Skihelmpflicht in NÖ
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Skihelmpflicht in NÖ
Hallo,
heute wurde die Skihelmplicht in Niederösterreich beschlossen. HIER MEHR!
@ Admins & Mods: Habe keine gleiche Topic gefunden, sollte ich hier falsch sein bitte löschen oder verschieben. Danke.
Mfg Seilbahnfreak_23
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Mfg Seilbahnfreak_23
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skwal
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Eine Post im Bildzeitungsstil:
Nur die Hälfte, da es dann besser klingt
Helmpflicht nur für Kinder.
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- jefflifts
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
versteh ich jetzt nicht ganz. Gilt die Helmpflicht jetzt für ganz Österreich oder nur in Niederösterreich?
- Seilbahnfreak_23
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Nur in Niederösterreich. Die Medien glauben aber daran das man das Gesetzt vielleicht auf ganz Österreich ausweitet.jefflifts hat geschrieben:versteh ich jetzt nicht ganz. Gilt die Helmpflicht jetzt für ganz Österreich oder nur in Niederösterreich?
Wahrscheinlich ist Niederösterreich nur sowas wie ein Versuchskaninchen für sowas. Wenns da funktioniert wirds weiter ausgeweitet. Könnte ich mir vorstellen, zumindest habe ich den Text für mich so übersetzt.
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Und gilt sie tatsächlich nur auf der Piste?jefflifts hat geschrieben:versteh ich jetzt nicht ganz. Gilt die Helmpflicht jetzt für ganz Österreich oder nur in Niederösterreich?
Und gibt es das Gesetz bereits (was ich bezweifele) oder wird erst eins geschrieben, welches sich dann noch mit dem Änderungsantrag auseinandersetzen muss?
Wenn nicht, ab wann gilt es?
Und..., und....?
Fragen über Fragen, die wohl nur eine journalistisch qualifizierte Quelle beantworten wird, aber nicht diese komische Seite.
Naja, die Politiker haben damit einem Stück der Regelungssehnsucht der Bevölkerung Rechnung getragen.
“Wir sind gewohnt, daß die Menschen verhöhnen, was sie nicht versteh'n, Dass sie vor dem Guten und Schönen, das ihnen oft beschwerlich ist, murren.“
[Johann Wolfgang von Goethe]
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Olli
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
http://www.landtag-noe.at/service/polit ... 79/179.htm
Da wird dir vermutlich geholfen
Gültig ab Kundmachung, die aufgrund der angeführten Einspruchsmöglichkeiten normalerweise zwei Monate nach Beschluss erfolgt. Für die Gebiete, die im April noch offen haben, also noch dieses Saison, sonst nächste.
Da wird dir vermutlich geholfen
Gültig ab Kundmachung, die aufgrund der angeführten Einspruchsmöglichkeiten normalerweise zwei Monate nach Beschluss erfolgt. Für die Gebiete, die im April noch offen haben, also noch dieses Saison, sonst nächste.
- 3303
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Ah, danke :)
Wäre wohl die Frage, wie irgendwann mal ein Gericht das "pistenähnliche, freie Gelände" interpretiert.
Das wäre dann für z.B. für jugendliche Tourengeher, die sich in der Nähe von Skigebieten bewegen wollen von großer Bedeutung.
§26b ist ja hochinteressant.
Der Artikel I (faktisch das ganze Gesetz?) tritt am 1.Mai 2012 außer Kraft.
Finde ich ja sehr gut.
Um den Gesetzteswirrwarr im Griff zu behalten, muss ein solches Gesetz explizit "verlängert" werden?
Wäre wohl die Frage, wie irgendwann mal ein Gericht das "pistenähnliche, freie Gelände" interpretiert.
Das wäre dann für z.B. für jugendliche Tourengeher, die sich in der Nähe von Skigebieten bewegen wollen von großer Bedeutung.
§26b ist ja hochinteressant.
Der Artikel I (faktisch das ganze Gesetz?) tritt am 1.Mai 2012 außer Kraft.
Finde ich ja sehr gut.
Um den Gesetzteswirrwarr im Griff zu behalten, muss ein solches Gesetz explizit "verlängert" werden?
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gernot
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
bevor ich herumsuche
gibt's eine def. was unter "pistenähnliches, freies Gelände" zu verstehen ist?
gibt's eine def. was unter "pistenähnliches, freies Gelände" zu verstehen ist?
- Seilbahnfreak_23
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Das ist der ungesicherte Skiraum. D.h. keine Absperrungen, keine Anzeigetafeln, Keine Makierungen über Gefahren etc. aber auch keine Kontrollfahrten des Pistendienstes.gernot hat geschrieben:[...] freies Gelände" zu verstehen ist?
