Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
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- Petz
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Beweist aber für mich nur wieder mal wie "höchstintelligent" unsere Gesetzgeber arbeiten denn bei den Fristen ist vermutlich das Foto schon aus physikalisch - chemischen Gründen vor dem Ende des Urheberrechts Geschichte - wie
kann man denn eigentlich noch sein; da lag der Intelligenzquotient der beteiligten Hirne meiner Meinung nach jedenfalls wieder mal eindeutig unter jenem von Sägemehl...
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
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Bjoerndetmold
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Wenn eine Rechtsverletzung auch in Deutschland begangen wurde (z.B. bei einer Internetseite, die hier abgerufen werden kann oder einer auch hier verkauften Zeitschrift) müsste eine Klage in Deutschland möglich sein. Eine andere Frage ist -wie gesagt -, ob auf einen solchen Sachverhalt tatsächlich deutsches Recht Anwendung findet. Das müsste aber konkret nach dem Territorialitätsprinzip der Fall sein.Pilatus hat geschrieben: Aber es ist schon nicht so, dass ein Schweizer in Deutschland eine Klage gegen einen Schweizer einreichen kann, oder? Da müssten schon ein Schweizer und ein Deutscher beteiligt sein?
Oder liegt hier der Hund begraben, wenn es in den USA jeweils Klagen hagelt, gegen Sachen, die nicht mal in den USA geschehen sind?
http://www.ifross.org/Druckfassung/Anhang%20A.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzlandprinzip
Hiernach bestimmt sich das Recht des Schweizers an seinem im Internet publiziertem Foto in jedem Land, in welchem das Foto abrufbar ist, nach dem Recht dieses jeweiligen Landes.
Mit den Klagen in den USA ist es etwas anderes. Dort werden in vielen Bundesstaaten Schadensersatzansprüchen vor Geschworenengerichten verhandelt, die auch den Schadensersatz zusprechen. Die Klagen sind meistens möglich, wenn ein Bezug zu den USA besteht, tw. reicht es wohl, wenn das verklagte Unternehmen dort Geschäfte treibt oder Vermögen hat.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Keine Ahnung, was Du da für einen komischen Paragraphen erwischt hast ? (Wäre wirklich noch praktisch, wenn der bei Postenkarten zur Anwendung kämeSiehe ich das richtig? 50 Jahre nach dem ein Werk erstellt wurde, ist das Urheberrecht flöten? Dann kann ich ja mal langsam meine AK Sammlung hervornehmen. Überall wo der Stempel diese 50 Jahre überschreitet, ist der Fall sowieso gleich klar... Ich war mir todsicher das sei viel eine längere Zeitspanne, oder ist das nur in der Schweiz so?
Ich gehe aber davon aus dass auch für Fotos der Artikel 29 gilt:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a29.html
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Scheint so. Das andere scheint sich nur auf Film und Ton zu beziehen?
Allerdings finde ich die Regel mit "nach Veröffentlichung" eigentlich besser. Dann könnte man sich wirklich sicher sein. So wirds tw. etwas schwierig.
Allerdings finde ich die Regel mit "nach Veröffentlichung" eigentlich besser. Dann könnte man sich wirklich sicher sein. So wirds tw. etwas schwierig.
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Re: 4/320kg EPB Zum Loch-Altstafel, Ulrichen "Streiff Schwan
Mal ehrlich, was erwartest Du von einem Wasserzeichen? Sowas wie ein Protonenschild beim Startrek?? Das einzige was so ein Wasserzeichen macht ist das Bild als Gesammtwerk verhundsen.GMD hat geschrieben:Ich versehe meine Bilder beispielsweise mit einem Wasserzeichen, welches ich aber immer sehr gut verstecke. Ich kann nicht nachvollziehen, warum du sowas kategorisch ausschliesst.
da liegst Du leider falsch. defakto fallen die Fotos unter die Panoramafreiheit. Der Erbauer der Bahn (1962) hat diese im letzten Sommer umgebaut und selber diverse Fotos gemacht. Mit dem Erbauer der Anlage (Seilbahnlieferant) habe ich auch sonst desöfteren Kontakt wegen Fotos (Hatte auch mal unerlaubterweise Fotos hier aus dem Forum kopiert hat), was wir aber diplomatisch lösen konnten. Ich habe nach dem Umbau denjenigen angefragt ob ich fürs AF den Bericht auf seiner Webseite kopieren darf, bzw anpassen und auf die Bedürfnisse der technisch interessierten Alpinforum User anzupassen. Er hat mir zum Text dazu freundlicherweise noch Fotos vom Umbau selber zugeschickt (Seine eigenen) und mir die Erlaubnis gegeben für euch die Fotos einzustellen im tausch gegen meinige. Zusammen mit den Fotos die ich aus meiner Sammlung hatte habe ich für euch in ca 3h Arbeit einen Bericht zusammen getragen. Soweit sogut.Petz hat geschrieben:Ich fürchte in dem Falle, daß ATV (auch uns zuliebe) die Bilder ohne das dezitierte Einverständnis des Betreibers gemacht hatte (und die Bahn nicht öffentlich ist) und der sich deshalb auf den Schlips getreten fühlt.
