrfach mitbekommen.

1. Skirennen - sprich die Piste ist super fahrbar, und soll bis zum Rennen in dem Zustand bleiben, daher gesperrt. Da kann man meist gefahrlos für die Gesundheit, jedoch mit Gefahr des Skipassentzuges runterfahren.

2. Haftung - viele Gebiete lieben es generell für das befahren abseits der Piste verbotsschilder aufzuhängen, um aus der Haftung raus zu sein. Da stehen dann manchmal die Vorsicht, Hang Gesperrt wegen Lawinengefahr Schilder noch im Sommer rum. Manche Gebiete warten auch einfach bis ein Hang ausgefahren ist, und öffnen ihn erst dann.

3. Im Skigebiet ist so wenig los, dass sie keine Lust haben einen Hang täglich zu walzen, und daher wird die Piste einfach gesperrt. Passiert recht häufig in der Vorsaison. Ist sehr schwer zu unterscheiden von Pisten die für Pistenarbeiten (Schneekanonenwasserleitung vergraben etc) gesperrt sind.
Olli
Vogelsberg (520m)
Beiträge: 592
Registriert: 04.01.2003 - 16:04
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Hörbranz Vorarlberg
Hat sich bedankt: 6 Mal
Danksagung erhalten: 20 Mal

Beitrag von Olli »

Chasseral hat geschrieben:Noch eine Ergänzung zu Wildschutzzonen. Das Befahren von Wildschutzzonen wird zumindest Fallweise als Straftat geahndet und es ist mit Strafen im Bereich 4stelliger Euro-Beträge zu rechnen.


Bis hierhin habe ich jetzt lediglich die Fakten genannt.
(Bin übrigens erstaunt, dass die Fakten hier im Forum so wenig bekannt sind; immerhin ist dies auf vielen Schildern zu lesen)

Jetzt mal meine eigene Einschätzung zur Handhabung:
- Ich persönlich gehe davon aus, dass niemand Strafanzeige erstattet, wenn eine Piste befahren wird, die lediglich aufgrund Schneemangels gesperrt ist.
- Allerdings würde die Staatsanwaltschaft definitiv tätig, wenn es zu einer Verletzung einer anderen Person käme. In diesem Fall drohten also zivil- und strafrechtliche Konsequenzen - unabhängig vom Grund der Sperrung.
- Verletzt man sich auf einer gesperrten Piste selbst und es fallen Behandlungskosten an, dann kann man davon ausgehen, dass die eigene Krankenversicherung (zumindest die gesetzliche), die erbrachten Leistungen von einem selbst zurückfordert, da man (s. Uni Potsdam) grob fahrlässig gehandelt hat (auch unabhängig vom Grund der Sperrung).
- Strafrechtliche Konsequenzen drohen in diesem nur, wenn jemand Strafanzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft würde sicherlich nicht selbstständig tätig.
- Im Falle besonderer Gefährdungen beim Befahren gesperrter Pisten (also nicht nur Schneemagel) ist anzunehmen, dass die Bergbahngesellschaft oder Ordnungsorgane fallweise Strafanzeige stellen - auch wenn nichts passiert.

Ich habe gestern Abend etwas herumgegoogelt und bin auf Auszüge von Urteilen gestoßen, die dieses Bild (das mir auch logisch erscheint) stützen.


Zusammengefasst: Wer vorsichtig eine wegen Schneemangels gesperrte Piste befährt und sicher ist, dass er sich uznd andere nicht schädigt, geht IMHO kein großes Risiko ein. Im Fall vorübergehener Sperrungen darf man sich beim Befahren jedoch nicht wundern, wenn man sich eine Strafanzeige einhandelt; und in jedem Fall gilt: Wenn irgendetwas passiert, handelt man sich mit großer Wahrscheinlichkeit zivilrechtlichen und/oder strafrechtlichen und/oder versicherungstechnischen Ärger ein. Dies sollte man immer bedenken.
Ich kann nur die Rechtslage in Österreich darstellen:

ad 1, 3 und 4) das befahren einer gesperrten Piste bedeutet in der Regel keinen strafrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Verstoß. Die Sperre der Piste ist kein hoheitlicher Akt. Anders wäre nur, wenn in Gesetzen das Befahren gesperrter Pisten verboten wäre, (eine Sperre durch Verordnung der Gemeinde ohne einfachgesetzliche Grundlage ist umstritten). Neben dem Servicegedanken (man will den Kunden zeigen, dass die Piste nicht befahrbar ist und verhindern, dass sie das letze Stück zu Fuß gehen) ist auch der Ausschluss der Haftung des Pistenhalter bei Unfällen auf gesperrten Pisten der Grund für das Aufstellen von Gesperrt Schildern.

