Sesselliftunfall Devils Head - USA
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Re: Sesselliftunfall Devils Head - USA
Ca so sollte das funktionieren:
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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Re: Sesselliftunfall Devils Head - USA
ich habe den bericht zusammengefasst:
es geht um sessellift #3, 14 verletzte.
bei der talstation sei das stahlseil an mehreren stellen aufgelockert.
bei der bergstation fand er, die anti-rollback-einrichtungen seien rostig und fragte, ob sie richtig platziert seien und ob sie beim unfall überhaupt eingeschaltet gewesen seien.
das betriebsjournal sei am unfalltag unvollständig ausgefüllt gewesen, es wurden nicht alle sicherheitstests gemacht. laut betriebsleiter würden bremstests einmal pro woche gemacht. der letzte bremstest wurde laut journal am 9. dezember, der letzte dokumentierte am 10. märz 2009 gemacht.
der typ, der zum unfallzeitpunkt am lift sass, war in der zweiten saison bei den bahnen angestellt. in der ersten saison hatte er ein training absolviert. doch anscheinend hatte dieses training nur darin bestanden, ein video zu schauen.
im bericht eines sicherheitsinspektors von november 09 wurde vorgeschlagen, eine automatische elektrische bremse für den fall eines rollbacks zu installieren. diese wäre jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben gewesen. der sicherheitsinspektor vermutet, dass alle drei bremssysteme ( the service brake [betriebsbremse], the anti-rollback devices [die rostigen dinger an der bergstation, was auch immer das ist - vielleicht die hydraulisch offengehaltenen tellerfederpakete?], and the E-brake [eine feststellbremse]) versagt hätten. weshalb wird noch untersucht.
später schreibt der inspektor, ein getriebeschaden hätte den unfall verursacht. dadurch sei auch die betriebsbremse ausgefallen. die anti-rollback-einrichtungen hätten gar nie gebremst, als der lift rückwärts lief. der liftler hätte zwar die feststellbremse aktiviert, jedoch zu spät (anscheinend greift die nur bei stillstand?), weil er zuerst die betriebsbremse benutzen wollte. diese war jedoch wegen des getriebeschadens unbrauchbar.
die anti-rollback-einrichtungen müssen an drei weiteren liften im gebiet ersetzt werden, diese sind mittlerweile bestellt. ausserdem seien auch die getriebe zu prüfen. die anti-rollback einrichtungen waren nicht richtig montiert. dies war die ursache für deren nichtfunktionieren.
lift nr.3 ist derzeit geschlossen
es geht um sessellift #3, 14 verletzte.
bei der talstation sei das stahlseil an mehreren stellen aufgelockert.
bei der bergstation fand er, die anti-rollback-einrichtungen seien rostig und fragte, ob sie richtig platziert seien und ob sie beim unfall überhaupt eingeschaltet gewesen seien.
das betriebsjournal sei am unfalltag unvollständig ausgefüllt gewesen, es wurden nicht alle sicherheitstests gemacht. laut betriebsleiter würden bremstests einmal pro woche gemacht. der letzte bremstest wurde laut journal am 9. dezember, der letzte dokumentierte am 10. märz 2009 gemacht.
der typ, der zum unfallzeitpunkt am lift sass, war in der zweiten saison bei den bahnen angestellt. in der ersten saison hatte er ein training absolviert. doch anscheinend hatte dieses training nur darin bestanden, ein video zu schauen.
im bericht eines sicherheitsinspektors von november 09 wurde vorgeschlagen, eine automatische elektrische bremse für den fall eines rollbacks zu installieren. diese wäre jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben gewesen. der sicherheitsinspektor vermutet, dass alle drei bremssysteme ( the service brake [betriebsbremse], the anti-rollback devices [die rostigen dinger an der bergstation, was auch immer das ist - vielleicht die hydraulisch offengehaltenen tellerfederpakete?], and the E-brake [eine feststellbremse]) versagt hätten. weshalb wird noch untersucht.
