IKSS: Leiter der Kontrollstelle muss gehen

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ATV
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IKSS: Leiter der Kontrollstelle muss gehen

Beitrag von ATV »

Diese Meldung hat letzten Montag eingeschlagen wie eine Bombe:
In den Masten der Skilifte ächzte es schon länger. Reklamationen der Betreiber gingen ein, die Kontrollstelle arbeite zu langsam, Formalismus grassiere. Das führte mitunter dazu, dass Anlagen nicht rechtzeitig auf den Saisonbeginn in Betrieb genommen werden konnten. Jetzt hat die Geschäftsleitung reagiert und den Direktor Reto Canale per sofort freigestellt.
http://www.bernerzeitung.ch/region/kant ... y/10285569

Hier der Link zum Rundschreiben:
http://www.ikss.ch/pdf/Informationsschreiben.pdf

BTW ist der Kanton Aargau aus dem Konkordat auch ausgetreten.
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.

sänger
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Re: IKSS: Leiter der Kontrollstelle muss gehen

Beitrag von sänger »

Gibt schon ein Thema. Siehe hier
http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... 35&t=43552

Bitte zusammenführen
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ATV
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Re: IKSS: Leiter der Kontrollstelle muss gehen

Beitrag von ATV »

Ohh Sorry gar nicht gesehen. :?
Welche Anlage konnte nicht in Betrieb gehen?
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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Kris
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Re: IKSS: Leiter der Kontrollstelle muss gehen

Beitrag von Kris »

ATV hat geschrieben:
BTW ist der Kanton Aargau aus dem Konkordat auch ausgetreten.

Was hat das in Konsequenz zu bedeuten?
>> Die unaufhaltsame Industrialisierung des Skiraums führt zu Banalisierung und somit zum Verlust der magischen Skisportfreude<<
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ATV
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Re: IKSS: Leiter der Kontrollstelle muss gehen

Beitrag von ATV »

1. Zusammenfassung

Der Kanton Aargau ist mit Dekret vom 14. Januar 1975 dem Konkordat über die nicht eidge-nössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (IKSS) beigetreten. Die Kontrollstelle des Konkordats richtet sich mehr und mehr auf grössere Anlagen aus, weshalb auch der finanzi-elle Aufwand der Kantone ansteigt. Im Kanton Aargau werden zur Zeit 102 Schrägaufzü-ge/Treppenlifte, 6 Kahnrampen, 1 Skilift, 7 Kleinskilifte und 1 Waren¬transportanlage betrieben. Diese Anlagen unterstehen einer mehrfachen Sicherheitskontrolle, einerseits durch die Kontrollstelle des IKSS, andererseits durch die Kontrolle des Herstellers. Im Gegensatz dazu sind herkömmliche Vertikallifte keiner staatlichen Kontrolle unterworfen. Durch den Austritt aus dem Konkordat fällt diese doppelte Kontrolle weg, womit für die Anlagebetreibenden der Kontrollaufwand in finanzieller wie zeitlicher Hinsicht reduziert werden kann. Die Sicherheit der Anlagen wird dadurch allerdings nicht beeinträchtigt, da die Hersteller nach wie vor peri-odische Kontrollen durchführen. Die Sicherheit bei den sogenannten Schrägaufzügen ist neu gleich geregelt wie bei den zahlenmässig viel häufigeren Vertikalaufzügen.
http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=& ... LclQIgBfqA

Thurgau ist auch nicht dabei obwohl es dort einen Skilift gibt
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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