Geblitzt in Österreich
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Shrempfer87
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Geblitzt in Österreich
Guten Tag,
mein Sohn wurde vor ca. 3 Wochen in Österreich auf der Autobahn geblitzt.
Bislang kam noch kein Bußgeldbescheid.
Er ist der Auffassung dass man Bußgelder aus dem Ausland hier in Deutschland eh nicht zahlen muss.
Stimmt das?
mein Sohn wurde vor ca. 3 Wochen in Österreich auf der Autobahn geblitzt.
Bislang kam noch kein Bußgeldbescheid.
Er ist der Auffassung dass man Bußgelder aus dem Ausland hier in Deutschland eh nicht zahlen muss.
Stimmt das?
- Spezialwidde
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Re: Geblitzt in Österreich
Stimmt absolut nicht. Man muss zahlen. Zumindest in den EU Ländern die miteinander Vollstreckungsabkommen haben und das sind mittlerweile die Meisten. Österreich gehört definitiv dazu. Es kann halt ein paar Wochen dauern, manchmal bis zu 3 Monaten. Wenn er erwischt wurde krigt er auch Post.
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Re: Geblitzt in Österreich
Ich wurde in Altglasshütten im Schwarzwald geblitzt letzten Sommer. Bin von AT und bis jetzt kam noch nichts.
Ich weiß nicht genau wie das ist, sollte man aber öfters in jenem Land fahren, würde ich schon zahlen.
Ich weiß nicht, falls die dich dann aufhalten, ob das noch teurer werden könnte...
Gute Frage also!
EDIT: Danke für die Antwort Spezialwidde! Schrieb gerade.
Ich weiß nicht genau wie das ist, sollte man aber öfters in jenem Land fahren, würde ich schon zahlen.
Ich weiß nicht, falls die dich dann aufhalten, ob das noch teurer werden könnte...
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- Spezialwidde
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Re: Geblitzt in Österreich
Es ist halt auch immer eine Ermessenssache. Vollstreckungsabkommen heißt: Bußgelder dürfen im EU Ausland vollstreckt werde. Heißt aber nicht müssen. Wenns da nur um 20 Euro geht wird das in der Regel fallengelassen weil der Verwaltungsaufwand größer als der Bußgeldgewinn ist, so billig isses halt in AU seltenGreithner hat geschrieben: 23.02.2022 - 10:14 Ich wurde in Altglasshütten im Schwarzwald geblitzt letzten Sommer. Bin von AT und bis jetzt kam noch nichts.
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Re: Geblitzt in Österreich
Bei mir kam bisher noch jeder Bescheid zuverlässig - auch wenn's manchmal ein wenig dauert.Shrempfer87 hat geschrieben: 23.02.2022 - 10:10mein Sohn wurde vor ca. 3 Wochen in Österreich auf der Autobahn geblitzt.
Bislang kam noch kein Bußgeldbescheid.
3 Wochen ist ja selbst innerhalb D normal.
Zahlen muss er nicht; er sollte sich dann aber halt nicht mehr in Ö blicken lassen.Shrempfer87 hat geschrieben: 23.02.2022 - 10:10Er ist der Auffassung dass man Bußgelder aus dem Ausland hier in Deutschland eh nicht zahlen muss.
Dove vai senza sci?
Wege entstehen, indem man sie geht.
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Shrempfer87
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Re: Geblitzt in Österreich
Danke für eure Antworten.Spezialwidde hat geschrieben: 23.02.2022 - 10:18Es ist halt auch immer eine Ermessenssache. Vollstreckungsabkommen heißt: Bußgelder dürfen im EU Ausland vollstreckt werde. Heißt aber nicht müssen. Wenns da nur um 20 Euro geht wird das in der Regel fallengelassen weil der Verwaltungsaufwand größer als der Bußgeldgewinn ist, so billig isses halt in AU seltenGreithner hat geschrieben: 23.02.2022 - 10:14 Ich wurde in Altglasshütten im Schwarzwald geblitzt letzten Sommer. Bin von AT und bis jetzt kam noch nichts.![]()
Also so leicht wie er sich das vorgestellt hat wird es wohl nicht sein.
