"Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

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Horsthil
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"Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Horsthil »

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/1 ... eklagt.csp
Ein ähnlicher Fall mit höchster Brisanz wird nun kommenden Donnerstag am Bezirksgericht Kitzbühel verhandelt. Dort ist der einstige Betriebsleiter der St. Johanner Bergbahnen wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgrund eines schweren Skiunfalles im Jänner 2014 angeklagt. Erstmals in Tirol mit ihm aber auch das Seilbahnunternehmen als Skipistenhalter.

Was war passiert? Am Unglückstag kam ein Skifahrer auf der Saureggabfahrt in Oberndorf im Bereich der schwarzen Piste zu Sturz. In weiterer Folge schlitterte der Gestürzte gegen die im Kurvenbereich fix verbaute Absturzsicherung und prallte dabei gegen die im unteren Teil befindlichen Holzrundlinge. Sein Pech: Durch die schlechte Schneesituation waren die Pfosten ausgeapert. Die Folgen waren dramatisch. Nach Hirnverletzungen lag der Verunfallte lange im Koma.
Lass die Diskussion mal losgehen
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von ski-chrigel »

Um es provokativ zu sagen, was ich denke: Es muss ja heutzutage immer einer Schuld sein. Selbstverantwortung war früher...
Aber natürlich ist mir auch klar, dass ein Skigebiet gewisse Vorsichtsmassnahmen treffen muss. Ob es diese in diesem Fall unterlassen hat, kann wohl keiner von uns beurteilen und muss im Detail von den Richtern geklärt werden.
Meine Berichte findet man seit 23.11.23 in einem anderen Forum
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Talabfahrer »

Die Stelle war noch nie ganz ungefährlich, vor allem dann, wenn entweder die Pistenverhältnisse hart, mit wenig Schnee oder im Lauf des Tages verbuckelt waren. Außerdem verleitet der oberhalb liegenden Hang dazu, die Querfahrt nicht gerade langsam anzufahren. Jeder Fahrfehler dort führt wegen der Linkskurve zu einem Aufprall auf die Pistenbegrenzung. Ohne die ginge es in den Wald. Damit Nicht-Ortskenner sich das vorstellen können, hab ich ein Bild vom Saisonende 2009 ausgegraben.
Bild
Man sieht am linken Bildrand, dass damals und vermutlich auch zum Unfallzeitpunkt bei geringer Schneehöhe schon die Zaunpfähle frei wurden. Auf meinem Video von der Stelle vom Februar 2016 sieht man auch, dass inzwischen der nach dem tt-Artikel vom Gutacher Kurt Hoch als notwendig bezeichnete Schneewall angelegt wurde.
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Pistencruiser »

Der von Dir angesprochene Schneewall ist m.E. wohl eher dem Neuschnee geschuldet.
Letztendlich müssen die Gerichte entscheiden. Wahrscheinlich wieder nach Gutachten, Gegengutachten etc..
Das übliche Spiel eben...
Tragisch was passiert ist, aber die Welt lässt sich nicht gänzlich in Watte packen.
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von baeckerbursch »

Das eigentlich prekäre an der Situation ist doch das der Zaun eigentlich vor schweren Unfällen schützen soll. Nachdem er aber nachlässig gesichert war hat er das Unfallrisiko sogar vergrößert.

Und darum gehts, nicht um das Restrisiko.
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Pistencruiser
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Pistencruiser »

Wer sagt denn, dass der Zaun nachlässig gesichert war? Nur weil nicht jeder Quadratzentimeter abgepolstert war muss ja längst keine Nachlässigkeit vorliegen. Auf vielen Pisten fährt man an Zäunen (z.b. Schneefangzäune) abgestellten Pistengeräten, mobilen Schneeerzeugern, Wegweisern etc, vorbei, die wenig bis kaum gesichert sind. Aus den Bildern und Aufnahmen von Talabfahrer ist m.E. gut ersichtlich, dass der Betreiber sich sehrwohl des Gefahrenpotentials dieser Stelle bewußt ist und hier bestmöglich versucht hat abzusichern. Im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer und kann Dinge optimieren aber sich gegen jedwede Eventualität abzusichern ist nahezu unmöglich.
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Petz »

