Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
So ein Fragezeichen am Ende eines Satzes, das du sicher nur versehentlich nicht zitiert hast, kann den ganzen Sinn eines Satzes ändern. Findest du nicht Jan?
Hermann ist der Skilehrer für uns alle (Aksel Lund Svindal über Hermann Maier)
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Jan Tenner
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Ja, das stimmt. Das war unfair. Sorry!
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Der Mini Fun Park in Oberjoch war doch klar ausgeschildert und bei der Wahl des Weges, gab es nur das Ziel Sprungkissen....
Ich schließe mich der immer mehr amerikanischen Rechtsprechung an...so hart wie der Unfall für den betroffen ist, so klar war das Risiko das er bewusst einging und das eigentlich schon beim bezreten des Skigebiet und der Nutzung einer Bergbahn!
Ich schließe mich der immer mehr amerikanischen Rechtsprechung an...so hart wie der Unfall für den betroffen ist, so klar war das Risiko das er bewusst einging und das eigentlich schon beim bezreten des Skigebiet und der Nutzung einer Bergbahn!
- extremecarver
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Grad wenn es nichts anderes gab - so Sprungkissen werden echt oft von Noobs benutzt - wie stellte man es dort an übers Kissen drüberzuspringen? Gibt es da irgendwo einen Anhaltspunkt ab wo man losfahren soll, bzw kann man nach reinfahren in den Bereich drüberspringen wenn man einfach von oben losfährt? Zu kurz springen ist ja auch teils möglich - aber dass ist dann meist echt was für Trottel oder Leute welche die Nerven wegwerfen und zu kurz springen.
Wenn man sich trotz Landung am Kissen verletzt --> selbst Schuld, kann halt Pech sein.
wenn man zu kurz springt --> selbst Schuld sowas ist meist kaum möglich
zu weit springen bei abgesperrter Einfahrt und zuerst stehenbleiben nach dem einfahren --> dass sollte einfach nicht möglich sein - weil zu viele Anfänger. Hohes Schmerzgeld trotzdem abstrus - weil man hätte ja zuerst sicher andere beobachten können. Dazu - schwer vorstellbar dass es dann nicht oft Leute erwischt. Es sind bei den Luftkissen Sprüngen einfach viele Leute die sonst Null Ahnung von Funparks haben unterwegs.
seitlich danebenspringen --> Selbst Schuld.
Luftkissen ohne Luft ohne Sperre --> schwer zu sagen, aber nur Teilschuld.
Und ich bin sicher das war nicht der erste Verletzte bei Sprungkissen - durch das Klientel was da halt auch springt - da werden sich jetzt alle Gedanken machen für die nächste Saison. Zumindest in DE. In AT seche ich die Haftung noch eher weniger - sieht man ja beim Kuhurteil vom Pinnistal (Stubai) was jetzt in höherer Instanz mehr oder weniger gekippt wurde.
Wenn man sich trotz Landung am Kissen verletzt --> selbst Schuld, kann halt Pech sein.
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zu weit springen bei abgesperrter Einfahrt und zuerst stehenbleiben nach dem einfahren --> dass sollte einfach nicht möglich sein - weil zu viele Anfänger. Hohes Schmerzgeld trotzdem abstrus - weil man hätte ja zuerst sicher andere beobachten können. Dazu - schwer vorstellbar dass es dann nicht oft Leute erwischt. Es sind bei den Luftkissen Sprüngen einfach viele Leute die sonst Null Ahnung von Funparks haben unterwegs.
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Und ich bin sicher das war nicht der erste Verletzte bei Sprungkissen - durch das Klientel was da halt auch springt - da werden sich jetzt alle Gedanken machen für die nächste Saison. Zumindest in DE. In AT seche ich die Haftung noch eher weniger - sieht man ja beim Kuhurteil vom Pinnistal (Stubai) was jetzt in höherer Instanz mehr oder weniger gekippt wurde.
