Diese Meldung hat letzten Montag eingeschlagen wie eine Bombe:
In den Masten der Skilifte ächzte es schon länger. Reklamationen der Betreiber gingen ein, die Kontrollstelle arbeite zu langsam, Formalismus grassiere. Das führte mitunter dazu, dass Anlagen nicht rechtzeitig auf den Saisonbeginn in Betrieb genommen werden konnten. Jetzt hat die Geschäftsleitung reagiert und den Direktor Reto Canale per sofort freigestellt.
Der Kanton Aargau ist mit Dekret vom 14. Januar 1975 dem Konkordat über die nicht eidge-nössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (IKSS) beigetreten. Die Kontrollstelle des Konkordats richtet sich mehr und mehr auf grössere Anlagen aus, weshalb auch der finanzi-elle Aufwand der Kantone ansteigt. Im Kanton Aargau werden zur Zeit 102 Schrägaufzü-ge/Treppenlifte, 6 Kahnrampen, 1 Skilift, 7 Kleinskilifte und 1 Waren¬transportanlage betrieben. Diese Anlagen unterstehen einer mehrfachen Sicherheitskontrolle, einerseits durch die Kontrollstelle des IKSS, andererseits durch die Kontrolle des Herstellers. Im Gegensatz dazu sind herkömmliche Vertikallifte keiner staatlichen Kontrolle unterworfen. Durch den Austritt aus dem Konkordat fällt diese doppelte Kontrolle weg, womit für die Anlagebetreibenden der Kontrollaufwand in finanzieller wie zeitlicher Hinsicht reduziert werden kann. Die Sicherheit der Anlagen wird dadurch allerdings nicht beeinträchtigt, da die Hersteller nach wie vor peri-odische Kontrollen durchführen. Die Sicherheit bei den sogenannten Schrägaufzügen ist neu gleich geregelt wie bei den zahlenmässig viel häufigeren Vertikalaufzügen.