Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
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Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
Tja, da ist die Rechnung wohl nicht aufgegangen, dass dank der EU-Verordnung viele neue Seilbahnen verkauft werden können...
http://www.bernerzeitung.ch/dienste/rss ... y/21413746
Höchstens die Strassenbauer werden sich freuen.
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- Florian86
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Re: Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
Wie wäre es denn mit den alten Gesetzen gewesen, kennt sich damit jemand aus?
2021/22: Brauneck ~ Schlick 2000 ~ Sella Ronda(x3) ~ Catinaccio(x0,5) ~ Plose(x0,5) ~ Wildkogel(x3) ~ KitzSki ~ Zillertal-Arena ~ Weißsee-Gletscherwelt ~ Schmitten ~ Skiwelt(x2) ~ Savognin ~ Livigno ~ Region Bormio(x2) ~ Cimone ~ Abetone ~ Mondole ~ Prali ~ Via Lattea(x2) ~ Bardonecchia ~ Campi Golf ~ Südtiroler Wipptal(x2) ~ Kolben(x0,5) ~ Hörnle(x0,5) ~ Matrei-Kals ~ 3 Zinnen ~ Ahrntal ~ Schöneben ~ Sulden ~ Nauders ~ Stubai
2020/21: Engadin ~ Hintertux(x2) ~ Stelvio(x2)
2019/20: Samnaun/Ischgl ~ Davos ~ Dolomiti Superski(x4) ~ Gastein(x3) ~ Brauneck ~ Roc d'Enfer ~ Le Grand Domaine ~ 3 Vallées(x5) ~ Le Grand Bornand ~ Portes du Soleil ~ Christlum ~ Lechtal ~ Warth-Schröcken/Lech-Zürs(x3) ~ Tannheimer Tal ~ Spieser/Grünten ~ Skiwelt
2018/19(u.a.): Ruapehu(x4) ~ Tukino ~ Nebelhorn ~ Laax(x4) ~ Skiarena ~ Arosa/Lenzerheide ~ Fichtelgebirge ~ Holzelfingen ~ Kranzberg/Herzogstand ~ Kampenwand ~ Brauneck ~ 4 Vallées(x3) ~ Arolla ~ Zermatt
2017/18 (u.a.): Splügen~Monte Rosa Ski~Pila~Valtournenche~Cervinia~Toggenburg ~Ratschings~Superskirama(x8)~Cardrona~Porters~Roundhill~Ruapehu(x6)
2016/17(u.a.): Kampenwand/Hochfelln~Franken
2014/15(u.a.): Liepkalnis
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- Sauerland_6_CLD
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Re: Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
Zitat aus dem Bericht ".....weiter betrieben werden können, wenn die Sicherheit gewährleistet ist".
Wer eine solche Bahn fremden Leuten zur Mitfahrt anbietet, der soll sich wohl an bestimmte technische Standards halten müssen.
Dieses Einhalten überprüft in Deutschland der technische Überwachungsverein, in der Schweiz weiß ich gerade nicht wie das dort geregelt ist, aber soviel anders wird's nicht sein.
Man sollte als Tourist auch erwarten können, das wenigstens einmal im Jahr jemand sachkundiges über die Anlage geschaut hat und nicht nur der Bauer mit der Fettpresse dran vorbeiläuft.
Das solche Bahnen nach Mindeststandards betrieben werden müssen ist bei der Betriebsgefahr wohl ausser Frage?!
Privat kann jeder machen was er will, solange das auf seinem Grund geschieht und er niemanden anderen gefährdet.
Ich schließe mich aber gerne dem Vorposter Florian86 mit der Frage nach der Regelung zuvor an.
Sind die Standards da wirklich so hoch gesetzt worden, oder hat vorher etwa garniemand nach diesen Kleinbahnen geschaut
Wer eine solche Bahn fremden Leuten zur Mitfahrt anbietet, der soll sich wohl an bestimmte technische Standards halten müssen.
Dieses Einhalten überprüft in Deutschland der technische Überwachungsverein, in der Schweiz weiß ich gerade nicht wie das dort geregelt ist, aber soviel anders wird's nicht sein.
Man sollte als Tourist auch erwarten können, das wenigstens einmal im Jahr jemand sachkundiges über die Anlage geschaut hat und nicht nur der Bauer mit der Fettpresse dran vorbeiläuft.
Das solche Bahnen nach Mindeststandards betrieben werden müssen ist bei der Betriebsgefahr wohl ausser Frage?!