So tragisch der Unfallhergang an sich auch ist bin ich auf das Urteil sehr gespannt denn nach meinem persönlichen Rechtsempfinden wurde die Absicherungspflicht schon durch das deutlich sichtbare Fangnetz erfüllt das allein schon durch seine Farbe jeden Pistenbenutzer vor der Gefahrenstelle warnt. Falls das Urteil jedoch eine "Vollkaskomentalität" unterstützen würde müssten dann der Logik folgend alle Strassenerhalter z. B. ihre Strassenlampenmasten und Verkehrsschilder kennzeichnen und abpolstern. Dasselbe gälte logisch weitergedacht dann auch für alle anderen Pistenbenutzer weil sich beispielsweise an deren Schi und Bindungen jemand der in einen anderen reinstürzt auch gravierende Kopfverletzungen zuziehen könnte.
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Talabfahrer »

Die damalige Absicherung des Sperrzauns war nicht so gut wie die, die man in meinem aktuellen Video sieht. Im Video sieht man, dass jetzt der aus waagrecht aufgeschichteten Balken oder Rundhölzern aufgebaute untere Teil des Zauns mit davor befestigten Matten gepolstert ist. In Bildern von Ende Dezember 2012 ist zu erkennen, dass damals diese Polsterung noch nicht vorhanden war.
Absperrung 27. Dezember 2012
Absperrung 27. Dezember 2012
Blick auf den Zaunbeginn von unten:
Absperrung 27. Dezember 2012
Absperrung 27. Dezember 2012
Soweit ich das aus Bildern rekonstruieren kann, war es Ende Dezember 2013 / Anfang Jänner 2014 ziemlich schneearm, und zu dieser Zeit war im unteren Teil des Zauns auch noch keine Polsterung vorhanden.
Schneelage 28. Dezember 2013
Schneelage 28. Dezember 2013
Man kann aber ein Gedankenexperiment machen, in dem man sich den Zaun durch eine ganz normale Absperrung ohne jede Rückhaltewirkung ersetzt denkt. Muss dann jeder einzelne Baum im Wald dahinter mit Schutzmatten umwickelt werden? Es gibt ja Tausende Stellen an Pistenrändern , wo man einfach nicht dagegen fahren sollte und es daher ratsam ist, seine Fahrweise und Sturzrisiko geeignet einzurichten.
christopher91
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von christopher91 »

Wenn die Bergbahn da verurteilt wird hätte das weitreichende Folgen, wollen wir es also mal nicht hoffen. Die Person ist nicht vorsichtig genug gefahren also selber Schuld! Man kann nicht jede Eventualität absichern und beim Skifahren geht man nunmal auch ein Risiko ein! Wäre er in den Wald geflogen wäre es schlimmer geendet mit Sicherheit! Deshalb kann man der Bergbahn hier keinen Vorwurf machen.

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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Drahtseil »

Einen Helm trug der Mann? Wenn nicht, dann wäre das die absolute Härte, die Bergbahnen zu verklagen. Skifahren ist nun einmal ein Risikosport.
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Petz
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Petz »

Ausserdem wirkt es für mich auch sehr befremdlich das ausgerechnet jener vom Gericht bestellte Sachverständige zwar in dem Verfahren eindeutige Absicherungsfehler des Bergbahnunternehmens konstatiert aber selbst 1994 in Garmisch offensichtlich wie andere Verantwortliche auch auch jenen ungesicherten Zeitmesspflock übersah der Ulrike Maier das Leben kostete - wie war das denn noch mit dem Glashaus und den Steinen... :sauer:
Der wär für mich als Anwalt der Bergbahnen jedenfalls ein absolut gefundenes Fressen; Hoch verließe bei mir sicher heulend den Gerichtsaal denn den würd ich im Verfahren psychisch komplett auseinandernehmen.
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Leonkopsch123 »

Wäre dort der Fangzaun nicht gewesen dann hätte der Skifahrer noch größere Schäden, denn da geht es ja auch ganz schön steil runter, prallt er gegen einen Baum ist er tot. Klar hat man m.E. Den Zaun nicht richtig aufgestellt aber immerfort viel besser als wenn er nicht dort wär. Wann wird denn das Urteil gefällt :?: oder zieht sich das wie meist noch .?
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von MarkusW »

Wobei viele Fangzähne schon echt deppert konstruiert sind, weil sie unten nicht zu sind. Ich hab schon viele Zäune gesehen, wo man bei wenig Schnee unten durchrutschen kann, und dann schlimmstenfalls gegen die Pfosten kracht oder sonst irgendwo hängen bleibt. Das könnte man schon mal verbessern. Die meisten Zäune sind halt für gute Schneelage konzipiert, aber das wird auch immer seltener ;)

Wobei der Zaun hier ja sogar durch Holzplanken gegen Unten durchrutschen abgesichert ist, wie Talabfahrer dokumentiert hat. Klar, Holz ist härter als der Zaun, aber man hat seitens der Bergbahn hier schon verantwortungsvoll gehandelt.
Gibt eh nen Freispruch, die Rechtsprechung ist in AT doch eh pro Seilbahn, selbst in hahnebüchenen Situationen (z.B. die Brixener Helikopter-Aktion)
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Ram-Brand
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Ram-Brand »

