Hi,
Das neue österreichische Seilbahngesetz wurde vor wenigen Tagen verlautbart.
Abzurufen unter http://www.bgbl.at/pdf_d/2003/2003a103.pdf
Hab mir es bis jetzt auch nur kurz durchgelesen.
Olliver
Neues Seilbahngesetz in AT
Forumsregeln
Bitte beachte unsere Forum Netiquette
Bitte beachte unsere Forum Netiquette
- Dresdner
- Nebelhorn (2224m)
- Beiträge: 2598
- Registriert: 27.11.2002 - 08:24
- Skitage 25/26: 0
- Ski: nein
- Snowboard: nein
- Ort: Dresden
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Die grundlegende Neuerung besteht darin, dass es zum ersten Mal überhaupt ein Seilbahngesetz in Österreich gibt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt galt für Seilbahnanlagen das österreichische Eisenbahngesetz von 1957, selbstverständlich mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen. Die Eingliederung in dieses Gesetz war technikhistorisch bedingt.
Das nunmehrige eigenständige Gesetz stärkt die Bedeutung des Seilbahnwesens (wesentlicher touristischer Faktor) und gibt seilbahnspezifischen Belangen (z.B. Anrainer- und Überfahrungsrechte) eine wesentlich höhere juristische Wertigkeit.
Pendolino
Das nunmehrige eigenständige Gesetz stärkt die Bedeutung des Seilbahnwesens (wesentlicher touristischer Faktor) und gibt seilbahnspezifischen Belangen (z.B. Anrainer- und Überfahrungsrechte) eine wesentlich höhere juristische Wertigkeit.
Pendolino
http://www.bergbahngeschichte.de - Seilbahngeschichte & Seilbahntechnik
- Dresdner
- Nebelhorn (2224m)
- Beiträge: 2598
- Registriert: 27.11.2002 - 08:24
- Skitage 25/26: 0
- Ski: nein
- Snowboard: nein
- Ort: Dresden
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Also diese Frage kann dir beim besten Willen nur ein österreichischer Jurist beantworten, der sich mit diesem Fachgebiet speziell befasst.
Fakt ist, dass das Gesetz den Rahmen vorgibt. Für die Durchsetzung sind aber immer noch bundesländerspezifische und regionale Spezifika zu beachten. Den Königsweg wird es bei Skiprojekten und auch anderswo sowieso nie geben, dazu sind die Interessen meist zu unterschiedlich. Die Frage ist immer nur, ob der Kompromiss allen Seiten hilft.
Pendolino
Fakt ist, dass das Gesetz den Rahmen vorgibt. Für die Durchsetzung sind aber immer noch bundesländerspezifische und regionale Spezifika zu beachten. Den Königsweg wird es bei Skiprojekten und auch anderswo sowieso nie geben, dazu sind die Interessen meist zu unterschiedlich. Die Frage ist immer nur, ob der Kompromiss allen Seiten hilft.
Pendolino
http://www.bergbahngeschichte.de - Seilbahngeschichte & Seilbahntechnik