später schreibt der inspektor, ein getriebeschaden hätte den unfall verursacht. dadurch sei auch die betriebsbremse ausgefallen. die anti-rollback-einrichtungen hätten gar nie gebremst, als der lift rückwärts lief. der liftler hätte zwar die feststellbremse aktiviert, jedoch zu spät (anscheinend greift die nur bei stillstand?), weil er zuerst die betriebsbremse benutzen wollte. diese war jedoch wegen des getriebeschadens unbrauchbar.
die anti-rollback-einrichtungen müssen an drei weiteren liften im gebiet ersetzt werden, diese sind mittlerweile bestellt. ausserdem seien auch die getriebe zu prüfen. die anti-rollback einrichtungen waren nicht richtig montiert. dies war die ursache für deren nichtfunktionieren.
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Saison 07/08: 92. Saison 08/09: 53. Saison 09/10: 70. Saison 10/11: 66. Saison 11/12: 68. Saison 12/13: 77. Saison 13/14: 69
Saison 14/15: Gotschna/Parsenn 38, Madrisa 9, Rinerhorn 3, Jakobshorn 4, Schatzalp 1, Grüsch Danusa 1, Brambrüesch 3, Lenzerheide/Arosa 1, Flims/Laax 1, Brigels/Waltensburg 1, Tschappina 1, Diavolezza 4, Corviglia 1, Samnaun/Ischgl 2, Livigno 1, Skitour 2 - Total: 73
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Re: Sesselliftunfall Devils Head - USA
Gemäss einem posting aus einem US-Skiforum sind die Lifte in Devils Head schon seit Jahren alt und klapprig .....
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doppgar
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Re: Sesselliftunfall Devils Head - USA
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Lagorce
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Re: Sesselliftunfall Devils Head - USA
Die Anti-Rollback-Vorrichtung wäre normalerweise eine selbsttätige mechanische Rücklaufsperre (z.B. Klinke und Zahnrad) wie man sie auch bei Skilifts findet.
E-Stop ist der Emergency-Stop, nicht die EB (Elektrische Bremsung/Elektrische Bremse).
Sehr interessant ist die Tatsache, dass scheinabr keine amtliche Transportbehörde die Untersuchung führt. Noch viel erstaunlicher ist, dass der erwähnte Unfallexperte zugleich für die früheren wiederkehrenden Kontrollen zuständig war. Also kann man da kaum von Unabhängigkeit sprechen. Über Kompetenz mag ich schon gar nicht sprechen, in de USA werden z.T. Personentransportanlagen katastrophal schlecht kontrolliert, teils mangels Fachpersonen, teils wegen den lokalen Gesetzgebungen, die stark variieren.
Positiv ist, dass im Gegensatz z.B. zu den Franzosen (siehe das sehr stark unter politischem Druck stehenede BEA oder auch deren Nuklearanlagenaufichtsbehörde) Berichte gut zugänglich sind.
Ebenfalls fragwürdig ist, dass die weiteren Anlagen mit ähnlichen Mängeln nicht sofort vorsichtshalber bis zu deren Behebung stllgelegt wurden.
E-Stop ist der Emergency-Stop, nicht die EB (Elektrische Bremsung/Elektrische Bremse).
Sehr interessant ist die Tatsache, dass scheinabr keine amtliche Transportbehörde die Untersuchung führt. Noch viel erstaunlicher ist, dass der erwähnte Unfallexperte zugleich für die früheren wiederkehrenden Kontrollen zuständig war. Also kann man da kaum von Unabhängigkeit sprechen. Über Kompetenz mag ich schon gar nicht sprechen, in de USA werden z.T. Personentransportanlagen katastrophal schlecht kontrolliert, teils mangels Fachpersonen, teils wegen den lokalen Gesetzgebungen, die stark variieren.
