Italien: Geldstrafe ohne Ski-Haftpflicht-Versicherung?

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starli
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Italien: Geldstrafe ohne Ski-Haftpflicht-Versicherung?

Beitrag von starli »

Bei den aktuellen Skipasspreisen auf der Homepage von Prali wird ein Gesetz von 2009 zitiert, das ich bisher noch nicht kannte:
http://www.nuova13laghi.com/joomla15/assicurazione.html
Google-Übersetzung:
Die Regional Law 2 von 2009, in Kraft 26. Januar 2009 trat, regelt die "Vorschriften für die Sicherheit im Wintersport und Skifahren in der Umsetzung der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz auf die Unterstützung Skigebiete, Lifte und Anlagen von den Touristen. "

Nach diesem Gesetz hat durch die obligatorische Haftpflichtversicherung Skifahrer, für die die Strafen sind für Menschen ohne eingefügt worden.


Artikel 18, Absatz 3:
i) "die Nutzung der Pisten sind ebenfalls Gegenstand der Unterzeichnung eines Vertrages der Versicherung für die zivilrechtliche Haftung durch den Anwender für Schäden oder Verletzungen sie an Dritte, einschließlich der Manager führen kann."
Artikel 35, Absatz 1:
d) "die Verletzung der Bestimmungen des Artikels 4 des Gesetzes 363/2003 und Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe i) dieses Gesetzes im Zusammenhang mit Haftpflichtversicherung, unterliegt Verwaltungsstrafe für den Benutzer ab € 40,00 bis € 250,00. "



Wenn der Benutzer bereits über ein RC-Versicherung, sollten Sie Ihre Versicherung, um den tatsächlichen Schaden Berichterstattung im Rahmen des Gesetzes zitierte überprüfen.
Vielleicht möchten Sie auch eine Kopie Ihrer Politik, die im Falle eines Unfalls angezeigt zu bringen.

Für diejenigen, die keine Versicherung haben können wir Ihnen ein Ticket für unsere verschiedenen Formeln, täglich oder jährlich für die Haftpflichtversicherung

Bald auf unsere Vorschläge für die Versicherung zusammen mit dem täglichen oder separat das ganze Jahr über verkauft werden.
.. und im Original:
La Legge Regionale 2 del 2009, entrata in vigore il 26 gennaio 2009, regola “le norme in materia di sicurezza nella pratica degli sport invernali da discesa e da fondo in attuazione della normativa nazionale vigente ed interventi a sostegno della garanzia delle condizioni di sicurezza sulle aree sciabili, dell'impiantistica di risalita e dell'offerta turistica".

Secondo la suddetta Legge, è stata inserita l’obbligatorietà da parte dello sciatore dell’assicurazione responsabilità civile verso terzi, per la quale sono previste sanzioni per gli utenti sprovvisti.


Art. 18, comma 3:
i)“l'utilizzo delle piste è altresì subordinato alla stipula di un contratto di assicurazione per la responsabilità civile da parte dell'utente per danni o infortuni che questi può causare a terzi, ivi compreso il gestore”.
Art. 35, comma 1:
d)“la violazione delle disposizioni di cui all'articolo 4 della l. 363/2003 ed all'articolo 18, comma 3, lettera i), della presente legge in materia di assicurazione per la responsabilità civile, è soggetta alla sanzione amministrativa a carico dell'utente da euro 40,00 ad euro 250,00”.



Nel caso di utente già possessore di una polizza assicurativa R.C., si consiglia di consultare la propria Compagnia di Assicurazioni per verificare l'effettiva copertura dei danni previsti dalla Legge sopra citata.
Si consiglia inoltre di portare una copia della propria polizza da esibire in caso di incidente.

Per coloro che non possiedono una assicurazione possiamo offrire alle nostre biglietterie diverse formule, giornaliere o annuali per l’assicurazione R.C.

A breve sul sito le nostre proposte per l'assicurazione acquistabile insieme al giornaliero, o separatamente per tutto l'anno.
Was ich jetzt nicht ganz verstehe, ob man nun beim Skifahren, wenn man den Skipass ohne Versicherung kauft, immer einen Beweis mitführen muss, dass man anderweitig eine Haftpflichtversicherung hat, die dem italienischen Gesetz entspricht, und wenn man das nicht kann, bereits 40-250,- € zahlen muss? Oder ob man die nur vorweisen muss, wenn etwas passiert ist?

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Downhill
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Re: Italien: Geldstrafe ohne Ski-Haftpflicht-Versicherung?

