Betriebsbeginn
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Tastenakrobat
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Betriebsbeginn
Kürzlich habe ich irgendwo einen Bericht über die Zugspitzbahn (Seilbahn gelesen): dort fährt morgens die erste Gondel ziemlich langsam ins Tal und am Laufwerk sitzt jemand, um das Seil oder die Seilführung zu kontrollieren.
Meine Fragen dazu: Wird das jeden Tag gemacht und wie läuft das bei anderen Seilbahnen, z.B. EUB oder 3S?
Meine Fragen dazu: Wird das jeden Tag gemacht und wie läuft das bei anderen Seilbahnen, z.B. EUB oder 3S?
- Dieseltom
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Re: Betriebsbeginn
In Kals haben wir die Lifte im Jahr 2000 zu Betriebsbeginn immer auf L2 langsam durchlaufen lassen um das Förderseil und die ROBAS " aufzuwärmen" wie unser BL das tituliert hat. Dann wurde die Kontrollfahrt gemacht und dann erst VOLL gefahren.
GlG
Tom
GlG
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Wer die Natur liebt und die Berge muss dieselben respektieren mit allen ihren Eigenheiten.
Absoluter Liebhaber von WOLF& SWITZENY , WIEN , HÖLZL - LANA Anlagen ; STEURER ESL und WITO Anlagen samt ihren einzigartigen Gehängen.
WEGE SIND DA UM GEGANGEN ZU WERDEN - Franz KAFKA
HERZBULLIALMBAHNER mit Leib und Seele!
WER FRÄGT SCHEINT UNWISSEND -WER ES NICHT THUT - BLEIBT ES ! Johann Wolfgang v.GOETHE
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- ATV
- Mt. Vinson (6100m)
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Re: Betriebsbeginn
743.121.3
92 Betrieb
921 Allgemeines
.1 Vor jeder Betriebsaufnahme ist festzustellen, ob der Betrieb
gefahrlos durchgeführt werden kann.
.2 Werden Mängel festgestellt, die die Betriebssicherheit
beeinträchtigen könnten, so darf der Betrieb nur aufgenommen oder
fortgesetzt werden, nachdem der Technische Leiter seine
Zustimmung gegeben hat.
922 Betriebsaufnahme und Stichproben
Tägliche Betriebsaufnahme
.1 Vor der täglichen Betriebsaufnahme müssen die Prüfungen (tägliche
Prüfungen) mindestens umfassen:
.1.1 eine Prüffahrt (Ziff. 923);
.1.2 die Funktionsfähigkeit derjenigen Sicherheitsstrom- und
Ueberwachungskreise, auf die die Nothalt-Vorrichtungen direkt
einwirken;
.1.3 die Funktionsfähigkeit der Nothaltauslösungen der Ueberwachungskreise
bei Erdschluss, bei Kurzschluss und bei Unterbruch;
.1.4 die angezeigten Stromwerte bzw. Ueberwachungssignale der
Fernüberwachungsanlage (Ruhestrom, Strom bei Unterbruch, bei
Kurz- und bei Erdschluss usw.);
.1.5 die Funktionsfähigkeit der bahninternen Sprechverbindungen;
.1.6 die Zugänglichkeit aller Nothalt-Vorrichtungen;
.1.7 die Funktionsfähigkeit der Lastmesseinrichtung (Ziff. 643.4.11);
.1.8 die Auflage der Seile auf Scheiben, Rollen und Schuhen in Stationen
sowie die Funktionsfähigkeit der Rillenkratzer;
.1.9 den Zustand der Bremsflächen;
.1.10 die Stellung der Spanngewichte;
.1.11 die Dichtheit von hydraulischen oder pneumatischen Systemen und
von Getrieben;
923 Prüffahrt
.1 Die Prüffahrt ist von einem instruierten Angestellten auf mindestens
einer Seite der Bahn durchzuführen. Dabei ist auf beiden Seiten der
Bahn zu beobachten, ob:
.1.1 die Seilauflage und der Lauf der Seilrollen auf den Stützen in
Ordnung ist (Rundlauf der Rollen, Laufgeräusche);
.1.2 Eis- oder Schneeansatz an Seilschuhen oder Rollenbatterien die
Ueberfahrt oder den Rollenlauf behindern könnten;
.1.3 Eis- oder Schneeansatz an Stützenpodesten den Betrieb gefährden
könnten;
.1.4 Eis- oder Schneeansatz die Funktionsfähigkeit des Windmessers
beeinträchtigen könnten;
.1.5 das Bergungsseil sowie das Seil für die Telefonleitung über dem
leeren Tragseil hängen;
.1.6 die nötigen Abstände von Bäumen und von der Schneedecke (auch
bei Vollast) vorhanden sind.
