Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

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TiPi
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von TiPi »

Ich füge das mal hier ein:

3. Gilt die Testpflicht auch für die Grenzgebiete?
Nein, es gelten Ausnahmen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die aus
Grenzregionen in die Schweiz einreisen. Sie müssen kein Kontaktformular ausfüllen und keinen Test
machen.

Grenzregionen sind:
• Gebiete in Deutschland: Land Baden-Württemberg und Land Bayern
• Gebiete in Frankreich: Regionen Grand-Est, Bourgogne / Franche Comté und Auvergne /
Rhône-Alpes
• Gebiete in Italien: Regionen Piemont, Aostatal, Lombardei und Trentino / Südtirol
• Gebiete in Österreich: Land Tirol und Land Vorarlberg
• Gebiete in Liechtenstein: gesamtes Fürstentum


Für mich ist das eindeutig ,dass Personen die aus Deutschland einreisen, keinen Test brauchen.
Glück Auf!

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ski-chrigel
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von ski-chrigel »

TiPi hat geschrieben: 03.12.2021 - 16:34
Pancho hat geschrieben: 03.12.2021 - 16:33
TiPi hat geschrieben: 03.12.2021 - 16:21 Was bedeutet, das wenn die Einreise aus Bayern, oder Tirol erfolgt, kein Test notwendig ist?
Wir reisen ja aus Bayern über Tirol ein ;) Oder meinen die den Wohnsitz? :rolleyes:

Hier der Wortlaut: Ausgenommen von der Regel seien Einreisende aus Baden-Württemberg und anderen Grenzregionen, sagte Michael Gerber, Leitung Abteilung Recht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Es müsste doch sonst "Ausgenommen von der Regel sind Reisende mit festem Wohnsitz in Baden-Württemberg und anderen Grenzregionen" heißen?
Du meinst, weil Du durch Bayern /Tirol oder Baden-Württemberg lediglich durchfährst, bist du da raus?

Wenn es so wäre, wer wäre dann nicht raus?
Genau. Ich könnte ja auch vorher 3 Tage in Bayern bleiben und dann einreisen.
Jetzt habe ich doch mal noch eine Antwort darauf gefunden, wie lange man in einer Grenzregion verweilen muss, damit es als Ausgangsort der Reise in die Schweiz gilt, obwohl das mE. nirgends in einer Verordnung steht:

10 Tage!

Dies aufgrund des offiziellen Travelcheck-Formulars*. Dort muss man drum angeben, wo man sich die letzten 10 Tage befunden hat. Ist dies ausserhalb der Grenzregion, kommen die entsprechenden Massnahmen zum Tragen. Also PLF und neu PCR-Test.
Der Wohnsitz ist nicht massgebend, auch wenn das einige hier nicht glauben wollen.

*Momentan ist zwar noch die Version vom 30.11. drauf, aber das ändert bezüglich Definition der Grenzregionen ja nichts.
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markman
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von markman »

ski-chrigel hat geschrieben: 03.12.2021 - 19:50
Jetzt habe ich doch mal noch eine Antwort darauf gefunden, wie lange man in einer Grenzregion verweilen muss, damit es als Ausgangsort der Reise in die Schweiz gilt, obwohl das mE. nirgends in einer Verordnung steht:

10 Tage!

Dies aufgrund des offiziellen Travelcheck-Formulars*. Dort muss man drum angeben, wo man sich die letzten 10 Tage befunden hat. Ist dies ausserhalb der Grenzregion, kommen die entsprechenden Massnahmen zum Tragen. Also PLF und neu PCR-Test.
Der Wohnsitz ist nicht massgebend, auch wenn das einige hier nicht glauben wollen.

*Momentan ist zwar noch die Version vom 30.11. drauf, aber das ändert bezüglich Definition der Grenzregionen ja nichts.

ne, die eine Frage bezieht sich auf das Land, nicht die Region, in der ich mich aufgehalten habe. Später wird explizit gefragt: "Ich wohne in einer Grenzregion". Kreuzt man das an, kann man ungeimpft einreisen ohne Test, etc.

Die Frage nach dem Land ist notwendig, hinreichend der Wohnort,

Grüße,
Markman
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von ramon23 »

ski-chrigel hat geschrieben: 03.12.2021 - 19:50 Dort muss man drum angeben, wo man sich die letzten 10 Tage befunden hat. Ist dies ausserhalb der Grenzregion, kommen die entsprechenden Massnahmen zum Tragen.
Ich kann aber nur Deutschland auswählen und kein Bundesland(Grenzregion BY oder BW). Verstehe deshalb deinen Einwand nicht.

