Volle Haftung für Pistenkante

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massatomba
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Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von massatomba »


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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Werna76 »

:stupid:
Und wieder ein Schritt weiter in Richtung USA.
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baeckerbursch
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von baeckerbursch »

In meinen Augen verständlich.
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Pistencruiser
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Pistencruiser »

Die logische Konsequenz aus diesem Urteil dürfte dann die vollständige Einzäunung jeder Skipiste sein bzw. die Verunmöglichung diese überhaupt verlassen zu können.
Die einen kennen mich — die anderen können mich...!
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Mitleser »

und bei schlechter Sicht mit Blinklicht versehen :roll:
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Schani »

Die blauen Linien aus dem Ski-Weltcup anbringen? :D
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von TPD »

Interessant finde ich auch, dass in diesem Urteil mit keinem Wort die FIS-Regeln erwähnt werden.

1. Das Tempo muss den Verhältnissen angepasst werden.
2. Das Einbiegen in eine Piste erfordert erhöhte Aufmerksamkeit.

Wenn ein Skifahrer nach der Kollision mit einem Schneewall 7 Meter durch die Luft fliegt, ist fast davon auszugehen, dass er diese beiden Regeln nicht ausreichend beachtete.

Aber dank diesem Urteil können wir uns mittelfristig tatsächlich auf eine vollständige Einzäunung der Pisten freuen... :twisted:
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Rüganer »

Österreichische Justiz halt :lach:
Aber gut zu wissen, beim nächsten Sturz wirds für die Bergbahnen teuer..... :roll:
Danke Schweiz und Bulgarien !
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von br403 »

Als ich letztens in Kitzbühel war bei dichtestem Nebel hatte ich da auch immer etwas Sorgen...trotz Schleichgeschwindigkeit. Man konnte teilweise Piste von Pistenrand unterscheiden...auf Ziehwegen ist das durchaus nicht so ohne.

Tyrolens
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Tyrolens »

Bei schlechter Sicht: Fahren auf Sicht. Wie beim Auto. ;)

Es war ja absehbar. Am Glungezer wurde von Markierungen und Absperrungen immer sparsam Gebrauch gemacht. Früher hat das funktioniert, heute eben nicht mehr. Darf sich dann halt keiner aufregen, wenn er sich beim Skifahren wie auf einer Kuhweide fühlt. Am besten, es wird die Piste komplett eingezäunt, dass niemand auskommt.
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von ChiliGonzales »

Eine Bekannte von mit hat sich bei einem Sturz über genau so eine Kante den Oberarm gebrochen und ist durch einen Fehler der Ärzte bei der Not-OP im schweizer Krankenhaus jetzt berufsinvalide. An dem Tag war es ebenfalls sehr bewölkt und sie als Anfängerin war ziemlich auf's Fahren fokussiert. Ich habe den Unfall selbst nicht gesehen, war aber am gleichen Tag im Gebiet unterwegs und habe mir die Stelle danach nochmal angeschaut. Ob man das den Bergbahnen in die Schuhe schieben muss oder es bei "blöd gelaufen" belässt, kommt dann wahrscheinlich auf's menschliche Naturell an. Diese Kanten sind jedenfalls nicht ohne, insbesondere bei schlechter Sicht.
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Af
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Af »

Für mich hat das Urteil 2 Auswirkungen:

- Die von vielen angesprochenen Kompletteinzäunung der Pisten. (Uhhh.... da wird der Meingast in Salzburg ein riesen Geschäft machen)
- Zweitens werden jetzt wohl die Pisten am Glungezer für Tourengeher komplett gesperrt werden. Bei Zuwiderhandlung wirds wohl Anzeigen und Haftungsausschlüsse hageln. :D

Alternative wäre, dass die Skigebiete den Rand auslaufen lassen. Allerdings hat man halt bei 50cm Neuschnee einen ordentlichen Rand zwischen Piste und "Offpiste"
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von derschwabe »

Hallo zusammen,

damit ich es richtig verstehe (ist mir aus dem Artikel nicht ganz klar).

War am Pistenrand ein Randwall von 60 cm Höhe (____A_____)

oder

liegt die Piste 60cm tiefer (durch die Verdichtung) (-----______)

oder 60 cm höher (_______----------)

?

Diese Randwälle lassen sich nämlich nicht immer ganz ausbügeln (vor allem bei großen Schneemengen) bzw. werden z.B. in unserem Gebiet absichtlich angelegt (als Art Schutzkante) vor steilen Abhängen (Ziehweg), zwischen Piste und Schlepplifttrasse oder am Waldrand.