^^ Na wenn Du das so siehst, dann müßten in dem Fall die Mitarbeiter, die den Zaun aufgestellt haben, zu Geldstrafen verdonnert werden. :nein:
Alle andern gehen dann Straffrei aus.
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von ChrisB1 »

Könnte vergleichbar sein mit Leitplanken am Fahrbahnrand. Sind sehr hilfreich für Autofahrer, aber für Motorradfahrer teilweise tödlich, wenn der Fahrer unten durch, z.B. mit dem Genick, gegen einen Pfosten prallt. Teilweise werden die Leitplanken nun auf von Motorradfahrern stark frequentierten Routen, wie z.B. der Kesselbergstrecke, durch Abweisbleche oder Polsterungen nachgebessert. Das heißt aber noch nicht, dass man bei einem Sturz gegen den Straßenbauträger Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn eine solche Schutzvorkehrung fehlen sollte.
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Talabfahrer »

Wenn es tatsächlich zu einem Schuldspruch kommt, dann hat das weitreichende Folgen für die Art, wie Pistenränder abzusichern sind. Ich könnte mir vorstellen, dass dann an Stellen, wo wegen der Steilheit ein nach einem Sturz rutschender Skifahrer abstürzen kann, Fangnetze aufzustellen sind. An allen übrigen Stellen entfernt man Zäune und dergleichen und ersetzt die durch nur optisch wirksame Absperrungen. Illustrative Beispiele dafür gibt es z.B. an der Karbachalm-Abfahrt in Mühlbach am Hochkönig. Die Abfahrt ist deutlich schwärzer als die Sauregg-Piste in St. Johann. In der Kurve nach dem ersten Steilhang ist in Mühlbach ein aufwändiges Fangnetz vorhanden.
Bild
So eine Konstruktion dürfte wesentlich teurer als ein gepolsterter Holzzaun sein.
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Wenn in Zukunft Bergbahnen juristischen Fallgruben ausweichen wollen, dann werden Pistenränder wohl wieder so aussehen, wie der an der unteren Querfahrt der Karbachalmpiste.
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Das "Langsam"-Schild oberhalb muss dann als Gedächtnisstütze dafür ausreichen, dass man sich neben dem Pistenrand voraussichtlich richtig weh tun wird.
Bild
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von baeckerbursch »

Schöne Fotos.

Und jetzt stell dir die Top gesicherte Variante vor, wo allerdings unten (da der Schnee weggetaut ist) die Stahlstangen frei stehen.

Und jetzt frage ich dich - wo würdest du lieber reinfallen? Ins Gemüse auf dem unteren Foto, oder oben gegen (angenommene) freistehende Stahlstangen und dann ins Gemüse?

Im Prinzip ist es ja ganz einfach: Wo Sicherungen stehen müssen diese für die Benutzer der Skipiste wirklich auch eine Sicherheit darstellen (das Verletzungsrisiko eines Unfalls senken) nicht das Verletzungsrisiko erhöhen (wie bei ausgeaperten Stahlstangen).

Es gibt nichts schlimmeres als eine "pseudo" Sicherheit - also wo dir eine Sicherheit vorgegaukelt wird die es in Wahrheit gar nicht gibt.

Und wenn man mal darauf achtet sind wirklich sehr viele Unfallstellen (vor allem Schneekanonen) nicht richtig gesichert.

Im übrigen finde ich die Variante Holzstangen + Absperrband wesentlich sympathischer (jedenfalls am Pistenrand) - Schneekanonen gehören ohne wenn und aber vernünftig gesichert.

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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Theo »

Wenn wir dieses Urteil hier anschauen: http://www.kleinezeitung.at/k/kaernten/ ... -Schwitzen glaube ich eher weniger dass die von Talabfahrer angesprochene Variante eine gangbare Lösung ist.