- tobi27
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Noch ein kurzer Bericht auf Bayern 1, die Bergbahnen Bolsterlang ziehen Konsequenzen aus dem Urteil und lassen alle Hindernisse für Skifahrer im Skigebiet überprüfen und ggf. abbauen.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/na ... ld,RbBJPb5
Viele Grüße
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Saison 2025/26 - Skitage (gesamt 48) bzw. Skigebietsbesuche (gesamt 52): 1*Schwärzenlifte, 1*Sinswang, 3*Söllereck, 1*Oberwilhams, 3*Hochhäderich, 4*Grasgehren, 3*Bödele, 2*Warth-Schröcken, 3*Oberjoch, 1*Mellau-Damüls, 1*Fellhorn-Kanzelwand, 1*Bolsterlang, 1*Ofterschwang-Gunzesried, 6*Neunerköpfle, 3*Füssener Jöchle, 1*Schattwald-Zöblen, 3*Thaler Höhe, 1*Buronlifte, 4*Spieserlifte, 1*Hündle, 1*Adelharz-Breitenstein, 1*Iberg, 1*Hagenberglift, 2*Balderschwang, 1*Oberberglifte, 1*Skilift Wengen, 1*Sonnenhanglift
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Wie aus deinen umfassenden Analysen hervorgeht, hast du den Artikel wohl leider nicht gelesen. Der Herr hat nur ein halbes Salto geschafft und ist offenbar Kopf voran auf das Luftkissen geknallt.extremecarver hat geschrieben: 06.09.2019 - 23:27 Grad wenn es nichts anderes gab - so Sprungkissen werden echt oft von Noobs benutzt - wie stellte man es dort an übers Kissen drüberzuspringen? Gibt es da irgendwo einen Anhaltspunkt ab wo man losfahren soll, bzw kann man nach reinfahren in den Bereich drüberspringen wenn man einfach von oben losfährt? Zu kurz springen ist ja auch teils möglich - aber dass ist dann meist echt was für Trottel oder Leute welche die Nerven wegwerfen und zu kurz springen.
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seitlich danebenspringen --> Selbst Schuld.
Luftkissen ohne Luft ohne Sperre --> schwer zu sagen, aber nur Teilschuld.
Und ich bin sicher das war nicht der erste Verletzte bei Sprungkissen - durch das Klientel was da halt auch springt - da werden sich jetzt alle Gedanken machen für die nächste Saison. Zumindest in DE. In AT seche ich die Haftung noch eher weniger - sieht man ja beim Kuhurteil vom Pinnistal (Stubai) was jetzt in höherer Instanz mehr oder weniger gekippt wurde.
Übersicht über meine Berichte
2020/21: 101 Tage
Skitouren (75): 18x Willingen, 15x Steinach, 12x Winterberg, 7x Gr. Inselsberg, 6x Ilmenau, 6x Ernstthal, 5x Schneekopf, je 1x Elkeringhausen, Döllberg/Suhl, Goldlauter, Jena, Kassel, Oberhof
Ski Alpin (14): 8x Willingen, 5x Winterberg, 1x Winterberg+Willingen
Resteski (12): 8x Winterberg, 2x Schneekopf, 2x Steinach
2020/21: 101 Tage
Skitouren (75): 18x Willingen, 15x Steinach, 12x Winterberg, 7x Gr. Inselsberg, 6x Ilmenau, 6x Ernstthal, 5x Schneekopf, je 1x Elkeringhausen, Döllberg/Suhl, Goldlauter, Jena, Kassel, Oberhof
Ski Alpin (14): 8x Willingen, 5x Winterberg, 1x Winterberg+Willingen
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
okay - ich habe 2 Berichte dazu gelesen - aber in keinem Stand was passiert ist. In dem Fall - eh am Kissen gelandet, Pech gehabt (bzw mal bös gesagt - evtl ein fetter Sack ohne Muskulatur und Koordination um mit Armen zuerst was abzufangen). Wer vom 10m Brett im Schwimmbad springt und sich verletzt kann sich ja auch nicht das Schwimmbad verklagen.... Dazu frag ich mich - ob nicht der Hersteller vom Luftkissen noch eher schuldig ist wie das Skigebiet...
