Öffentliche Planauflage in den Gemeinden Schwyz und Alpthal
Im Auftrag des Eidgenössisches Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Verkehr, Abteilung Infrastruktur, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern.
Seilbahnrechtliches Konzessions- und Plangenehmigungsverfahren (ordentliches Verfahren), öffentliche Planauflage für den Bau der Sesselbahn Peter-Stägleren (Bahn-Nr. 73.289) und für den Rückbau der Schleppliftanlagen «Stägleren» Kanton Schwyz, Gemeinden Schwyz und Alpthal. Gesuchstellerin: AG Sportbahnen im Mythengebiet, Postfach 509, 6431 Schwyz.
Bauvorhaben: Bau der 6er-Sesselbahn Peter-Stägleren und Rückbau der Schleppliftanlage «Stägleren».
Gegenstand: Allgemeines: Rückbau der Schleppliftanlage Stägleren sowie Bau einer neuen kuppelbaren 6er-Sesselbahn Peter-Stägleren. Verschiebung des Standortes der Talstation um circa 300 m talwärts, leichte Abweichung von der bisherigen Linienführung der Anlage. Kapazitätssteigerung von heute 1000 P/h auf 1200 P/h. Talstation Peter 1323 m ü.M. (696 905/209 244) in Alpthal. Bergstation Stägleren: 1563 m ü.M. (696 339/208 667) in Schwyz, sechs Rohrstützen in feuerverzinkter Ausführung auf Betonfundamenten: Stützen Nrn. 1–3 in der Gemeinde Alpthal liegend, Stützen Nrn. 4–6 in der Gemeinde Schwyz liegend. Förderkapazität: 1200 P/h, Fahrgeschwindigkeit: 3.5 m/s, Anzahl Fahrzeuge: 30 Stück 6er-Sessel und ein Wartungsfahrzeug, horizontale Länge der Anlage: 806 m.
Ausführung der Stationen: Talstation «Peter»: Umlenkstation, die Talstation ist mit metallfarbenen Blechplatten verkleidet, die Stationsumrandung ist im gleichen Rot gehalten wie das Firmenlogo der Mythenregion. Neben der Station befindet sich der Kommandoraum. Sämtliche seilbahntechnischen Einrichtungen und Terrainanpassungen sowie Pistenanbindung.
Bergstation «Stägleren»: Antriebs- und Spannstation, die Station ist mit metallfarbenen Blechplatten verkleidet, alternierend mit durchsichtigen Plexiglasscheiben, die Stationsumrandung ist im gleichen Rot gehalten wie das Firmenlogo der Mythenregion. Neben der Station befindet sich der Kommandoraum. Sämtliche seilbahntechnischen Einrichtungen und Terrainanpassungen sowie Pistenanbindung.
Weitere Projektbestandteile: Rückbau der Schleppliftanlage Stägleren, temporäre Baupiste (ab Talstation Zwäcken zur neuen Talstation Stägleren), temporäre Umschlag- und Installationsplätze, Stromversorgungsanlagen (Leitungen in erdverlegten Rohrblockanlagen als Anschlüsse der Stationen), Terrainanpassungen im Bereich der Tal- und Bergstation. Nebenanlage (Art. 10 SebG): Neue Pistenführung zur Talstation Stägleren. Die neue Pistenführung wird in einem separaten kantonalen Baubewilligungsverfahren behandelt.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Rodungen: Für die Realisierung des Projekts sind definitive Rodungen im Umfang von 10 qm (Parzelle Nr. 2413, Gemeinde Schwyz) sowie 6215 qm (Parzellen Nrn. 172 und 236, Gemeinde Alpthal) sowie temporäre Rodungen von 1175 qm (Parzelle Nr. 172, Gemeinde Alpthal) erforderlich. Anstelle von Ersatzaufforstungen werden im Gebiet Stägleren, Ibergeregg, Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes im Sinne von Art. 7 Abs. 3 Waldgesetz (WaG, SR 921.0) bzw. Art. 18 Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG, SR 451) vorgenommen.
UVP-Pflicht: Das Bauvorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
gemäss dem Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01). Der Umweltverträglichkeitsbericht ist Teil der Gesuchunterlagen.
Aussteckung: Die Tal- sowie Bergstation der Anlage sind durch Profile ausgesteckt.
Von den Stützen sind deren Standort und die Fundamenteckpunkte mit Holzpflöcken unter Angabe der Masse gekennzeichnet. Ebenfalls mit Holzpflöcken ausgesteckt werden die Baupisten, die geplanten Leitungsgräben, die Rodungsflächen sowie die Fläche der Ersatzmassnahmen für die Rodung. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 9 ff. des Seilbahngesetzes (SebG, SR 743.01), Art. 11 ff. der Seilbahnverordnung (SebV, SR 743.011) und subsidiär nach dem Eisenbahngesetz (EBG, SR 742.101) sowie dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG, SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können während der Auflagefrist von 30 Tagen, d.h. vom 11. November bis und mit 12. Dezember 2016, bei der Gemeinde Schwyz, Hochbau, Herrengasse 23, 6430 Schwyz, und der Gemeinde Alpthal, Bauamt, Dorfstrasse 19, 8849 Alpthal, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist
sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung
mit Art. 35–37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG.
Schwyz, 11. November 2016 Amt für Raumentwicklung
Nebenanlage nach Kantonalem Plan- und BaurechtAlpthal Bauherrschaft: AG Sportbahnen im Mythengebiet, Toni Pfyl, Postfach 509, 6431 Schwyz; Projekt: Bigler AG Ingenieure + Planer SIA, Franz Sidler, St. Martinstrasse 3, Postfach 43, 6431 Schwyz; Grundeigentümer: Oberallmeind Korporation Schwyz, Daniel von Euw, Brüöl 2, 6431 Schwyz, und Erbengemeinschaft Merz-Garaventa, Peter Merz, Untere Wegmattstrasse 8, 3555 Trubschachen.
Bauobjekt: neue Pistenführung: Ersatzanlage SBK6C «Peter-Stägleren», Peter, Alpthal, KTN 172, 234 und 235, Koordinaten 696 890/209 230.
Quelle: Amtsblatt vom Kanton Schwyz Nr. 45 / 11. November 2016