Quelle: ORFRecht: Bergsport ist Herausforderung für die Justiz
Der Trend zum Bergsport stellt neue Anforderungen an die Juristen. Bei Unfällen müssen dann nicht nur die Rettungsmannschaften, sondern auch die Staatsanwälte rasch am Unglücksort sein.
Schwierige Auswahl des Sachverständigen
Die Zeit ist im Unglücksfall auch für die Staatsanwaltschaft der entscheidende Faktor: Sie muss sich von den Bedingungen an Ort und Stelle ein Bild machen, bevor etwa nach einen Lawinenunglück der Wind weiter Schnee verfrachtet oder Zeugen abreisen.
Ebenso schnell sollte der richtige Sachverständige zugegen sein. Dessen Auswahl, sagt Staatsanwältin Dagmar Unterberger, Leiterin des Alpinreferates der Staatsanwaltschaft, ist eine sensible Frage. So könne es sein, dass der Sachverständige Mitglied beim Alpenverein sei und ein angeklagter Bergführer ebenfalls dem Alpenverein angehöre.
Freisprüche aus Mangel an Beweisen
Ist ein Sachverständiger in den diversen alpinen Trendsportarten nicht sattelfest, droht laut Staatsanwältin Unterberger die Anklage im Sand zu verlaufen. Dann müssten weitere Gutachten herangezogen werden, die sich vielleicht widersprechen. Aus Mangel an Beweisen komme es dann möglicherweise zu einem Freispruch für den Angeklagten.
Seminar für Juristen
Mit vielen weiteren alpinen Rechtsfragen befasst sich von Sonntag bis Mittwoch ein Seminar für Richter und Staatsanwälte, das das Oberlandesgericht gemeinsam mit dem Alpenverein organisiert.
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Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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