Schließe mich prinzipiell Deiner Ansicht an, leider sehen das die normalen "Dorfpolizisten" meist nicht so eng; andererseits hat die Verkehrsabteilung auch schon gnadenlos wegen eines, klar erkennbar ganz frisch nach leichten Auffahrunfall verursachten Auspuffendrohrabbruches ebenfalls die Kennzeichen abgenommen und für die oben erwähnten Delikte das Strafverfahren eingeleitet; allerdings blieb es nach Berufung in dem Fall bei einer Geldstrafe.Dresdner hat geschrieben:@ Petz: So ist die Handhabung der Delikte richtig und sollte als Beispiel für D gelten.
Nebenbei habe ich mir das Vergnügen gestattet die Zulassungsbehörde gleich etwas aufzumischen. Es besteht in Österreich (im Gegensatz zur BRD) die Vorschrift, daß im Bereich +50 / -30 Grad aus der Lotrechten der Kotflügel die Reifenseitenflucht überdecken muß (in der BRD muß nur die Lauffläche überdeckt sein), worauf bei aufgemotzten PKW´s penibel Wert gelegt wird.
Nun werden in Österreich alle, mit einem Aufbau eines Karrosseriebauers versehenen LKW mittels Einzelgenehmigung der behördlichen Landesprüfstelle typisiert. Die Tiroler Landesstraßenverwaltung hatte viele LKW´s im Einsatz bei denen diese Abdeckung nicht den Vorschriften entsprach und ich habe die Landesregierung und das Verkehrsministerium solange mit Sachverhaltsdarstellungen bombardiert bis der zuständige Beamte wegen seiner fortgesetzen Ignorierung der geltenden Vorschriften einem Disziplinarverfahren anheim fiel obwohl seine Vorgesetzten versuchten ihn zu decken, gleiches Recht für alle - denn Wasser predigen und Wein saufen läuft bei mir nicht......