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Jetzt kommt mir in den Sinn, dass ich letztes Jahr im Hallenbad vom 5m-Brett gesprungen bin und etwas blöd eintauchte. Danach hat mir das rechte Handgelenk weh getan. Beim Brett stand kein Hinweis, dass so ein Sprungbrett gefährlich sei und weil ich sonst nie sowas mache, konnte ich das ja nicht wissen. Ich denke, ich verklage mal die Stadt Luzern, die dieses Hallenbad betreibt...
Meine Berichte findet man seit 23.11.23 in einem anderen Forum
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Bin neugierig ob auch andere Skigebiete auf dieses Urteil reagieren.
Theoretisch ist ja jeder Geländeübergang auf der Piste ein Hindernis, dass die Bergbahnen entfernen hätten können.
Könnte dann wirklich in Richtung der amerikanischen Skigebiete gehen. Da musste ich bei Liftpasskauf so nen Wisch unterschreiben, dass egal was auch passiert ich Schuld bin und nicht das Skigebiet.
Theoretisch ist ja jeder Geländeübergang auf der Piste ein Hindernis, dass die Bergbahnen entfernen hätten können.
Könnte dann wirklich in Richtung der amerikanischen Skigebiete gehen. Da musste ich bei Liftpasskauf so nen Wisch unterschreiben, dass egal was auch passiert ich Schuld bin und nicht das Skigebiet.
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Es kommt immer darauf an wie und von welchen leuten sowas dann auch überwacht wird. Da wo jetzt meine Bergstation steht gab es früher auch so was, betrieben von einem örtlichen Photoshop. Das Personal war abwechslungsweise am Sprungkissen oder mit den Bernhardiner eingeteilt.
Ich sag es jetzt mal so: An einer Bahnanlage hätte ich die meisten von denen nicht brauchen können.
Ohne irgend was vorzugreifen, aber der Spielraum für Fehler ist bei solchen Attraktionen sehr klein und jeden Deppen kann man dann da auch nicht als Aufsicht hinstellen.
Ich sag es jetzt mal so: An einer Bahnanlage hätte ich die meisten von denen nicht brauchen können.
Ohne irgend was vorzugreifen, aber der Spielraum für Fehler ist bei solchen Attraktionen sehr klein und jeden Deppen kann man dann da auch nicht als Aufsicht hinstellen.
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hustephan
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Ich kenne solche Kissen aus Ischgl oder SFL. Bei beiden kann man diese so anfahren, dass man das Gelände zuvor nicht zwangsläufig gesehen haben muss.
Was ich mich frage ist allerdings, warum man solche "Gefahren" nicht in den AGB ausschliesst und die Haftung aus sich der BB nicht einfach auf den Benutzer überträgt. Beim Bsp. Ischgl habe ich mir das mal angesehen. Darin wird nur auf Beförderungsbedingungen, Datenschutz, Rückgaberecht etc. hingewiesen. Kaufe ich im Disneyland Fiss oder Serfaus eine Karte für deren Attraktionen erkläre ich mich doch mit dem Haftungsausschluss genauso einverstanden. Warum überträgt man das nicht auf alles oder speziell auf solche Funpark-Attraktionen. Diese sind ja schon mal nach außen kenntlich abgegrenzt vom üblichen Skibetrieb. Das lässt sich doch sicher ohne großen Aufwand erweitern so dass man aus Sicht der BB hier auf sicherem Terain unterwegs ist.
