Skiliftbetreiber haftet für plötzlichen Pisteneinbruch

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gerrit
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Skiliftbetreiber haftet für plötzlichen Pisteneinbruch

Beitrag von gerrit »

Skiliftbetreiber haftet für plötzlichen Pisteneinbruch
Nicht uninteressant in doppelter Hinsicht, erstens wegen der Sache an sich, zweitens wegen der Frage, wer nun eigentlich haftet.....
Erinnerungen: meine Berichte seit 2005 (bzw. 1983)
Daß wir echt waren, werde ich auch noch erfinden! (Josef Zoderer)

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Theo
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Re: Skiliftbetreiber haftet für plötzlichen Pisteneinbruch

Beitrag von Theo »

Irgendwie eine komische Klage, vor allem da ja die Karte in einem Hotel gekauft worden ist. Wie wäre das Urteil ausgefallen wenn der Gast das Hotel eingeklagt hätte?
Was ich auch nicht ganz verstehe: Wenn jemand in so einem Verbund offensichtlich das falsche Unternehmen einklagt, wieso findat man dann nicht innerhalb des Verbundes Mittel und Wege so eine KJlage intern weiter zu leiten so dass nachher die richige Unternehmung sich der sache annehmen muss und der Gast dadurch keinen Nachteil hat oder ein zweites mal klagen muss. Würde man mir als gast aber mitteilen dass ich die falsche Firma eingeklagt habe würde ich einfach nochmals eine neue Klage einreichen. Das wäre vermutlich einfacher gewesen als mit der erten Klage durch mehrere Instanzen zu gehen, trotz dem dass der lange Weg schlussendlich auch erfolgreich war.

Was die Sache selber betrifft ist das Urteil aber in Ordnung.
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Re: Skiliftbetreiber haftet für plötzlichen Pisteneinbruch

Beitrag von Klosterwappen »

Für mich klingt die Entscheidung durchaus nachvollziehbar!
Darf ich die Gelegenheit nutzen, allen Usern dieses Forums bereits jetzt ein gesegnetes Weihnachtsfest und Alles Gute für 2027 zu wünschen!
schafi
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Re: Skiliftbetreiber haftet für plötzlichen Pisteneinbruch

Beitrag von schafi »

Theo hat geschrieben:Was ich auch nicht ganz verstehe: Wenn jemand in so einem Verbund offensichtlich das falsche Unternehmen einklagt, wieso findat man dann nicht innerhalb des Verbundes Mittel und Wege so eine KJlage intern weiter zu leiten so dass nachher die richige Unternehmung sich der sache annehmen muss und der Gast dadurch keinen Nachteil hat oder ein zweites mal klagen muss. Würde man mir als gast aber mitteilen dass ich die falsche Firma eingeklagt habe würde ich einfach nochmals eine neue Klage einreichen. Das wäre vermutlich einfacher gewesen als mit der erten Klage durch mehrere Instanzen zu gehen, trotz dem dass der lange Weg schlussendlich auch erfolgreich war.
Dass der verletzte Skifahrer das falsche Unternehmen geklagt habe, war ja nur die Ansicht des beklagten Unternehmens, welches damit argumentierte, dass ein anderes Unternehmen für die Sicherung der konkreten Piste zuständig gewesen sei. Das Hotel scheint die Karte allerdings doch für das beklagte Unternehmen verkauft zu haben, in der Entscheidung des OGH findet sich dazu folgendes: " Dass der Kläger die Schiliftkarte in einem Hotel erworben hat, ändert angesichts der von den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen nichts. Die Beklagte hat im Verfahren erster Instanz nicht einmal behauptet, dass tatsächlich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Hotelbetreiber zustandegekommen wäre; sie hat lediglich auf die ihrer Ansicht nach bestehende Wegehalterhaftung eines anderen Schiliftunternehmens verwiesen." (Hier gibt's die Entscheidung im Original.]
Haben sich mehrere Betreiber zu einem Tarifverbund zusammengeschlossen, so haftet das Unternehmen, das dem Kunden die Skikarte verkauft hat, im Zweifel auch ein Verschulden und für die Pisten der anderen Betreiber, welche in diesem Zusammenhang seine Erfüllungsgehilfen sind. Möchte ein Unternehmen das vermeiden, muss es den Gast bereits vor Erwerb der Liftkarte darauf aufmerksam machen, dass es teilweise im Namen eines anderen Unternehmens bzw. mehrerer anderer Unternehmen handelt.
Nach Ansicht des OGH sowie der Vorinstanzen hat der Kläger also doch das richtige Unternehmen geklagt.

