Hallo Communtiy,
nachdem ich bereits einen Thread gestartet habe, der aber etwas aus dem Ruder lief, probiere ich es nun nochmal und hoffe sehr auf eure Hilfe.
Folgende Situation:
Ich war im März mit einem guten Freund in Sölden zum Skifahren.
Wir sind hintereinander einen Schlepplift gefahren.
Oben kann man nach links und rechts aussteigen und dort die Pisten fahren. Mein Freund ist nach rechts ausgestiegen und dann stehen geblieben weil er die Seite wechseln wollte.
Ich kam nun als nächstes und mein Schlepplift war beim Loslassen sehr auf Spannung. Unglücklicherweise ist der Bügel deshalb nach dem loslassen sehr geschlingert und meinem Freund gegen die Nase. --> Nase gebrochen
Dabei hat mein Freund natürlich nicht genau in der Fahrtrinne gewartet sondern ca ! 2m weiter rechts. Da der Lift aber weit ausgeschlagen ist, hat es ihn noch getroffen.
Nunja die Folgen war der Transport mit dem Schneemobil und anschließend Krankenwagen zum nächsten Arzt, dort Erstbehandlung und dann ins Krankenhaus. Nun wird die Krankenkasse meines Freundes nur die Krankenhausrechnung übernehmen. Es bleiben also 900Euro übrig!
Meine Frage nun an euch: Wer hat Schuld an diesem Unfall? Kann ich über meine Haftpflichtversicherung das Geld bekommen oder sogar Schmerzensgeld für ihn? Kann der Liftbetreiber verantwortlich gemacht werden? Oder ist es einfach seine Schuld weil er immernoch zu nah am Lift gestanden hat? (Würdet ihr euch dann trotzdem an der Rechnung beteiligen?)
Ich weiß dass ihr nicht den Richterspruch ersetzen könnt, aber ich hätte einfach gerne objektive Meinungen. Wäre ja auch doof sowas vor Gericht zu klären und dann noch zusätzliche Kosten zu verursachen...
Vielen Dank und Gruß!
Skilift die Zweite
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HansPeter123
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Re: Skilift die Zweite
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Re: Skilift die Zweite
...so langsam fange ich an mich aufzuregen!
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Danke, auch im Namen meiner Eltern.
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