Privat kann jeder machen was er will, solange das auf seinem Grund geschieht und er niemanden anderen gefährdet.
Ich schließe mich aber gerne dem Vorposter Florian86 mit der Frage nach der Regelung zuvor an.
Sind die Standards da wirklich so hoch gesetzt worden, oder hat vorher etwa garniemand nach diesen Kleinbahnen geschaut
Die Zeit als Autos und Computer noch Commodore hießen war klar besser
- ski-chrigel
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Re: Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
In der Schweiz macht das das Bundesamt für Verkehr, BAV. Und wie wir bei der verordneten Schliessung wegen Mängel in Lungern-Schönbühl gesehen haben, auch mit entsprechenden Konsequenzen, wie in diesem Falle mit einem nachfolgenden Konkurs.
Meine Berichte findet man seit 23.11.23 in einem anderen Forum
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Marvin
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Re: Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
Ist der Artikel denn schlecht formuliert oder hat der Weiterbetrieb solcher Kleinseilbahnen mit der Anpassung an EU-Recht gar nichts zu tun? Es heißt dort:
1.) die Vorschriften für bestehende Bahnen innerhalb der Schweiz vereinheitlicht wurden und...
2.) die Vorschriften für neue Bahnen an EU-Recht angepasst wurden.
Mit anderen Worten, so wie es dort steht hat das EU-Recht keinerlei Auswirkungen auf die bestehenden Bahnen. Dazu heißt es auch extra noch:
Ich verstehe das so, dass...Mit dem 2007 in Kraft getretenen Seilbahngesetz wurden die Vorschriften für kantonale und eidgenössische Seilbahnen vereinheitlicht und für neue Anlagen an EU-Bestimmungen angeglichen.
1.) die Vorschriften für bestehende Bahnen innerhalb der Schweiz vereinheitlicht wurden und...
2.) die Vorschriften für neue Bahnen an EU-Recht angepasst wurden.
Mit anderen Worten, so wie es dort steht hat das EU-Recht keinerlei Auswirkungen auf die bestehenden Bahnen. Dazu heißt es auch extra noch:
Wie Sauerland 6 CLD schon sagte, sehe ich nicht, was daran zu bemängeln ist. Die Kleinseilbahnen sind öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Straßenbahnen, Züge und Seilbahnen in Skigebieten, wovon man zu Recht erwartet, dass sie verkehrssicher sind. Ich möchte nicht das Geschrei hören, wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden kommt und sich danach herausstellt, dass die Bahn seit Jahrzehnten nicht kontrolliert und fachmännisch gewartet wurde. Dass ein Interessenvertreter wie dieser Canale die Investitionen möglichst gering halten will ist dabei logisch, aber gibt es auch unabhängige Stellen, die der Ansicht sind, dass der Umfang der geforderten Modernisierungen unnötig ist?Das Gesetz lässt es zu, dass damals bestehende Anlagen weiterbetrieben werden dürfen, solange sie die Sicherheit gewährleisten können.
- TPD
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Re: Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
1. Kleinseilbahnen mit zugelassenem Personentransport werden periosdisch geprüft und haben auch eine zeitlich beschränkte Konzession.
2. Für eine Konzessionsverlängerung muss die Anlage den aktuell geltenden (EU-) Vorschriften angepasst werden
3. Herr Canale war Chef vom IKSS. Also gerade die Aufsichtsbehörde von solchen Kleinseilbahnen.
4. Kann eine solche Bahn nicht erhalten werden, wird schlussendlich auf Kosten der öffentlichen Hand eine Strasse gebaut.
5. Obwohl solche Bahnen manchmal ziemlich abenteuerliche Transportgefässe haben geschehen recht selten Unfälle.
6. Die 0815 Touristen wissen meistens gar nicht, dass diese Bahnen benutzt werden dürfen.
2. Für eine Konzessionsverlängerung muss die Anlage den aktuell geltenden (EU-) Vorschriften angepasst werden
3. Herr Canale war Chef vom IKSS. Also gerade die Aufsichtsbehörde von solchen Kleinseilbahnen.
4. Kann eine solche Bahn nicht erhalten werden, wird schlussendlich auf Kosten der öffentlichen Hand eine Strasse gebaut.