Positiv ist, dass im Gegensatz z.B. zu den Franzosen (siehe das sehr stark unter politischem Druck stehenede BEA oder auch deren Nuklearanlagenaufichtsbehörde) Berichte gut zugänglich sind.
Ebenfalls fragwürdig ist, dass die weiteren Anlagen mit ähnlichen Mängeln nicht sofort vorsichtshalber bis zu deren Behebung stllgelegt wurden.
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doppgar
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Re: Sesselliftunfall Devils Head - USA
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Lagorce
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Re: Sesselliftunfall Devils Head - USA
Ich gehe mal davon aus, dass schlicht und einfach vorort keine Sachverständige vorhanden sind und ma will ja niemandem von eine benachbarten Bundestaat heranziehen. Die Problematik kennt man u.a. auch bei den grossen Roller Coaster (ortsgebundene grosse Achterbahnen), wo kaum Experten vorhanden sind, die sicherheitstechnische Aspekte genau untersuchen können, oder besser gesagt, es gibt wohl Fachexperten, die werden jedoch aus diversen Gründen oft nicht herangezogen. U.S. Bundesstaaten haben ziemlich viele lokale Regelungen und z.T. sind auch noch Richtlinien auf gemeindeebene massgebend, meist jedoch nicht spezifish für die besprochenen Anlagen, also weitgehend allgemeine Richtlinien.
Wie bereits erwähnt erfüllen die Steuerungen von etlichen älternen Seilbahnanlagen in Nortamerila keinerlei die minimalsten Sicherheitsanforderungen. Kann also durchaus sein, dass keine unabhängige funkionstüchtige bidirektionnelle Seilgeschwindigkeitüberwachung vorhanden war, denn normalerweise fallen bei Übergeschwindigkeiten fahrrichtungsunabhängig die Bremsen ein. Zudem wird die Verzögeruing redundant überwacht, d.h. erbringt ein Bremssystem aus irgendeinem Grund nicht einen festgelegten minimalen Verzögerungsmittelwert, kommt automatisch das nächste Bremssystem zum Einsatz. Z.B. Bei rein elektrischem Halt (EH) wird mit zuerst mit dem Motor gebremst, wird die für EH vorgeschriebene Bremswirkung nicht erziehlt, wird automatisch mit der (oft) geregelten Betriebsbremse (BB) zusätzlich gebremst und falls dies auch noch nicht ausreicht, fällt die (meist) nicht geregelte Sicherheitsbremse ein.
Dies geschiet vollautomatisch durch die Sicherheiststeuerung.
Zudem, ausgenommen bei gewissen neuen Anlagen nach CEN, ist normalerweise in Westeuropa noch eine absolut rein mechanische selbsttätige fahrrichtungsunabhängige Auslösung der Sicherheitsbremse durch Zentrifugalstössel bei Übergeschwindigkeit vorhanden (siehe obig detailierte Ausführungen von ATV bzgl Zweistufigkeit).
Persönlich war ich prinzipiell immer gegen die Aufhebung dieser rein mechanischen Auslösung aber eben, in sachen Sicherheit sind bei der Erarbeitung der europäischen Bestimmungen u.a. unter Druck der Franzosen gewisse fragwürdige Sicherheitskompromisse in Kauf genommen worden (siehe Tragseilbremsen für grosse PB usw.)..
Wie bereits erwähnt erfüllen die Steuerungen von etlichen älternen Seilbahnanlagen in Nortamerila keinerlei die minimalsten Sicherheitsanforderungen. Kann also durchaus sein, dass keine unabhängige funkionstüchtige bidirektionnelle Seilgeschwindigkeitüberwachung vorhanden war, denn normalerweise fallen bei Übergeschwindigkeiten fahrrichtungsunabhängig die Bremsen ein. Zudem wird die Verzögeruing redundant überwacht, d.h. erbringt ein Bremssystem aus irgendeinem Grund nicht einen festgelegten minimalen Verzögerungsmittelwert, kommt automatisch das nächste Bremssystem zum Einsatz. Z.B. Bei rein elektrischem Halt (EH) wird mit zuerst mit dem Motor gebremst, wird die für EH vorgeschriebene Bremswirkung nicht erziehlt, wird automatisch mit der (oft) geregelten Betriebsbremse (BB) zusätzlich gebremst und falls dies auch noch nicht ausreicht, fällt die (meist) nicht geregelte Sicherheitsbremse ein.