- 3303
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Wer sagt das? Du oder ist das irgendwo festgelegt?Seilbahnfreak_23 hat geschrieben:Das ist der ungesicherte Skiraum. D.h. keine Absperrungen, keine Anzeigetafeln, Keine Makierungen über Gefahren etc. aber auch keine Kontrollfahrten des Pistendienstes.gernot hat geschrieben:[...] freies Gelände" zu verstehen ist?
Ist Deine Definition im Zusammenhang mit diesem Gesetz relevant?
Wo befindet sich dieser ungesicherte Skiraum - wo ist er zuende?
Wo beginnt das freie Gelände, welches diesem Raum nicht mehr zugeordnet werden kann?
Ich kann es nicht beantworten.
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Meines Wissens nach beginnt der Freie Skiraum sprich das freie Gelände da wo die Absperrungen der Piste aufhören. Also da wo nicht gewalzt wird.3303 hat geschrieben:Wer sagt das? Du oder ist das irgendwo festgelegt?Seilbahnfreak_23 hat geschrieben:Das ist der ungesicherte Skiraum. D.h. keine Absperrungen, keine Anzeigetafeln, Keine Makierungen über Gefahren etc. aber auch keine Kontrollfahrten des Pistendienstes.gernot hat geschrieben:[...] freies Gelände" zu verstehen ist?
Ist Deine Definition im Zusammenhang mit diesem Gesetz relevant?
Wo befindet sich dieser ungesicherte Skiraum - wo ist er zuende?
Wo beginnt das freie Gelände, welches diesem Raum nicht mehr zugeordnet werden kann?
Ich kann es nicht beantworten.
So wird es zumindest immer angepriesen, wenn ich aber ganz ehrlich bin habe ich auch noch keine Offizielle Definition gehört.
- 3303
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
^^das ist soweit klar.
Das Gesetz spricht aber sinngemäß gerade von diesem "pistenähnlichen", freien Skiraum.
Und den zu definieren, halte ich für teilweise fast unmöglich.
Für den, der auf einem nicht erschlossenen Berg unterwegs ist, gilt meines Erachtens die Helmpflicht logischer Weise nicht. Abder wenn irgendwo eine Bahn in der Nähe ist, wo beginnt dann das pistenähnliche Gelände?
Wie gesagt glaube ich, dass das irgendwann die Gerichte klären werden, sofern es mal zu einem Streitfall kommt. Vermutlich muss dann jeweils einzelfallbezogen geurteilt werden.
Da sind die Gerichte und Behörden dann wieder etwas mehr überbeschäftigt.
Und im Endeffekt wird die Bürokratie ebenfalls weiter zunehmen, da ein Gesetz so ganz ohne Kontrolle etc. doch wohl schwer umsetzbar sein dürfte.
Oder im Gegenteil könnte sich das Ganze auch als "Sturm im Wasserglas" entpuppen.
Wieviele Junge Menschen bis 15 fahren denn schon ohne Helm Ski? Nicht so viele, oder?
Darum bin ich mir auch zielmlich sicher, dass das Ganze keinen nachweisbaren Sicherheitsgewinn erzielen wird.
Wie ich oben schon sagte - der Regelungssehnsucht der Bevölkerung wurde Rechnung getragen und die Bürokratie nimmt weiter zu.
Ist meine Meinung.
Das Gesetz spricht aber sinngemäß gerade von diesem "pistenähnlichen", freien Skiraum.
Und den zu definieren, halte ich für teilweise fast unmöglich.
Für den, der auf einem nicht erschlossenen Berg unterwegs ist, gilt meines Erachtens die Helmpflicht logischer Weise nicht. Abder wenn irgendwo eine Bahn in der Nähe ist, wo beginnt dann das pistenähnliche Gelände?
Wie gesagt glaube ich, dass das irgendwann die Gerichte klären werden, sofern es mal zu einem Streitfall kommt. Vermutlich muss dann jeweils einzelfallbezogen geurteilt werden.
Da sind die Gerichte und Behörden dann wieder etwas mehr überbeschäftigt.
Und im Endeffekt wird die Bürokratie ebenfalls weiter zunehmen, da ein Gesetz so ganz ohne Kontrolle etc. doch wohl schwer umsetzbar sein dürfte.
Oder im Gegenteil könnte sich das Ganze auch als "Sturm im Wasserglas" entpuppen.
Wieviele Junge Menschen bis 15 fahren denn schon ohne Helm Ski? Nicht so viele, oder?