Viele Grüße,

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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Werna76 »

"sodass auch für diesen Fall im Nahbereich der Piste gelegene außergewöhnliche Gefahrenquellen"

Interessant wäre wie "außergewöhnliche Gefahrenquelle" definiert wird.
Ein Felsen? Ein Baum? Tiefschnee?
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von TPD »

- Zweitens werden jetzt wohl die Pisten am Stubaier für Tourengeher komplett gesperrt werden. Bei Zuwiderhandlung wirds wohl Anzeigen und Haftungsausschlüsse hageln.
Wobei der verunfallte Tourengeher hatte ja einen Skipass gekauft.
Somit war es in diesem Gerichtsfall vermutlich irrelevant, dass es sich um einen Tourengeher handelte. Bzw. das Urteil wäre wohl gleich ausgefallen, wenn ein normaler Skifahrer verunfallt wäre.
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Foto-Irrer »

Schwachsinn, hier haftet ja auch niemand, wenn man über die Hafenkante stolpert :D
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Af »

Für nen Hafen zahl ich aber auch keinen "Eintritt".

@ Glungezer/Stubaier: Im Radio hams heut früh Stubaier Gletscher gemeldet. Lt. TT ist der Glungezer, deswegen hab ichs korrigiert.
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von baeckerbursch »

Noch mal um das ganze zu konkretisieren:

Diese Gefahr (Pistenkannte) hat die Bergbahn selbst produziert. Das ist kein Baum, Strauch oder auch Felsen (natürliche Gefahren).

Wenn ich nun auf oder neben der Piste unterwegs bin (bei whiteout kann man das nicht unbedingt unterscheiden) muss ich sehr wohl mit natürlichen Gefahren rechnen, mit unnatürlichen & nicht abgesicherten gefahren allerdings nicht.

Und eine 60cm hohe Kannte stellt sehr wohl eine hohe Gefährdung dar. Wenn man da dagegen fährt sind schwere Verletzungen vorhersehbar (mein Vater selbst hat sich bei so was schon mal die Schulter gebrochen).

Wenn jetzt jemand sagt: Das hätte er sehen sollen! Kann ich nur erwiedern: Du bist wohl noch nie bei einem Whiteout gefahren. Da kannst du nämlich nicht sagen ob es rauf oder runter geht, geschweige denn eine Kannte sehen.

Insofern kann ich das Geschreie darüber nicht verstehen, das Gericht hat IMHO recht.
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Foto-Irrer »

Af hat geschrieben:Für nen Hafen zahl ich aber auch keinen "Eintritt"
Hamburg mal ausgenommen, gibt genug Häfen mit Kurtaxe. :D
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von GMD »

In diesem konkreten Fall ist das Urteil nachvollziehbar. Allerdings fürchte ich die Folgen dieses Urteils. Kommt nun beispielsweise einer (aus was für Gründen auch immer) von der Piste ab und zerlegt es ihn im angrenzenden Tiefschnee, wird die Versuchung gross sein dafür die Bergbahn haftbar zu machen. Die erwähnte komplette Eingrenzung der Pisten mit Zäunen und Fangnetzen rückt nun auch in Österreich näher.

Einen weiteren kritischen Punt hat TPD angesprochen: Mit diesem Urteil werden die bisher allgemein anerkannten FIS-Regeln ausgehebelt und die volle Verantwortung fürs Fahren auf den Pisten den Bergbahnen aufgebürdet! Das finde ich fatal, denn es gibt leider all den Susi Sorglos und Hans Guckindieluft Recht, die ohne Kenntnis dieser Regeln ganz wie es ihnen gefällt auf der Piste herumfahren, rutschen, kurven oder carven und dann auch noch glauben, wenn etwas passiert seien sie garantiert nicht schuld!
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von 3303 »

Das Problem für die Bergbahn dürfte hier nicht unbedingt gewesen sein, dass grundsätzlich alles an Gefährdungsquellen einzuzäunen und abzupolstern ist.
Wichtig ist, dass hier die Gefahrenquelle, wie bei vielen Pisten, vom Betreiber selbst geschaffen wurde.
Für einen natürlichen Felsen oder Baum kann man den Betreiber nur schwer in die Haftung nehmen, für ein selbst gebautes Hindernis dagegen offenbar deutlich leichter.
Diese Art von hausgemachten Problemen und Haftungsfällen steigt natürlich mit dem Industrialisierungsgrad des Skigebietes.
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von burgi83 »

Bei einer 60 cm hohen Kannte verstehe ich eigentlich ganicht wie der Skifahrer überhaupt von der Piste kommen konnte.
Ich meine die Pistenkannte geht ja so ziemlich senkrecht in die Höhe und da ist es fü mich völlig unverständlich wie man ohne eigenes hinzutun von der Piste abkommt.
Außerdem hat er ja selber bemerkt, dass er nicht mehr auf der Piste ist. Da gehört es auch zu seiner Sorgfaltspflicht sich der Piste wieder langsam anzunähern und er hätte, darauf gefasst sein müssen, dass er jeden Moment die Piste wieder ereicht.
Das von vielen befürchteten Einzäunen der Pisten sehe ich nicht ganz so kritisch, dass es dazu kommen wird.
Zu einen wäre das viel zu teuer und zum andereb steht das ganze nicht in dem Verhältnis zu den Verletzten die andernfalls anfallen würden und die dadurch entstandenen Schadensersatzansprüche.
Ich denke aber sehrwohl, dass die Anzahl der Pistenrandmakierungen sich von derzeit ca. 50m Abstand auf einen Abstand von 15 bis 20m verringern wird.
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von derschwabe »

Gerade das Thema Randwall hat mit dem Thema "Industrialisierungsgrad" wenig zu tun.