Jetzt ist das aber so. Mit der liberalisierung des Strommarktes, wurde der Betrieb des Kraftwerkes ausgegliedert und an eine Betreiberfirma vergeben. Aus welchem Grund auch immer hat die aber keinerlei interesse, dass sich irgend jemand mehr für eine Anlage interessiert als das was man sonst so auf den Prospekten sieht. Anfragen an die Firma werden garnicht beantwortet.
Gut weiter hat man jetzt den Erbauer der Bahn angefahren wieso ich für AF eine Dokumentation über die Anlage mache, dieser wiederum hat micht angewiesen, das wieder zu löschen. Was zum komischen Umstand führt, dass der Erbauer Fotos auf der Webseite unter Referenzen aufführen darf, das AF aber leer ausgeht.
Zusammen mit den immer wieder auftretenden Bilderklauereien (Ich hatte schon im Februar aufgehört neue Berichte zu verfassen) hat das jetzt den Ausschlag gegeben, alles zu löschen.
Was insofern Traurig ist, da man als Alpinform mittlerweile so viele User hat um als Einheit stark auftreten zu können. Als Einmannshow hat man sowieso kein Brot.
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Gut gemachte Wasserzeichen wie beispielsweise jenes welches Ebay einsetzt find ich jedenfalls überhaupt nicht schlimm, hat meiner Meinung nach sogar was wenn das als Markenzeichen mit einem einfachen aber aussagekräftigen Symbol wirkt.
In dem Falle hat die neue Betreiberfirma aber auch schon überhaupt nix zu melden denn die übernimmt die Anlagen mit allen Rechten und Pflichten und muß daher ohne wenn und aber die Dir in der Vergangenheit erteilte Genehmigung zur Veröffentlichung akzeptieren.
Ich fürchte nur, daß die Firma die die Bahn überholte und von der Du auch Bilder mit Veröffentlichungsgenehmigung bekamst keine Aufträge mehr erhalten würde wenn ich deshalb den Betreiber mit meinen Methoden zur Räson brächte und die kann ja auch nix dafür; deswegen war die sofortige Löschung der Bilder die einzig mögliche Entscheidung...
Nixdestotrotz werd ich mir mal die Zeit nehmen und die Anlage innerhalb einer absehbaren Zeitspanne soweit wie von öffentlichem Grund aus möglich nach Mängeln absuchen und falls ich welche finde nen Besuch der Aufsichtsbehörde lancieren weil ich den, vermutlich nicht unbegründeten Verdacht hege das man deshalb die Publicity scheut weil einige Dinge an der Anlage nicht (mehr) passen.
Ne "Einmannshow" geht problemlos wenn man sich vorher die entsprechende juristische Bewaffnung sichert; beispielsweise ein entsprechendes Schreiben der Forumgemeinde würde dort sicher nur Gelächter auslösen weil denen sicher bekannt ist, daß dem AF die rechtliche Handhabe dazu fehlt. Deshalb hat man sich in den Fall auch wahrscheinlich nicht direkt an Dich als Urheberrechtseigner gewandt, sondern es über "diplomatische" Kanäle versucht weil das erfolgversprechender schien.
In dem Falle hat die neue Betreiberfirma aber auch schon überhaupt nix zu melden denn die übernimmt die Anlagen mit allen Rechten und Pflichten und muß daher ohne wenn und aber die Dir in der Vergangenheit erteilte Genehmigung zur Veröffentlichung akzeptieren.
Ich fürchte nur, daß die Firma die die Bahn überholte und von der Du auch Bilder mit Veröffentlichungsgenehmigung bekamst keine Aufträge mehr erhalten würde wenn ich deshalb den Betreiber mit meinen Methoden zur Räson brächte und die kann ja auch nix dafür; deswegen war die sofortige Löschung der Bilder die einzig mögliche Entscheidung...
Nixdestotrotz werd ich mir mal die Zeit nehmen und die Anlage innerhalb einer absehbaren Zeitspanne soweit wie von öffentlichem Grund aus möglich nach Mängeln absuchen und falls ich welche finde nen Besuch der Aufsichtsbehörde lancieren weil ich den, vermutlich nicht unbegründeten Verdacht hege das man deshalb die Publicity scheut weil einige Dinge an der Anlage nicht (mehr) passen.
