Hey Alpin Community,
ich habe mal eine rechtliche Frage.
Ich hab noch übrige Urlaubstage von letztem Jahr. (5 Tage)
Ich wollte jetzt Anfang April für 14 Tage in den Winterurlaub (also 10 Arbeitstage)
Kann ich davon die 5 Tage aus dem letzten Jahr verwenden?
Habe nämlich gelesen dass der Resturlaub am 31.03 des folgenden Jahres verfällt. (Dauerwerbesendung/)
Muss ich jetzt auf Kulanz meines Chefs hoffen oder ist der Tag des Urlaubantrags entscheidend? (dieser erfolgte im Januar 2022)
Danke für eure Hilfe
Resturlaub
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Shrempfer87
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Bjoerndetmold
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Re: Resturlaub
Zunächst geht vor, was in Deinem Arbeitsvertrag und ggf. in einem möglicherweise geltenden Tarifvertrag geregelt ist.
Sollte tatsächlich nur das BUrlaubsG zur Anwendung kommen, gilt nach einem neueren EuGH-Urteil trotzdem, dass der Urlaub nur dann verfällt, wenn Dein Arbeitgeber Dich nachweislich darauf hingewiesen hat, dass die Tage verfallen, wenn Du sie nicht bis X nimmst.
Grundsätzlich: Solche Dinge klärt man am besten einvernehmlich mit den Arbeitgeber, nicht mit Juristen, und auch nicht in einem Skiforum, nur weil es um Skiurlaub geht.
Sollte tatsächlich nur das BUrlaubsG zur Anwendung kommen, gilt nach einem neueren EuGH-Urteil trotzdem, dass der Urlaub nur dann verfällt, wenn Dein Arbeitgeber Dich nachweislich darauf hingewiesen hat, dass die Tage verfallen, wenn Du sie nicht bis X nimmst.
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Shrempfer87
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Re: Resturlaub
Danke schon mal.Bjoerndetmold hat geschrieben: 02.03.2022 - 11:39 Zunächst geht vor, was in Deinem Arbeitsvertrag und ggf. in einem möglicherweise geltenden Tarifvertrag geregelt ist.
Sollte tatsächlich nur das BUrlaubsG zur Anwendung kommen, gilt nach einem neueren EuGH-Urteil trotzdem, dass der Urlaub nur dann verfällt, wenn Dein Arbeitgeber Dich nachweislich darauf hingewiesen hat, dass die Tage verfallen, wenn Du sie nicht bis X nimmst.
Grundsätzlich: Solche Dinge klärt man am besten einvernehmlich mit den Arbeitgeber, nicht mit Juristen, und auch nicht in einem Skiforum, nur weil es um Skiurlaub geht.![]()
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Hast du schon recht
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Re: Resturlaub
bei uns gilt das Jahr selbst als Urlaubsjahr im Tarifvertrag.
man kann aber schon einige Tage mit nehmen ins neue Jahr , wie bei dir.
die müssen dann bis 31.3. angetreten sein.
soweit der Tarif.
aber wegen ein paar Tagen im April, statt Ende März würde ich meinem Mitarbeiter einfach erlauben. da muss man einfach mal flexibel reagieren.
Die Mitarbeiter kommen ja auch mal , wenn sie außer der Reihe benötigt werden.
Aber, laut Tarif wäre halt am 31.3. Schluss. Du musst das mit deinem Chef klären.
man kann aber schon einige Tage mit nehmen ins neue Jahr , wie bei dir.
die müssen dann bis 31.3. angetreten sein.
soweit der Tarif.
aber wegen ein paar Tagen im April, statt Ende März würde ich meinem Mitarbeiter einfach erlauben. da muss man einfach mal flexibel reagieren.
Die Mitarbeiter kommen ja auch mal , wenn sie außer der Reihe benötigt werden.
Aber, laut Tarif wäre halt am 31.3. Schluss. Du musst das mit deinem Chef klären.
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Re: Resturlaub
Grundsätzlich gilt immer die Betriebsvereinbarung im Betrieb deines Arbeitgebers sofern sie die gesetzlichen Mindestanforderungen übertrifft. In deinem Arbeitsvertrag muss es in Punkto Urlaub einen Verweis auf die entsprechende BV geben die du einsehen kannst. Oder man fragt eben mal nett beim Chef nach. Da ich eure BV nit kenne kann ich nur den gesetzlichen Mindeststandart annehmen. Bei uns gilt zb die Regelung wir dürfen 5 Tage Resturlaub aus dem alten Jahr mitnehmen, müssen diesen aber zwingend im ersten Quartal des Folgejahres antreten, dh der erste angetretene Urlaubstag eines Blocks muss spätestens am letzten Werktag im März liegen.
Genieße den Winter solange es ihn noch gibt