Was ich mich frage ist allerdings, warum man solche "Gefahren" nicht in den AGB ausschliesst und die Haftung aus sich der BB nicht einfach auf den Benutzer überträgt. Beim Bsp. Ischgl habe ich mir das mal angesehen. Darin wird nur auf Beförderungsbedingungen, Datenschutz, Rückgaberecht etc. hingewiesen. Kaufe ich im Disneyland Fiss oder Serfaus eine Karte für deren Attraktionen erkläre ich mich doch mit dem Haftungsausschluss genauso einverstanden. Warum überträgt man das nicht auf alles oder speziell auf solche Funpark-Attraktionen. Diese sind ja schon mal nach außen kenntlich abgegrenzt vom üblichen Skibetrieb. Das lässt sich doch sicher ohne großen Aufwand erweitern so dass man aus Sicht der BB hier auf sicherem Terain unterwegs ist.
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christopher91
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Das wird nun in Zukunft sicher so kommen. Nur hat sich darüber ohne nen Vorfall wrsl keiner Gedanken gemacht bzw. war die Meinung es braucht es nicht.
- markman
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
na, der Bolsterlanger Bergbahn-Geschäftsführers Winfried Tüchler disqualifiziert sich ja selber: "Zwar habe man eine Haftpflichtversicherung. Er sei allerdings nicht sicher, ob sie in solchen Fällen einspringe."tobi27 hat geschrieben: 07.09.2019 - 13:42 Noch ein kurzer Bericht auf Bayern 1, die Bergbahnen Bolsterlang ziehen Konsequenzen aus dem Urteil und lassen alle Hindernisse für Skifahrer im Skigebiet überprüfen und ggf. abbauen.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/na ... ld,RbBJPb5
Viele Grüße
Das sollte man juristisch klären. Wenn er das überhaupt nicht weiß, handelt er im Sinne seines Arbeitgebers recht fahrlässig. Der muss doch wissen, welche Versicherung man braucht, um Schaden abzuwenden. Vielleicht will man aber Prämien sparen. Jeder besser selbstständige Dienstleister hat eine Betriebshaftpflichtversicherung. Solange ein Gericht nicht einem Vorsatz unterstellen kann, zahlt die Versicherung, je nachdem, was man und wie hoch versichert hat.
Dann kann man seiner Logik nach gleich das Skigebiet schließen,
Gruß,
Markman
bislang: 9x Ischgl, 4x Hintertux/Eggalm, 9x Südtirol, 8x Lech/Zürs, next: SFL und Ischgl
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Komm mal ein bisschen runter und tu nicht so neunmalklug. Man muss solche Sachen doch auch diskutieren können ohne dass gleich wieder jemand diskreditiert wird bis zum geht nicht mehr.
Es gibt genügend Gerichtsurteile ( im Versicherungswesen sogar überdurchschnittlich viele ) wo von 1000 Personen bloss ein einziger sagt dass nicht gezahlt werden müsse und drei mal darfst du jetzt raten wer das ist und was dann passiert.
Es gibt genügend Gerichtsurteile ( im Versicherungswesen sogar überdurchschnittlich viele ) wo von 1000 Personen bloss ein einziger sagt dass nicht gezahlt werden müsse und drei mal darfst du jetzt raten wer das ist und was dann passiert.
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Re: Nach schwerem Skiunfall am Oberjoch: Kläger erhält Schmerzensgeld
Sowas wäre der Traum für alle FirmenWas ich mich frage ist allerdings, warum man solche "Gefahren" nicht in den AGB ausschliesst und die Haftung aus sich der BB nicht einfach auf den Benutzer überträgt.
Aber zum Glück kann man mit den AGB nicht alle geltenden Gesetze aushebeln.
Zudem ein Haftungsausschluss ist schon fast ein Eingeständnis, dass die Benutzung der Infrastruktur gefährlich ist. Somit wäre der Eigentümer erst recht in der Pflicht Massnahmen zu ergreifen, dass die Benutzung ungefährlich ist...
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