Ich bin selber Raupenfahrer in einem bayerischen Skigebiet, das man wohl kaum als "Industrie"-Gebiet einstufen kann (wir sind wohl das maximale Gegenteil... ;-)). In diesem Winter haben wir extrem viel Schnee. Viel davon ist in Pulverschneeportionen von 80cm und mehr auf einen Schlag gekommen. Wenn ich diese einwalze, d.h. verdichte, entstehen automatisch Kanten von entsprechender Höhe an den Übergängen von Piste zu Tiefschnee.

Diese kannst Du nicht einfach verschwinden lassen. Einzig und allein in vielen zusätzlichen Arbeitsschritten anschrägen und etwas abglätten. Der Niveauunterschied bleibt jedoch erhalten.

Und wie bitte sollen wir das alles einzäunen? Kilometerlange Fangzäune entlang jeder noch so einfachen Piste? Das ist Skifahren wie auf einer Pferdekoppel oder Kuhwiese.


PS: Auf unserer Webcam sieht man die Randwälle bei entsprechendem Licht ganz gut: http://www.tq-group.com/spitzingsee/
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von Foto-Irrer »

Oft hilft auch nicht ein Fangzaun. Ein ehemaliger Betriebsleiter hat mir ja selber mal erzählt, was das für eine große Sache war, als mal vor vielen Jahren eine Frau auf vereister Piste ausgerutscht ist, in den Fangzaun hinein, der aber auch nicht verhindern konnte, dass sie einige Meter tief auf eine Strasse gefallen ist und verstarb. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen ihn, weil er vor dem Gesetz die Piste freigegeben hat, zog sich über mehr als ein Jahr hin!
Das war noch bevor es auf der Piste Polster für Stützen gab (den Fangzaun gab es auch nur wegen der Strasse an der einen Stelle), also nix mit Industrialisierung.

Ohne jetzt überall Fangzäune aufzubauen, könnte man sich ja andere Möglichkeiten überlegen, wobei es einfach nur darum geht, seiner "Sorgfaltspflicht" nachzukommen (was Betriebsleiter auch so schon machen)! Das kann man ja auch durch Warntafeln/-banner erreichen (z.B. "Engstelle" oder "Langsam fahren" vor Lifteinstiegen, besser als Symbol als ausgeschrieben, wie es sowas schon oft gibt, obwohl man einen Einstieg ja deutlich sieht und ob Leute davor anstehen) angelehnt am Strassenverkehr orientieren.
Ein Schild "Absturzgefahr" dürfte doch psychologisch eindringlicher wirken als ein Fangzaun.

Mehr Schilder oder Randmarkierung kann ich aber in einem gewissen Maße nachvollziehen, wegen einer Sache, die uns am Arlberg mal passiert. Bei dichtestem Nebel kamen wir von Zürs zurück und wollten über Steißbachtal vom Valfagehr nach St. Anton zurück. Oben war wegen Schneefall und Nebel auch das Steißbachtal gesperrt, sodass wir zurück zur Alpe Rauz mussten, um mit dem Postbus nach St. Anton zukommen. Wegen dem dichten Nebel machten wir nur ein paar Schwünge und kehrten dann Richtung Bergstation zurück, um zu Tal zu fahren. Man konnte nicht mal die halbe Strecke von Schild zu Schild sehen und durch den Neuschnee wusste man nicht mal, ob man noch auf der Piste ist(die blaue Worldcup-Markierung wäre eine Idee, aber zum einen schnell zerfahren und bei Neuschnee sinnlos). Die Liftler haben aber fleissig Leute hochgeschaufelt, obwohl einige es uns nachmachten und wieder gen Tal fuhren.
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Re: Volle Haftung für Pistenkante

Beitrag von jens.f »

burgi83 hat geschrieben:Bei einer 60 cm hohen Kannte verstehe ich eigentlich ganicht wie der Skifahrer überhaupt von der Piste kommen konnte.
Die Kante muss ja nicht überall sein - er hat die Piste ja etwas weiter oberhalb verlassen, und wollte dann zur Piste zurückkehren. Wahrscheinlich war dann oberhalb keine Kante

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