Das dann bitte auch zitieren:
Quarantäne ist Quarantäne. Welchen Sinn hätte sie, würde sie nur für den Unterricht gelten? Da macht die Behörde wohl keinen Unterschied zwischen Cholera, Gelbfieber, Pest, Pocken oder Ebola.Ein Elternteil könne sich auch in freiwillige Quarantäne begeben, um intensiv beim Kind sein zu können. In einem solchen Fall sei eine Entschädigung für den eventuellen Lohnausfall möglich.
Übrigens möchte ich klarstellen, dass ich diese Maßnahme je nach Art des Kontakts bei SARS-COV-2 natürlich für übertrieben halte.
DAS ist das Problem. Nicht, das in einem behördlichen Bescheid, der Quarantäne anordnet auch gesagt wird, dass die Quarantäne eingehalten werden muss.