Habe grad mal recherchiert weil du das mit den 20€ geschrieben hast.
Hier Dauerwerbesendung steht,dass es bis 70€ als Bagatelle angesehen werden kann.
Könnte er also Glück haben und bei z.B. 50€ Bußgeld kommt nichts?
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Re: Geblitzt in Österreich
Stimmt nicht, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Bußgelder ab 25 Euro können in D vollstreckt werden. Da gibt es nämlich ein Sonderabkommen, sonst wären es Bußgelder ab 70 Euro. Also quasi alle, ich glaub nicht dass es in AU geringere Bußgelder überhaupt gibt.Downhill hat geschrieben: 23.02.2022 - 10:34
Zahlen muss er nicht; er sollte sich dann aber halt nicht mehr in Ö blicken lassen.
Dauerwerbesendung
Was du sagst trifft für über das Bußgeld hinausgehende Sanktionen wie Fahrverbot zu. Wenn Österreich auf die Vollstreckung in D verzichtet, das ist allerdings meist nur theoretischer Natur weil das faktisch nie vorkommt, bleibt der Bescheid bis zum nächsten Besuch einforderbar. Dieses Abkommen gilt natürlich auf beiden Seiten, es kommt durchaus vor dass D in AU nicht vollstrecken lässt, das liegt aber nur daran dass die Bußgelder in D wesentlich niedriger sind und sich eine Vollstreckung oftmals einfach nicht lohnt. Wird sich mit dem neuen Bußgeldkatalog vermutlich aber ändern...
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Shrempfer87
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Re: Geblitzt in Österreich
Interessante Information!Spezialwidde hat geschrieben: 23.02.2022 - 10:44Stimmt nicht, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Bußgelder ab 25 Euro können in D vollstreckt werden. Da gibt es nämlich ein Sonderabkommen, sonst wären es Bußgelder ab 70 Euro. Also quasi alle, ich glaub nicht dass es in AU geringere Bußgelder überhaupt gibt.Downhill hat geschrieben: 23.02.2022 - 10:34
Zahlen muss er nicht; er sollte sich dann aber halt nicht mehr in Ö blicken lassen.
Dauerwerbesendung
Was du sagst trifft für über das Bußgeld hinausgehende Sanktionen wie Fahrverbot zu. Wenn Österreich auf die Vollstreckung in D verzichtet, das ist allerdings meist nur theoretischer Natur weil das faktisch nie vorkommt, bleibt der Bescheid bis zum nächsten Besuch einforderbar. Dieses Abkommen gilt natürlich auf beiden Seiten, es kommt durchaus vor dass D in AU nicht vollstrecken lässt, das liegt aber nur daran dass die Bußgelder in D wesentlich niedriger sind und sich eine Vollstreckung oftmals einfach nicht lohnt. Wird sich mit dem neuen Bußgeldkatalog vermutlich aber ändern...
Das mit dem Sonderabkommen wusste ich nicht und hab ich auch nirgends gelesen.
Wird dann wahrscheinlich so sein, weil es unseren Nachbarn sind richtig?
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Re: Geblitzt in Österreich
Du hast jetzt gezielt nach Österreich gefragt, man muss sich immer gesondert informieren. Mit Frankreich gibt es zum Beispiel wiederum andere Regeln, sind ja auch Nachbarn, zb gibt es da eine reduzierte Strafe wenn du besonders schnell zahlst. Aber zahlen muss du, grundsätzlich sind Bußgelder per Gerichtsbescheid einforderbar, man kann dagegen zwar Widerspruch einlegen, man kommt aber letztlich eh nicht drumrum weil der meistens abgewiesen wird, es wird nur immer teurer. Wie es in Italien, zb Südtirol aussieht weiß ich auch nicht, sind ja keine direkten Nachbarn, da müsst ich auch nachsehen.Shrempfer87 hat geschrieben: 23.02.2022 - 11:04
Wird dann wahrscheinlich so sein, weil es unseren Nachbarn sind richtig?