.2 Für die Prüffahrt gilt zudem:
.2.1 Vor Stationseinfahrten ist anzuhalten, wenn Eisansatz oder
Schneeanhäufungen die Einfahrt behindern könnten.
.2.2 Während der Prüffahrt ist der Kommandostand zu besetzen.
.2.3 Bei ferngesteuerter Prüffahrt ist der Kommandostand unmittelbar
nach der Prüffahrt während einer Fahrt zu besetzen.
.2.4 Während der Prüffahrt dürfen keine Reisenden befördert werden.
.3 Auf die Prüffahrt kann in begründeten Fällen verzichtet werden,
wenn es die Witterungsverhältnisse gestatten und wenn während der
ersten Fahrt der Kommandostand besetzt ist und beide Fahrzeuge
von Personal begleitet werden.
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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Tastenakrobat
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Re: Betriebsbeginn
Und wie kann dieser Paragraph bei einer fixen Sesselbahn oder KSB ohne Garage erfüllt werden ?.2.1 Vor Stationseinfahrten ist anzuhalten, wenn Eisansatz oder
Schneeanhäufungen die Einfahrt behindern könnten.
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
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Re: Betriebsbeginn
Hast du das da?
Wenn ja musst du anhalten, wenn nein fahr weiter.
oder nicht?
Wenn ja musst du anhalten, wenn nein fahr weiter.
Lift-World.info :: Entdecke die Welt der Seilbahntechnik - Liftdatenbank, Fotos & Videos von Liftanlagen, sowie Informationen über Seilbahntechnik und vieles mehr ...
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Re: Betriebsbeginn
Bei der Tiroler Zugspitzbahn wird jeden morgen bei Wind und Wetter eine Revisionsfahr gemacht, bei der die Anlage vom Maschinisten gesteuert wird und ein Seilbahner auf dem Laufwerk sitzt. Dieser kontrolliert dabei die Trasse und die Laufruhe der Bahn.
Der Moment des Genusses ist kurz, der wahre Genuss ist seine Erinnerung, welche er hinterlässt.
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Lagorce
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Re: Betriebsbeginn
@TPD:
ATV's Auszug ist von der Schweizer Verordnung, online beim BAV abrufbar:
743.121.3 Verordnung vom 18. Februar 1988 über die Sicherheitsanforderungen an Pendelbahnen (Pendelbahnenverordnung).
Für Umlaufbahnen gelten spezifische Verordnungen wie:
743.121.1 Verordnung vom 11. April 1986 über die Sicherheitsanforderungen an Umlaufbahnen mit kuppelbaren Klemmen (Umlaufbahnverordnung)
743.121.2 Verordnung vom 12. Januar 1987 über die Sicherheitsanforderungen an Umlaufbahnen mit festen Klemmen (Sesselbahnverordnung)
ATV's Auszug ist von der Schweizer Verordnung, online beim BAV abrufbar:
743.121.3 Verordnung vom 18. Februar 1988 über die Sicherheitsanforderungen an Pendelbahnen (Pendelbahnenverordnung).
Für Umlaufbahnen gelten spezifische Verordnungen wie:
743.121.1 Verordnung vom 11. April 1986 über die Sicherheitsanforderungen an Umlaufbahnen mit kuppelbaren Klemmen (Umlaufbahnverordnung)
743.121.2 Verordnung vom 12. Januar 1987 über die Sicherheitsanforderungen an Umlaufbahnen mit festen Klemmen (Sesselbahnverordnung)
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Re: Betriebsbeginn
Ah, alles klar. Als Nichtjurist sagt mir der Begriff Pendelbahnverordnung natürlich deutlich mehr, als irgend eine Nummer.743.121.3 Verordnung vom 18. Februar 1988 über die Sicherheitsanforderungen an Pendelbahnen (Pendelbahnenverordnung).
Diese Verordnungen findet man auch in der Systematischen Sammlung der Bundesbehörden.ATV's Auszug ist von der Schweizer Verordnung, online beim BAV abrufbar:
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.