Allgäuer Zeitung vom 29.10. 2003 :
Damals Verletzter fordert Schmerzensgeld – Berufung
Oberstdorf/Kempten(sh). - Haben Mitarbeiter der Nebelhornbahn das Seilbahn-Unglück vom Sommer 2000 durch ihr Verhalten mitverschuldet? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit eine Zivilkammer des Kemptener Landgerichts in zweiter Instanz. Wie berichtet, waren vor über drei Jahren zwei Kabinen in die Stationen der Bahn gekracht. In einem Musterprozess will sich einer der damaligen Verletzten Schmerzensgeld erstreiten. Über 30 Menschen waren bei dem Seilbahn-Unglück im Juli 2000 verletzt worden. Der Kläger etwa erlitt Verletzungen am Knie und musste operiert werden. Nach damaliger Rechtslage wird der Mann aber nur dann Schmerzensgeld erhalten, wenn der Nebelhornbahn schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Das Unglück hatte seinen Lauf genommen, als die Bahn-Automatik die Kabinen kurz vor der Station noch einmal beschleunigt hatte, anstatt sie zu bremsen. Dazu sagte gestern ein Sachverständiger aus. Unter anderem ging es um die Frage, ob ein Bergbahn-Mitarbeiter schneller reagieren und so den Aufprall hätte verhindern können. Wäre die Kabine, in der sich der Kläger befand, eine Sekunde früher per Not-Aus gebremst worden, hätte es gar keinen Unfall gegeben, so der Sachverständige. Allerdings habe es sich um eine äußerst schwierige Situation gehandelt. Auch sei durch die - wenn auch späte - Bremsung eine Katastrophe verhindert worden. Der Prozess wird fortgesetzt.
Seilbahn-Unglück beschäftigt erneut Kemptener Justiz
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