Dies geschiet vollautomatisch durch die Sicherheiststeuerung.
Zudem, ausgenommen bei gewissen neuen Anlagen nach CEN, ist normalerweise in Westeuropa noch eine absolut rein mechanische selbsttätige fahrrichtungsunabhängige Auslösung der Sicherheitsbremse durch Zentrifugalstössel bei Übergeschwindigkeit vorhanden (siehe obig detailierte Ausführungen von ATV bzgl Zweistufigkeit).
Persönlich war ich prinzipiell immer gegen die Aufhebung dieser rein mechanischen Auslösung aber eben, in sachen Sicherheit sind bei der Erarbeitung der europäischen Bestimmungen u.a. unter Druck der Franzosen gewisse fragwürdige Sicherheitskompromisse in Kauf genommen worden (siehe Tragseilbremsen für grosse PB usw.)..
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Re: Sesselliftunfall Devils Head - USA
Ich schätze mal das der Lift so alt ist, das die Bremsen wohl nur manuell ausgelöst werden können, wenn eine versagt.
Da gibt es bestimmt keine Überwachung wie Lagorce schon sagte.
Normalerweise müsste in dem Gebiet die anderen Lifte auch stillgelegt werden und erstmal überprüft werden. Das Personal müsste sicherlich auch nochmal richtig geschult werden.
Die Rücklaufsperre muss ja schon im November defekt gewesen sein. Kann mir nicht vorstellen das die nach nur 1 Monat total verrostet ist.
Da gibt es bestimmt keine Überwachung wie Lagorce schon sagte.
Normalerweise müsste in dem Gebiet die anderen Lifte auch stillgelegt werden und erstmal überprüft werden. Das Personal müsste sicherlich auch nochmal richtig geschult werden.
Die Rücklaufsperre muss ja schon im November defekt gewesen sein. Kann mir nicht vorstellen das die nach nur 1 Monat total verrostet ist.
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Re: Sesselliftunfall Devils Head - USA
Den eigentlichen Stillstandsgrund habe ich in einem vorderen posting schon so in der Richtung vermutet.
Thema Steuerungen und Sicherheitsbremse:
Es gibt auch hier in der Schweiz noch jede Menge Bahnen bei welchen bei einem Stop nur die BB schliesst, die SB jedoch offen bleibt.
Das gilt eigentlich für alle Stillsetzungsvarianten, ausser Nothalt-SB und V-120%. Hier schlisst die Sb natürlich sofort automatisch.
Das ist aber noch nicht alles. Bei diesen älteren Steuerungen kann ein Nothalt-SB nur von der Antirbsstation ausgelöst werden, nicht aber von der UST oder ZST.
Und dann sind da noch diese Bahnen bei denen die SB gar nicht auf der Steuerung hängt, ausgenommen die Schalter der Überwachung offen/geschlossen. Bei diesen Bahnen ( wird bei diesem 2er Sessel wohl auch so sein ) muss die SB im Notfall durch Druckablassen mittels eines Handgriffs ausgelöst werden. Da gibt es keinen Taster womit man einen Nothalt-SB auslösen könnte.
Wer das nicht glaubt soll sich mal die noch ca. 20 vorhandenen Giovanola Gondelbahnen anschauen, da glänzen einige davon noich mit dieser Technik, auch unsere.
Zu der Tatsache dass die anderen Lifte trotz der gleichen Mängel munter weiter laufen sag ich mal besser gar nichts.
