Und wie werden Personen aus den Gondeln befreit wenn es mal in der Berg oder Talstation brennt.Dann herscht doch die Gefahr,dass das Seil reist.Wie wird das gelöst
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EUB? PB? ZUB? Im Normalfall gibts nen (Diesel-)Notantrieb, der dafür sorgt daß die Kabinen in die Stationen gefahren werden können. Ansonsten wird abgeseilt, wenn es das Gelände hergibt oder per Heli evakuiert. Besonders exponierte Bahnen haben außerdem eine Rettungsbahn zur Bergung der Passagiere - z.B. die 8EUBs Matterhornexpress in Zermatt oder auch der Gletscherexpress in Sölden und der Top Express zwischen Ober- und Hochgurgl. Details dazu müssten per Suchfunktion zu finden sein.kitz 1 hat geschrieben:Wie werden eigentlich Personen aus Gondelbahnen befreit wenn die Gondelbahn ein Defekt hat.
Und wie werden Personen aus den Gondeln befreit wenn es mal in der Berg oder Talstation brennt.Dann herscht doch die Gefahr,dass das Seil reist.Wie wird das gelöst![]()
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PendolinoBei Stillstand der Seilbahn:
Bergung von Fahrgästen
Seilschwebebahnen zählen zu den sichersten Verkehrsmitteln. Dennoch muss mit Störungen, die einen längeren Stillstand der Anlage verursachen, z. B. durch Getriebeschäden, extreme Witterungseinflüsse, gerechnet werden.
In den "Vorschriften für den Bau und Betrieb von Seilbahnen" (BO Seil) wird bei einem "völligen Stillstand" gefordert, dass alle auf der Strecke befindlichen Fahrgäste in einer zumutbaren Zeit, je nach Art der Bahn, geborgen werden können.
Bergungsrichtlinien
Um der Forderung nach einer akzeptablen Bergedauer gerecht zu werden, muss der Unternehmer einen Bergungsdienst unter Berücksichtigung der maximalen Zahl möglicher Fahrgäste organisieren. Ablauf der Bergung, Alarmierung des Bergepersonals, Art der Bergegeräte sowie Einteilung der Bergeabschnitte und der Rettungsmannschaften müssen in Bergungsrichtlinien festgelegt und von der Aufsichtsbehörde genehmigt sein.
Rettungsmannschaften
Die Anzahl erforderlicher Rettungsteams richtet sich nicht nur nach der Länge der Seilbahn und der Anzahl der maximal möglichen Fahrgäste, sondern auch nach der Rettungsmethode und den Rettungsgeräten. Wesentlich ist auch die durchschnittliche Rettungsdauer pro Fahrgast. Dabei muss z. B. bei der Bergung mit einem Seilfahrgerät von zwei Personen aus einem Doppelsessel mit einer Dauer von ungefähr 15 Minuten gerechnet werden. Nur durch den gleichzeitigen Einsatz von mehreren Rettungsmannschaften kann der Forderung nach einer Bergung in einer zumutbaren Zeit entsprochen werden. Weitere Voraussetzungen für die Minimierung von Bergezeiten sind eine intensive Schulung des Bahnpersonals und der betriebsfremden Helfer, z. B. Bergwacht, Feuerwehr, THW. Wichtig ist, dass in regelmäßigen praktischen Übungen die erworbenen Kenntnisse vertieft werden.
Einsatzleitung
Der verantwortliche Betriebsleiter der Seilbahn und der Einsatzleiter der Rettungsorganisation bilden zusammen die örtliche Einsatzleitung. Dabei ist zu beachten, dass dem Betriebsleiter das Recht vorbehalten bleiben muss, allein den Einsatzablauf und über die Verwendung der Rettungsmittel zu bestimmen. Er trägt die Gesamtverantwortung.