Zuletzt geändert von Spezialwidde am 23.02.2022 - 11:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Geblitzt in Österreich
Dazu kommt aber noch eine andere Sache:
Ein nicht unerheblicher Anteil von Blitz-Fotos ist ungültig.
Alle Blitzer-Fotos werden noch mal manuell angeschaut und geprüft.
Es gibt viele Gründe, warum Fotos aussortiert werden können:
z.B. Aufzeichnung der Daten nicht konsistent, Kennzeichen war nicht drauf oder konnte nicht erkannt werden, 2. Auto mit auf dem Foto (je nach System, es gibt Systeme, die damit umgehen können, dann ist es trotzdem gültig) oder der Blitzer galt sogar einen anderem Auto.
Es kann also gut sein, dass man einfach Glück hat und trotz Blitz nichts kommt...
Außerdem können Blitzer so eingestellt werden, das sie bei geringen Überschreitungen nur (sozusagen als "letzte Warnung") blitzen, aber kein Foto machen - wobei ich das bisher nur aus D kenne, ober das auch in Ö gemacht wird, weiss ich nicht
Also einfach zurücklehnen und Tee trinken.
Wenn der Bescheid kommt, zahlen - wenn nicht, freuen.
Ein nicht unerheblicher Anteil von Blitz-Fotos ist ungültig.
Alle Blitzer-Fotos werden noch mal manuell angeschaut und geprüft.
Es gibt viele Gründe, warum Fotos aussortiert werden können:
z.B. Aufzeichnung der Daten nicht konsistent, Kennzeichen war nicht drauf oder konnte nicht erkannt werden, 2. Auto mit auf dem Foto (je nach System, es gibt Systeme, die damit umgehen können, dann ist es trotzdem gültig) oder der Blitzer galt sogar einen anderem Auto.
Es kann also gut sein, dass man einfach Glück hat und trotz Blitz nichts kommt...
Außerdem können Blitzer so eingestellt werden, das sie bei geringen Überschreitungen nur (sozusagen als "letzte Warnung") blitzen, aber kein Foto machen - wobei ich das bisher nur aus D kenne, ober das auch in Ö gemacht wird, weiss ich nicht
Also einfach zurücklehnen und Tee trinken.
Wenn der Bescheid kommt, zahlen - wenn nicht, freuen.
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Re: Geblitzt in Österreich
100% Zustimmungjens.f hat geschrieben: 23.02.2022 - 11:14 Also einfach zurücklehnen und Tee trinken.
Wenn der Bescheid kommt, zahlen - wenn nicht, freuen.
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Re: Geblitzt in Österreich
Gut zusammengefasst beim ADAC:
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussg ... l-ausland/
Grundsätzlich gilt:
In D vollstreckt werden können EU-Bußgelder ab 70 EUR, österreichische sogar ab 25 EUR, aus anderen Ländern gar nicht.
Der Halter kann einwenden, nicht gefahren zu sein.
Die Ermittlung des Halters dabei kann für alle (auch nicht-EU-) Länder im Wege der justiziellen Rechtshilfe (im Falle von Österreich auch über Verwaltungsrechtshilfe nach dem Amtshilfevertrag) vorangetrieben werden (Zeugenvernehmung, Beschaffung von Fotos). Auch die Schweiz ermittelt sehr aktiv die deutschen Fahrer, obwohl die Bußgelder nicht in D vollstreckt werden können.
Bei nach diesen Grundsätzen in D nicht vollstreckbaren Bußgeldern (z.B. Schweiz, Halterhaftung, zu geringer Betrag) ist aber zu berücksichtigen, dass eine Vollstreckung im Ausland noch für geraume Zeit möglich und teilweise sehr unangenehm werden kann.
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussg ... l-ausland/
Grundsätzlich gilt:
In D vollstreckt werden können EU-Bußgelder ab 70 EUR, österreichische sogar ab 25 EUR, aus anderen Ländern gar nicht.
Der Halter kann einwenden, nicht gefahren zu sein.