5. Obwohl solche Bahnen manchmal ziemlich abenteuerliche Transportgefässe haben geschehen recht selten Unfälle.
6. Die 0815 Touristen wissen meistens gar nicht, dass diese Bahnen benutzt werden dürfen.
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- Kris
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Re: Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
Die Krux ist wenn ich die Sachlage richtig verstehe die, dass die EU Seilbahnverordnung verlangt dass es in jedem Land genau ein Regelwerk und genau eine oberste zuständige Behörde geben darf.
In der Schweiz gibt es derlei aber zwei:
Jene auf Bundesebene (Bundesamt für Verkehr) für Seilbahnen für uneingeschränkten Personenverkehr, und jene auf (zusammengeschlossener) kantonaler Ebene (Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte). Letztere baufsichtigt unter einem vereinfachtem Reglement auch die zahlreichen Kleinseilbahnen von denen wie TPD anmwerkt viele 0815 Touristen nicht wissen, dass sie diese verwenden dürfen. (Es gilt zudem ein Werbeverbot - finde ich sehr cool weil es so nicht zur üblichen touristischen Klumpenbildung kommt und die durch Kleinseilbahnen erschlossenen Gebiete ihren Charme lange erhalten können).
Wenn ich mich nicht irre (gut möglich...), bekam die Schweiz 2007 eine 10 Jährige Übergangsfrist, die 2017 ausläuft, womit es keine Differenz mehr zwischen kantonalen und Bundesrichtlinien mehr geben darf (es darf zwar weiterhin "kantonale" Konzessionen für Kleinseilbahnen geben, diese müssen aber nach eingeitlichen BAV (=EU) Richtlinien erstellt sein).
Bevor nun auf die "EU" geschimpft wird, versucht die Dinge etwas in ihrer Tiefe zu verstehen. Zwar werden sämtliche Regelungen in "Brüssel" (bzw. Strassburg) verabschiedet, die Normen/Gesetzesvorlagen dazu und die diese bildende Prozesse sind jedoch das Werk zahlreicher beteiligter Körperschaften. In diesem Fall insbesondere jene Seilbahnhersteller, Aufsichtsbehörden und Seilbahnverbände aller EU-Länder, die sich die Teilnahme an langwierigen Verhandlungen in Gremien leisten können und wollen. Besonders viele Akteure wird es nicht geben!
In etwa 1995/1996 startete die Ausarbeitung der ersten Genration an EU Seilbahnrichtlinien, die dann 2000 verabschiedet und in Kraft traten. Ich kann mich deshalb noch daran erinnern, weil ich damals meinen Chef fragte, ob er nicht Interesse hätte an der Gremienarbeit mitzuwirken. Hatte er nicht (zu viel Aufwand, zu Komplex, zu Juristisch), mich hätte das damals sehr interessiert.
Die stärksten drücken in diesen Gremien halt ihre Interessen durch. Der Almbauer oder der IKSS Funktionär werden eher nicht Teil dieser Prozesse sein. Vielfach werden die Texte der "Richtlinien"-vorlagen von Lobbygruppen selbst verfasst durchgedrückt (also ohne Interessenausgleich), welche dann je nach politischer Wetterlage durch die politischen Instanzen durchgewunken werden ("=teildefekte Demokratie").
Denn was eignet sich in einem ansonsten gesättigten Marktsystem besser, als Normenwerke zu beinflussen um Märkte zu sichern und neue zu erschließen? Dies gilt für zahlreiche Güter, zB. Aufzüge, Industriemaschinen, Dienstleistungen. Je komplexer die für alle gültigen Normen, je besser ist dies für einige naheliegender weise grosse Interessengruppen (Hersteller, Versicherungen, private Aufsichtsvereine (TÜV...), Beratungsunternehmen, konzernähnliche Anwaltsbüros ...)
Es wäre in der Tat interessant die genauen Hintergründe für den Zwang der einheitlichen Seilbahnbehörden zu kennen... wäre unser politisches System insgesamt nicht so komplex, könnte man der Frage tatsächlich auf den Grund gehen (Protokolle müssten ja vorhanden sein...). Aber so what, in der Zeit in der ich das hier tippe wurden wohl weitere hunderte an Seiten für neue Gesetzesvorlagen verfasst bis hin zu TTIP...
