Nächtigungen in November und Dezember: -39,2% im Vgl. 19/20
Skigebietsgäste: -30% (Schweiz rechnet mit +25% zum 5-Jahresschnitt)
Derzeit heftiges Januarloch
Neue Regeln führen immer zu Stornos
Gute Buchungslage für Februar und März, aber keine Gewissheit (mögliche kurzfristige Stornierungen)
LAbg. Mario Gerber (ÖVP) zog ebenfalls eine gemischte Bilanz. Die Auslastung bis Weihnachten sei aufgrund des sehr knappen und durchaus unplanbaren Saisonstarts Mitte Dezember „sehr mau“ gewesen. Die Auslastung am Jahreswechsel schätze er auf zwischen 70 und 80 Prozent, wobei bestimmte Regionen besser dagestanden hätten als andere.
“Wir sind gewohnt, daß die Menschen verhöhnen, was sie nicht versteh'n, Dass sie vor dem Guten und Schönen, das ihnen oft beschwerlich ist, murren.“ [Johann Wolfgang von Goethe]
Vermutlich hatten viele (noch nicht geboosterte) Touristen einfach keinen Bock auf einen aufwändigen und teuren PCR-Test für die Einreise und sind dann halt lieber im eigenen Land geblieben. Auch im Allgäu ist es schön
“Wir sind gewohnt, daß die Menschen verhöhnen, was sie nicht versteh'n, Dass sie vor dem Guten und Schönen, das ihnen oft beschwerlich ist, murren.“ [Johann Wolfgang von Goethe]
Endlich kann man in AT wieder mal ohne komplettes Crowding Skifahren. Die Schweiz, die diese Vorzüge normalerweise hatte, sollte man aktuell eher meiden.
Wohl dem der diesen Winter nach AT Reisen kann... So leer wird´s nimmer werden.
hollekubi hat geschrieben: 23.01.2022 - 23:09
Schnelltest geht ja auch. Weder aufwendig noch teuer.
woher hast D>u diese Info?
Ich habe bisher auch überall gelesen, dass ein PCR-Test notwendig ist.
Prinzipiell ist ein PCR-Test nötig. Für Pendler gilt auch ein Antigentest, Geboosterte brauchen gar keinen und für Kinder gelten ggf. auch Antigentests via der chaotischen Schultest-Regel:
(2) Als Test im Sinne dieser Verordnung gilt ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2. Testergebnisse und ärztliche Zeugnisse über solche verlieren ihre Gültigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist, wenn die Probenahme im Zeitpunkt der Einreise mehr als 72 Stunden zurückliegt. Die Kosten für einen nach dieser Verordnung erforderlichen Test sind selbst zu tragen.
(3) Im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners berechtigt sowohl ein Nachweis gemäß § 2 Abs. 1 als auch ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, ausgenommen eines solchen zur Eigenanwendung, zur Einreise. Ergebnisse eines Antigentests auf SARS-CoV-2 und ärztliche Zeugnisse über solche verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Probenahme im Zeitpunkt der Einreise mehr als 24 Stunden zurückliegt.
(4) Im Hinblick auf Personen im schulpflichtigen Alter gilt ein Nachweis gemäß § 4 Z 1 der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (C-SchVO 2021/22), BGBl. II Nr. 374/2021, (Corona-Testpass) als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Dies gilt, sofern die Testintervalle gemäß § 19 Abs. 1 C-SchVO 2021/22 eingehalten werden, auch am sechsten und siebenten Tag nach der ersten Testung.
(4a) Abs. 4 gilt für Personen im schulpflichtigen Alter sinngemäß, wenn dem § 19 Abs. 1 C-SchVO 2021/22 gleichartige Tests und Testintervalle nachgewiesen werden können.
Mt. Cervino hat geschrieben: 24.01.2022 - 13:48
Die Schweiz, die diese Vorzüge normalerweise hatte, sollte man aktuell eher meiden.
Das ist Unsinn. Das Januarloch ist aktuell so gross wie immer. Aber das Januarloch gibt es in vielen Gebieten der Schweiz, die nicht allzu weit von den Städten liegen, nur wochentags. Die aktuellen Berichte und auch meine eigenen Erfahrungen widerspiegeln die aktuelle Leere.