ski-chrigel schrieb:
Fast richtig und ändert noch ein paar Mal bis zur Wintersaison.
In der Schweiz muss man im Restaurant bis jetzt keinen MNS tragen. Beim Anstehen und in Gondeln ja. Auf Pisten und bei Sesselbahnen/Schleppern nicht. Dafür werden Buff etc. nicht toleriert. Letzteres wird insbesondere in grenzübergreifendem Skigebieten sicher noch diskutiert.
In Österreich muss man seit heute in Restaurants MNS tragen ausser am Platz. Anstehbereiche, Gondeln und Sessel ebenfalls (wobei das heute in Tux an der DSB keinen interessiert und auch kein Hinweisschild mehr hängt). Auf der Piste und an den Schleppern nicht.
In beiden Ländern wird aber im Anstehbereich nur dann eine Maske getragen, wenn auch der zugehörige Lift eine verlangt.
Ich hab das schon weiter vorne ausgeführt: Weder in Ö nach in der Schweiz sind die Verordnungen diesbezüglich eindeutig.
Ö:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162
"Im" Massenbeförderungsmittel ist "eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung" zu tragen. Ob man jetzt "im" Sessel einer Sesselbahn sitzt oder "auf" ihm, ist da die Frage. Eindeutig ist das daher nur bei geschlossenen Beförderungsmitteln, da man da eindeutig "im" Beförderungsmittel ist.
Klar ist dagegen: Jede Art von Bedeckung ist in Ordnung und es gilt auch keine Maskenpflicht in der Warteschlange oder Seilbahnstation.
Schweiz:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201774/index.html
Es ist in Seilbahnen (nicht aber Sesselbahnen und Schleppliften, diese sind explizit ausgenommen) "eine Gesichtsmaske" zu tragen.
Auch wenn das BAG hierzu in einer Erläuterung die Auffassung vertritt, dass nur industriell hergestellt Masken erlaubt sind, und selbstgebastelte zwar erlaubt, aber nicht empfohlen sind, und gleichzeitig Schals und Tücher explizit ausschließt, zu Buffs sich aber ausschweigt, ist diese Auffassung nicht rechtsverbindlich (rechtlich gültig ist nur der Wortlauf "eine Gesichtsmaske" und ein Urteil des Gerichts dazu), weil Gerichte und nicht Behörden Gesetze und Verordnungen auslegen. Rechtlich kann man hier durchaus auf verschiedenen Grundlagen definitiv auch Buffs unter "einer Gesichtsmaske" einordnen (bspw. dass sie eine vergleichbare Wirkung wie andere Maskierungen haben).
Klar ist hier: Keine Maskenpflicht in Sesselbahnen und Schleppliften, ferner nicht in Warteschlangen und Seilbahnstationen.
In beiden Ländern wird derzeit diskutiert, inwiefern man Anpassungen vornehmen möchte. In der Schweiz dreht sich das erwartbarerweise darum, ob die BAG-Auffassung, dass Schals nicht ausreichen, sinnvoll ist und ob man hier präzisieren sollte. In Ö dagegen hat Anschober im Interview gesagt, er wolle durchaus zwischen "geschlossenen" und "offenen" Seilbahnen unterscheiden (wohl in Bezug auf Sessel vs Gondel).
Interessant ist in beiden Zusammenhängen auch, dass für die Überwachung dieser Vorschriften
nicht der Betreiber verantwortlich ist, sondern die jeweiligen Exekutivbehörden, bspw. das Gesundheitsamt oder die Polizei. Eine Verpflichtung des Seilbahnbetreibers, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen, gibt es also nicht.