Gruß Nils
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von NeusserGletscher »

TiPi hat geschrieben: 03.12.2021 - 19:33 Für mich ist das eindeutig ,dass Personen die aus Deutschland einreisen, keinen Test brauchen.
Auch ohne explizite Erwähnung sollte klar sein, dass es hier um den Wohnort bzw. Ort geht, an dem man sich ständig auffhält. Im Zweifel sollte man belegen können, wieso man trotz Hamburger Autokennzeichen seinen ständigen Aufenthaltsort in Freiburg hat. Praktisch unkontrollierbar wird es für Eidgenossen. Wer nicht grad eine Hotelrechnung oder gleichwertigen Beleg handelt, dann kann man ja erst einmal schlecht das Gegenteil beweisen. Andererseits sollte es wohl nicht am Test scheitern. Hier vor Ort gibt das Ergebnis innert 24 Stunden (PCR), vor Ort ist es halt ein wenig Lauferei.
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ski-chrigel
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von ski-chrigel »

NeusserGletscher hat geschrieben: 03.12.2021 - 20:05 Praktisch unkontrollierbar wird es für Eidgenossen. Wer nicht grad eine Hotelrechnung oder gleichwertigen Beleg handelt, dann kann man ja erst einmal schlecht das Gegenteil beweisen.
Muss ICH es denn beweisen und nicht der Zöllner?
Aber ja, ich werde mir natürlich einen Hotelbeleg geben lassen (muss man in Italien ja sowieso). Es heisst ja

„Ich wohne in der Schweiz und habe eine Reise, einen Ausflug oder Ferien in einer Grenzregion gemacht“ -> kein Test und kein PLF.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von freerider13 »

ski-chrigel hat geschrieben: 03.12.2021 - 20:21
NeusserGletscher hat geschrieben: 03.12.2021 - 20:05 Praktisch unkontrollierbar wird es für Eidgenossen. Wer nicht grad eine Hotelrechnung oder gleichwertigen Beleg handelt, dann kann man ja erst einmal schlecht das Gegenteil beweisen.
Muss ICH es denn beweisen und nicht der Zöllner?
Aber ja, ich werde mir natürlich einen Hotelbeleg geben lassen (muss man in Italien ja sowieso). Es heisst ja

„Ich wohne in der Schweiz und habe eine Reise, einen Ausflug oder Ferien in einer Grenzregion gemacht“ -> kein Test und kein PLF.
Wenn du an einen deutschen Zöllner gerätst: ja. Dann bist du prinzipiell in der Nachweispflicht. Wie das in der Schweiz ist weiß ich freilich nicht…
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von Dr.Ma »

Wie ist das mit 4-7 Tagen gemeint. Am 7. Tag reise ich ja schon aus. Kann ich den 2. Test dann umgehen? Wie seht ihr das?
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von NeusserGletscher »

Dr.Ma hat geschrieben: 03.12.2021 - 20:45 Wie ist das mit 4-7 Tagen gemeint. Am 7. Tag reise ich ja schon aus. Kann ich den 2. Test dann umgehen? Wie seht ihr das?
Klingt plausibel, dass Aufenthalte, die vor Ablauf dieser Frist enden, davon nicht betroffen sind. Andererseits ist der Test ja ganz praktisch für die Heimreise.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von NeusserGletscher »

Habe grad beid er Durchsicht der Beiträge und der Meldungen des BAG gesehen, dass der zweite Test vor Ort auch ein Schnelltest sein kann. Der ist in der Regel nicht nur günstiger, sondern auch leichter zu kriegen. Also kein Grund zur Sorge. Ich finde es zwar ärgerlich, aber angesichts der aktuellen Situation immer noch am unteren Ende dessen, was andere Länder im weiteren Umfeld an Maßnahmen beschlossen haben.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von oli »

Was passiert heute eigentlich in Ischgl/Samnaun. Gibts jetzt ne PCR-Test-Kontrolle oben am Sattel oder unten beim Einsteigen in die Gondel?
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Dez: SFL____________Dez: BKK
Jan: Wilder Kaiser_____Feb: Saalbach
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Mai: Stubai
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von christopher91 »

Busse wenn der Test fehlt sind übrigens 200 CHF, ist ja fast billiger als ein Test :D
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von Ralf321 »

Interessante Studie zu den Masken
https://www.tagesschau.de/inland/corona ... n-101.html

Somit empfiehlt es sich in der Gondel Maske zu tragen.
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markman
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von markman »

loennermo hat geschrieben: 04.12.2021 - 13:14
Ist die Seite nur nicht akutell oder habe ich etwas verpasst?
diese Seite ist besser und aktuell:

https://travelcheck.admin.ch/home
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von Ski'n'Bike »

christopher91 hat geschrieben: 04.12.2021 - 12:18 Busse wenn der Test fehlt sind übrigens 200 CHF, ist ja fast billiger als ein Test :D
Weiter steht da aber: "Zudem erstattet sie der kantonal zuständigen Behörde Meldung über die Person, damit der Kanton anschliessend kontrollieren kann, ob sich die Person noch hat testen lassen"
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von simmonelli »

