BAV Vernehmlassungen zu Revision der Seilbahnverordnung
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Chlosterdörfler
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BAV Vernehmlassungen zu Revision der Seilbahnverordnung
BAV Anhörung Revision der Seilbahnverordnung bis zum 16. September 2014.
Die Vorschriften zum Alkohol- oder Drogenmissbrauch beim Seilbahnpersonal sollen an die Regeln im Eisenbahnbereich angeglichen und mit Grenzwerten klar definiert werden. Das schlägt das Bundesamt für Verkehr (BAV) in einer Revision der Seilbahnverordnung vor. Neu soll überdies bei den Berechnungen zu den Seilen das Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden. Mit den Änderungen will das BAV den Seilbahnverkehr noch sicherer machen.
Quellen: BAV Mitteilung: http://www.bav.admin.ch/aktuell/00479/i ... g-id=53842
Die Vorschriften zum Alkohol- oder Drogenmissbrauch beim Seilbahnpersonal sollen an die Regeln im Eisenbahnbereich angeglichen und mit Grenzwerten klar definiert werden. Das schlägt das Bundesamt für Verkehr (BAV) in einer Revision der Seilbahnverordnung vor. Neu soll überdies bei den Berechnungen zu den Seilen das Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden. Mit den Änderungen will das BAV den Seilbahnverkehr noch sicherer machen.
Quellen: BAV Mitteilung: http://www.bav.admin.ch/aktuell/00479/i ... g-id=53842
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Re: BAV Vernehmlassungen zu Revision der Seilbahnverordnung
Bundesrat revidiert Seilbahnverordnung
Bern, 02.09.2015 - Für das Seilbahnpersonal gelten künftig klare Alkohol-Vorschriften: Mitarbeitende, die mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut sind, dürfen ab 0,5 Promille solche Dienste nicht mehr ausführen. Das hat der Bundesrat heute mit der Revision der Seilbahnverordnung beschlossen. Zudem wird die Aufgabenteilung zwischen Unternehmensleitung und technischer Leitung besser geregelt. Die revidierte Seilbahnverordnung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.
Quelle BAV Mitteilung: http://www.bav.admin.ch/aktuell/00479/i ... g-id=58538
Verordnung über Seilbahnen zur Personenbeförderung
Nicht amtlich publizierte Fassung http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/ ... /40757.pdf
Bern, 02.09.2015 - Für das Seilbahnpersonal gelten künftig klare Alkohol-Vorschriften: Mitarbeitende, die mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut sind, dürfen ab 0,5 Promille solche Dienste nicht mehr ausführen. Das hat der Bundesrat heute mit der Revision der Seilbahnverordnung beschlossen. Zudem wird die Aufgabenteilung zwischen Unternehmensleitung und technischer Leitung besser geregelt. Die revidierte Seilbahnverordnung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.
Quelle BAV Mitteilung: http://www.bav.admin.ch/aktuell/00479/i ... g-id=58538
Verordnung über Seilbahnen zur Personenbeförderung
Nicht amtlich publizierte Fassung http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/ ... /40757.pdf
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Re: BAV Vernehmlassungen zu Revision der Seilbahnverordnung
Sorry ist etwas Offtopic aber mir drängt sich einfach der Gedanke auf wieviel Gehirnschmalz man investieren musste um auf das Unwort "Vernehmlassung" zu kommen - vermutlich mehr als in die Verordnungen selbst denn sowas fällt sicher keinem normaldenkenden Menschen ein...
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
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Re: BAV Vernehmlassungen zu Revision der Seilbahnverordnung
Petz hat geschrieben:Sorry ist etwas Offtopic aber mir drängt sich einfach der Gedanke auf wieviel Gehirnschmalz man investieren musste um auf das Unwort "Vernehmlassung" zu kommen - vermutlich mehr als in die Verordnungen selbst denn sowas fällt sicher keinem normaldenkenden Menschen ein...
Och lieber Petz, das ist aber ziemlich dumm was du da sagst. Hm. Schau mal nach, was sich hinter dem Begriff verbirgt, hm. Und ja, in Österreich ist der Begriff nicht gebräuchlich, und tönt vielleicht deshalb für dich komisch.
Wenn man den Begriff genauer ansieht, so zeigt sich, dass seine Bestandteile "Etwas Vernehmen" (also hören, lauschen, sondieren...) und als Ganzes "Durchführen" schon einen erstaunlich präzisen Wink gibt, um was es tatsächlich geht...
>> Die unaufhaltsame Industrialisierung des Skiraums führt zu Banalisierung und somit zum Verlust der magischen Skisportfreude<<
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Re: BAV Vernehmlassungen zu Revision der Seilbahnverordnung
Nochmal Einspruch Euer Hochwohlgeboren
... Das die Schweizer immer noch gerne einige Begriffe verwenden die aus dem Mittelhochdeutschen abgeleitet scheinen ist mir sehr wohl bewusst; allerdings wird man mit der Beibehaltung derer ein angestaubtes Behördenimage sicher nicht los. Mal ganz abgesehen davon das man eine Vernehmlassung genau im Sinne des Wortes definiert dann eigentlich als eine nicht bindende Verlautbarung einstufen müsste welches aber in dem Fall nicht zutrifft. So gesehen wäre sicher der Begriff Verordnung zweifellos der korrektere.
