Neue europäische Seilbahnverordnung

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da_Woifi
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Neue europäische Seilbahnverordnung

Beitrag von da_Woifi »

Mehr Sicherheit bei [...] Seilbahnen: Rat nimmt neue EU-Vorschriften an

Bei den Haupttypen von Seilbahnen handelt es sich um Standseilbahnen, Gondelbahnen, Sesselbahnen, Pendelbahnen, Funitels, Schlepplifte und kombinierte Anlagen (bestehend aus mehreren Seilbahntypen).
Die Richtlinie 2000/9/EG gilt für Anlagen, die ab dem 3. Mai 2004 gebaut und in Betrieb genommen wurden. Hauptkriterien dafür, dass Anlagen in ihren Geltungsbereich fallen, sind der Antrieb über Seile sowie die Funktion der Fahrgastbeförderung.
Die neue Verordnung ersetzt die Richtlinie 2000/9/EG, in der bereits Sicherheits-, Umwelt- und Marktanforderungen festgelegt wurden, und wird für eine größere Kohärenz der Vorschriften in der gesamten EU sorgen.
Seilbahnen sind auf die Bedingungen vor Ort abgestimmte Einzelprodukte und an eine ortsfeste Infrastruktur und mobile Maschinen gekoppelt. Sicherheitsbauteile und Teilsysteme unterliegen den Regeln für den freien Warenverkehr sowie der Konformitätsbewertung und der Konformitätserklärung.

Verordnung über Seilbahnen (englisch)

Dazu das Bayerische Innenministerium: Europäische Union übernimmt Bayerns Vorschläge für die neue europäische Seilbahnverordnung
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Aufsicht bleibt Sache der Mitgliedsstaaten - Deutliche Vereinfachung im Genehmigungsprozess erreicht

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