Kennzeichen in der Schweiz

Fachforum für Pistenraupen und Pistenfahrzeuge: Technische Diskussionen zu PistenBully, Prinoth, Loipengeräten und Eigenbauten.
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Whistlercarver
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Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von Whistlercarver »

Hallo
Was mir schon länger aufgefallen ist, dass die Pistenfahrzeuge in der schweiz alle ein Amtliches Kennzeichen haben.
Warum haben die ein kennzeichen dran? Bei den Quads kann ich es ja verstehen da man mit denen auf eine öffentliche Straße kann.

Gruß Andreas
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TITLIS
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von TITLIS »

Was meinst du mit Kennzeichen? Das Dreieck auf der Rückseite, wie bei den Baumaschinen oder die spezielle ,,Autonummer"?
Whistlercarver
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von Whistlercarver »

Hallo
Ich meine die "Autonummer" an den Pistenwalzen und Motorschlitten.

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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von ATV »

Versicherungstechnische Frage.

LG
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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PB260D
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von PB260D »

in der Schweiz unterliegst du auch auf den Pisten dem Strassenverkehrsgesetz!
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chnuby
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von chnuby »

und da die Pistenfahrzeuge die Normen nicht erfüllen (Masse) bekommen Sie eine braunes Kennzeichen.
Blau Kennzeichen gibt es vereinzelt jedoch kann das Fahrzeug dann nur für dessen Einsatzzweck genutzt werden und keine transporte durchgeführt werden. Die skann der fall sein wenn z.B eine Schneekanone fix montiert ist. Dann darf jedoch auch kein Schild oder Fräse dran sein. Da es sonst eine 2 Arbeit erledigen könnte ;-)

Kompliziert ist aber so :-P hehe. Ich weiss noch bei meiner Lehrabschlussprüfung war dass ziehmlich ein grosses Thema in Surseee
Whistlercarver
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von Whistlercarver »

Hallo
Danke für eure Antworten.
Und wieder ist man schlauer geworden.

Gruß Andreas
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glemmtaler
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von glemmtaler »

Die Frage war zwar für die Schweiz, es dürfte aber auch interessieren wie das in anderen Ländern gehandhabt wird:

Bei uns im Salzburger Land müssen z.B. alle "Motorschlitten" (das ist der amtliche Oberbegriff für Pistenraupen, Ski-Doo, usw.) behördlich zugelassen sein. Jedem Fahrzeug wird eine Nummer zugeteilt die auch am Fahrzeug gut leserlich anzubringen ist. Meist wird diese Nummer in Form von Klebebuchstaben angebracht. Die Nummer besteht aus jeweils 4 Ziffern gefolgt von einem "S", also z.B. "1234 S".

Gruß, Glemmi 8)
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von Whistlercarver »

Hallo Glemmi
Klar kann man das ausweiten auf andere Länder. Mir ist es bisher nur in der Schweiz aufgefallen weil ich da bisher nur zum Skifahren war und ich es in Deutschland bisjetzt nirgends gesehen habe.

Gruß Andreas
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von SnowFreak »

Ich weiß bei Uns, wird von der Stadt eine Sondergenehmigung ausgestellt für einen PB 100 auf der Straße...
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von Ram-Brand »

PB260D hat geschrieben:in der Schweiz unterliegst du auch auf den Pisten dem Strassenverkehrsgesetz!
Heißt das dann das die sich auch an das Rechtsfahrgebot halten müssen? ;-)
Rechter Pistenteil hochfahren linker Teil runter fahren. :D
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von chnuby »

theoretisch ja. bei einer Kreuzung wo 2 Pistenfahrzeuge sind m¨ssten die Strassengesetze eingehalten werden.
s geht hier vielmehr um z.B der Alkoholwert von max 0.5 Promille
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TITLIS
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von TITLIS »

bezüglich Alkoholwert - ich finde es gar nicht nötig das während der Arbeit Alkohol konsumiert werden darf! Einige Skigebiet verbieten den Konsum von Alkohol zu recht während der Arbeit!
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glemmtaler
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von glemmtaler »

[OT]
TITLIS hat geschrieben:bezüglich Alkoholwert - ich finde es gar nicht nötig das während der Arbeit Alkohol konsumiert werden darf! Einige Skigebiet verbieten den Konsum von Alkohol zu recht während der Arbeit!
Als Bediensteter eines Seilbahnunternehmens hat man während der Arbeit immer 0,0 Promille zu haben. Selbst wenn man sich darüber hinwegsetzt und nicht erwischt wird, hat man im Falle eines Unfalles schlechte Karten vor dem Richter. Da ist es egal, ob man nun gelangweilt in einer Liftstation sitzt oder Nachts in einer Pistenraupe. Sobald eine andere Person zu Schaden kommt ist man voll fällig, und wenn man tausend mal keine Schuld am Unfall hat. Das gilt besonders für Pistenraupenfahrer. Wenn dir ein Besoffener in die Maschine oder ins Windenseil kracht, und sei es um Mitternacht, dann sieht es für dich bei einer eigenen Alkoholisierung sehr sehr schlecht aus.
[/OT]

Gruß, Glemmi 8)
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chnuby
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Re: Kennzeichen in der Schweiz

Beitrag von chnuby »

ja ich auch ich finde auf der arbeit gehört 0.00 Promile und basta. Ob nun ein Fahrer wo eine halbe Mille herumfährt oder ein Liftji wo eine zich Millionanlage bedient, oder en Patruleure der für die Sicherheit da ist oder irgend ein Chef der sorgt damit alles mit rechten dingen zugeht und für als Ansprechpartner dient.

Aber eben es gilt offiziell bei einem Unfall oder der gleichen die 0.5 Primille grenze. Dass heisst: z.B man schlägt ein Fahrzeug abbruch macht man einen alkohol test man hat 0.7 Promille und wird dann vom Gesetz her zur rechenschaft gezogen und eben Betrieintern ebenfalls
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