Beitrag von Downhill »

In Frankreich kann ja in vielen Gebieten seit ein paar Jahren die Haftpflichtversicherung gegen einen kleinen Aufpreis gleich mitgekauft werden.
Bringt das überhaupt was? Im Schadensfall dürfte ja die ganz normale private Haftpflichtversicherung, die wohl eh jeder hat, zuständig sein? (Eine der wenigen Versicherungen die wirklich jeder haben sollte)
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Re: Italien: Geldstrafe ohne Ski-Haftpflicht-Versicherung?

Beitrag von wellblech »

Das hört sich etwas nach Panikmache an. Ich bin beruflich als Versicherungsmakler tätig, und möchte das zum Anlass nehmen einen kurzen Überblick zu geben:

Haftpflichtversicherung: Im Fall, dass Ihr in Eurer Freizeit jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, greift Eure private Haftpflichtversicherung. Die Verträge gelten i.d.R. weltweit und haben Deckungssummen zwischen 2 und 12 Mio €. Kosten im Jahr ab 50 € (für Singles) bis ca. 100 € je nach Umfang. Eine Regelung kann für Skifahrer sinnvoll sein: Für den Fall, dass ein Unfallgegner Euch verletzt und keine (oder keine ausreichende) Haftpflichtversicherung hat, bieten viele Anbieter eine Forderungsausfalldeckung an. Das heißt , Eure eigene Haftpflicht reguliert den Schaden so, als ob der Gegner eine Haftpflicht gehabt hätte.

Unfallversicherung Sinnvoll, besonders, wenn es um den Bereich der Bergungskosten geht. Hier leisten die Auslandsreisekrankenversicherungen nicht in jedem Fall. Bergungskosten fallen z.B. beim Abtransport aus dem Gebiet ins Tal an, oder noch aufwendiger nach einer Lawinenrettung. Die Bergungskosten bei den meisten Unfallversicherungen liegen ohne gesonderte Berechnung zwischen 5000 und 10000 €. Den Rest der Police kann man individuell gestalten. Kosten ab 90 € aufwärts.

Auslandsreisekrankenversicherung: Unverzichtbar! Ab ca. 7 € pro Jahr und Person, ab 16 € für Familien. Es werden alle Kosten im Ausland ersetzt. Darüberhinaus auch der Rücktransport nach Deutschland. Achtet beim Abschluss darauf, dass nicht nur der medizinisch notwendige, sondern auch der medizinisch empfehlenswerte Transport mit abgesichert ist. Ein feiner Unterschied in der Formulierung und Regulierung...

Diebstahlversicherung bei einem Einbruch in das Hotel zahlt die Hausratversicherung. Ebenso bei einem Brand, wenn Eure Habseligkeiten zerstört werden. Es gibt einige Hausratversicherer, die auch den einfachen Diebstahl mitversichern. So habe ich gestohlene Skier aus dem Skikeller des Hotels ( der ja nie abgeschlossen ist, daher kein Einbruch, sondern nur Diebstahl) ersetzt bekommen. Der DSV hat darüberhinaus noch eine Skiversicherung im Angebot, die auch Bruch mitversichert.

Ich hoffe, die paar Zeilen helfen weiter.
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OliK
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Re: Italien: Geldstrafe ohne Ski-Haftpflicht-Versicherung?

Beitrag von OliK »

[quote="Downhill"
... normale private Haftpflichtversicherung, die wohl eh jeder hat, zuständig sein? (Eine der wenigen Versicherungen die wirklich jeder haben sollte)[/quote]

Haha, der war gut Downhill :lach: Ich kann Dir aus eigener beruflicher Erfahrung sagen, dass ganz besonders das bei normalen Schifahrern sehr beliebte Klientel, welches vornehmlich in Ischgl und Sölden meistens besoffen auf den Pisten anzutreffen ist, sich schon von der Mentalität einen Scheiss um die Schäden - auch wenn selbst verursacht -anderer schert. Daher ist die von Wellblech zitierte Forderungsausfalldeckung IMHO enorm wichtig.

Wichtigkeit der Unfallversicherung ist unbestritten, allerdings nicht wegen den 10T € Bergungskosten, die im schlimmsten Fall eh nicht reichen. Kann da albe nur zustimmen, da bietet die DAV-Versicherung oder auch der DSV wesentlich mehr Schutz. Hab ich auch dort eingedeckt.

Disclaimer: Diese Antwort ist rein privat und ersetzt keine ausführliche Beratung ;D
Es grüsst der Oli
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