Quelle: bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/EUGeld/Fragen/FAQ_node.htmlGrundsätzlich wird der Einwand, für die zugrundeliegende Handlung nicht verantwortlich zu sein (das betrifft insbesondere die Fälle der sogenannten Halterhaftung), vom BfJ berücksichtigt. Die einschlägige gesetzliche Regelung, § 87b Absatz 3 Nummer 9 IRG, setzt allerdings voraus, dass man die fehlende Verantwortung nicht im Ausland schon erfolgreich hätte vorbringen können. So kann z. B. in den Niederlanden nach dort geltendem Recht ein Bescheid aufgehoben werden, wenn der Adressat des Bescheides das Tatfahrzeug für einen Zeitraum von maximal drei Monaten gewerblich vermietet hat und einen entsprechenden Mietvertrag vorlegt. Ein solcher Einwand kann dann im deutschen Vollstreckungshilfeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem muss der Einwand dem BfJ gegenüber aktiv erhoben werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass dieser Einwand nach obergerichtlicher Rechtsprechung wegen Verspätung zurückgewiesen werden kann, wenn er erst im gerichtlichen Verfahren vorgebracht wird.
Die Ermittlung des Halters dabei kann für alle (auch nicht-EU-) Länder im Wege der justiziellen Rechtshilfe (im Falle von Österreich auch über Verwaltungsrechtshilfe nach dem Amtshilfevertrag) vorangetrieben werden (Zeugenvernehmung, Beschaffung von Fotos). Auch die Schweiz ermittelt sehr aktiv die deutschen Fahrer, obwohl die Bußgelder nicht in D vollstreckt werden können.
Bei nach diesen Grundsätzen in D nicht vollstreckbaren Bußgeldern (z.B. Schweiz, Halterhaftung, zu geringer Betrag) ist aber zu berücksichtigen, dass eine Vollstreckung im Ausland noch für geraume Zeit möglich und teilweise sehr unangenehm werden kann.
Wie heißt es schon in Monty Python's "Das Leben des Brian": Gepriesen sind die Skifahrer!
Sie lesen eine amtlich entschärfte Signatur. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung dieses Zitats keinesfalls ein Affront gegenüber Personen sein soll, welche sich nicht auf Skiern bewegen.
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Re: Geblitzt in Österreich
Noch eine Sache:
Zu Beachten wäre noch: In Österreich werden Geschwindigkeitsverstöße als "Anonymverfügung" an den Halter zugestellt und es gilt eine Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht benannt wird. Wenn es also Dein Auto war und ihr auf das Schreiben nicht reagieren würdet, bleibt das ganze an Dir kleben.
Es gibt zwar noch einige Diskussionen, ob das in Deutschland so vollstreckbar wäre, da es ja in Deutschland keine Halterhaftung gibt - aber das durchzufechten wäre sehr aufwendig. Und wenn der Fahrer dann doch ermittelt werden kann, wird es deutlich teuer
Siehe hierzu z.b:
Dauerwerbesendung
Mit seinem Auto oder Deinem Auto?Shrempfer87 hat geschrieben: 23.02.2022 - 10:10 mein Sohn wurde vor ca. 3 Wochen in Österreich auf der Autobahn geblitzt.
Zu Beachten wäre noch: In Österreich werden Geschwindigkeitsverstöße als "Anonymverfügung" an den Halter zugestellt und es gilt eine Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht benannt wird. Wenn es also Dein Auto war und ihr auf das Schreiben nicht reagieren würdet, bleibt das ganze an Dir kleben.
Es gibt zwar noch einige Diskussionen, ob das in Deutschland so vollstreckbar wäre, da es ja in Deutschland keine Halterhaftung gibt - aber das durchzufechten wäre sehr aufwendig. Und wenn der Fahrer dann doch ermittelt werden kann, wird es deutlich teuer
Siehe hierzu z.b:
Dauerwerbesendung
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Re: Geblitzt in Österreich
Auszug von geblitzt.de:
Gilt also offensichtlich nur für deutsche BescheideSie können Geblitzt.de nutzen, nachdem Sie ein amtliches Schreiben zu einem Geschwindigkeits-, Abstands-, Wechsellicht-, Mobiltelefon-, Überhol-, Vorfahrts- oder Park- bzw. Halteverstoß aus dem deutschen Straßenverkehr erhalten haben.
