Verurteilung wegen Lawinen-Auslösung!

... darf auch mal absolut nix mit dem Thema des Forums zu tun haben!
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Sollte es eine strafrechliche Verfolgung solcher Vorfälle geben?

Ja
19
54%
Nein
8
23%
Nur wenn Personen verletzt wurden!
8
23%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 35

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miki
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Beitrag von miki »

-apropos getrennte Pisten: ja, das gibt's in Iran schon seit der Homeini und seine Volltrottel das Land regieren. Z.B. auf http://www.goski.com/rira/tochal.htm steht:
The resort was completed in 1976 shortly before the overthrow of the Shah. Skiing continues in Iran today at 12 different ski centres, but the slopes are sexually segregated.
-apropos Pistenpolizei: auf dem Kronplatz habe ich sogar eine kleine, schwarze Pistenraupe fahren sehen mit der Aufschrift Carabinieri und zwei Blaulichtern auf dem Dach. Die Typen sind aber niemals aus der Maschine ausgestiegen, der Sinn ihrer Fahrten bleibt mir noch heute ein Geheimnis 8O

-apropos Karte wegnehmen: da braucht es schon zwei bewaffnete Beamte um dem Miki die Karte wegzunehmen. Das ist nach meiner Ansicht versuchter Diebstahl und da hat man das Recht sich zu verteidigen !! Einmal hat's am Pohorje ein Liftheini versucht, der wird es wohl nicht so schnell wieder versuchen :twisted: ...

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skikoenig
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Beitrag von skikoenig »

O.K., im Iran kann ich mir das vorstellen! Allerdings fand ich das mit der Türkei schon etwas übertrieben! Die stellen sich nicht so an!
der Sinn ihrer Fahrten bleibt mir noch heute ein Geheimnis
Die müssen natürlich auch mal auf den Berg, wenn z.B. jmd. das Prtemonnai im Restaurant gestohlen wurde! Aufnahme des Sachverhalts!
Einmal hat's am Pohorje ein Liftheini versucht
AHA ! ! !
Was ausgefressen?
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miki
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Beitrag von miki »

@skikoenig: das mit den Carabinieri am Kronplatz könnte sein wie du es vermutest, auf jeden Fall habe ich niemals gesehen, das sie irgendwas auf der Piste kontroliert hätten...

Ausgefressen? Na klar, und das nicht nur einmal ... sogar heute kriege ich bein Anblick einer Pistensperre grosse Lust hinunterzufahren ... und du kannst mir glauben vor 10 oder 15 Jahren war ich noch schlimmer :twisted:
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starli
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Beitrag von starli »

Hallo?

@snowboardfreak: Schon mal was von FIS - Regeln gehört? "machen was man will" kannst du in deinen 4 Wänden, und das auch nur so lang es keiner mitkriegt, keinen anderen betrifft/mitkriegt/schädigt ;-)

@miki: lies mal die Beförderungsbedinungen deines Skipaßes oder deines Skigebietes, da wirst sehen, daß man den Anweisungen des Liftpersonal FOLGE zu leisten hat und daß dieses in gewissen Fällen den Skipaß einziehen darf...
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Alpi
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Beitrag von Alpi »

Also das einziehen des Schipasses ist wirklich kein Problem bei uns gibts Haufenweise Kontrollen und wer sich nicht aufführt der hat ihn auch ganz schnell weg! :?
Emilius3557
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Beitrag von Emilius3557 »

@Alpi: was muss man machen, damit man von euch den Pass eingezogen bekommt? Das würde mich mal interessieren!
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Alpi
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Beitrag von Alpi »

Marius hat geschrieben:@Alpi: was muss man machen, damit man von euch den Pass eingezogen bekommt? Das würde mich mal interessieren!
Also es gibt solche die es mit einer falschen Karte versuchen, also Erwachsene mit Kinderkarte oder wenn das Bild auf der Karte nicht mit den Inhaber übereinstimmt.

Weiters kann auch die Karte bei groben verletzen der Beförderungsbedienungen entzogen werden. Als Beispiel nenne ich hier das abspringen vom Sessellift oder auch wenn man andere grob fahrlässig gefährdet. Es gab vor ein paar Jahren mal einen Fall wo 2 Snowboarder trotz Warnung in einen Lawinenhang einfuhren und als sie dann unten ankamen wurde ihnen die Karte abgenommen.
Tyrolens
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Beitrag von Tyrolens »

Und was, wenn man die Karte nicht freiwillig hergibt?
Emilius3557
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Beitrag von Emilius3557 »

Dann wird wohl die Exekutive = Gendamerie auf den Plan treten.

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Alpi
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Beitrag von Alpi »

Tyrolens hat geschrieben:Und was, wenn man die Karte nicht freiwillig hergibt?
Dafür gibt es die Sperrnummern!
Jede Karte hat eine eigene Sperrnummer und wird die Karte dem System als geperrt gemeldet ist es egal ob einer die Karte abgibt oder nicht!