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 6099b.html

BaWü prüft weitere Ausnahmen von der 2G+ Testpflicht. Nach Infos unseres immer sehr gut informierten Apothekers Schittenhelm (per Facebook), geht es konkret darum, Menschen mit einem Impfzertifikat (bei 2 Impfungen) für 4-6 Monate bzw. Genesene den Geboosterten gleichzustellen. Würde ja inhaltlich Sinn machen.
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Saison 23/24: 2x Sölden, Gargellen. 3x Christlum, 1x Hochzillertal, 3x Schöneben, 1x Adelboden, 2x Schladming, 1x Zauchensee
Saison 22/23: 2x Sölden, Holzelfingen, Silvretta-Montafon, 3x Matrei, 1x St. Jakob i.D., 2x Oberjoch, 6x Val di Fassa, Lenggries, Tauplitzalm, 2x Schladming-Reiteralm
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von Dr.Ma »

Samnaun:Skibus: Maske egal, Busfahrer auch ohne.Gondel rappelvoll, keine Maskenkontrolle. AlpTrida Restaurant: Maske völlig egal, Personal ohne. Das verstehe, wer will.

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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von ski-chrigel »

Die Maske im Restaurant in der Schweiz ist erst ab morgen wieder Pflicht. Personal muss keine tragen, wenn alle Mitarbeiter ein Zertifikat haben.
Busfahrer müssen keine tragen.
Gondeln dürfen voll gefüllt werden.
Ausser die fehlende Maskenkontrolle in der Gondel also alles korrekt.
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Jens
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von Jens »

Lt. BR-Text hat H. Aiwanger angekündigt die 2G+ Regelung beim Skifahren in Bayern nächste Woche nochmal zu überprüfen. Vorher wird die Regelung einem Praxis-Test unterzogen.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von j-d-s »

Falls jemand das nachsehen will: In Südtirol gehen die Lichter aus, wenn gleichzeitig 200 Krankenhausbetten, davon 30 Intensiv, mit Coronapatienten belegt sind (dann wird es zur roten Zone per Beschluss aus Rom). Derzeit sind sie bei 93 bzw. 16.

Übersicht über alle Regionen/autonome Provinzen mit Grenzwerten: https://coronavirus.gimbe.org/emergenza ... it-IT.html
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von carverboy »

Hier passt es am besten hin, es sind sechs Monate geworden. Eine aus meiner Sicht pragmatische und sinnvolle Lösung.

https://sozialministerium.baden-wuertte ... i-2g-plus/
simmonelli hat geschrieben: 04.12.2021 - 21:38 https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 6099b.html

BaWü prüft weitere Ausnahmen von der 2G+ Testpflicht. Nach Infos unseres immer sehr gut informierten Apothekers Schittenhelm (per Facebook), geht es konkret darum, Menschen mit einem Impfzertifikat (bei 2 Impfungen) für 4-6 Monate bzw. Genesene den Geboosterten gleichzustellen. Würde ja inhaltlich Sinn machen.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von jannick93 »

Dr.Ma hat geschrieben: 05.12.2021 - 09:48 Samnaun:Skibus: Maske egal, Busfahrer auch ohne.Gondel rappelvoll, keine Maskenkontrolle. AlpTrida Restaurant: Maske völlig egal, Personal ohne. Das verstehe, wer will.
Wie ist es mit dem Grenzübergang geregelt im Skigebiet?
Du kannst ja nicht jedes mal ein PCR-TEST an der Greitspitz nachweisen.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von markman »

jannick93 hat geschrieben: 05.12.2021 - 14:51
Dr.Ma hat geschrieben: 05.12.2021 - 09:48 Samnaun:Skibus: Maske egal, Busfahrer auch ohne.Gondel rappelvoll, keine Maskenkontrolle. AlpTrida Restaurant: Maske völlig egal, Personal ohne. Das verstehe, wer will.
Wie ist es mit dem Grenzübergang geregelt im Skigebiet?
Du kannst ja nicht jedes mal ein PCR-TEST an der Greitspitz nachweisen.
über die Greitspitze nur 2G, nur Samnaum Skipast geht auch mit Test,

Gruß,
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von TiPi »

Wird der PCR Test an der Grenze AT/ CH nach Samnaun kontrolliert?
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22

Beitrag von hch »

Da ich heute eine "gebrauchte" Südtiroler Tageszeitung gelesen habe, hier noch die ab Morgen gültigen Regeln in Italien und Südtirol, gerade weil sie teilweise nicht ganz intuitiv sind:

Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen
2G für Gastronomie und Veranstaltungen
3G für Hotels (inklusive Hotelrestaurants für Gäste), Handel, Schwimmen, Wellness, ÖPNV, Seilbahnen

Zusätzlich in Südtirol:

FFP2-Masken im ÖPNV Pflicht (aber nicht in Seilbahnen)
Die 2G-Plicht in der Gastronomie gilt auch für einen schnellen Kaffee oder Bier im stehen, was im Rest von Italien nicht der Fall ist.

Und die 2G/3G-Regeln gelten wohl ab 6 Jahren.
Zuletzt geändert von hch am 05.12.2021 - 16:57, insgesamt 1-mal geändert.

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