In der Schweiz gibt es derlei aber zwei:
Jene auf Bundesebene (Bundesamt für Verkehr) für Seilbahnen für uneingeschränkten Personenverkehr, und jene auf (zusammengeschlossener) kantonaler Ebene (Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte). Letztere baufsichtigt unter einem vereinfachtem Reglement auch die zahlreichen Kleinseilbahnen von denen wie TPD anmwerkt viele 0815 Touristen nicht wissen, dass sie diese verwenden dürfen. (Es gilt zudem ein Werbeverbot - finde ich sehr cool weil es so nicht zur üblichen touristischen Klumpenbildung kommt und die durch Kleinseilbahnen erschlossenen Gebiete ihren Charme lange erhalten können).
Wenn ich mich nicht irre (gut möglich...), bekam die Schweiz 2007 eine 10 Jährige Übergangsfrist, die 2017 ausläuft, womit es keine Differenz mehr zwischen kantonalen und Bundesrichtlinien mehr geben darf (es darf zwar weiterhin "kantonale" Konzessionen für Kleinseilbahnen geben, diese müssen aber nach eingeitlichen BAV (=EU) Richtlinien erstellt sein).
Bevor nun auf die "EU" geschimpft wird, versucht die Dinge etwas in ihrer Tiefe zu verstehen. Zwar werden sämtliche Regelungen in "Brüssel" (bzw. Strassburg) verabschiedet, die Normen/Gesetzesvorlagen dazu und die diese bildende Prozesse sind jedoch das Werk zahlreicher beteiligter Körperschaften. In diesem Fall insbesondere jene Seilbahnhersteller, Aufsichtsbehörden und Seilbahnverbände aller EU-Länder, die sich die Teilnahme an langwierigen Verhandlungen in Gremien leisten können und wollen. Besonders viele Akteure wird es nicht geben!
In etwa 1995/1996 startete die Ausarbeitung der ersten Genration an EU Seilbahnrichtlinien, die dann 2000 verabschiedet und in Kraft traten. Ich kann mich deshalb noch daran erinnern, weil ich damals meinen Chef fragte, ob er nicht Interesse hätte an der Gremienarbeit mitzuwirken. Hatte er nicht (zu viel Aufwand, zu Komplex, zu Juristisch), mich hätte das damals sehr interessiert.
Die stärksten drücken in diesen Gremien halt ihre Interessen durch. Der Almbauer oder der IKSS Funktionär werden eher nicht Teil dieser Prozesse sein. Vielfach werden die Texte der "Richtlinien"-vorlagen von Lobbygruppen selbst verfasst durchgedrückt (also ohne Interessenausgleich), welche dann je nach politischer Wetterlage durch die politischen Instanzen durchgewunken werden ("=teildefekte Demokratie").
Denn was eignet sich in einem ansonsten gesättigten Marktsystem besser, als Normenwerke zu beinflussen um Märkte zu sichern und neue zu erschließen? Dies gilt für zahlreiche Güter, zB. Aufzüge, Industriemaschinen, Dienstleistungen. Je komplexer die für alle gültigen Normen, je besser ist dies für einige naheliegender weise grosse Interessengruppen (Hersteller, Versicherungen, private Aufsichtsvereine (TÜV...), Beratungsunternehmen, konzernähnliche Anwaltsbüros ...)
Es wäre in der Tat interessant die genauen Hintergründe für den Zwang der einheitlichen Seilbahnbehörden zu kennen... wäre unser politisches System insgesamt nicht so komplex, könnte man der Frage tatsächlich auf den Grund gehen (Protokolle müssten ja vorhanden sein...). Aber so what, in der Zeit in der ich das hier tippe wurden wohl weitere hunderte an Seiten für neue Gesetzesvorlagen verfasst bis hin zu TTIP...
>> Die unaufhaltsame Industrialisierung des Skiraums führt zu Banalisierung und somit zum Verlust der magischen Skisportfreude<<
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Marvin
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Re: Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
Und inwiefern ändert sich durch die Schweiz-weite Vereinheitlichung der Regeln in dieser Hinsicht etwas? Das macht der Artikel nicht klar. Die Vermutung liegt nahe, dass einige Kantone geringere Anforderungen hatten als nun verlangt.TPD hat geschrieben:1. Kleinseilbahnen mit zugelassenem Personentransport werden periosdisch geprüft und haben auch eine zeitlich beschränkte Konzession.
Ist das so? Ich sage nicht, dass du Unrecht hast, aber aus dem Artikel geht das so wiederum nicht vor.2. Für eine Konzessionsverlängerung muss die Anlage den aktuell geltenden (EU-) Vorschriften angepasst werden
OK, seine Äußerungen hören sich für mich aber wirklich nicht unabhängig an und eine Google-Suche hat ergeben, dass er dort gefeuert wurde. Evtl. hat er mit seinem alten Arbeitgeber noch ein Hühnchen zu rupfen und widerspricht deshalb aus Prinzip?3. Herr Canale war Chef vom IKSS. Also gerade die Aufsichtsbehörde von solchen Kleinseilbahnen.