Die Sperrnummer ist auch wichtig falls man die Karte verliert oder wenn die gestohlen wird. Daher sollte man sich die Quittung immer aufheben, damit nachher die Karte gesperrt werden kann.
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starli
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Beitrag von starli »

.. nur sind diese Quittungen meist auf Thermopapier und wenn man Pech hat, in einigen Wochen bis Monaten nicht mehr lesbar ....
Tyrolens
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Beitrag von Tyrolens »

Alpi hat geschrieben: Dafür gibt es die Sperrnummern!
Jede Karte hat eine eigene Sperrnummer und wird die Karte dem System als geperrt gemeldet ist es egal ob einer die Karte abgibt oder nicht!

Die Sperrnummer ist auch wichtig falls man die Karte verliert oder wenn die gestohlen wird. Daher sollte man sich die Quittung immer aufheben, damit nachher die Karte gesperrt werden kann.

Dann muß man zwangsläufig warten, bis die betreffende Person wieder mit dem Lift fahren möchte um die Karte dann, sobald sie in den Schlitz geschoben wird, sofort sperren zu können. Das stelle ich mir nicht gerade einfach vor, z.B. bei 8er Sesselbahnen. Oder gibt´s eine andere Möglichkeit, um den Sperrcode lesen zu können.


Die Exekutive selbst wird sich auch recht schwer tun. Wenn nicht gerade eine Straftat begangen wurde, hat ja sonst niemand das Recht, jemanden anzuhalten.
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snowboardfreak
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Beitrag von snowboardfreak »

ich geb jetzt zu dem Thema keine Kommentare mehr glaub ich weil ich mir vorkomme wie im Gefängnis mir kommt vor ihr wollt, das jeder durch 10 kontrollen fährt pro abfahrt und max 5km/h fahren darf also sicher SPORT danke
Das Leben ist kurz. Aber wenn du es richtig lebst, ist ein Leben genug.
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Ram-Brand
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Beitrag von Ram-Brand »

Warum denk jeder, hier wenn er das Wort Polizei hört an Geschwindigkeitskontrollen, Spaßverderber, etc.

Muß doch gar nicht so sein.
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miki
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Beitrag von miki »

@Starli:
da wirst sehen, daß man den Anweisungen des Liftpersonal FOLGE zu leisten hat und daß dieses in gewissen Fällen den Skipaß einziehen darf...
Also auf dem Skipass vom Pohorje stand vor 15 Jahren als ich den Vorfall mit dem Liftheini hatte nichts davon 8O ... und wenn ich im Ausland bin kann ich es immer noch mit der 'nixverstehen' Variante versuchen :twisted: !

@Ram-Brand: an was sollte man beim Wort Polizei deiner Meinung nach denken? In meinem Kopf gilt die Gleichung Polizei = Schikanieren, Abzocke, Radarfallen, schwer von Begriff und unfähig einem zu helfen wenn es was ernstes gibt. Je weniger ich sie sehe umso glücklicher bin ich :D , deshalb bitte nicht noch auf der Piste.
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Beitrag von snowboardfreak »

miki hat geschrieben: an was sollte man beim Wort Polizei deiner Meinung nach denken? In meinem Kopf gilt die Gleichung Polizei = Schikanieren, Abzocke, Radarfallen, schwer von Begriff und unfähig einem zu helfen wenn es was ernstes gibt. Je weniger ich sie sehe umso glücklicher bin ich :D , deshalb bitte nicht noch auf der Piste.
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Alpi
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Beitrag von Alpi »

Tyrolens hat geschrieben: Dann muß man zwangsläufig warten, bis die betreffende Person wieder mit dem Lift fahren möchte um die Karte dann, sobald sie in den Schlitz geschoben wird, sofort sperren zu können. Das stelle ich mir nicht gerade einfach vor, z.B. bei 8er Sesselbahnen. Oder gibt´s eine andere Möglichkeit, um den Sperrcode lesen zu können.
Also falls die betreffende Person eine "falsche Karte" besitzt erkennt man das ja am Computer und dort ist auch die Sperrnummer ersichtlich. Falls es ein Gast wirklich darauf anlegt kann man ihm die Karte natürlich nicht unter Zwang abnehmen aber sollte er zufällig noch mal an dem Lift fahren muß er ja wieder durchs Drehkreuz und es geht gleich wie oben.
Tyrolens hat geschrieben: Die Exekutive selbst wird sich auch recht schwer tun. Wenn nicht gerade eine Straftat begangen wurde, hat ja sonst niemand das Recht, jemanden anzuhalten.
Das stimmt schon aber wir hatten mal einen Fall wo 2 Snowboarder aus einem Lawinenhang geborgen werden mußten und mit der Bergrettung kam dann auch die Gendarmerie.
Dann haben die beiden die Karte freiwillig abgegeben.

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Alpi
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Beitrag von Alpi »

Handelt sich zwar nicht um den gleichen Fall, hat aber auch mit einer Lawine zu tun!