Darum bin ich mir auch zielmlich sicher, dass das Ganze keinen nachweisbaren Sicherheitsgewinn erzielen wird.
Wie ich oben schon sagte - der Regelungssehnsucht der Bevölkerung wurde Rechnung getragen und die Bürokratie nimmt weiter zu.
Ist meine Meinung.
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- chr
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Für mich stellt sich eine weitere Frage.
Wo ist im Schigebiet Semmering Hirschenkogel die Grenze zwischen Niederösterreich und Steiermark?
Kann es sein, dass Kinder am West- und Südhang ohne Helm fahren dürfen, und auf den anderen Pisten einen Helm tragen müssen?
Und wo verläuft auf der Forsteralm die niederösterreichisch-oberösterreichische Grenze?
Fahren ohne Helm erlaubt und wenn Kinder zur Amstettener Hütte fahren, schnell Helm aufsetzen?
Wo ist im Schigebiet Semmering Hirschenkogel die Grenze zwischen Niederösterreich und Steiermark?
Kann es sein, dass Kinder am West- und Südhang ohne Helm fahren dürfen, und auf den anderen Pisten einen Helm tragen müssen?
Und wo verläuft auf der Forsteralm die niederösterreichisch-oberösterreichische Grenze?
Fahren ohne Helm erlaubt und wenn Kinder zur Amstettener Hütte fahren, schnell Helm aufsetzen?
Gruß chr
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Meine meinung ist Kinder nur mit Helm
Wir hatten 2003 einen fall in Val-Disere
Einen gute Bekannte von mir ist auf der Abfahrt vom Iseran zur Talstation im unteren
bereich auf einer Schussstrecke gestürtzt und hat sich Schwere Kopfverletzungen
zugezogen
Ab damals Fährt bei uns Jeder mit Helm
Wir hatten 2003 einen fall in Val-Disere
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Ab damals Fährt bei uns Jeder mit Helm
- Seilbahnfreak_23
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Da wären wir dann wohl wieder beim Thema Überwachung, wie es 3303 schon angeschnitten hat.chr hat geschrieben:Für mich stellt sich eine weitere Frage.
Wo ist im Schigebiet Semmering Hirschenkogel die Grenze zwischen Niederösterreich und Steiermark?
Kann es sein, dass Kinder am West- und Südhang ohne Helm fahren dürfen, und auf den anderen Pisten einen Helm tragen müssen?
Und wo verläuft auf der Forsteralm die niederösterreichisch-oberösterreichische Grenze?
Fahren ohne Helm erlaubt und wenn Kinder zur Amstettener Hütte fahren, schnell Helm aufsetzen?
=> Wie wollen die BB bzw. die Exekutive das Gesetz überwachen und wie wollen sie dies (ohne Helm zu fahren) aufhalten.
Fragen über dies sich laut meiner Suche (im Internet) keine Antworten finden lassen! [roll]
Mfg Seilbahnfreak_23
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Olli
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Seilbahnfreak_23 hat geschrieben:Da wären wir dann wohl wieder beim Thema Überwachung, wie es 3303 schon angeschnitten hat.chr hat geschrieben:Für mich stellt sich eine weitere Frage.
Wo ist im Schigebiet Semmering Hirschenkogel die Grenze zwischen Niederösterreich und Steiermark?
Kann es sein, dass Kinder am West- und Südhang ohne Helm fahren dürfen, und auf den anderen Pisten einen Helm tragen müssen?
Und wo verläuft auf der Forsteralm die niederösterreichisch-oberösterreichische Grenze?
Fahren ohne Helm erlaubt und wenn Kinder zur Amstettener Hütte fahren, schnell Helm aufsetzen?
=> Wie wollen die BB bzw. die Exekutive das Gesetz überwachen und wie wollen sie dies (ohne Helm zu fahren) aufhalten.
Fragen über dies sich laut meiner Suche (im Internet) keine Antworten finden lassen! [roll]
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Da keine Strafen vorgesehen sind, besteht weder eine Pflicht der Polizei bzw Bergbahnen zur Überwachung, noch ein Anhalterecht für zuwiderhandelnde Personen.
@ CRH: da muss man halt zur Sicherheit im ganzen Schigebiet den Helm tragen
- e.j.
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
warum diese Diskussion um die Helmpflicht bei Kindern?
Der Skihelm gehört für ein Kind ab dem 1. Skitag dazu, ohne Wenn und Aber! Und kontrollieren müssen das verantwortungsbewusste Eltern, nicht das Liftpersonal.
Die Kinder haben damit keine Probleme, die meisten finden die Helme sogar cool und sind stolz einen tragen zu dürfen!