Trotzdem müssen sie doch wohl angemessene Sicherheitsanforderungen einhalten. Dass es bisher gut ging und ein Ersatz durch eine neue Bahn oder eine Straße teurer wäre ist für mich kein Argument, einen Weiterbetrieb einer Bahn zuzulassen, die nach Ansicht der Experten nicht sicher ist.4. Kann eine solche Bahn nicht erhalten werden, wird schlussendlich auf Kosten der öffentlichen Hand eine Strasse gebaut.
5. Obwohl solche Bahnen manchmal ziemlich abenteuerliche Transportgefässe haben geschehen recht selten Unfälle.
Also die Bahn von diesem Durrer befördert nach seiner eigenen Aussage sehr wohl Touristen, und zwar gegen Bezahlung. Würde er die Bahn nur benutzen, um sich selbst und Bekannte ohne Bezahlung zu befördern, hätte ich kein Problem damit, dass die Bahn die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen muss. So aber ist es ein öffentliches Verkehrsmittel und die müssen eben die Anforderungen erfüllen.6. Die 0815 Touristen wissen meistens gar nicht, dass diese Bahnen benutzt werden dürfen.
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Re: Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
Marvin, vielleicht liest Du meinen Beitrag wenigstens quer, da stehen vielleicht einige Antworten zu fast allen Deiner Fragen drin...
>> Die unaufhaltsame Industrialisierung des Skiraums führt zu Banalisierung und somit zum Verlust der magischen Skisportfreude<<
- ski-chrigel
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Re: Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
Das ist (war?) definitiv so. Bei kantonalen Konzessionen bis max. 8 Personen lagen die Hürden tiefer als bei solchen des Bundes (BAV). Das hat zB. dazu geführt, dass es Bahnen gibt, die auf 8 Personen reduziert wurden, weil sie sich die schweizerischen Hürden nicht leisten konnten. Beispiel Niederrickenbach-Haldigrat: Eine DSB, die deswegen seit 2002 nur noch 4 Sessel (2 für Personen, 2 für Material) in einer Gruppe pro Richtung hat, während die gleiche Bahn früher durchgehend mit Zweier-Sesseln bestückt war und unter einer Bundesbewilligung fuhr.Marvin hat geschrieben:Die Vermutung liegt nahe, dass einige Kantone geringere Anforderungen hatten als nun verlangt.
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- Petz
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Re: Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
Auch wenn manchen der Konstruktionen etwas abenteuerlich erscheinen und sicherlich hie und da etwas nachgebessert werden müsste versteh ich wieder mal nicht warum die Schweiz wieder mal wie ein liebeskranker hormonell überversorgter Stier den EU - Vorgaben gnadenlos hinterhertrenzt.
Wenn man die Vorgaben für Konkordatsbahnen zwar vereinheitlichte aber die Anforderungen dafür auf ein vernünftig nötiges Maß reduzierte wär meines Erachtens nach die Sicherheit ohne nen unfinanzierbaren Investitionsaufwand auch gegeben. Und ich denke das gerade jene Eigentümer die (und deren Familienangehörige) die bahnen auch selbst nutzen sehr wohl ein verantwortungsbewusstes Auge auf ihre Anlagen werfen.
Wenn man die Vorgaben für Konkordatsbahnen zwar vereinheitlichte aber die Anforderungen dafür auf ein vernünftig nötiges Maß reduzierte wär meines Erachtens nach die Sicherheit ohne nen unfinanzierbaren Investitionsaufwand auch gegeben. Und ich denke das gerade jene Eigentümer die (und deren Familienangehörige) die bahnen auch selbst nutzen sehr wohl ein verantwortungsbewusstes Auge auf ihre Anlagen werfen.
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
- ski-chrigel
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Re: Hälfte der Kleinseilbahnen ist bedroht
Richtig, in allen Bereichen übernimmt die Schweiz immer mit vorauseilendem Gehorsam europäische Regeln und packt meistens noch oben was drauf, damit der eigene Beamtenposten gerechtfertigt ist... In der Fliegerei zB war die Schweiz damals das erste europäische Land, trotz Nicht-EU-Mitgliedschaft...
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