Bergeverfahren
Zum Bergen von Fahrgästen kommen bei Sesselbahnen und Kleinkabinenbahnen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:
■ Einhängbare Leitern
Bei Bodenabständen bis ca. 6 m gelangt der Bergehelfer über eine Leiter, die am Sessel oder Förderseil zug- und druckfest eingehängt wird, zu den Fahrgästen. Das mitgeführte Abseilgerät wird durch einen Karabiner bergseitig vor der Gehängeklemme am Förderseil eingehängt. Nach dem Anlegen des Rettungsgurtes wird der Fahrgast mit dem Bergeseil vom Bodenpersonal aus dem Sessel gehoben und auf den Boden abgelassen. Diese Methode ist im steilen Gelände oder bei tiefem Schnee für die Bergehelfer sehr anstrengend und sollte daher nur in flachen, gut zugänglichen Abschnitten eingesetzt werden.
■ Seilfahrgerät mit Feststellbremse
Das Rollgliss-Seilfahrgerät besteht aus einem Laufwerk mit zwei Rollen und einer handbetätigten Feststellbremse, in der Regel mit einer Hängeleiter und einem am Laufwerkrahmen befestigten Abseilgerät. Es ist eine zweite, von der ersten unabhängige Bremse als Notbremse erforderlich. Diese kann jedoch durch ein von einem zweiten Bergehelfer geführtes Halteseil ersetzt werden. Während der Fahrt muss der Bergehelfer zusätzlich mit einem Seilschlupf am Förderseil gegen Absturz gesichert werden. Die Hängeleiter dient dem Bergehelfer als Sitzgelegenheit für die Fahrt am Seil und als Abstieghilfe zum Sessel oder zum Kabinendach. Das Ablassen der Fahrgäste mit dem Abseilgerät erfolgt auch hier durch das Bodenpersonal.
Durch das hohe Gewicht des Seilfahrgerätes, einschließlich Hängeleiter und Abseilgerät, ist auch diese Bergemethode sehr kräftezehrend. Mit Seilfahrgeräten müssen auch die leeren Sessel oder Kabinen angefahren und das Bergegerät an der Klemme umgesetzt werden.
Seilfahrgerät mit Feststellbremse und Hängeleiter: Das Rückhalteseil ersetzt die in den Sicherheitsanforderungen von 1974 vorgeschriebene zweite Bremse.
■ Seilfahrgerät ohne Feststellbremse
Bei derartigen Seilfahrgeräten hängt der Bergehelfer mit einem Sitzgurt an einer einfachen Seilfahrrolle, die keine Feststellbremse besitzt. Das Abseilgerät wird in der Regel mit einem Karabiner am Förderseil eingehängt und mitgeführt. Die Fahrt auf dem Förderseil wird von einem Bergehelfer über ein Rückhalteseil von der nächsten bergseitigen Stütze oder von einem bergseitig gelegenen Fixpunkt am Boden gesteuert. Mit einem selbsthemmenden Sicherungsgerät, durch das das Rückhalteseil läuft, kann der Bergehelfer die Fahrgeschwindigkeit regulieren. Bei einer Fehlbedienung blockiert das Sicherungsgerät und verhindert damit eine unkontrollierte Talfahrt. Das Ablassen der Fahrgäste geschieht, wie bei den anderen Methoden, mit einem Abseilgerät, das der Bergehelfer mit einem Karabiner am Förderseil befestigt mitführt.
Dieses Bergegerät, bei dem die zweite Bremse fehlt, darf bisher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Seilbahnaufsicht eingesetzt werden.
Seilfahrgerät ohne Feststellbremse: Die Fahrt am Förderseil wird nur über das Rückhalteseil gesteuert. Mit einem Karabiner am Förderseil ist der Bergehelfer am Seilfahrgerät zusätzlich gegen Abstürzen gesichert.
■ Teleskopstange
Die Teleskopstange besteht aus einem etwa 3 m langen glasfaserverstärkten Polyester-Standrohr, in dem drei teleskopartig ausfahrbare, durch 2 mm starke Stahl-Drahtseile verbundene Alurohre gelagert sind. Das Aus- und Einfahren der Alurohre erfolgt über eine am Standrohr befestigte Handseilwinde, deren Gewindelastdruckbremse ein selbständiges Einfahren des Teleskopes verhindert.
