Soweit so gutEU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg und der EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis haben gestern das neue Gesetz für die Sicherheit im Alpinsport vorgestellt.
Ziel ist es die Verbraucher zur Schützen und das Gesundheitssystem zu entlasten. Herzstück des neuen Gesetzes ist es die Ausrüstung (Ski, Snowboard und andere Pistensportausrüstung) regelmäßigen zu überprüfen. Jährlich entstehen durch schlechte oder falsch gewartete Ausrüstung dem Gesundheitssystem Schäden von ca. 1,73 Milliarden Euro
Oh Gott das ist ja fast eine Art Skitüv!!!Durchschnittlich ist die Ausrüstung an ca. 12 Tagen im Einsatz, überprüft werden allerdings nur alle ca. 53 Tage. Die dadurch entstehenden Sicherheitsrisiken will die EU mit dem neuen Gesetz abfangen. Laut Gesetzestext sind ab 01.10.2015 alle Ski, Snowboards nach spätestens 20 Einsatztagen oder alle 2 Jahre zu überprüfen.
Das ist doch mal wieder nur Geldschneiderei!Zur Überprüfung müssen alle Ski und Snowboards mit dem Chip ausgestattet werden. Gebrauchte Ski müssen bei der Nachrüstung des Chips erstmalig überprüft werden, egal wie alt der Ski ist. Neue Ski und Snowboards werden ab sofort serienmäßig mit einem Chip ausgestattet.
Na das freut doch den SporthändlerBevor der Wintersportler in den Tag starten darf, muss er kurz die Ausrüstung beim Ticketkauf mit registrieren lassen. Ein Wechsel der Ausrüstung untertags ist möglich, allerdings zählt der Tag immer gesamt. Somit ist der Tag auf beiden Ski oder Snowboards aufgebucht. Wenn die 20 Tage oder 2 Jahre um sind, dürfen nur zertifizierte Sporthändler die Überprüfung wieder vornehmen und den Chip neu programmieren. Sollte die Ausrüstung nicht mehr den Anforderung genügen, muss diese ersetzt werden
Das neue Gesetz muss in allen Skigebieten der EU angewandt werden, welche über mehr als 5 Pistenkilometern verfügen