Ne "Einmannshow" geht problemlos wenn man sich vorher die entsprechende juristische Bewaffnung sichert; beispielsweise ein entsprechendes Schreiben der Forumgemeinde würde dort sicher nur Gelächter auslösen weil denen sicher bekannt ist, daß dem AF die rechtliche Handhabe dazu fehlt. Deshalb hat man sich in den Fall auch wahrscheinlich nicht direkt an Dich als Urheberrechtseigner gewandt, sondern es über "diplomatische" Kanäle versucht weil das erfolgversprechender schien.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Was machst Du nach Feierabend? Ich hätte nie und nimmer Zeit für Wochenlange juristenkriege. Die rechtliche handhabe könnte man sich aber zulegen nicht? Kann man das Verwendungsrecht nicht abtreten? Müsste ich mich mal schlau machen.Petz hat geschrieben:Ne "Einmannshow" geht problemlos wenn man sich vorher die entsprechende juristische Bewaffnung sichert; beispielsweise ein entsprechendes Schreiben der Forumgemeinde würde dort sicher nur Gelächter auslösen weil denen sicher bekannt ist, daß dem AF die rechtliche Handhabe dazu fehlt. Deshalb hat man sich in den Fall auch wahrscheinlich nicht direkt an Dich als Urheberrechtseigner gewandt, sondern es über "diplomatische" Kanäle versucht weil das erfolgversprechender schien.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Ich eigentlich auch nicht wenn man nach 13- 14 Stunden arbeitsbedingter Abwesenheit endlich mal nach Hause kommt und dann noch sicher täglich 2 Stunden in punkto Mailbeantwortungen, Forenchecks und jener beruflichen Dinge die man zuhause erledigen muß weil in der Bude zuviel Wirbel dafür ist, noch vor dem PC verbringt.ATV hat geschrieben:Was machst Du nach Feierabend? Ich hätte nie und nimmer Zeit für wochenlange Juristenkriege.
Aber ein juristisch halbwegs ausgefeilter Brief bzw. Mail ist in 2 bis 3 Stunden auch erledigt und nachdem ich nicht lange fackle ist der nächste Schritt dann ohnehin schon jener zum Anwalt der meine Schreiben meist nur minimal geändert gleich als Klagsschriftsatz übernimmt...
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Das spricht sehr für Dich. Oder sehr gegen Deinen Anwalt...Petz hat geschrieben:...ist der nächste Schritt dann ohnehin schon jener zum Anwalt der meine Schreiben meist nur minimal geändert gleich als Klagsschriftsatz übernimmt...
Björn
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Hab z. B. vor einiger Zeit für nen Arbeitskollegen ein Schreiben verfasst wo es um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für nen gebrauchten Traktor ging und seitens des Händlers aufgrund des Briefes dann eingelenkt wurde. Als mein Kollege den Traktor dann nach der Garantiereparatur beim Händler abholte wurde er gefragt wer denn den Brief geschrieben hätte und als er antwortete, dies sei ein Bekannter gewesen hieß es das der Bekannte aber sicher Anwalt sei...
Nachdem ich in solchen Fällen die Angewohnheit habe, nebst entsprechender Argumentation und Gesetzesparagraphenzitaten auch mit jeder Menge juristischer Begriffe in möglichst altertümliche Formulierungen implementiert um mich zu werfen, scheint diese Taktik ihre Wirkung offenbar nicht zu verfehlen - ich denk jedenfalls ein Briefempfänger braucht wahrscheinlich mehr Zeit um den Brief zu lesen und vor allen Dingen zu verstehen als ich zu dessen Abfassung benötigte...
Nachdem ich in solchen Fällen die Angewohnheit habe, nebst entsprechender Argumentation und Gesetzesparagraphenzitaten auch mit jeder Menge juristischer Begriffe in möglichst altertümliche Formulierungen implementiert um mich zu werfen, scheint diese Taktik ihre Wirkung offenbar nicht zu verfehlen - ich denk jedenfalls ein Briefempfänger braucht wahrscheinlich mehr Zeit um den Brief zu lesen und vor allen Dingen zu verstehen als ich zu dessen Abfassung benötigte...
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
^^Für was gibts eigentlich an jeder Ecke einen Anwalt?
Das ganze Breifeschreiben nützt doch mal Null wenn es hart auf hart kommt. Da braucht man Kompetente Leute die Ahnung von sowas haben.