Mit diesem Gerät ist es möglich, das Abseilgerät mit einem Rohrhaken vom Boden aus in das Förderseil einzuhängen. Nach dem Einhängen bergseitig vor einem Sesselgehänge wird der Bergehelfer mit dem Abseilgerät und einer Umlenkrolle vom Boden aus hochgezogen. Nachdem sich der Bergehelfer am Gehänge oder Förderseil mit einem Sicherungsseil gesichert hat, wird der zu rettende Fahrgast am Bergeseil eingehängt und vom Bergepersonal vom Boden aus abgelassen. Nach den Fahrgästen hängt sich der Bergehelfer selbst in das Bergeseil und wird ebenfalls so abgelassen. Durch Drehen der Teleskopstange kann vom Boden aus der Rohrhaken geöffnet und die Stange ausgehängt werden.
Diese Methode, die nur bis zu einer Förderseilhöhe von 10 m anwendbar ist, hat den Vorteil, dass sich der Bergevorgang nur auf die besetzten Sessel konzentriert. Das anstrengende Entlangfahren des Bergungshelfers am Förderseil ist hier nicht erforderlich.
Hier wird mit der Teleskopstange das Abseilgerät vom Boden aus am Föderseil eingehängt. Das Aufziehen des Bergehelfers und das Ablassen der Fahrgäste geschieht durch das Bodenpersonal.
■ Hubschrauber
Das Bergeverfahren mit dem Hubschrauber wird in der Praxis nur von der Bergwacht gemeinsam mit der Bundeswehr oder autorisierten Rettungsflugunternehmen durchgeführt. Aufgrund ihrer fast täglichen Einsätze zur Rettung in Not geratener Personen im alpinen Gelände verfügen sie über entsprechende Erfahrungen.
Beim Einsatz eines Hubschraubers ist es notwendig, dass der Bergwacht-Einsatzleiter der alleinige Ansprechpartner für alle am Einsatz beteiligten Kräfte ist. Zwei Rettungsverfahren sind dabei möglich:
Absetzen mehrerer Bergehelfer auf die einzelnen Sessel oder Kabinen mittels Rettungswinde und Ablassen der Fahrgäste zum Boden mit Hilfe eines Abseilgerätes, das von der Bodenmannschaft betätigt wird.
Absetzen eines Bergehelfers auf dem Sessel oder der Kleinkabine und Rettung der Fahrgäste durch den Hubschrauber mit Hilfe des Rettungsgurtes und der Rettungswinde.
Der Einsatz von Hubschraubern ist immer dann sinnvoll, wenn die Rettungsaktion in sehr kurzer Zeit durchgeführt werden muss, z. B. bei extremer Kälte oder bei verletzten Fahrgästen. Die Flugrettung wird dabei üblicherweise in vom Boden aus schwer zugänglichen Bereichen eingesetzt. Bei schlechten Witterungsbedingungen können Rettungshubschrauber jedoch nicht eingesetzt werden.
Mit dem Hubschrauber wird der Bergehelfer auf dem Sessel oder der Kabine abgesetzt. Nach dem Anlegen des Rettungsgurtes wird der Fahrgast mit einem Abseilgerät zum Boden abgelassen oder vom Hubschrauber mit der Rettungswinde geborgen.
Ausblick
Impulse für einfache Bergemethoden kommen aus dem alpinen Klettersport. Wie in der Industrie unterliegen auch diese einfachen und leichten Geräte den europäischen Sicherheitsbestimmungen. Sie müssen geprüft und vom Hersteller entsprechend gekennzeichnet werden. Die Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Bergsport bei der Bergung von Fahrgästen ist zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass der Europäische Normentwurf prEN 1909 "Räumung und Bergung", der moderne Bergemethoden vorsieht, bald in Kraft tritt.