Ich glaube ausserdem dass wir hier in der Diskussion eventuell auch etwas anderes meinen als der Kläger, was aber einen ganz anderen Sachverhalt darstellen würde. Ich lese im Zeitungstext von Holzrundlingen und ausgeaperten Pfosten, jedoch nichts von freiliegenden Holzplanken.
Das zeigt einmal mehr dass man anhand von Zeitungsberichten kaum ein Urteil fällen kann, da man je nach Schreiberling nicht einmal weis was jetzt wirklich gemeint ist.
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Werna76 »

Am besten in dem Artikel finde ich ja diesen Satz:
Es gibt immer öfter Prozesse. Ein Deutscher hat eine Skischule geklagt, weil er im Kurs gestürzt ist und vorher nicht darauf hingewiesen wurde.
:sauer:
Die Vollpfosten nehmen Überhand!
Hermann ist der Skilehrer für uns alle (Aksel Lund Svindal über Hermann Maier)
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Petz »

Werna76 hat geschrieben: :sauer: Die Vollpfosten nehmen Überhand!
Yep aber wenn wie ich in dem Fall vermute die Schischule freigesprochen wurde sollte sie sich auch dementsprechend gegen solche Leute zur Wehr setzen sprich das rechtskräftige Urteil vollständig und mit vollem Namen des Klägers in den sozialen Medien veröffentlichen damit er dann zumindest den Spott auch mit voller Breitseite abbekommt... :ja:
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Talabfahrer »

@Theo: Eigentlich sollte ich die Unfallstelle in St. Johann sehr gut kennen; immerhin bin ich nicht lange (am 28. Dez. 2013) vor dem Unfall (der war am 2.1.2014, Kurzbericht hier) dort 11 mal (nach Skiline) vorbeigefahren. Erinnern, wie damals der untere Teil der Absperrung ausgesehen hat, kann ich mich trotzdem nicht mehr. Zum Stehenbleiben und Anschauen ist das auch eine extrem gefährliche Stelle, denn dort wurde und wird immer noch teilweise gnadenlos gerast. Je nach Risikobereitschaft fahren vor allem junge Eilige und andere sich sicher Fühlende in der Zufahrt auf den Skiweg schon ziemlich weit links und damit erst mal unter einem Winkel von vielleicht 45 Grad auf den Zaun zu. Fahrfehler, Verkanten, Hängenbleiben in Spurrille, Ski verschlagen darf dann alles nicht passieren, sonst kracht es. Ich hatte und hab an dieser Stelle immer Schiss und hole ein Stück nach rechts aus, um den Winkel zum Zaun zu verkleinern (sieht man auch im Video).
baeckerbursch hat geschrieben:Und jetzt frage ich dich - wo würdest du lieber reinfallen? Ins Gemüse auf dem unteren Foto, oder oben gegen (angenommene) freistehende Stahlstangen und dann ins Gemüse?
Das was Du so niedlich als "Gemüse" bezeichnest, sind mindestens armdicke Strauchäste oder Jungbäume. Jede Kollision des menschlichen Körpers mit einem Hindernis eines solchen Kalibers mit einer Geschwindigkeit, die größer als etwa 15 km/h ist, führt zu schweren Verletzungen. Den Fall, dass die Fangeinrichtung so kaputt oder vernachlässigt ist, dass ein Gestürzter gegen die Haltekonstruktion prallen kann, darf es eigentlich nicht geben. Das zu kontrollieren und bei Bedarf zu reparieren ist Kerngeschäft der Betreiber.

Schwerste Verletzungen bei einem Aufprall, der nicht unter einem sehr spitzen Winkel erfolgt, lassen sich nur durch Netze oder wirklich dicke Matten verhindern. Das gezeigte Fangnetz in Mühlbach war wirklich sehr gut in Schuss. Der einzige Mangel war der an einigen Stellen ausgeaperte Einfädelschutz am unteren Rand. Helfen tut ein solches Netz demjenigen, der im steilen Hang oberhalb bei harter Piste stürzt (oder von einem anderen ohne eigene Schuld umgefahren wird) und dann auf die Absturzkante zu rutscht. Dem geht es im Netz mit hoher Wahrscheinlichkeit besser als nach der Kollision mit dem ersten "Gemüsehalm" hinter der Kante. Wenn ich es richtig verstehe, dann ging es bei den Katschbergunfällen um die Sicherung von Absturzstellen und nicht um einen "normalen" Pistenrand, z.B. Waldrand.