Ich lasse mittlerweile alles (aktuelle einen nicht verschuldeten Unfall) von Anwalt prüfen. Dafür gibts ja Rechtschutz.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Wenn man keinen Vollrechtsschutz hat kann das im Vorfeld ne Menge Kosten sparen weil man sich entweder wie im Falle meines Kollegen den Anwalt überhaupt spart oder dieser nur für die rein prozessualen Vorgänge bei Gericht betraut werden muß. Abgesehen davon gibt´s auch deshalb an jeder Ecke nen Anwalt weil es in der Sparte aufgrund des riesigen Tätigkeitsfeldes eher weniger "Universalisten" gibt sondern man besser beispielsweise einen Spezialisten für KFZ - Recht, einen für Arbeitsrecht und einen für Strafrecht "vorhält". Wenn ein Anwalt ehrlich zu seinem Klienten ist, wird er einen bei fachspezifisch anspruchsvolleren Fällen auch an einen spezialisierteren Kollegen weiterverweisen.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Unbestritten, eine solche Regelung wäre für Fotos tatsächlich am einfachsten.Pilatus hat geschrieben: Allerdings finde ich die Regel mit "nach Veröffentlichung" eigentlich besser. Dann könnte man sich wirklich sicher sein. So wirds tw. etwas schwierig.
1. Das ganze Theater mit der Unterscheidung zwischen Kunstwerk oder nicht fällt weg.
2. Der Urheber kann während X Jahren (sofern gewünscht) entsprechende Honorare einfordern.
3. Die Allgemeinheit kann nach Ablauf der First, die Bilder mit Quellenangabe als historisches Zeitdokument für die Weiterverarbeitung kostenfrei verwenden.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Und unbedingt ne zeitliche Angleichung der Schutzfrist an´s Patentrecht, kann doch eigentlich nicht sein das ein simples Foto ein x - faches jenes Zeitraumes geschützt ist als ein beispielsweise aufwendigeres Patent bei dem unter Umständen auch noch hohe Entwicklungskosten angefallen sind.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Weiteres:
http://www.jackonline.ch/Trsp_fune_TI.html
Die Bilder zu den Anlagenprofilen.
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Die Bilder zu den Anlagenprofilen.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Handelt sich hierbei um eine private Website.
Von dem her schon möglich, dass der Webmaster nicht weiss was er tut.
Andererseits meine Meinung zum Urheberrecht in der Schweiz ist ja bekannt.
Von dem her schon möglich, dass der Webmaster nicht weiss was er tut.
Andererseits meine Meinung zum Urheberrecht in der Schweiz ist ja bekannt.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Ich kommentiers erst gar nicht mehr:
http://www.myswitzerland.com/de/reisezi ... vorne.html
http://www.myswitzerland.com/de/ueber-d ... dagro.html
http://www.myswitzerland.com/de/home/ue ... berge.html
http://www.myswitzerland.com/de/reisezi ... vorne.html
http://www.myswitzerland.com/de/ueber-d ... dagro.html
http://www.myswitzerland.com/de/home/ue ... berge.html
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Omg...
Schweiz Tourismus?
Bist du dir sicher dass nicht irgendjemand deine Bilder als seine verkauft? Grade so offizielle Seiten wie mys sollten doch darauf achten wo und wie sie ihre Bilder herbekommen...
Schweiz Tourismus?
Bist du dir sicher dass nicht irgendjemand deine Bilder als seine verkauft? Grade so offizielle Seiten wie mys sollten doch darauf achten wo und wie sie ihre Bilder herbekommen...
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Vermutlich bekommen sie die von den lokalen Tourismusbüros? Auf jeden Fall wirds langsam unterhaltsam...
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Versuch nicht den verdacht von Dir abzulenkenF. Feser hat geschrieben:Omg...
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Bist du dir sicher dass nicht irgendjemand deine Bilder als seine verkauft? Grade so offizielle Seiten wie mys sollten doch darauf achten wo und wie sie ihre Bilder herbekommen...
Ne Scherz. Myswitzerland wird auch viel Material von den Orten selber zur verfügung gestellt.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Irgendwie muss ja das Forum finanziert werden
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
@ATV: Wenn du dir (so wie es aussieht tw. zu Recht) so Sorgen wegen Bilderklauens machst, warum postest du dann auf facebook welche? Da ist die Gefahr noch viel grösser, und soviel ich weiss erhält facebook so sogar die Rechte an den Fotos!
Probably waking up
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Und sonst hast Du keine Sorgen?
Wenn Du Dich Richtig informiert hättest, wüsstest du, dass das Bilderklauen nur einer der Gründe für das Löschen der Berichte war. FB hat eben den Vorteil, dass A die Bilder in Google nicht gelistet werden und B die Bilder nur Leute sehen können die die Berechtigung dazu haben. Wenn Du einen FB Account hättest, könntest Die Fotos auch sehen, falls man die Freundschaftsanfrage genehmigt.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Mit dem hochladen erhält facebook die Rechte an diesen Fotos. Sie klauen sie dir also via AGB. Ist das besser?
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof
Und was wollen die damit?
Das wohl das kleinste Übel, zumal es eine eher beschränke Anzahl Fotos ist.
Über das Thema werd ich jetzt nichtmehr weiterdiskutieren. Es steht jedem frei sich bei FB anzumelden.
Das wohl das kleinste Übel, zumal es eine eher beschränke Anzahl Fotos ist.
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