Der Urner Landrat hat an seiner Session vom 18. März die Strassenverordnung revidiert. Wer künftig ein Schneemobil nutzen möchte, braucht eine Bewilligung.
Quelle: http://www.luzernerzeitung.ch/nachricht ... t97,505326Die neue Strassenverordnung enthält mehrere wichtige Veränderungen. Eine betrifft die Motorschlitten und Raupenfahrzeuge, deren Benutzung in freiem Gelände grundsätzlich verboten wird. Und zwar aus dem Grund, weil solche Mobile für Freizeitzwecke genutzt werden. Unbefestigte Strassen und Wege sowie Waldgebiete seien aber ein wichtiger Erholungs- und Rückzugsort für Menschen und Tiere. Im Rat herrschte Einigkeit, dass man Fahrten «just for fun» nicht möchte. Die Benutzung solcher Fahrzeuge sei deshalb einer Bewilligungspflicht zu unterstellen.
Ausnahmen sind möglich
Für längere Diskussion sorgte indes die Frage, wie offen man die Bewilligungspraxis in der Verordnung formulieren soll. Einerseits möchte man berechtigte Fahrten für berufliche, dienstliche und private Bedürfnisse nicht verbieten. Andererseits sollen nicht Tür und Tor geöffnet werden für x-beliebige Ausnahmen. Folgende Fahrten mit Motorschlitten und Raupenfahrzeugen sind vom Verbot ausgenommen:
- Armee, Zivilschutz, Katastrophenhilfe
- Polizei, Feuerwehr, Chemiewehr
- Sanität, Rettungsdienst
Auf ein Gesuch hin kann für folgende Fahrten eine Bewilligung erteilt werden:
- Hotels und Restaurants in Skigebieten ohne Zufahrt über geräumte Strassen
- Landwirtschaftsbetriebe im Berggebiet, sofern dessen Bewirtschaftung eine regelmässige Anwesenheit erfordert
- Verkehrsbetriebe sowie Betreiber von Bergbahnen für die Kontrolle und den Unterhalt der Anlagen
- Weitere Fälle, bei denen ein berechtigtes berufliches, gewerbliches Bedürfnis oder eine private Notwendigkeit vorliegt.
Auch Quads, die mit Raupen ausgerüstet sind, fallen unter das neue Verbot.