Liftbetreiber haftet nicht für Übermut im Funpark

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B-S-G
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Liftbetreiber haftet nicht für Übermut im Funpark

Beitrag von B-S-G »

Auch das Ischgler Skigebiet bietet geübteren Skigästen einen Funpark zur Steigerung des Nervenkitzels an. In Ischgl bietet ein „BigAirBAG“ zusätzlich die Möglichkeit, mit voller Skimontur auf einen Luftpolster zu springen.

Ein 16-Jähriger tat dies an einem Dezembertag mit Freunden. Schon bald war dem exzellenten Skifahrer der offizielle Startpunkt offenbar zu langweilig. So verlängerte der Jugendliche eigenmächtig die Anlaufspur über den Pistenrand. Warnungen des Liftpersonals per Megafon verhallten. Aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit flog der Bursche über den Luftpolster hinaus und erlitt beim Aufprall auf der Piste eine Querschnittslähmung.
Liftbetreiber haftet nicht für Übermut im Funpark

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Kris
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Re: Liftbetreiber haftet nicht für Übermut im Funpark

Beitrag von Kris »

Wenn ich "Querschnittslähmung" lesen muss, läuft mir stets ein Schauer über den Rücken, es tut mr weh für den jungen Mann. Ich bin froh, meine wilden Zeiten gesund überstanden zu haben.

Was mich denn schon ein wenig bzw. stark wundert, ist dass sich Skigebiete einerseits geradezu lächerlich pudelweich einpacken mit allerlei Sicherheitshinweisen, Schaumstoff und Plastik, Polstern und Netzen, jedes auch noch so gut sichtbare Hindernis wird aus Skipisten rausgeräumt, und man somit rundum sorglos gesichert wie ein Kind im Kinderbett - nahezu blind die glattgebügelten Flächen hinabfahren kann.

Anderseits werden Funparks hingestellt, Jahr für Jahr umfangreicher und mit immer grösseren Rampen und mit mehr Publikum, bei deren Ausübung schlimmste lebenszeichnende Verletzungen oft nur eine Haaresbreite vom Gelingen entfernt liegen. ..

Für mich ist das ein irrsinniger Widerspruch. Absurde Sicherheit einerseits und absurdes Risiko anderseits.

Und dennoch ist es eine konsequente und logische Entwicklung des sich rastlos durchökonomisierenden Raums...
>> Die unaufhaltsame Industrialisierung des Skiraums führt zu Banalisierung und somit zum Verlust der magischen Skisportfreude<<
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Christopher
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Re: Liftbetreiber haftet nicht für Übermut im Funpark

Beitrag von Christopher »

Klar, der Junge kann einem nur Leid tun, hat er sich wohl große Teile seines Lebens damit verbaut.

Auf der anderen Seite verstehe ich trotzdem nicht, wie man in so einem Fall dann noch klagen kann. Wenn ich über sowas springe, bin ich mir doch irgendwo bewusst, dass es schiefgehen kann. Aber das ist doch nunmal mein eigenes Risiko.
Gruß Chris
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whiteout
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Re: AW: Liftbetreiber haftet nicht für Übermut im Funpark

Beitrag von whiteout »

Natürlich tragisch was dem Junge passiert ist aber dann noch zu klagen ohne jegliche Aussicht auf Erfolg ist der falsche Weg.

Der Junge hat eindeutig Sicherheitsmechanismen umgangen und sich Anweisungen wiedersetzt und ist somit für sein Handeln selbst verantwortlich.

By the way: Ich finde diese Luftkissen sowieso saugefährlich.Man kann nucht wirklich einschätzen wie man landet und es geht auch eine Gefahr von den eigenen Ski aus.
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Christopher
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Re: Liftbetreiber haftet nicht für Übermut im Funpark

Beitrag von Christopher »

whiteout hat geschrieben:By the way: Ich finde diese Luftkissen sowieso saugefährlich.Man kann nucht wirklich einschätzen wie man landet und es geht auch eine Gefahr von den eigenen Ski aus.
Mit dem Gedanken, was passiert, wenn die Ski blöd fliegen, hab ich mich auch schon beschäftigt. Eine bestimmte Gefahr geht wohl wirklich von den Kissen aus. Ich selbst bin aber auch schonmal gesprungen und fand es eigentlich ganz cool. Im Endeffekt muss man es halt wirklich selbst wissen.
Gruß Chris
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