Klar, wenn jemand mit 60 km/h in ein solches Fangnetz einfädelt, dann geht es ihm hinterher voraussichtlich auch nicht mehr gut; zerrissenes Knie, Hüfte, Schulter etc. Eine Kollision mit einer der dicken Holzstangen, an denen ein Markierungsband befestigt ist, ist auch ziemlich ungesund und endet zuerst im Krankenhaus und später dann analog zum aktuellen Fall vor dem Kadi. Das Mittel der Wahl zur Markierung sind jetzt wohl die bekannten Leichtzäune, wie ich sie z.B. heute in Mayrhofen an der Talstation der Unterbergalm 6-KSB
Bild
oder am Rand der Piste am Penken-Express
Bild
photographiert habe. Frage: Muss die Seilbahngesellschaft auch noch die Stütze polstern für den Fall, dass jemand mit hoher Geschwindigkeit den Zaun niedermäht?
Zuletzt geändert von Talabfahrer am 29.03.2016 - 23:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von baeckerbursch »

Das was Du so niedlich als "Gemüse" bezeichnest, sind mindestens armdicke Strauchäste oder Jungbäume. Jede Kollision des menschlichen Körpers mit einem Hindernis eines solchen Kalibers mit einer Geschwindigkeit, die größer als etwa 15 km/h ist, führt zu schweren Verletzungen.
Da hast du natürlich recht, aber dennoch ist ein Strauch / Jungbaum bis zu einer gewissen Dicke doch noch etwas flexibel und federt ab, was ein Metallpfosten (vielleicht auch noch eingelassen ins Erdreich und / oder sogar noch eckig) definitiv nicht ist. Das Verletzungsrisiko beim "Gemüse" dürfte so niedriger liegen.
Den Fall, dass die Fangeinrichtung so kaputt oder vernachlässigt ist, dass ein Gestürzter gegen die Haltekonstruktion prallen kann, darf es eigentlich nicht geben. Das zu kontrollieren und bei Bedarf zu reparieren ist Kerngeschäft der Betreiber.
Das sehe ich genau so. Der Betreiber würde in diesem Fall seine Sorgfaltspflicht verletzen. Demnach ist die Klage gegen die Bergbahnen (wenn es denn wirklich so war wie beschrieben) nachvollziehbar und hat auch nichts von einem überzogenen Sicherheitswahn.
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starli
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von starli »

ok, also:

- wenn keine Absturzsicherung vorhanden -> Skifahrer kann nicht klagen (sonst müssten ja 100% der Pisten abgesichert werden)

- wenn Absturzsicherung vorhanden aber nicht 100% ok -> Skifahrer kann klagen

Hab ich das so richtig verstanden? Dann bitte wieder alle Fangzäune abbauen, danke ;)
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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Daves »

Ich glaube andersrum wird ein Schuh daraus, das ganze ist mehr grau als schwarz-weiß:
  • Der Betreiber baut, pflegt und betreibt ja nicht nur die Bahnen, sondern auch die Pisten.
  • Der Verlauf der Pisten wird damit auch durch den Betreiber festgelegt.
  • Normalerweise macht man in diesem Zusammenhang eine Gefährdungsbeurteilung.
  • Aus dieser ergeben sich ggf. Maßnahmen , die Gefahren auf ein akzeptables Maß zu begrenzen. Wohlgemerkt begrenzen nicht ausschließen, ein Restrisiko bleibt immer.
  • Die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung sind sorgfältig umzusetzen und regelmäßig zu kontrollieren.
Das obige Vorgehen gilt für viele Branchen, wenn nicht sowieso vorgeschrieben sollten die Bergbahnbetreiber im eigenen Interesse eine solche Gefährdungsbeurteilung haben. Um in Gerichtsverfahren zu bestehen und - last but not least - ihr Geschäft sicher und nachhaltig betreiben zu können.

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Re: "Tiroler Bergbahn erstmals nach Skiunfall angeklagt"

Beitrag von Ram-Brand »

Solches vorgehen war aber in den 80ern und davor, als die meisten Pisten gebaut wurden sicher nicht Alltag. :-)
Da kannte man das Wort Gefährdungsbeurteilung gar nicht.

Da hies es nur, da kommt die Piste hin und gut. Das einzige was man da vielleicht schon berücksichtigte war Lawingengefährdung, Steinschlag.



Und weil an manchen Stellen mehr Unfälle passierten, z.B. wegen einer Bodenwelle, da werden ja dann diese unebenheiten der Piste platt gemacht.
Da schreien, dann auch wieder welche auf, und nennen es Industrieskipiste. ;-)



Bei der Gefährdungsbeurteilung muß man aber auch bedenken, das man damit kein 0% Risiko schaffen kann.
Vermutlich wäre das Unfallgeschehen ohne Zaun noch dramatischer gewesen.

Gleiches wäre ja auch beim Auto. Der Sicherheitsgurt kann Leben retten, sorgt aber für blaue Flecke oder sogar Knochenbrüche.
Und wenn ich mit den Auto gegen den Baum fahr, so dass das Auto zerdrückt wird, dann nützt mir der Sicherheitsgurt auch nix.

Könnte man eigentlich auch Klagen, der Gurt und das Auto sind falsch konstriert. :idea: :!:
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