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Re: Geblitzt in Österreich
Nö, das ist überhaupt nicht aufwändig: Nicht zahlen und wenn Österreich in D vollstrecken will, gegenüber dem BfJ geltend machen, dass man nicht selbst gefahren ist. Dann wird das in Deutschland nicht vollstreckt. Das hilft aber nur begrenzt, weil es bei nächster Gelegenheit in Österreich vollstreckt werden kann. Nach meiner Erfahrung versucht Österreich aber deshalb auch gar nicht, die Anonymverfügung vollstrecken zu lassen, siehe auch Dein Link:jens.f hat geschrieben: 23.02.2022 - 13:05
Zu Beachten wäre noch: In Österreich werden Geschwindigkeitsverstöße als "Anonymverfügung" an den Halter zugestellt und es gilt eine Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht benannt wird. Wenn es also Dein Auto war und ihr auf das Schreiben nicht reagieren würdet, bleibt das ganze an Dir kleben.
Es gibt zwar noch einige Diskussionen, ob das in Deutschland so vollstreckbar wäre, da es ja in Deutschland keine Halterhaftung gibt - aber das durchzufechten wäre sehr aufwendig. Und wenn der Fahrer dann doch ermittelt werden kann, wird es deutlich teuer
Für die Zahlung der Anonymverfügung setzt Österreich eine Frist von vier Wochen fest. Zahlen Sie nicht, werden sich die österreichischen Behörden um die Lenkererhebung (Fahrerermittlung) bemühen.
Wie heißt es schon in Monty Python's "Das Leben des Brian": Gepriesen sind die Skifahrer!
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Re: Geblitzt in Österreich
Mal so rein interessehalber: Wie ist es denn in Österreich mittlerweile mit automatisierter Nummernschilderkennung? Da war ja mal was angedacht in Punkto Moutabrechnung damit man diese Vignette nicht mehr kleben muss und automatisch erfasst wird. Ich fahre halt in Ö nie Autobahn, deswegen würds mich mal interessieren. Wenn das schon etabliert ist fliegt man ja sofort auf sobald man nochmal hinkommt. In Holland zb hat man deswegen fast keine Chance mehr ungesehen wiederzukommen
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Re: Geblitzt in Österreich
Deshalb kann ich nur jedem raten, sich für € 4,99 die Blitzer App Plus zu holen.
Mann kann sie so einstellen, dass sich die App automatisch öffnet, wenn sich das Handy mit dem Fahrzeug verbindet.
Ohne die App hätte ich schon des Öfteren für längere Zeit zu Fuß gehen müssen
Mann kann sie so einstellen, dass sich die App automatisch öffnet, wenn sich das Handy mit dem Fahrzeug verbindet.
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Re: Geblitzt in Österreich
Ich wurde Anfang November in Pfunds mit 6 km/h zu schnell geblitzt. Der Bußgeldbescheid über 30 Euro kam letzte Woche, also dreieinhalb Monate später. Das kann also durchaus dauern.
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Re: Geblitzt in Österreich
Er ist sich bewusst, dass er einen Fehler gemacht hat und nicht bereit, die Verantwortung dafür zu unternehmen und die Konsequenzen zu tragen?Shrempfer87 hat geschrieben: 23.02.2022 - 10:10 Guten Tag,
mein Sohn wurde vor ca. 3 Wochen in Österreich auf der Autobahn geblitzt.
Bislang kam noch kein Bußgeldbescheid.
Er ist der Auffassung dass man Bußgelder aus dem Ausland hier in Deutschland eh nicht zahlen muss.
Stimmt das?
Da braucht man sich nicht zu wundern oder zu beklagen, das die Moral und der Anstand in unserer Gesellschaft flöten geht.
Ich würde dafür sorgen, dass mein Sohn zahlt, wenn der Bußgeldbescheid kommt.