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
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Re: BAV Vernehmlassungen zu Revision der Seilbahnverordnung
Abgesehen davon, dass das Wort "Vernehmlassung" für Nicht-Schweizer ungewöhnlich klingt, steht es immerhin mit den Bedeutungen "Stellungnahme, Verlautbarung" in der 21. Ausgabe von "Die deutsche Rechtschreibung" vom Dudenverlag. Das Vernehmlassungsverfahren spielt eine wichtige Rolle im Schweizer Gesetzgebungsverfahren; man kann das z.B. im entsprechenden Wikipedia-Artikel nachlesen.
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Re: BAV Vernehmlassungen zu Revision der Seilbahnverordnung
Das ist hier ein gängiges Wort und wenn ich manche Wörter oder Redewendungen höre wo in Österreich gebraucht werden kommt mir das auch mehr als sehr komisch vor. So ist das halt und fertig.
Wichtiger für mich persönlich: Ich habe im Arbeitsvertrag, respektive dem dazugehörigen Reglement, beim Alkohol eine 0.0 drin, laut der Verordnung gilt 0.5.
Frage: Darf ich jetzt wieder saufen? Nein, Quatsch. Ich wundere mich aber dass man nicht auf 0.0 geht, denn wenn etwas passiert wird sowieso zuerst ein Alkoholtest gemacht, egal ob das für den Vorfall überhaupt entscheidend ist oder nicht. Wenn man da mehr als 0.1 hat (je nach Tageszeit etwas Resttoleranz vom Vorabend ) heisst es ja ehr der war besoffen also Schuldig in allen Punkten und dann kommen die Versicherungen schon angeflogen wie die geier mit ihren Regressforderungen.
Wichtiger für mich persönlich: Ich habe im Arbeitsvertrag, respektive dem dazugehörigen Reglement, beim Alkohol eine 0.0 drin, laut der Verordnung gilt 0.5.
Frage: Darf ich jetzt wieder saufen? Nein, Quatsch. Ich wundere mich aber dass man nicht auf 0.0 geht, denn wenn etwas passiert wird sowieso zuerst ein Alkoholtest gemacht, egal ob das für den Vorfall überhaupt entscheidend ist oder nicht. Wenn man da mehr als 0.1 hat (je nach Tageszeit etwas Resttoleranz vom Vorabend ) heisst es ja ehr der war besoffen also Schuldig in allen Punkten und dann kommen die Versicherungen schon angeflogen wie die geier mit ihren Regressforderungen.
- Petz
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Re: BAV Vernehmlassungen zu Revision der Seilbahnverordnung
Ich mich ehrlich gestanden auch denn z. B. hat ein Liftangestellter keine weniger verantwortungsvolle Tätigkeit als ein Brummilenker für den zumindest bei uns 0,0 gilt. Und wenn einem ein Sachverständiger anlässlich eines Verfahrens nachweist das man mit 0,0 einen Unfall durch die minimal raschere Reaktion als mit 0,5 verhindern hätte können sind die offiziell "gestatteten" 0,5 ohnehin nur mehr Makulatur.Theo hat geschrieben:Ich wundere mich aber dass man nicht auf 0.0 geht, denn wenn etwas passiert wird sowieso zuerst ein Alkoholtest gemacht, egal ob das für den Vorfall überhaupt entscheidend ist oder nicht.
Nehmt bitte meine Anmerkungen bez. des Wortes Vernehmlassung nicht allzu ernst denn ich hab mir vor meinen Bemerkungen nur ausgemalt welche Denkgänge erforderlich sind um überhaupt auf ein solches Wort zu kommen...
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Re: BAV Vernehmlassungen zu Revision der Seilbahnverordnung
Ich finde es generell eher erstaunlich, dass es vor dieser Verordnung wohl erlaubt war (?) besoffen eine Seilbahn zu bedienen 
Und noch erstaunlicher finde ich, dass man sich über sowas Gedanken machen muss. Bei jedem normalen Arbeitsplatz herscht auch Alkoholverbot und sowas ist garkein Thema.
Alkoholkontrolle im Liftlerhaus
Und noch erstaunlicher finde ich, dass man sich über sowas Gedanken machen muss. Bei jedem normalen Arbeitsplatz herscht auch Alkoholverbot und sowas ist garkein Thema.
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Re: BAV Vernehmlassungen zu Revision der Seilbahnverordnung
Nicht nur offenbar erlaubt aber trotzdem hätte man in einem Zivilrechtsschadenersatzprozess sicher sehr schlechte Karten gehabt; das Sicherheitsdenken am Arbeitsplatz setzte sich erst in den letzten Jahren richtig durch wenn ich dran denke das noch vor einigen Jahren Bier am Bau als Hauptgetränk galt...
Auch tatsächlich vorgefallen...
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