Gerettet zu werden kann teuer kommen

Medienberichte rund um den Wintersport: Aktuelle TV-Tipps, Presseartikel, Unfallmeldungen und Diskussionen zu Nachrichten aus der Alpinwelt.
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S04-Mutschler
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Gerettet zu werden kann teuer kommen

Beitrag von S04-Mutschler »

"In den vergangenen Tagen sind in Tirol zahlreiche Lawinen abgegangen, ein Toter ist zu beklagen. Lawinenabgänge sind nicht nur lebensgefährlich, sondern können auch richtig teuer werden.
Kostenintensiver Hubschraubereinsatz
Bis zu 15.000 Euro kann ein Rettungseinsatz im Gebirge kosten. Ist ein Hubschrauber im Einsatz, kann es noch teurer werden. Bezahlen müssen das die Wintersportler selber.
Eigene Versicherung ratsam
Die österreichische Bergrettung rät, eine eigene Versicherung abzuschließen - etwa durch eine Mitgliedschaft bei alpinen Vereinen, wie den Naturfreunden oder dem Alpenverein.
Die Experten raten außerdem zu einem speziellen Lawinentraining. Das werde zwar schon seit Jahren angeboten, aber von vielen nicht in Anspruch genommen.
Deshalb sind sowohl Betroffene als auch Kollegen im Ernstfall vielfach überfordert. Der Alpenverein hat mit einer neuen Ausbildungsinitiative reagiert. Ehrgeiziges Ziel ist es, die Zahl der Lawinentoten zu halbieren. Zwei Kurse werden zum Thema Prävention und Risikomanagement sowie zum richtigen Handeln im Fall einer Lawine angeboten. " (Quelle tirol.orf.at)

Weiss jemand ob bei solchen Situationen eine normale Haftpflichtversicherung die Kosten abdecken würde?

jony
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Beitrag von jony »

Haftpflicht ist doch dazu da, wenn du jemanden einen Schaden zufügst und nichts weiter.

Für eine Bergrettung benötigt man eine Bergeversicherung und die ist nur in einer Unfallversicherung meist enthalten!!!
Hier ist die Bergungssumme auch noch unterschiedlich bei den Versicherungen. Also im Kleingedruckten lesen.

Bei einer Auslandskrankenversicherung, glaube ich, ist auch ein kleiner Betrag für die Bergung mit enthalten.

Darum immer alles schön durchlesen was man Abgeschlossen hat.

MfG
Jony
Nicht viele Menschen leisten sich den größten Luxus, den es auf Erden gibt - eine eigene Meinung
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Re: Gerettet zu werden kann teuer kommen

Beitrag von jens.f »

S04-Mutschler hat geschrieben:"
Weiss jemand ob bei solchen Situationen eine normale Haftpflichtversicherung die Kosten abdecken würde?
Nein, Haftplicht deckt das nicht ab.
Haftpflicht deckt nur Schäden am FREMDEN Eigentum / Personen ab.
Einzige ausnahme: Jemand verletzt sicht beim Versuch, Dich zu bergen - die hieraus entstehenden Kosten sind idR. gedeckt.

Wie bereits erwähnt, gibt es folgende möglichkeiten:

a) Auslandskranken-Versicherung:
MANCHE Auslands-Krankenversicherungne decken auch Bergungs-Kosten ab - aber in der Regel nur einen geringeren Betrag
-> Genau nachschauen
-> Auch die defintiv von Bergekosten genau prüfen

b) Private Krankenversicherung:
Manche Private Krankenvericherungen bietet dies auch an, allerdings muß man hier auch genau nachfragen.
VORSICHT: Oftmals werden hier Berge-Kosten zwar gezahlt, aber nur bei medizinischer Notwendigkeit - und das ist dann wieder problematisch, wenn es sich "nur" um eine Bergung handelt, aber keine schwere Verletzung vorliegt (wie der eine Snowboarder letztens, der in der Gletscherspalte hing)

c) Unfall-Versicherungen:
Hier auch auf die Höchstsumme achten!
Wenn man eine "einfache" Unfallversicherung (ohne Rente etc.) nimmt, kommt man mit ca. 25 EUR / Jahr aus.
Aber auch hier: Auf die Höhe achten

d) Ski-Clubs:
viele Ski-Clubs bieten versicherungs-Pake, z.B. der DSV:
http://www.ski-online.de/xfiles/files/d ... 070803.pdf

Hier ist dann Unfall, Haftplicht, Rechtschutz, Skibruch / Diebstahl etc. versichert.

Die Pakete sind relativ umfangreich und günstig, allerdings greift dann die Versicherung nur im Ski-Urlaub (bzw. teilweise auch bei weiteren Urlauben) - und nicht zuhause.

Hier ist dann immer zu überlegen, ob das sinn macht oder nicht.

Gruß, Jens
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lanschi
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Beitrag von lanschi »

Wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob z.B. beim Alpenverein/ÖSV... überhaupt eine Lawinenbergung inkludiert ist. Zumeist werden die Lawinen ja von den Sportlern selbst ausgelöst, und ein Befahren bestimmter Hänge bei Lawinenwarnstufe 3 oder höher könnte durchaus aus fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden (da z.B. genau vor dieser Hangexposition und Höhenlage im örtlichen Lawinenlagebericht gewarnt wurde).

EDIT: Ich habe meine Aussage präzisiert.
Zuletzt geändert von lanschi am 07.01.2008 - 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
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BigE
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Beitrag von BigE »

lanschi hat geschrieben: Lawinen treten ja nicht ohne Vorwarnung auf.
lol...lawinen sind immer noch eine grundsätzlich unberechenbare naturgefahr!
selbstverständlich ist die gefahr einigermassen abschätzbar, aber ein gesetz ist das noch lange nicht.
bei "erheblich" in einen hang einzusteigen hat dermassen verallgemeinert noch gar nichts mit fahrlässigkeit zu tun.
Saison 07/08: 92. Saison 08/09: 53. Saison 09/10: 70. Saison 10/11: 66. Saison 11/12: 68. Saison 12/13: 77. Saison 13/14: 69
Saison 14/15: Gotschna/Parsenn 38, Madrisa 9, Rinerhorn 3, Jakobshorn 4, Schatzalp 1, Grüsch Danusa 1, Brambrüesch 3, Lenzerheide/Arosa 1, Flims/Laax 1, Brigels/Waltensburg 1, Tschappina 1, Diavolezza 4, Corviglia 1, Samnaun/Ischgl 2, Livigno 1, Skitour 2 - Total: 73
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lanschi
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Beitrag von lanschi »

Ich habe meine Aussage von oben präzisiert - war etwas unklug formuliert.
molotov
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Beitrag von molotov »

hab mal den entsprechenden paragraph aus den versicherungsbedingungen rauskopiert:

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§ 3 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht bei
1. Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas.
Versicherungsschutz besteht jedoch
a) bei allen Fahrten, Touren und Reisen, die vom Hauptverband des DAV
oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden;
b) sofern der Reiseveranstalter nur gelegentlich (nicht mehr als zweimal pro
Jahr) und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet.
2. Expeditionen;
3. Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten;
4. Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges
Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender,
allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt;
5. Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht
vom DAV veranstaltet;
6. Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Pandemien,
Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand
sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen
hat.
also fahrlässig reicht nicht muss schon grob fahrlässig sein
Touren >> Piste
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