Entscheidungen sollten protokolliert sein
Der rechtskräftige Freispruch der Lawinenkommission in Obergurgl wird die zukünftige Arbeit aller Tiroler Lawinenkommissionen beeinflussen. Die Protokollierung der Arbeit dürfte ab diesem Zeitpunkt für alle als unumgänglichen Muss angesehen werden.

Richtungsweisendes Urteil
Die Lawinenkommission von Obergurgl ist am Mittwoch in 2. Instanz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Bei einem Lawinenabgang auf die Landesstraße in Obergurgl im Februar 2001 war eine vierköpfige Familie getötet worden. Die Lawinenkommission hatte entschieden, die Straße nicht zu sperren.

Nach dem Urteil rät der Anwalt der Lawinenkommission Obergurgl, Rechtsanwalt Andreas Ermacora, allen Kommissionen zu einer genauen Protokollierung ihrer Arbeit.

Rechtsanwalt Andreas Ermacora:
"Aus diesem Fall kann ich ihnen nur raten, dass die Protokollierung in Zukunft sicher ein wesentlicher Bestandteil ist, damit man einfach überprüfen kann, auf Grund welcher Umstände, welcher Gründe sie zu der und der Entscheidung gekommen sind."
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Alpi
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Beitrag von Alpi »


Freispruch für Lawinenkommission
Die Lawinenkommission 1 von Obergurgl hat sich nicht der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Das hat am Mittwoch das Oberlandesgericht in Innsbruck bestätigt. Der Freispruch ist rechtskräftig.
update
Mittwoch, 26.11.03
12:39 MET

Staatsanwalt hatte berufen
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Freispruch erster Instanz berufen. Vor knapp drei Jahren waren bei einem Lawinenabgang auf die Landesstraße vier Menschen ums Leben gekommen.

Lagebericht: "Große Gefahr"
Die Lawinenkommission hatte die Straße trotz der vom Land ausgegebenen großen Lawinengefahr nicht gesperrt.

Es war ein Zittern bis zuletzt. Auch wenn vor der Verhandlung beim Oberlandesgericht alle noch einmal beteuerten, felsenfest an den Freispruch zu glauben. Allen voran Erich Scheiber, legendärer Hotelier aus Obergurgl, der der beklagten Lawinenkommission seit Jahrzehnten vorstand.

Junge Familie ausgelöscht
Unter Vorsitz von Richter Peter Tischler gab es zahlreiche Nachfragen zu den Vorkommnissen vom Februar 2001, zu jenen Stunden vor dem verheerenden Lawinenabgang auf die nicht gesperrte Landesstraße, der das Leben einer Jungfamilie auslöschte.

War die Lawine wirklich nicht vorhersehbar? Hat die Kommission tatsächlich nach bestem Wissen und Gewissen und vor allem mit der nötigen Sorgfalt entschieden? Oder war hier nicht doch Fahrlässigkeit mit im Spiel?

Staatsanwalt: Straße war zu Sperren
Der strittigste Punkt dabei: Ist es zulässig, dass sich eine örtliche Lawinenkommission über eine Warnstufe hinwegsetzt, den der Lawinenwarndienst des Landes ausgibt? Im konkreten Fall herrschte laut Lawinenwarndienst Stufe vier, also große Lawinengefahr. Deshalb hätte die Landesstraße gesperrt werden müssen, sagt die Staatsanwaltschaft.



Beklagte: Im Ötztal nur Stufe drei
Die Beklagten aber sagten auf Nachfragen, im hinteren Ötztal habe es keine große Lawinengefahr gegeben, sondern nur erhebliche, also Stufe drei. Der Wind sei nicht so stark gewesen, wie vom Lawinenwarndienst vorhergesagt, und es habe zudem weniger Neuschnee gegeben.


Rettungsaktion am Vortag
Den besten Beweis für das Oberlandesgericht lieferte vermutlich einer der Beklagten. Er sei am Vorabend des Unglücks selbst in eine angeblich so lawinengefährdete Rinne eingestiegen, um einen verirrten Skifahrer zu bergen. Wer hätte sich schon selbst sehenden Auges in Lebensgefahr begeben, fragte Verteidiger Andreas Ermacora.



Rechtskräftiger Freispruch
Das Oberlandesgericht sprach die Kommission vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Alle nahmen den Freispruch, der jetzt rechtskräftig ist, mit großer Erleichterung zur Kenntnis.

Ab jetzt gibt es Protokolle
Erich Scheiber erklärte im Anschluss an die Verhandlung, jetzt würden die Kommission geschlossen weiterarbeiten. Wenn er auch zugestand, dass jetzt Protokolle über die Entscheidungen gemacht werden. Das hatte die Kommission zehn Jahre lang verabsäumt. Doch im Ernstfall erweist sich diese mancherorts praktizierte Unsitte als ungünstig.

Erleichterung im Ötztal
Bürgermeister Ernst Schöpf aus Sölden zeigte sich ebenfalls erleichtert. Viele seiner 150 Kommissionsmitglieder hätten im Vorfeld erklärt, im Falle eines Schuldspruchs das Handtuch zu werfen.
orf.at

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