Sessellifte und Rucksäcke: eine verkannte Gefahr

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Chlosterdörfler
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Sessellifte und Rucksäcke: eine verkannte Gefahr

Beitrag von Chlosterdörfler »

Per Zufall darauf gestossen das in der BAV-News_Nr. 16_Dezember 2013 der Focus auf "Sessellifte und Rucksäcke: eine verkannte Gefahr" liegt.

Eine Zusammenfassung aus dem Artikel.
In den letzten Jahren sind Wintersportler immer häufiger mit einem mehr oder weniger grossen Rucksack unterwegs, denn darin lassen sich Ausrüstung, Picknick oder Sonnencrème bequem verstauen. Gleichzeitig beobachtet das BAV eine Häufung von Unfällen und Stürzen in den Einstiegs- und Ausstiegszonen der Sessellifte, die auf das Tragen von Rucksäcken zurückzuführen sind.
Zum Auftakt zur Ski- und Snowboardsaison erinnert auch das BAV alle Fahrgäste daran, dass bei der Fahrt mit der Sesselbahn Rucksäcke nur auf der Körpervorderseite oder auf den Knien platziert werden sollten. Ausserdem muss sich der Sicherheitsbügel ungeachtet der Grösse des Fahrgasts und seines Rucksacks problemlos schliessen und wieder öffnen lassen.
Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann der Fahrgast das Betriebspersonal bitten, seinen Rucksack mit dem nächsten Sessel zu befördern - auch wenn dies bei den anderen Fahrgästen wegen der verlängerten Wartezeit für Unmut sorgen mag.
Für die Sicherheit der Fahrgäste, das richtige Ein- und Aussteigen sowie die Sicherheit während der Fahrt sind die Betreiberin einer Sesselbahn und insbesondere ihr Betriebspersonal verantwortlich. Die Fahrgäste ihrerseits haben sowohl die schriftlichen Hinweise (Informationsschilder, Hinweise) als auch die mündlich erteilten Anweisungen des Personals zu befolgen. Wenn nötig, kann das Personal einem Passagier die Beförderung verweigern, wenn dieser gegen die Anordnungen verstösst oder durch sein Verhalten seine eigene Sicherheit oder die anderer Personen, des Personals oder sogar der Anlage gefährdet.
Bei der nächsten Anpassung der Schweizerischen Sesselbahnverordnung (743.121.2) wird unter Artikel 927 "Anweisungen an die Reisenden" neue Verhaltens Hinweise für den Rucksack geben nach meiner Einschätzung.

Sust Bericht Hochybrig Hesisbol http://www.sust.admin.ch/dbapp/search/B ... 01&lang=de
Thread zum Unfall: http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... 35&t=46143
Quelle: http://www.bav.admin.ch/aktuell/03876/0 ... ml?lang=de
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Chlosterdörfler
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Re: Sessellifte und Rucksäcke: eine verkannte Gefahr

Beitrag von Chlosterdörfler »

BAV Rundschreiben: Hinweisschilder betreffend Tragen von Rucksäcken auf Sesselbahnen vom 2. Juni 2014
Die SUST hat nach Art. 25 Abs. 5 der Unfalluntersuchungsverordnung (VUU; SR 742.161) unter An-derem folgende Sicherheitsempfehlung an das Bundesamt für Verkehr (BAV) gerichtet:
„Das Tragen von Rucksäcken am Rücken während der Fahrt mit Sesselliften ist durch Warnschilder zu unterbinden“.
Das BAV hat die SUST-Empfehlung materiell geprüft und dabei festgestellt, dass bei Neuanlagen seit geraumer Zeit solche Hinweisschilder angebracht werden, obwohl diesbezüglich keine expliziten Anforderungen in den geltenden Regeln der Technik (Normen) bestehen. Dagegen fehlen bei bestehen-den Anlagen bis dato solche Schilder teilweise.

Das BAV kommt zum Schluss, den bereits etablierten Stand der Technik bei Neuanlagen im Sinne der SUST-Empfehlung auch bei den bestehenden Sesselbahnen flächendeckend umzusetzen.
Mit diesem Schreiben fordert das BAV deshalb die Betreiber von Sesselbahnen auf, durch das Anbringen von zweckmässigen Hinweisschilder vor der Wintersaison 2014/15 vor dem Tragen von Rucksäcken am Rücken während der Fahrt auf Sesselbahnen zu warnen.
Das BAV wird im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit mittels Stichproben prüfen, ob die Unternehmungen ihrer Sorgfaltspflicht in diesem Aspekt nachkommen.

Quelle: http://www.seilbahn.net/sn/index.php?i= ... sselbahnen
BAV Pdf: http://www.bav.admin.ch/grundlagen/0351 ... dvoaCUZ,s-
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