Gestern kam im ZDF ein Bericht aus Ischgl.......ein alkoholisierter Skifahrer wurde kurz vor der Talabfahrt interviewt....(man merkte ihm an, dass er nicht wenig Alkohol getrunken hatte!!!!) er meinte ganz salopp: "Mir kann nix passieren, ich fahre mit Helm!" Das ist die andere Seite vom Fahren mit Helm......viele riskieren dann noch mehr!
weiterhin allen eine schöne und unfallfreie Skisaison, egal wo.
E.J.
Der Skihelm gehört für ein Kind ab dem 1. Skitag dazu, ohne Wenn und Aber! Und kontrollieren müssen das verantwortungsbewusste Eltern, nicht das Liftpersonal.
Die Kinder haben damit keine Probleme, die meisten finden die Helme sogar cool und sind stolz einen tragen zu dürfen!
Gestern kam im ZDF ein Bericht aus Ischgl.......ein alkoholisierter Skifahrer wurde kurz vor der Talabfahrt interviewt....(man merkte ihm an, dass er nicht wenig Alkohol getrunken hatte!!!!) er meinte ganz salopp: "Mir kann nix passieren, ich fahre mit Helm!" Das ist die andere Seite vom Fahren mit Helm......viele riskieren dann noch mehr!
weiterhin allen eine schöne und unfallfreie Skisaison, egal wo.
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
^^
Ganz ehrlich: Was solche Leute sich denken ist mir gänzlich egal. Muss schließlich jeder selbst wissen, was er da tut. Ich fahre mit Helm um mich so gut wie möglich zu schützen, gehe dadurch aber keinesfalls ein höheres Risiko ein.
Zum Thema Kinder: Ich finde auch, dass bei Kindern ein Helm obligatorisch sein sollte. Dazu braucht es meiner Meinung nach aber kein Gesetz, schließlich sind die meisten Eltern da sehr vernünftig. Bei uns fahren sein ein paar Jahren gefühlte 97% der Kinder mit Helm (genauso wie zumindest bei den einheimischen Erwachsenen die Mehrheit). Vernunft scheint also immer noch ohne Gesetzesanleitung zu funktionieren. Durch den Althaus-Unfall wurden sicher auch die letzten Zweifler von der Sinnhaftigkeit eines Helmes überzeugt. Folglich ist jetzt auch der Spothandel ausverkauft.
Im übrigen ist wirklich die Frage, wie sich das Ganze kontrollieren lassen will. Wird es dann in NÖ bald eine Pistenpolizei wie in den Dolomiten geben? Die werden sich freuen. Deshalb sehe ich das Gesetz erst mal als Regelung für ein Problem, die es nicht unbedingt benötigt hätte. Ich sehe da wie gesagt eher die Eltern und z. B. Skischulen in der Pflicht, das funktioniert aber seit ein paar Jahren schon sehr gut.
Ganz ehrlich: Was solche Leute sich denken ist mir gänzlich egal. Muss schließlich jeder selbst wissen, was er da tut. Ich fahre mit Helm um mich so gut wie möglich zu schützen, gehe dadurch aber keinesfalls ein höheres Risiko ein.
Zum Thema Kinder: Ich finde auch, dass bei Kindern ein Helm obligatorisch sein sollte. Dazu braucht es meiner Meinung nach aber kein Gesetz, schließlich sind die meisten Eltern da sehr vernünftig. Bei uns fahren sein ein paar Jahren gefühlte 97% der Kinder mit Helm (genauso wie zumindest bei den einheimischen Erwachsenen die Mehrheit). Vernunft scheint also immer noch ohne Gesetzesanleitung zu funktionieren. Durch den Althaus-Unfall wurden sicher auch die letzten Zweifler von der Sinnhaftigkeit eines Helmes überzeugt. Folglich ist jetzt auch der Spothandel ausverkauft.
Im übrigen ist wirklich die Frage, wie sich das Ganze kontrollieren lassen will. Wird es dann in NÖ bald eine Pistenpolizei wie in den Dolomiten geben? Die werden sich freuen. Deshalb sehe ich das Gesetz erst mal als Regelung für ein Problem, die es nicht unbedingt benötigt hätte. Ich sehe da wie gesagt eher die Eltern und z. B. Skischulen in der Pflicht, das funktioniert aber seit ein paar Jahren schon sehr gut.
