Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

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Werna76
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Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von Werna76 »

http://kurier.at/chronik/oesterreich/st ... /2.739.974

Am besten gefällt mir der Satz, in dem das schöne Wörtchen EIGENVERANTWORTLICHKEIT vorkommt!
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chianti
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von chianti »

Gutes Urteil :-)

Interessant auch, dass die FIS-Regeln kein Gewohnheitsrecht sind, sondern "nur" eine "Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die bei der Ausübung des alpinen Schisports im Interesse aller Beteiligten zu beachten sind".

Hier das - lesenswerte - Urteil im Original: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 2B0000_000
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GMD
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von GMD »

Na ja, ein zweischneidiges Urteil wenn ihr mich fragt. Denn die Verwendung der Strassenschilder hat den Vorteil, dass diese allgemein bekannt sind. Wenn nun alles für Skigebiete neu designt werden muss, dann gute Nacht! Bis das in den Köpfen der Leute verankert ist, dauert es.
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ATV
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von ATV »

GMD hat geschrieben:Wenn nun alles für Skigebiete neu designt werden muss, dann gute Nacht! Bis das in den Köpfen der Leute verankert ist, dauert es.
Man kann es auch einfach weglassen. :roll: :roll:
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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chianti
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von chianti »

Genau darum geht's ... das nächste wäre dann vermutlich eine Ampel auf der Piste gewesen :mrgreen:
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chianti
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von chianti »

Ist halt erst jetzt in der Fachliteratur veröffentlicht worden ... http://www.manz.at/dms/Zeitschriften/00 ... nhalt.pdf/
Wombat
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von Wombat »

:rofl:

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Theo
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von Theo »

Gut für die Anwälte, wenn aufgrund unsicherer Rechtslage mehr und länger gestrittern und prozessiert wird gibt es mehr zu verdienen. Ist das etwa sogar Sinn und Zweck dieses Urteils?
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Werna76
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von Werna76 »

Dachstein hat geschrieben:Es ist doch schön, wie sich manche Leute an einem fast ein Jahr alten Urteil ergötzen... Erscheindungsdatum 1.3.12. Bravo Kurier, gibt es nichts aktuelleres zu schreiben, die Themen sind doch wohl nicht ausgegangen?! MFG Dachstein
Ähem, ich sag dazu nur... unterschiedliche Aktenzeichen/zahlen für unterschiedliche Verfahrensschritte...
Bitte selber überlegen wofür die Zahl 2013 im Aktenzeichen stehen könnte. (das sollte man auch ohne google schaffen)
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chianti
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von chianti »

Theo hat geschrieben:Gut für die Anwälte, wenn aufgrund unsicherer Rechtslage mehr und länger gestrittern und prozessiert wird gibt es mehr zu verdienen. Ist das etwa sogar Sinn und Zweck dieses Urteils?
Wieso unsicher? Es gilt nach wie vor: auf Sicht fahren, Abstand halten, keinen anderen gefährden oder behindern. So wie es in den FIS-Regeln steht.

Unsicher wäre die Rechtslage geworden, wenn jeder Pistenbetreiber nun Schilder nach Lust und Laune hätte aufstellen können (wie weit nach rechts und links gelten die? Muss zu einem Stoppschild auch eine Haltelinie in der Piste markiert werden wie auf der Straße? Wann genau ist "frei", damit man losfahren darf? Wenn der nächste Skifahrer 10m entfernt ist? Oder 20m? usw. usf.).
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Werna76
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von Werna76 »

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Theo
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von Theo »

Wieso unsicher?
Ende Piste, hier zieht jeder die Ski aus und geht zu Fuss weiter. Das sieht und weis jeder also hat es auch keinerlei Schild. Ben Blochi donnert weiter und kanllt in Happy Hippo. Beide müssen mit dem Heli ins Spital und verpassen dadurch zahlreiche Vorlesungen für ihr Jurastudium. Happy Hippo klagt Ben Blochi ein, Ben Blochi klagt die Bergbahn ein, Ben Blochi bekommt recht, Happy Hippo muss nun seinerseits die Bergbahn Zivil und Strafrechtlich einklagen, das Zivilgericht ist anderer Meinung als das Strafgericht was heisst dass die Bergbahn schuldig ist aber nicht zahlen muss.
Das alles hätte duch ein Fahrverbotsschild vermieden werden können, entweder weil es beachtet worden wäre oder weil bei nichtbeachtung die Rechtslage sonnenklar gewesen wäre und das fast ganz ohne Anwaltshonorare.
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chianti
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Re: Gerichtsurteil: StVO gilt nicht auf Skipisten

Beitrag von chianti »

Theo hat geschrieben:Ende Piste, hier zieht jeder die Ski aus und geht zu Fuss weiter. Das sieht und weiss jeder also hat es auch keinerlei Schild. Ben Blochi donnert weiter und knallt in Happy Hippo.
...
Ben Blochi bekommt recht
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