Siehe dazu auch die "Kartenverbund-Entscheidung" (OGH 16.01.2007, 4 Ob 251/06z) bzw. den Rechtssatz RIS-Justiz RS 0121746.
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starli
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Re: Skiliftbetreiber haftet für plötzlichen Pisteneinbruch

Beitrag von starli »

Meinen die mit "Wasserrinne" die üblichen Drainagen, die auf jeder modellierten Pisten in gewissen Abständen zu finden sind??
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chianti
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Re: Skiliftbetreiber haftet für plötzlichen Pisteneinbruch

Beitrag von chianti »

Steht doch im oben verlinkten ORF-Bericht:
Die Wasserrinne leitet Oberflächenwasser von einem am Pistenrand gelegenen Parkplatz ab und ist dem Skiliftunternehmen bekannt. Insgesamt gibt es in dem Skigebiet etwa 400 derartige Wasserrinnen; eine Verpflichtung zur Verrohrung von Wasserrinnen besteht nicht.
Ich nehme an, dass sich die "400 derartigen" Rinnen auf solche Drainagerinnen auf der Piste beziehen (400 Parkplätze wäre ein bisschen viel) und die Rinne, über der die Piste eingebrochen ist, ein viel größeres Kaliber ist - auf einem vermutlich hektargroßen Parkplatz entsteht deutlich mehr Oberflächenwasser als unter einer präparierten Piste. So auch der Urteilstext:
Der Einbruch erfolgte aufgrund einer unterhalb der präparierten Schipiste verlaufenden 2 m breiten und 40 cm tiefen Wasserrinne, in welcher sich aufgrund Regens und Tauwetters Wasser unterhalb der Schneedecke gebildet hatte; dadurch war es zu einer Aushöhlung gekommen.
Dass so ein regelrechter Bach bzw. ein kleines Flussbett nicht abgedeckt wird (z.B. mit simplen Holzbrettern oder -verschalungen), ist mMn sowieso unverständlich - das sagt mir doch der Hausverstand, dass da bei Tau- oder Regenwetter die Schneedecke unterspült wird! man könnte glat meinen, der Skiliftbetreiber hätte noch nie eine abtauende Piste gesehen ...
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starli
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Re: Skiliftbetreiber haftet für plötzlichen Pisteneinbruch

Beitrag von starli »

Chianti: Aufgrund der Zahl 400 nahm ich auch an, dass es sich um Drainagen handelt, aber wenn dann die Rede ist, dass es keine Verpflichtung zur Verrohrung gibt, hatte ich so meine Zweifel, denn es wäre ja vmtl. am Sinn einer Drainage vorbei gedacht, wenn man diese "Verrohren" sollte ....

Ansonsten .. es gibt viele Pisten, die ein Bachbett haben, das im Winter nicht überdacht wird. Kitzsteinhorn z.B. Langwiedabfahrt. Wenn man da am Restschnee im Juni abfährt, muss man auch aufpassen, dass man nicht dort fährt und dann einbricht. Aber vmtl. ist deshalb auch die Piste dann geschlossen ;)

Oder manchmal kreuzend auf Skiwegen .. Wobei ich auch schon einige Pisteneinbrüche gesehen hab, bei denen ich nicht abschätzen konnte, ob da eine Drainage drunter ist. Irgendwie ist das im Frühjahr halt normal ...
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chianti
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Re: Skiliftbetreiber haftet für plötzlichen Pisteneinbruch

Beitrag von chianti »

starli hat geschrieben:es wäre ja vmtl. am Sinn einer Drainage vorbei gedacht, wenn man diese "Verrohren" sollte
schon mal ein Drainagerohr gesehen oder auch nur danach gegoogelt? ;D
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starli
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Re: Skiliftbetreiber haftet für plötzlichen Pisteneinbruch

Beitrag von starli »

Jetzt schon. Wird aber in Skigebieten vmtl. nicht (häufig) eingesetzt? Ist auch die Frage, ob diese kleinen Öffnungen der Menge des tauenden Schneewassers gewachsen sind, insbesondere sobald sie mit Erde oder vereistem Schnee verstopft sind..

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