- Dachstein
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Gut - und wer exekutiert das jetzt?Olli hat geschrieben:Gesetz ist seit 7.3. in Kraft
MFG Dachstein
Skitage 2012/13: 62 Stubaier Gletscher 11.10.12 Kurzbesuch, Hintertuxer Gletscher - 8.11.12 - Nach getaner Arbeit..., KSH 15.11.12 - Überm Nebelmeer, Obertauern (S) / 26.11.2012 / (Noch) klein, aber fein, Loferer Alm 8.12.12 - 8er Schwarzeck, Flachauwinkl - Kleinarl 9.12.12 - eine unbekannte Seite...,Schiwelt 13.12.12 - ein kalter Skinachmittag, Verbindungsbahn Alpbachtal 14.12.12,Dachstein West - 24.12.12 Antiweihnachtsstressski, Zinken, 31.12.12 --Jahresendski--, Heutal, 9.1.13 - Spaß im Schnee in der Näh', Rauris 9.1.13, Gemischte Gefühle, Gaißau Hintersee - 16.1.13 *Nebelflucht* Zauchensee 23.1.13, Reitherkogel 24.1.13 - Nachtschi überm Inntal, SFL - Ersatz Stubaier Gletscher 25.1.13, Fanningberg 2.3.13, Silvretta - Arena 24. / 25. 4. 13 - Ischg(ei)l, Sölden 5.5.13 - und die wollen wirklich zusperren?!
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Richtige und wichtige Frage, welche Behörde zuständig wird.Dachstein hat geschrieben:Gut - und wer exekutiert das jetzt?Olli hat geschrieben:Gesetz ist seit 7.3. in Kraft
MFG Dachstein
Wäre interessant zu wissen. Das Ordungsamt, die Polizei....?
Vielleicht gibts auch bald einen dem Bauen ähnliche EU-Verordnung, die einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator vorschreibt, der z.B. vom Liftbetreiber bestellt werden müsste.
Natürlich muss er eine normgerechte Zertifizirungsqualifikation aufweisen, nach strengen EU-Richtlinien. Die Kosten werden dann auf den Skipass umgelegt.
Der Koordinator kann die regelungswidrig handelnden Individuen verwarnen oder den Pisten verweisen.
Oder vielleicht doch bewaffnete Polizei die Geldbußen verhängt im neoitalienischen Style?
Die Liste kann endlos sein und irgend etwas wird kommen müssen.
Tja, man wollte es ja so ;)
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schafi
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
Nachdem's keine Strafbestimmungen gibt, könnt ich mir vorstellen, dass die Helmpflicht nicht wirklich exekutiert wird
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valdebagnes
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Re: Skihelmpflicht in NÖ
muss ja auch nicht exekutiert werden, damit es die von vielen geäußerte Meinung der Eigenverantwortung fördert.
Ähnlich wie mit der neu eingeführten Pflicht in Deutschland, dass man bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen fahren muss. (gut es heisst mit angepasster Ausrüstung im Amtsdeutsch). Kaum exekutiertbar aber für die Versicherungswirtschaft die Grundlage was die Schuldfrage und damit die Versicherungsleistung angeht.
Sprich die Helmplicht dient dazu, die rechtiche Grundlage für die vielfach geforderte Eigenverantwortung zu definieren: kommt es zu einem Unfall, so hat der Nicht-Helmträger neben den gesundheitlichen Folgen auch die, zumindest anteilig, entstandenen Kosten der Heilbehandlung selbst zu tragen.
(Ich mache mir keine Sorgen, dass die Gerichte und Gutachter diesen Anteil nicht bestimmen können und werden, dass ist ja dan deren Zusatzgeschäft)
Insofern begrüße ich das Gesetz, da es m.M.n jeder mit dem Helm so halten soll wie er will, solange ich nicht über meine Beiträge die entstandenen Kosten mittragen muss.
Gruß
vdb
Ähnlich wie mit der neu eingeführten Pflicht in Deutschland, dass man bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen fahren muss. (gut es heisst mit angepasster Ausrüstung im Amtsdeutsch). Kaum exekutiertbar aber für die Versicherungswirtschaft die Grundlage was die Schuldfrage und damit die Versicherungsleistung angeht.
Sprich die Helmplicht dient dazu, die rechtiche Grundlage für die vielfach geforderte Eigenverantwortung zu definieren: kommt es zu einem Unfall, so hat der Nicht-Helmträger neben den gesundheitlichen Folgen auch die, zumindest anteilig, entstandenen Kosten der Heilbehandlung selbst zu tragen.
(Ich mache mir keine Sorgen, dass die Gerichte und Gutachter diesen Anteil nicht bestimmen können und werden, dass ist ja dan deren Zusatzgeschäft)
Insofern begrüße ich das Gesetz, da es m.M.n jeder mit dem Helm so halten soll wie er will, solange ich nicht über meine Beiträge die entstandenen Kosten mittragen muss.
Gruß
vdb