Unabhängig davon ist natürlich das Befahren des Waldes gesetzlich verboten.

ad 2) Das hat nichts mit der Sperre zu tun. Wer jemand anderen verletzt, den trifft die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung, egal, ob auf gesperrter oder offener Piste. Wie oben gesagt, kann es aber zivilrechtliche Konsequenzen bei einem Eigensturz haben (von der Liftgesellschaft wird man dann kaum Schmerzensgeld bekommen, wergen ungenügender Absicherung von Hindernissen u. dgl.)

ad 3) Einen Ausschluss der Leistung der Krankenversicherung bei grob fahrlässigen Eigenverschulden gibt es in Österreich nicht, nur bei Vorsatz. Auswirkung kann es nur haben, wenn du den Schi beschädigst und Ersatz von deiner Schiversicherung haben willst (theoretisch, denn sie werden kaum erfahren, dass der Schi auf einer gesperrten Piste beschädigt wurde, unabhängig bin ich unsicher, ob die pauschale Aussage einer groben Fahrlässigkeit zutrifft.)
Benutzeravatar
Powderjunky
Wurmberg (971m)
Beiträge: 972
Registriert: 17.10.2006 - 14:15
Skitage 25/26: 0
Ski: nein
Snowboard: ja
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 3 Mal

Beitrag von Powderjunky »

Olli hat geschrieben:
Chasseral hat geschrieben:
Unabhängig davon ist natürlich das Befahren des Waldes gesetzlich verboten.
Es steht zwar fast überall! Aber meißt nur im Bereich von Aufstiegshilfen !
Wie siehts da bei Skirouten oder noch besser Skitouren aus ?
Also die Skitourengeher steigen ja sogar im Wald auf und fahren da auch wieder ab.
Olli
Vogelsberg (520m)
Beiträge: 592
Registriert: 04.01.2003 - 16:04
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Hörbranz Vorarlberg
Hat sich bedankt: 6 Mal
Danksagung erhalten: 20 Mal

Beitrag von Olli »

Klare hat geschrieben:
Olli hat geschrieben:
Chasseral hat geschrieben:
Unabhängig davon ist natürlich das Befahren des Waldes gesetzlich verboten.
Es steht zwar fast überall! Aber meißt nur im Bereich von Aufstiegshilfen !
Wie siehts da bei Skirouten oder noch besser Skitouren aus ?
Also die Skitourengeher steigen ja sogar im Wald auf und fahren da auch wieder ab.
Im Bereich der Aufstiegshilfen steht so im Forstgesetz, ebenso dass Abfahren auf Skirouten erlaubt ist.


Skitouren außerhalb vom Bereich der Aufstiegshilfen im Wald sind möglich. Ein Aufsteigen im Wald ist jedenfalls erlaubt (kein Abfahren).
Benutzeravatar
3303
Matterhorn (4478m)
Beiträge: 4592
Registriert: 21.08.2006 - 22:38
Skitage 25/26: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 371 Mal
Danksagung erhalten: 595 Mal

Beitrag von 3303 »

Ich denke, dass das länderspezifisch und auch lokal unterschiedlich geregelt ist.
Freunde von mir sind am Arlberg mal von der Polizei gestoppt worden, als sie eine gesperrte Piste gefahren sind. Sie hatten natürlich keine Ausweise etc. darbei, haben falsche Namen genannt *g* und sind dann irgendwie davon gekommen.

In St. Moritz z.B. werden sehr oft die unbeschneiten Abfahrten, solange sie noch etwas versteint sind, mittlerweile nicht mehr geöffnet. Obwohl sie manchmal sogar schon präpariert sind.
Die Zäune sind dann stets so platziert, dass man bequam drum herum fahren kann. Sowas kann man, wenn man weiß, dass es kein Lawinengefährdetes Gelände etc. ist problemlos fahren, ohne sich hinterher über Macken in den Ski beschweren zu können natürlich :wink:
Das Personal der Bahnen interessiert sich dann auch überhaupt nicht dafür.
Mir scheinen die Bahnbetreiber auch mittlerweile das Problem zu haben, dass die Gäste sich über Steine in den Pisten beschweren, was noch in den 80er Jahren ganz anders war.

Man muss halt selektieren können, was man gerade tut, wenn man etwas Gesperrtes fährt.
“Wir sind gewohnt, daß die Menschen verhöhnen, was sie nicht versteh'n, Dass sie vor dem Guten und Schönen, das ihnen oft beschwerlich ist, murren.“
[Johann Wolfgang von Goethe]

Antworten

Zurück zu „Allgemeines“