Thema Steuerungen und Sicherheitsbremse:
Es gibt auch hier in der Schweiz noch jede Menge Bahnen bei welchen bei einem Stop nur die BB schliesst, die SB jedoch offen bleibt.
Das gilt eigentlich für alle Stillsetzungsvarianten, ausser Nothalt-SB und V-120%. Hier schlisst die Sb natürlich sofort automatisch.
Das ist aber noch nicht alles. Bei diesen älteren Steuerungen kann ein Nothalt-SB nur von der Antirbsstation ausgelöst werden, nicht aber von der UST oder ZST.
Und dann sind da noch diese Bahnen bei denen die SB gar nicht auf der Steuerung hängt, ausgenommen die Schalter der Überwachung offen/geschlossen. Bei diesen Bahnen ( wird bei diesem 2er Sessel wohl auch so sein ) muss die SB im Notfall durch Druckablassen mittels eines Handgriffs ausgelöst werden. Da gibt es keinen Taster womit man einen Nothalt-SB auslösen könnte.
Wer das nicht glaubt soll sich mal die noch ca. 20 vorhandenen Giovanola Gondelbahnen anschauen, da glänzen einige davon noich mit dieser Technik, auch unsere.
Zu der Tatsache dass die anderen Lifte trotz der gleichen Mängel munter weiter laufen sag ich mal besser gar nichts.
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doppgar
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Re: Sesselliftunfall Devils Head - USA
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Lagorce
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Re: Sesselliftunfall Devils Head - USA
Hier kann ATV sicherlich weiterhelfen, er kennt all diese Steuerungen absolut in- und auswendig.
Soviel ich weiss, ist bei rein elektronischer Übergeschwindigkeitsüberwachung eine mechanische Notbetätigung, z.B. in der Form eines Kugelhahns, zum sofortigen ablassen des Hydraulikdruckes (vermutlich nur SB bin da aber nicht sicher) vorgeschrieben.
Elektronische Übergeschwindigkeitssicherungem sind theoretisch sehr zverlässigg. Probleme könnten z.B. bei Fehlparametrierung (Grenzwerte, Drehgeberimpulswerte (Anz. Impulse pro gefahrenem Meter) auftreten. Mechanische Ursachen wie rutschende Encoderupplung (Encoder, hier auch Drehgeber genannt) oder rutschende bzw. gehemmte, schleifende (Eis) oder blockierte Seilgeschwindigkeitsmessrollen usw. sind ebenfalls zu berücksichtigen
Normalerweise werden bei modernen Steuerungen sowohl Motordrehzal (mit Encoder bzw. auch Tachogenerator) wie die direkt mittels Messrolle erfasste Seilgeswchindigkeit ausgewertet (bei Pendelbahnen dienen Inkrementalcodierer der elektronischen Kopierwerke sowohl der Positionserfassung wie auch der Geschwindigkeitsberechnung (abgeleitet von der Impulsfrequenz)). Messwerte werden durch die Steuerung kontinuirlich gegenseitig auf Plausibilität überwacht.
Bei Notantrieb direkt über Hydrmotor und ausgekuppelter Scheibe ist nur noch die Erfassung über Seilrolle aktiviert (sofern die Steuerung noch funktioniert). Der Hydromotor selbst hat soviel ich weiss i.d.R. keine Drehzahlerfassung.
Bzgl genaue Ausführung sollte man ATV fragen. Prinzipiell kann eine Sicherheits-SPS die Geschiwindigkeitsdaten "sicher" gem. SIL 3 verarbeiten, also grundätzlich wäre THEORETISCH keine zweite Auswerteelektronik erforderlich sofern mehrkanalig (hier 2-kanalig inkl. Magnetventile) aktorenseitig die Bremsen bedient werden.