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Re: Geblitzt in Österreich
Genau weiß ich es nicht, aber angesichts der Tatsache, dass man eine digitale Vignette unter Angabe des Kennzeichens anbietet: https://shop.asfinag.at/de/Spezialwidde hat geschrieben: 23.02.2022 - 14:13 Mal so rein interessehalber: Wie ist es denn in Österreich mittlerweile mit automatisierter Nummernschilderkennung? Da war ja mal was angedacht in Punkto Moutabrechnung damit man diese Vignette nicht mehr kleben muss und automatisch erfasst wird.
halte ich die Wahrscheinlichkeit dafür an Sicherheit grenzend.
Übersicht über meine Berichte
2020/21: 101 Tage
Skitouren (75): 18x Willingen, 15x Steinach, 12x Winterberg, 7x Gr. Inselsberg, 6x Ilmenau, 6x Ernstthal, 5x Schneekopf, je 1x Elkeringhausen, Döllberg/Suhl, Goldlauter, Jena, Kassel, Oberhof
Ski Alpin (14): 8x Willingen, 5x Winterberg, 1x Winterberg+Willingen
Resteski (12): 8x Winterberg, 2x Schneekopf, 2x Steinach
2020/21: 101 Tage
Skitouren (75): 18x Willingen, 15x Steinach, 12x Winterberg, 7x Gr. Inselsberg, 6x Ilmenau, 6x Ernstthal, 5x Schneekopf, je 1x Elkeringhausen, Döllberg/Suhl, Goldlauter, Jena, Kassel, Oberhof
Ski Alpin (14): 8x Willingen, 5x Winterberg, 1x Winterberg+Willingen
Resteski (12): 8x Winterberg, 2x Schneekopf, 2x Steinach
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Re: Geblitzt in Österreich
ich kann nur raten, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, denn sie haben einen Sinn und sind nicht als Schikane gedacht.TiPi hat geschrieben: 23.02.2022 - 14:13 Deshalb kann ich nur jedem raten, sich für € 4,99 die Blitzer App Plus zu holen.
Mann kann sie so einstellen, dass sich die App automatisch öffnet, wenn sich das Handy mit dem Fahrzeug verbindet.
Ohne die App hätte ich schon des Öfteren für längere Zeit zu Fuß gehen müssen![]()
A propos: Blitzer-App kostet in Deutschland 75 Euro + 1 Punkt: https://www.adac.de/verkehr/recht/verke ... darwarner/
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Re: Geblitzt in Österreich
Ok, danke, ich habs mir fast gedacht.GIFWilli59 hat geschrieben: 23.02.2022 - 14:35 Genau weiß ich es nicht, aber angesichts der Tatsache, dass man eine digitale Vignette unter Angabe des Kennzeichens anbietet: https://shop.asfinag.at/de/
halte ich die Wahrscheinlichkeit dafür an Sicherheit grenzend.
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Re: Geblitzt in Österreich
Hat schonmal jemand in der Praxis mitbekommen, dass Smartphones auf Blitzer Apps kontrolliert wurden?
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Re: Geblitzt in Österreich
Eine Blitzerapp auf dem Smartphone zu haben ist ja gar nicht verboten. Lediglich aktive Radarwarngeräte sind komplett verboten, auch das bloße Mitführen. Es ist lediglich verboten sie als Fahrer während der Fahrt in Betrieb zu haben, der Beifahrer darf das allerdings uneingeschränkt. Deswegen müsste ein Polizist dem Fahrer sicher nachweisen können sie während der Fahrt aktiv gehabt zu haben. Dafür hätte er aber neben dir gesessen und dabei auch mitgekrigt haben müssen wie eine Meldung reinkommt. Da dies in der Praxis unmöglich sein dürfte hat das wahrscheinlich noch keiner kontrolliert. Solange nicht aktiv auf das Radarsignal der Messanlage reagiert wird haben solche Apps den gleichen Stellenwert wie die Blitzerdurchsage im Radio. Deswegen kann man diesen Ordnungswidrigkeitstatbestand als ziemlich sinnbefreit abhaken.Bocky hat geschrieben: 23.02.2022 - 14:51 Hat schonmal jemand in der Praxis mitbekommen, dass Smartphones auf Blitzer Apps kontrolliert wurden?
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