Recht auf Kunstschnee: Beschneiung ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers

Medienberichte rund um den Wintersport: Aktuelle TV-Tipps, Presseartikel, Unfallmeldungen und Diskussionen zu Nachrichten aus der Alpinwelt.
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snowflat
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Recht auf Kunstschnee: Beschneiung ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers

Beitrag von snowflat »

In Vorarlberg ist ein neuer Sportgesetzentwurf in Arbeit:
Ein Grundstücksbesitzer, der nicht möchte, dass im Winter eine Skipiste über seine Wiese führt, kann zum Problem für Touristiker werden. Zumindest wenn es um Schneekanonen geht. Derzeit kann ein Grundstücksbesitzer ablehnen, dass welche auf seinem Boden stehen. Die Landesregierung möchte das ändern, sie gibt den Skigebietsbetreibern nun ein neues Instrument in die Hand. Sie dürfen zukünftig unter bestimmten Umständen mobile Schneekanonen auf Grundstücken postieren, auch wenn deren Eigentümer nicht zustimmt.
Laut Gesetzesentwurf dürfen die Liftbetreiber bald ohne Zustimmung des Besitzers künstlich beschneien. Allerdings nur mit mobilen Schneekanonen und wenn es im Interesse des Wintersports und des Tourismus geschieht.
Mit der Beschneiungsmöglichkeit sollen Lücken in Skipisten geschlossen werden [...] Die Lücke darf höchstens 500 Meter groß sein, zudem muss sich der Betreiber zuvor „ernsthaft bemühen“ (Zitat aus den Erläuterungen), eine Einigung mit dem Grundstücksbesitzer zu finden. Außerdem muss eine naturschutzrechtliche Bewilligung für die Anlage vorliegen.
Quelle: Recht auf Kunstschnee
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!

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TPD
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Re: Recht auf Kunstschnee: Beschneiung ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers

Beitrag von TPD »

Interessant.
Aber der Schuss kann auch nach hinten los gehen, wenn dann die Grundstückbesitzer gar keine Piste mehr auf ihrem Grundstück haben wollen...
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
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Pancho
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Re: Recht auf Kunstschnee: Beschneiung ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers

Beitrag von Pancho »

Sind solche Verträge mit den Grundeignern nicht sehr langfristig angelegt? Kenn mich da ja nicht aus, aber alles andere würde mich sehr wundern, in Anbetracht der hohen Investitionen, die da u.U. dranhängen. Will sagen, so einfach kann ein Grundeigentümer da vermutlich gar nicht aussteigen, oder?
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Re: Recht auf Kunstschnee: Beschneiung ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers

Beitrag von Skitobi »

Pancho hat geschrieben: 11.03.2019 - 21:40 Sind solche Verträge mit den Grundeignern nicht sehr langfristig angelegt? Kenn mich da ja nicht aus, aber alles andere würde mich sehr wundern, in Anbetracht der hohen Investitionen, die da u.U. dranhängen. Will sagen, so einfach kann ein Grundeigentümer da vermutlich gar nicht aussteigen, oder?
Spätestens wenn es dann um den Liftneubau nebenan geht, hat er was zu sagen.

Bei so Formulierungen wie "im Interesse des Wintersports und des Tourismus" frage ich mich schon, warum man die überhaupt rein schreibt. Eine Beschneiung ist wohl immer im Interesse des Wintersports, aber nicht unbedingt im Interesse des Grundbesitzers, welche Argumente auch immer der hat. Krass, dass so eine Gesetzgebung geht.
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GIFWilli59
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Re: Recht auf Kunstschnee: Beschneiung ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers

Beitrag von GIFWilli59 »

Es gibt auch schon mal Vertragskonstruktionen, die sich jedes Jahr um ein weiteres Jahr verlängern, solange keine der Parteien den Vertrag aufkündigt.
Übersicht über meine Berichte
2020/21: 101 Tage
Skitouren (75): 18x Willingen, 15x Steinach, 12x Winterberg, 7x Gr. Inselsberg, 6x Ilmenau, 6x Ernstthal, 5x Schneekopf, je 1x Elkeringhausen, Döllberg/Suhl, Goldlauter, Jena, Kassel, Oberhof
Ski Alpin (14): 8x Willingen, 5x Winterberg, 1x Winterberg+Willingen
Resteski (12): 8x Winterberg, 2x Schneekopf, 2x Steinach
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Re: Recht auf Kunstschnee: Beschneiung ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers

Beitrag von Pancho »

Was für einen Nachteil hat denn der Grundstückseigentümer, wenn beschneit wird?
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Re: Recht auf Kunstschnee: Beschneiung ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers

Beitrag von Rennstier »

Pancho hat geschrieben: 11.03.2019 - 22:40 Was für einen Nachteil hat denn der Grundstückseigentümer, wenn beschneit wird?
Die Wiese untendrunter geht kaputt, alleine die kürzere Vegetationsperiode wäre schon ein Grund für nen Landwirt.
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Re: Recht auf Kunstschnee: Beschneiung ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers

Beitrag von GIFWilli59 »

Verlegung von Leitungen => Boden wird in Mitleidenschaft gezogen
Schächte => weniger Nutzfläche im Sommer
längere Saison inkl. verzögerter Schneeschmelze => Verkürzung der Sommersaison/Vegetationsphase

Wobei dies alles nur Landwirte und/oder Naturliebhaber betrifft.
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Re: Recht auf Kunstschnee: Beschneiung ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers

Beitrag von Wurzelsepp »

Mit etwas mehr Kohle lässt sich doch fast jeder Grundstückbesitzer überzeugen... gegen seinen Willen (mit dem neuen Gesetz) beschneien ist vielleicht vorübergehend ein bisschen billiger, aber bei den nächsten Verhandlungen dürfte es nicht einfacher werden.

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Theo
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Re: Recht auf Kunstschnee: Beschneiung ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers

Beitrag von Theo »

Die Vegitationsphase beginnt den meisten Landwirten eh schon viel zu früh. Spätestens wenn ihre Wiesen in der Julihitze wieder feuerrot sind anstatt grün wäre sie froh drum wenn der Schnee ein paar Wochen länger geblieben wäre. Ausserdem geht die Wiese viel eher kaputt wenn wenn wenig Schnee drauf liegt. Wer das Gegenteil behauptet sollte zur Strafe zu einem Jahr Zwangsarbeit bei einem Bauern verurteilt werden.

Interessant ist das im Artikel genannte aber sowieso schon genug, da bin ich schon auf den ersten Präzedenzfall gespannt.
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