M.E. wäre dennoch bei vollektronischer Auswerung eine vollständig unabhängige zusätzliche Geschwindigkeitsüberwachung gem. SIL 3 (z.B. mit kompakter selbstständiger Sicherheits-SPS) sinnvoll.
Bei Handnotbetrieb mit Umgehung der Steuerventile, mit Handpumpe usw. sind sämtliche elektronische Übergeschwindigkeitsauslösungen ausser Funktion (da sie ja über Elektromagnetventile die Bremsen offen halten). Unter gewissen Umständen kann dann nur noch mittels Handbtätigung (Ventil, Kugelhahn usw.) gebremst werden. Beim Leerfahren mit Schwerkraft mit inoperativer Steuerung kann man nur noch die Fahrgeschwindigkeit von Hand ausregeln.
Bin ebenfalls Deiner Meinung, eine rein mechanische Zenrifugalauslösung sollte nach wie vor obligatorisch sein.
Soviel ich weiss, ist bei rein elektronischer Übergeschwindigkeitsüberwachung eine mechanische Notbetätigung, z.B. in der Form eines Kugelhahns, zum sofortigen ablassen des Hydraulikdruckes (vermutlich nur SB bin da aber nicht sicher) vorgeschrieben.
Elektronische Übergeschwindigkeitssicherungem sind theoretisch sehr zverlässigg. Probleme könnten z.B. bei Fehlparametrierung (Grenzwerte, Drehgeberimpulswerte (Anz. Impulse pro gefahrenem Meter) auftreten. Mechanische Ursachen wie rutschende Encoderupplung (Encoder, hier auch Drehgeber genannt) oder rutschende bzw. gehemmte, schleifende (Eis) oder blockierte Seilgeschwindigkeitsmessrollen usw. sind ebenfalls zu berücksichtigen
Normalerweise werden bei modernen Steuerungen sowohl Motordrehzal (mit Encoder bzw. auch Tachogenerator) wie die direkt mittels Messrolle erfasste Seilgeswchindigkeit ausgewertet (bei Pendelbahnen dienen Inkrementalcodierer der elektronischen Kopierwerke sowohl der Positionserfassung wie auch der Geschwindigkeitsberechnung (abgeleitet von der Impulsfrequenz)). Messwerte werden durch die Steuerung kontinuirlich gegenseitig auf Plausibilität überwacht.
Bei Notantrieb direkt über Hydrmotor und ausgekuppelter Scheibe ist nur noch die Erfassung über Seilrolle aktiviert (sofern die Steuerung noch funktioniert). Der Hydromotor selbst hat soviel ich weiss i.d.R. keine Drehzahlerfassung.
Bzgl genaue Ausführung sollte man ATV fragen. Prinzipiell kann eine Sicherheits-SPS die Geschiwindigkeitsdaten "sicher" gem. SIL 3 verarbeiten, also grundätzlich wäre THEORETISCH keine zweite Auswerteelektronik erforderlich sofern mehrkanalig (hier 2-kanalig inkl. Magnetventile) aktorenseitig die Bremsen bedient werden.
M.E. wäre dennoch bei vollektronischer Auswerung eine vollständig unabhängige zusätzliche Geschwindigkeitsüberwachung gem. SIL 3 (z.B. mit kompakter selbstständiger Sicherheits-SPS) sinnvoll.
Bei Handnotbetrieb mit Umgehung der Steuerventile, mit Handpumpe usw. sind sämtliche elektronische Übergeschwindigkeitsauslösungen ausser Funktion (da sie ja über Elektromagnetventile die Bremsen offen halten). Unter gewissen Umständen kann dann nur noch mittels Handbtätigung (Ventil, Kugelhahn usw.) gebremst werden. Beim Leerfahren mit Schwerkraft mit inoperativer Steuerung kann man nur noch die Fahrgeschwindigkeit von Hand ausregeln.
Bin ebenfalls Deiner Meinung, eine rein mechanische Zenrifugalauslösung sollte nach wie vor obligatorisch sein.
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